Monatsarchiv für April, 2008
Wer glaubt mit dem Eintritt in den Ruhestand auch endlich Ruhe vor dem Finanzamt zu haben, täuscht sich leider. Die meisten Rentner sind ebenso verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wie jeder, der über ein Einkommen oder Vermögen verfügt. Entscheidend ist dabei die Höhe des Jahreseinkommens.Das spezielle Formular heißt sinnigerweise „Anlage R”, also R wie Rente, auf dem alle Alterseinkünfte dem Fiskus anzugeben sind. Liegen die Einkünfte für das Steuerjahr 2007 höher als 7.700 Euro muss eine Steuererklärung angefertigt werden. Wenig ratsam ist es, diese Einkünfte zu verschweigen. Beim Geld versteht Vater Staat überhaupt keine Spass und da wir ja in einem freien Land leben in dem niemand etwas zu verbergen hat, gibt es ein zentrales Register für alle Renteneinkünfte. Erschwerend kommt hinzu, dass auch das rudimentäre deutsche Bankgeheimnis nun gänzlich abgeschafft ist und der Staat alle unbaren Zahlungsvorgänge und Geldanlagen jederzeit kontrollieren kann.
Es gibt auch gute Nachrichten. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bedingt nicht automatisch eine Steuerpflicht. Dank der Freibeträge (7.664 bzw. 15.339 Euro bei Ehepaaren) droht eine Steuerzahlung erst bei Einkünften jenseits dieser Grenzen. Da selbstverständlich auch Rentner Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, besteht auch für diese Klientel ein Gestaltungsspielraum.
Dank den zahlreichen Notoperationen am Rentensystem, gewöhnlich als Rentenreform bezeichnet, nimmt die Steuerlast auf die bezogenen Rente beständig zu. Jedes Jahr das verstreicht, bevor sie das erste Mal Rente beziehen, erhöht die Steuerquote darauf. 2007 waren es zum Beispiel 54 % die versteuert werden müssen. Zu Grund liegt, wenig überraschend, der Bruttobetrag. Zu 100 % versteuern muss erstmals der Rentnerjahrgang 2040; bis dahin wird der zu versteuernde Anteil Jahr für Jahr beständig angehoben.
Übrigens werden alle Rentenerhöhungen, so mager sie auch ausfallen, immer voll steuerpflichtig sein, da der nach oben genannter Quote zum Rentenantritt ermittelte steuerfreie Betrag nicht dynamisch ist, sondern fix.
Die steuerliche Schattenseite der freiwilligen Altersvorsorge mittels Rürup,- und Riesterrente zeigt sich ebenfalls nach Bezugsbeginn. Die Beiträge in der Ansparphase waren zwar steuerfrei, die ausgezahlten Beträge werden jedoch ebenso wie die gesetzliche Rente hinsichtlich der Steuerpflicht behandelt.
Steuerlich günstiger fährt, wer Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung erhält. Steuerpflichtig ist hier nur der Ertragsanteil und der hängt ab vom Lebensalter bei Bezugsbeginn. Auch dieser Wert bleibt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs gleich und ist mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Wer sich also noch für eine Form der Altersvorsorge zu entscheiden hat, sollte auch die steuerlichen Aspekte in seine Überlegungen mit einfließen lassen.
30. April 2008
In unserer älter werdenden Gesellschaft entstehen folgerichtig zahlreiche Vereinigungen für reifere Menschen mit den verschiedensten Interessen und Zielen. Etwa 100 dieser Gruppierungen haben sich unter dem Dachverband der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen versammelt, kurz BAGSO. Ziel des Vereins ist Hilfestellung dafür zu leisten, das jedermann auch im Alter unabhängig und frei leben kann. Er konzentriert sich auf die Bedürfnisse der über fünfzigjährigen und arbeitet daran, deren Interessen in der Gesellschaft zu schützen und zu ihre Position zu stärken. Unter anderem versucht man dort deshalb auch Unternehmen zu motivieren, altersgerechte Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Nicht zuletzt betrifft dies auch das Angebot von Finanzdienstleistern für die private Absicherung im Rentenalter. Bevor die BAGSO eine Empfehlung ausspricht, wird das entsprechende Produkt anhand eines ausführlichen Katalogs geprüft und bewertet. Wichtige Kriterien dabei sind die besondere Eignung für die vom Verein vertretene Altersgruppe. Zuletzt wurde etwa das Beratungskonzept einer Versicherungsgesellschaft ausgezeichnet, das besonders gefiel, da alle wichtigen Punkte darin abgearbeitet werden, die für die Altersvorsorge eine Rolle spielen.Die Generation ab fünfzig legt demnach besonderen Wert auf ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende wobei auch eine eventuelle Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert sein muss. Sie will vorhandenes Vermögen und ihre Sparleistungen bis zum Renteneintritt auf geeignete Weise investieren und in allen Punkten und Phasen verständlich beraten und betreut werden. Es lohnt daher die Informationen der BRAGSO zu raten zu ziehen und sich ihre Empfehlungen anzuschauen, bevor man sich mit langfristigen Verträgen an einen Anbieter bindet und ein Wechsel unmöglich oder mit Einbußen verbunden ist. Nicht zuletzt gilt diese Empfehlung auch für die Generationen bis fünfzig; schließlich fällt die finanzielle Vorsorge umso leichter, je früher man damit beginnt.
30. April 2008
Für das Alter angelegtes Kapital genießt leider nicht automatisch umfassenden Schutz vor dem Zugriff von Gläubigern. Tritt im Laufe der Ansparphase eine finanzielle Notlage ein, kann das für die Rente zurückgelegte Geld schnell unter den Hammer kommen. Hier muß beizeiten Vorsorge getroffen werden, am besten direkt bei Vertragsabschluss.So sind auch Lebensversicherungen nicht vor einer Zwangsvollstreckung sicher, sofern man nicht bestimmte Vereinbarungen mit dem Anbieter trifft. Hat ihre Versicherung eine Option zur Auszahlung des Versicherungsbetrags in Form einer Rente, ist ebenfalls kein Gläubigerschutz damit verbunden.
Um ihr Kapital und damit ihre Altersvorsorge auch im Falle einer Insolvenz oder sonstigen zeitweisen Zahlungsunfähigkeit zu erhalten, sollte sie folgende Regelungen im Vertrag treffen. Die Auszahlung darf nicht vor dem sechzigsten Geburtstag statt finden und sie muß in Form einer Rente erfolgen. Vor dem Stichtag ist ihre Rente nur dann sicher, erhalten sie vertragsgemäß die Zahlungen wegen eingetretener Berufsunfähigkeit.
Hatten sie diese Folgen bei Vertragsabschluss nicht bedacht ist dennoch nicht alles verloren. Sie können auch im Nachhinein ihre Lebensversicherung vor ungewolltem Zugriff bewahren. Vereinbaren sie mit ihrer Gesellschaft oben angesprochene Vorraussetzungen zur Auszahlung einfach nachträglich, dass heißt keine Auszahlung vor dem Sechzigsten außer bei Berufsunfähigkeit und nur in Form einer Rente. Danach können sie zumindest was ihre Altersvorsorge angeht wieder beruhigt schlafen – niemand wird sich an ihrem Gesparten fortan vergreifen können.
27. April 2008
Für das Alter vorzusorgen ist nicht nur ratsam sondern in einer Zeit sinkender Renten überlebensnotwendig, will man als Rentner nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Damit ist jedoch noch nicht alles getan, um den Ruhestand sorgenfrei zu genießen. Dazu benötigt man ebenfalls den richtigen Mix von Versicherungen, die vor und während des Rentenbezugs alle relevanten Risiken abdecken und schwerwiegenden finanzielle Einbußen vorbeugen.Erstes Element dieser Absicherung ist eine Unfallversicherung beziehungsweise eine Unfallrentenversicherung. Was auf den ersten Blick vielleicht wenig einsichtig ist, warum eine solche Police etwas mit der späteren Rente zu tun hat, erschließt sich schnell bei näherer Betrachtung. Stößt ihnen während der Ansparzeit in ihrem aktiven Berufsleben etwas zu, können sie schlimmstenfalls in eine Situation geraten, in der sie arbeitsunfähig sind, ergo ihre Sparleistung nicht mehr werden aufbringen können. Eine Unfallversicherung hilft ihnen dabei durch eine einmalige Zahlung eines bestimmten Betrages. Die Unfallrentenversicherung dagegen zahlt ihnen ab einer 50 %igen Invalidität lebenslang eine monatliche Rente. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt mit anderem Schwerpunkt das Risiko der Invalidität ebenfalls ab, die jedoch nicht jeder erhält. Bestimmte gefährliche Berufe werden beispielsweise nicht versichert oder zu unerschwinglichen Prämien. Eine bereits vorhandene Erkrankung kann ebenfalls einem Abschluss im Wege stehen. In diesem Fall ist eine Unfallabsicherung jedenfalls besser als gar keine Vorsorge. Ob und wieviel Geld ihnen die Unfallversicherung zahlt ist in der so genannten Gliedertaxe geregelt. Je nach Unfallfolge entscheidet sich anhand dieser Regelung der Grad der Berufsunfähigkeit und damit der Zahlungsverpflichtung der Versicherung.
Überlegenswert sofern sie es sich leisten können, ist der Abschluss sowohl einer Unfallversicherung als auch einer Unfallrentenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein erhalten sie sowohl eine Einmalzahlung als auch eine Rente. Müssen sie etwa nach dem Unfall ein behindertengerechtes Auto anschaffen oder ähnliche Investitionen tätigen, kann diese Einmalzahlung durchaus gelegen kommen.
Bleibt zu entscheiden, wie hoch die Absicherung sein sollte. Wie hoch ihre Rente sein sollte, von der sie im Zweifel ihre restlichen Tage leben müssen, hängt von ihren Ansprüchen und ihrem Lebensstandard ab. Weniger als tausend Euro im Monat sollten es aber nicht sein, um wenigstens das Notwendigste abzudecken. Achten sie beim Abschluss darauf eine dynamische Rente zu vereinbaren, dann steigt ihr Einkommen jährlich an. Der Beitrag für diese Extraleistung ist natürlich entsprechend höher.
Da schwere Unfallfolgen unmittelbare hohe finanzielle Belastungen zur Folge haben können, sollte bei einer Unfallversicherung die Versicherungssumme wenigstens einhunderttausend Euro betragen um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.
24. April 2008
Die heutige Rentnergeneration hat weitgehend den Versprechen der Politik vertraut, an die sichere Rente geglaubt und viele sahen daher während ihres Erwerbslebens keinen Anlass selbst für die späteren Jahre vorzusorgen. Dieses Vertrauen wurde bei vielen nicht belohnt. In Deutschland lebten 2006 fast 400.000 Senioren mit Renten unterhalb des Sozialhilfeniveaus, auch solche, die eine ununterbrochene Erwerbsbiografie haben. Besonders betroffen davon sind Frauen, da ihnen die Ungleichbehandlung bei den Löhnen in ihrer aktiven Zeit nun auch im Ruhestand durch entsprechend geringere Ansprüche anhängt. Die durchschnittliche Rente für Frauen beträgt bundesweit gerade einmal 465 Euro, bei Männern immerhin 969 Euro. Seltene und sehr geringe Rentenerhöhungen weit unterhalb der Teuerungsrate verschlimmern stetig die Situation der Betroffenen. Altersarmut ist kein hohles Schlagwort sondern bittere Realität – Tendenz steigend.
Um das Überleben zu sichern bleibt diesen Menschen meist keine Wahl als der Gang zum Sozialamt. Wer nicht über anderweitige Einkünfte oder Vermögen verfügt hat Anspruch auf die so genannte staatliche Grundsicherung. Dieses seit dem Jahr 2003 existierenden Instrument soll die schlimmste Not der Pensionisten lindern und ihre Einkünfte auf das Höhe des Existenzminimums bringen. Darunter versteht man aktuell einen Betrag von 347 Euro im Monat. Hinzu gerechnet werden Miete und Nebenkosten einschließlich der Heizung. Damit lässt sich das Alter freilich ebenfalls nicht unbeschwert genießen, es macht die Not aber etwas erträglicher.
Trotzdem scheuen viele Anspruchsberechtigten diesen Zuschuss zu beantragen. Oft ist Scham der Grund, in anderen Fällen befürchtet mancher der Staat würde bei den eigenen Kindern Rückgriff nehmen.
23. April 2008
Die demographische Entwicklung der deutschen Bevölkerung ist eine der Ursachen für die Schieflage der staatlichen Rentenversicherung. Während es an der Basis der Alterspyramide an Nachwuchs fehlt, werden auf der anderen Seite die Menschen durch bessere medizinische Versorgung und hohem Lebensstandard immer älter. Die Folge ist unter anderem ein steigender Rentenversicherungsbeitrag, dem beim eigenem Renteneintritt eine immer geringer werdende Rentenhöhe gegenüber steht. Um die Folgen der Überalterung beim Rentenbezug abzufangen, hat der Gesetzgeber zudem eine Steuerpflicht für Altersbezüge eingeführt.Diese allgemein bekannten Informationen sollten Grund zu handeln sein, besonders für Arbeitnehmer die am Beginn oder bereits mitten im Berufsleben stehen. Um den einmal erreichten Lebensstandard im Alter halten zu können, tun viele zu wenig, wie das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln in einer Studie festgestellt hat. Dringend geboten ist für die Jahrgänge zwischen 1959 und 1973 Sparen für das Alter. Nach der aktuellen Erhebung klafft hier bei einem großen Teil der Betroffenen eine große Versorgungslücke, die nicht durch Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die Folgen sind voraussehbar: finanzielle Einschränkungen oder gar Schwierigkeiten nach dem Renteneintritt. Im Durchschnitt fehlt nach den Berechnungen des IW ein Betrag von ca. 26000 EUR. Je näher man also dem Renteneintrittsalter bereits steht, desto dringender sollten Rücklagen gebildet werden. Die jüngeren Jahrgänge haben dafür zwar noch mehr Zeit, allerdings wird sich deren Versorgungslücke von 15 % bei den Rentenbeziehern ab 2010 auf 25 % bis zum Jahr 2030 vergrößern.
22. April 2008
Die so genannte Rentenreformen, die im Ergebnis nichts als Symptombehandlung an einem kaputten System sind, taugen immer wieder für neue Schreckensmeldungen. Hieß es noch vor wenigen Jahren, „die Rente ist sicher”, so kann man diesen Satz heute nur noch als Sarkasmus begreifen. Nicht genug, dass ein Grossteil der künftigen Renter wohl trotz langer Beitragszeiten kaum mehr als eine Grundsicherung für ihren Ruhestand erwarten dürfen, ist der neuste „Reform”-Vorstoß eine perfekte Werbung für die private Vorsorge. Die Bundesbank, ganz der volkswirtschaftlichen Theorie verhaftet, hält einen Renteneintritt mit 68,5 Jahren für eine gute Idee. Es geht wie immer uns Geld, nämlich um stabile Beiträge, die auf diese Weise zu erreichen wären. Niemand sollte sich aber deswegen auf seinen 68,5ten Geburtstag allzu sehr freuen: eine dynamische Anpassung des Rentenalters an die statistische durchschnittliche Lebenserwartung ist ebenfalls Teil dieses neuen Reformvorschlags. Grundlage dieser Berechnungen ist eine Kennziffer die aussagt, wie viele Beitragsjahre im Verhältnis zu einem Jahr Rentenbezug fallen. Bis 2050, so die Bundesbank, würde dieses Verhältnis auf einen Wert von 50 % steigen, also würden jedem Jahr Rentenbezug gerade zwei Beitragsjahre gegenüber stehen.
Die Ideen dieser Tage sind damit aber noch nicht erschöpft. Aus der politischen Ecke stammt der Vorschlag, die Rentenhöhe an die Beitragsjahre zu koppeln statt an die Beitragshöhe. Das geht zwar in die richtige Richtung, nämlich das man im Rentenalter unabhängig vom beruflichen Werdegang und vorhandenen oder nicht vorhandene Lebenschancen im Alter nicht auf Sozialhilfeniveau sollte existieren müssen, hat man ein Leben lang gearbeitet. Wie das finanziert werden soll, bleibt aber im Dunkeln; von den Beiträgen wohl nicht, die sollen ja stabil bleiben. Bliebe da nur die Möglichkeit, will man die Rente nicht, wofür es gute Gründe gäbe, von Steuergeldern bestreiten, möglichst allen den Zugang zu gut bezahlten Jobs zu ermöglichen. Wir sind auf weitere „Reform”vorschläge gespannt.
22. April 2008
Über die gesetzliche Rente wird seit vielen Jahren diskutiert und gelegentlich wird sie etwas reformiert. Herumgesprochen hat sich zwar, dass der Anspruch aus dieser staatliche Zwangsvorsorge immer geringer wird. Nach welchem Prinzip die Rente eigentlich aufgebaut ist wissen viele jedoch nicht – hier gelten ganz andere Regeln als etwa bei einem Sparguthaben.Die Rentenversicherung ist solidarisch aufgebaut. Das bedeutet genauer, alle abhängig Beschäftigten bis zu einer bestimmten Bemessungsgrenze und deren Arbeitgeber sind in verpflichtet Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Die Höhe dieses Beitrags bemisst sich nach einem bestimmten Prozentsatz des Bruttolohns, den der Gesetzgeber festlegt. Wer ein Einkommen über der Bemessungsgrenze erhält oder selbstständig ist, kann sich freiwillig Rentenversichern und so eine Anspruch auf eine spätere Rentenzahlung aufbauen. Dieser große Kreis von Einzahlern bildet zusammen mit den bereits im Ruhestand lebenden Mitgliedern die Solidargemeinschaft. Während die Aktiven Beiträge einzahlen, erhalten die Rentner aus diesem Topf ihr Altersgeld. Auch aus dieser Kasse werden bestimmte, eigentlich sachfremde Leistungen finanziert, so beispielsweise ein Teil der Krankenversicherungsbeiträge der Rentner.
Wie eben angedeutet, beruht dieses Solidarprinzip nicht auf einem Sparplan, ein häufiges Missverständnis in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung. Nicht der einzelne Arbeitnehmer spart einen individuellen Betrag für seine Versorgung an der später ausgezahlt wird, wie das etwa bei einer privaten Rentenversicherung der Fall ist; vielmehr werden die akuellen Beiträge direkt für die Rentnergeneration verwandt. In den Medien spricht man dabei häufig vom sogenannten Generationenvertrag, der Fachausdruck lautet Umlageverfahren.
Dieses unter Bismarck eingeführte System hat erfolgreich viele schwierige Zeiten überstanden. Der entscheidende Grund dafür ist, das es kein angespartes Kapital gibt, dass etwa durch eine Inflation vernichtet werden könnte. Problematisch wird dieses Prinzip allerdings in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Langfristig könnte der Generationenvertrag in Frage stehen, da die Geburtenrate stetig sinkt, während die Lebenserwartung und somit die Rentenbezugsdauern steigen. Um diese Schwieflage auszugleichen, hat der Gesetzgeber in mehreren Anläufen versucht die gesetzliche Renten zu reformieren. Das Ergebnis läuft allerdings regelmäßig auf sinkende Ansprüche bei günstigsten falls gleich bleibenden Beiträgen hinaus. Ob dieses Prinzip zukunftssicher ist, ist äußerst fraglich und hängt von der demographischen Entwicklung der Bevölkerung ab. Eine private Vorsorge sollte jedenfalls jeder treffen, der nicht Gefahr laufen will, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
22. April 2008
Die finanzielle Vorsorge für das Alter sollte im Idealfall auf mehreren Beinen stehen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, die die (immer mehr schrumpfende) Basis für die spätere Rente darstellt, hat der Gesetzgeber auch die Unternehmen in die Pflicht genommen. Das Altersvermögensgesetz verpflichtet den Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Die genannte Vorschrift wurde in der Absicht geschaffen, dieses Vorsorgeinstrument zu stärken. Allerdings muss der Beschäftigte die betriebliche Altersversorgung mit eigenen Mitteln bestreiten. Das Unternehmen ist nicht gezwungen sich daran zu beteiligen.Eingezahlt wird in den vom Betrieb angebotenen Vertrag im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung. Das bedeutet, es wird ein bestimmter Betrag des Verdienstes direkt zur Vermögensbildung abgezweigt. Dieser seit 2002 bestehende Anspruch zwingt den Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot bereit zu halten, allerdings hat er dabei einen großen Spielraum. Es gibt für die Beschäftigten keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme. So darf der Betrieb seinen Angestellten bei einer existierenden Pensionskasse,- oder Fonds diese darauf verweisen. Fehlen diese Einrichtungen, kann die Firma verlangen, dass eine Direktversicherung abgeschlossen wird.
Besonderheiten können auftreten, wenn ein gültiger Tarifvertrag Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. Hier muss der sogenannte Tarifvorbehalt geregelt sein, damit der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge aus Teilen seines Tariflohns bestreiten darf. Der Tarifvertrag kann auch die Tür zu einem Versorgungswerk öffnen. Hier muss im Einzelfall nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifvertrages entschieden werden. Dies betrifft inzwischen einen Großteil der verschiedenen Branchen. Dort getroffenen Regelungen können durchaus auch zusätzlichen Leistungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten, so zum Beispiel Zuschüsse des Arbeitgebers zum Eigenanteil des Beschäftigten.
22. April 2008
Der berechtigte Personenkreis für die Riester-Rente ist begrenzt und schließt bis auf wenige Ausnahmen Selbstständige und Freiberufler von den Vorteilen dieser Absicherung für das Alter aus. Für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber die sogenannte Rürup-Rente konzipiert.Das Prinzip der Rürup-Rente unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt vom Riester-Sparen – es gibt keine staatlichen Zuschüsse, sondern Steuervorteile in der Ansparphase. Daher ist diese Modell mit steigendem Einkommen umso interessanter. Hier können dann neben der eigentlichen Zielgruppe Selbstständige und Freiberufler auch Beamte und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen profitieren. Die maximale vom Finanzamt anerkannte Betrag sind 20.000 Euro für Alleinstehende, für Verheiratete das Doppelte. In 2008 zieht die Finanzverwaltung 66 % des geltend gemachten Betrages als Sonderausgaben ab. Dieser Abzugsbetrag steigt jährlich bis zum Jahr 2025, in dem er 100 % betragen wird. Zu beachten ist dabei, dass der Maximalbetrag nicht überschritten werden kann. Er vermindert sich außerdem durch Inanspruchnahme von weiteren Vorsorgemaßnahmen, etwa freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Bezieht man erst die Rürup-Rente läuft diese Progression umgekehrt. Das ausgezahlte Vermögen wird wiederum jährlich mit einem jeweils höheren Anteil versteuert.
Bei der Auswahl des richtigen Vertragspartners für die Rürup-Rente sollte man sorgfältig vorgehen. Die Unterschiede in der späteren Rentenhöhe sind bei gleichen Beiträgen mitunter erheblich. Wichtig ist die Garantierente, also der Betrag, der mindestens später ausgezahlt wird, unabhängig von der tatsächlich erzielten Rendite der Geldanlage.
Gerade Selbstständige müssen mit schwankenden Einnahmen rechnen. Wer sich verleiten lässt zur Sicherung seiner Liquidität die Beiträge zur Rürup-Rente einmal auszusetzen kann schnell sein gesamtes Kapital einbüßen. Hier gilt es genau auf die jeweiligen Regelungen zu achten.
Wie erfolgreich ein Vertragsanbieter Geld vermehrt lohnt ebenfalls der vorherigen Betrachtung. Gelingt dem Vertragspartner die Erwirtschaftung eines hohen Überschusses, steigt die spätere Rente entsprechend.
17. April 2008
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