Tagesarchiv für den 17. April 2008
Der berechtigte Personenkreis für die Riester-Rente ist begrenzt und schließt bis auf wenige Ausnahmen Selbstständige und Freiberufler von den Vorteilen dieser Absicherung für das Alter aus. Für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber die sogenannte Rürup-Rente konzipiert.Das Prinzip der Rürup-Rente unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt vom Riester-Sparen – es gibt keine staatlichen Zuschüsse, sondern Steuervorteile in der Ansparphase. Daher ist diese Modell mit steigendem Einkommen umso interessanter. Hier können dann neben der eigentlichen Zielgruppe Selbstständige und Freiberufler auch Beamte und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen profitieren. Die maximale vom Finanzamt anerkannte Betrag sind 20.000 Euro für Alleinstehende, für Verheiratete das Doppelte. In 2008 zieht die Finanzverwaltung 66 % des geltend gemachten Betrages als Sonderausgaben ab. Dieser Abzugsbetrag steigt jährlich bis zum Jahr 2025, in dem er 100 % betragen wird. Zu beachten ist dabei, dass der Maximalbetrag nicht überschritten werden kann. Er vermindert sich außerdem durch Inanspruchnahme von weiteren Vorsorgemaßnahmen, etwa freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Bezieht man erst die Rürup-Rente läuft diese Progression umgekehrt. Das ausgezahlte Vermögen wird wiederum jährlich mit einem jeweils höheren Anteil versteuert.
Bei der Auswahl des richtigen Vertragspartners für die Rürup-Rente sollte man sorgfältig vorgehen. Die Unterschiede in der späteren Rentenhöhe sind bei gleichen Beiträgen mitunter erheblich. Wichtig ist die Garantierente, also der Betrag, der mindestens später ausgezahlt wird, unabhängig von der tatsächlich erzielten Rendite der Geldanlage.
Gerade Selbstständige müssen mit schwankenden Einnahmen rechnen. Wer sich verleiten lässt zur Sicherung seiner Liquidität die Beiträge zur Rürup-Rente einmal auszusetzen kann schnell sein gesamtes Kapital einbüßen. Hier gilt es genau auf die jeweiligen Regelungen zu achten.
Wie erfolgreich ein Vertragsanbieter Geld vermehrt lohnt ebenfalls der vorherigen Betrachtung. Gelingt dem Vertragspartner die Erwirtschaftung eines hohen Überschusses, steigt die spätere Rente entsprechend.
17. April 2008
Jedermann weiß längst, dass die gesetzliche Rente in den allermeisten Fällen nicht ausreichen wird, den Lebensstandard im Alter zu halten. Eine Möglichkeit die Rentenlücke zu schließen ist bekanntermaßen die Riester-Rente. Ein Viertel aller Berechtigten haben diese Chance schon ergriffen – die Mehrheit hat diese wichtige Vorsorge noch nicht getroffen, viele schlicht aus Unkenntnis über diese Sparanlage.Grundlegend ist ein Verständis über die Natur dieser Altersvorsorge. Das Riester-Prinzip ist eigentlich ganz einfach: sie sparen Geld an und erhalten dafür nicht nur Zinsen, sondern, und das ist der entscheidende Unterschied zu anderen Sparformen, staatliche Zulagen. Das gesamte Kapital wird später als Rente ausgezahlt mit lebenslanger Garantie. Sie können dabei selbst ihre Rentenhöhe beeinflussen, indem sie eine möglichst renditestarke Anlageform wählen.
Der Kreis der Berechtigten, die die Riester-Rente in Anspruch nehmen dürfen, ist begrenzt. Gefördert werden alle, die von der sukzessiven Rentenkürzung betroffen sind. Entsprechend groß ist der Kreis der möglichen bevorzugten Sparer. Dazu gehören selbstverständlich alle Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte, sogar Arbeitslose können mitmachen. Ein bestimmter Kreis von Selbstständigen fällt ebenso unter die Regelung, unter anderem sogar Künstler, die Mitglied in der Künstlersozialversicherung sind. Indirekt können Unternehmer partizipieren, wenn ihr Ehepartner Riester-Ansprüche hat.
Die Zahl der Anbieter von entsprechenden Verträgen zur Altersvorsorge ist groß. Banken und Versicherungen bieten verschiedene Modelle an, beispielsweise Fondsparen oder ein Rentenversicherungsvertrag. In diesen Vertrag zahlt der Kunde regelmäßig ein und beantragen über ihren Vertragspartner die staatlichen Zulagen. Ihre Einlagen können sie zusätzlich beim Finanzamt gelten machen und so auch noch Steuern sparen. Also eigentlich ganz einfach.
Die Zulagen privaten Rente sehen im einzelnen so aus: 154 Euro Grundzulage erhalten sie ab 2008 pro Jahr. Haben sie Kinder, erhalten sie jeweils nochmal 185 Euro; hat sich der Nachwuchs ab 2008 eingestellt, sind es sogar 300 Euro. Diese Zulagen können bis maximal 2100 Euro bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Um die volle Förderung zu erhalten sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. So gibt es einen jährlichen Mindestbeitrag von 4% des Vorjahreseinkommens, der aber 2100 Euro nicht überschreiten darf. Andererseits sind die Zulagen Bestandteil der Höchstsumme, was ihre eigenes finanzielle Engagement reduziert.
Um nicht nachträglich die Vorteile einzubüßen, hat der Gesetzgeber für die spätere Verwendung Regelungen getroffen. Der Riester-Vertrag kann als Rente ausbezahlt werden. Seit neuestem ist auch eine Kapitalanlage zum Erwerb von selbstgenutzem Wohneigentum gestattet, vorausgesetzt sie zahlen das Geld bis zu ihrem 60. Geburtstag wieder in den Vertrag ein. Bis zu diesem Lebensalter können sie sich 30 % des Kapitals auszahlen lassen.
Sie verlieren ihre Vorteile bei einer sogenannte schädlichen Verwendung. Darunter versteht der Gesetzgeber eine Auflösung vor dem Sechzigsten oder den Wegfall der Steuerpflicht in Deutschland. Eine Vererbung ist nur unter Ehegatten möglich und auch nur in Form der Rente. Wollen sie andere Erben begünstigen, müssen sie eine Riester-Lebensversicherung mit Rentencharakter abschließen. Besser ist jedoch in diesem Fall eine Risikolebensversicherung um bestimmte Personen nach ihrem Tod finanziell abzusichern.
Unklar ist noch, wie hoch die Steuern auf ihre Rente einmal sein werden. Klar ist nur, das sie den vollen Betrag versteuern müssen. Dazu läßt sich zu jetzigen Zeitpunkt aber zu ihrer Beruhigung feststellen, dass sie im ungünstigsten Fall maximal 10 % ihrer Rente als Steuern werden abführen müssen, was aber nur auf einen kleinen Personenkreis zutreffen wird.
17. April 2008
Es existieren verschiedene Strategien um im Alter ohne finanzielle Sorgen leben zu können. Wichtig ist zum einen rechtzeitiges Handeln und die Auswahl einer geeigneten Geldanlage. Eines dieser Vorsorgeinstrumente sind Aktienfonds.Sparen mit Aktienfonds bedeutet, die private Rente an der Börse zu erwirtschaften. Hier kann der eine oder andere vielleicht stutzen und einwenden, die Entwicklung an den Aktienmärkten sei nicht vorhersehbar und seine Anlage daher nicht sicher. Das ist zum einen natürlich zutreffend, allerdings bedeutet eine Anlage an der Börse nicht automatisch, dass man riskante Geschäfte machen muss. Ganz im Gegenteil sollte man entsprechend sichere Papiere auswählen und das Ergebnis in regelmäßigen Abständen kontrollieren, spätestens in Abständen von zehn Wochen. Verabschieden sollte man sich dabei von der Idee, man könne auf diese Weise schnelles Geld machen – dies geht nur auf Kosten der Sicherheit, und auf die kommt es beim Rentensparen schließlich ganz besonders an. Denken sie in großen Zeiträumen und widerstehen sie der Versuchung unnötige Risiken einzugehen – dann ist das Sparen mit Aktienfonds ihre Anlageform.
Um Verluste zu vermeiden sind einige grundlegende Regeln zu beachten. Zum einen achten sie darauf, ihre Verluste zu begrenzen. Sinkt ihre Depot unter einen bestimmten Wert, den sie vorher festlegen müssen, schichten sie um und nehmen sie den Verlust in Kauf. Warten sie dagegen, dass sich ihre Aktien wieder erholen laufen sie Gefahr noch mehr Geld zu verlieren. Umgekehrt gehen sie genauso vor. Haben sie einen bestimmten vorher definierten Gewinn gemacht nehmen sie ihn mit. Warten sie auch hier keinesfalls, dass die sich gerade gut entwickelnde Aktie weiter steigt. Ihre Strategie ist vom Sicherheitsgedanken geprägt.
Gewinn,- und Verlustmarken sind nicht die einzige Absicherung ihrer Anlage. Um ihr Risiko zu verteilen sollten sie niemals auf eine „Karte” setzen. Verteilen sie ihr Kapital immer auf verschiedene Unternehmen die idealerweise in verschiedenen Branchen tätig sind. Leicht behalten sie die Übersicht bei etwas drei bis vier sorgfältig ausgewählten Kandidaten. Sehr viel mehr sollten es nicht sein, nicht nur wegen des Überblicks sondern auch wegen der anfallenden Gebühren beim Umschichten. Diese steigen natürlich, je differenzierter sie ihr Portfolio gestalten.
Auch wenn sie die Gefahr lieben ist dringend zu empfehlen nicht ihr gesamtes Kapital in risikobehafteten Geldanlagen zu investieren – eine solche bleibt ein Aktienfond trotz aller Vorsicht. Einen Teil legen sie besser sicher an, abhängig von ihrem Lebensalter sollte dieser Anteil mit der Zeit erhöht werden, damit sie kurz vor dem geplanten Rentenbeginn keine großen Verluste hinnehmen müssen die ihre Planung möglicherweise in Frage stellen.
Damit möglichst viel von ihrem Geld bei ihnen bleibt und nicht durch Gebühren und Provisionen geschmälert wird kümmern sie sich am klügsten selbst um ihre Anlage. Informieren sie sich gründlich und entscheiden sie sich für Fonds denen sie vertrauen. So bleiben sie Herr über ihr Geld und werden nicht abhängig von teuren Beratern, die nicht in jedem Fall ihr Bestes wollen sondern, was nahe liegt, stets auch eigene Interessen verfolgt.
17. April 2008