Tagesarchiv für den 22. April 2008

Lebensstandard im Rentenalter gefährdet

Die demographische Entwicklung der deutschen Bevölkerung ist eine der Ursachen für die Schieflage der staatlichen Rentenversicherung. Während es an der Basis der Alterspyramide an Nachwuchs fehlt, werden auf der anderen Seite die Menschen durch bessere medizinische Versorgung und hohem Lebensstandard immer älter. Die Folge ist unter anderem ein steigender Rentenversicherungsbeitrag, dem beim eigenem Renteneintritt eine immer geringer werdende Rentenhöhe gegenüber steht. Um die Folgen der Überalterung beim Rentenbezug abzufangen, hat der Gesetzgeber zudem eine Steuerpflicht für Altersbezüge eingeführt.Diese allgemein bekannten Informationen sollten Grund zu handeln sein, besonders für Arbeitnehmer die am Beginn oder bereits mitten im Berufsleben stehen. Um den einmal erreichten Lebensstandard im Alter halten zu können, tun viele zu wenig, wie das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln in einer Studie festgestellt hat. Dringend geboten ist für die Jahrgänge zwischen 1959 und 1973 Sparen für das Alter. Nach der aktuellen Erhebung klafft hier bei einem großen Teil der Betroffenen eine große Versorgungslücke, die nicht durch Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die Folgen sind voraussehbar: finanzielle Einschränkungen oder gar Schwierigkeiten nach dem Renteneintritt. Im Durchschnitt fehlt nach den Berechnungen des IW ein Betrag von ca. 26000 EUR. Je näher man also dem Renteneintrittsalter bereits steht, desto dringender sollten Rücklagen gebildet werden. Die jüngeren Jahrgänge haben dafür zwar noch mehr Zeit, allerdings wird sich deren Versorgungslücke von 15 % bei den Rentenbeziehern ab 2010 auf 25 % bis zum Jahr 2030 vergrößern. 

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Rente bald nur noch für Greise

Die so genannte Rentenreformen, die im Ergebnis nichts als Symptombehandlung an einem kaputten System sind, taugen immer wieder für neue Schreckensmeldungen. Hieß es noch vor wenigen Jahren, „die Rente ist sicher”, so kann man diesen Satz heute nur noch als Sarkasmus begreifen. Nicht genug, dass ein Grossteil der künftigen Renter wohl trotz langer Beitragszeiten kaum mehr als eine Grundsicherung für ihren Ruhestand erwarten dürfen, ist der neuste „Reform”-Vorstoß eine perfekte Werbung für die private Vorsorge. Die Bundesbank, ganz der volkswirtschaftlichen Theorie verhaftet, hält einen Renteneintritt mit 68,5 Jahren für eine gute Idee. Es geht wie immer uns Geld, nämlich um stabile Beiträge, die auf diese Weise zu erreichen wären. Niemand sollte sich aber deswegen auf seinen 68,5ten Geburtstag allzu sehr freuen: eine dynamische Anpassung des Rentenalters an die statistische durchschnittliche Lebenserwartung ist ebenfalls Teil dieses neuen Reformvorschlags. Grundlage dieser Berechnungen ist eine Kennziffer die aussagt, wie viele Beitragsjahre im Verhältnis zu einem Jahr Rentenbezug fallen. Bis 2050, so die Bundesbank, würde dieses Verhältnis auf einen Wert von 50 % steigen, also würden jedem Jahr Rentenbezug gerade zwei Beitragsjahre gegenüber stehen.

Die Ideen dieser Tage sind damit aber noch nicht erschöpft. Aus der politischen Ecke stammt der Vorschlag, die Rentenhöhe an die Beitragsjahre zu koppeln statt an die Beitragshöhe. Das geht zwar in die richtige Richtung, nämlich das man im Rentenalter unabhängig vom beruflichen Werdegang und vorhandenen oder nicht vorhandene Lebenschancen im Alter nicht auf Sozialhilfeniveau sollte existieren müssen, hat man ein Leben lang gearbeitet. Wie das finanziert werden soll, bleibt aber im Dunkeln; von den Beiträgen wohl nicht, die sollen ja stabil bleiben. Bliebe da nur die Möglichkeit, will man die Rente nicht, wofür es gute Gründe gäbe, von Steuergeldern bestreiten, möglichst allen den Zugang zu gut bezahlten Jobs zu ermöglichen. Wir sind auf weitere „Reform”vorschläge gespannt.

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Die gesetzliche Rente – wie funktioniert sie eigentlich

Über die gesetzliche Rente wird seit vielen Jahren diskutiert und gelegentlich wird sie etwas reformiert. Herumgesprochen hat sich zwar, dass der Anspruch aus dieser staatliche Zwangsvorsorge immer geringer wird. Nach welchem Prinzip die Rente eigentlich aufgebaut ist wissen viele jedoch nicht – hier gelten ganz andere Regeln als etwa bei einem Sparguthaben.Die Rentenversicherung ist solidarisch aufgebaut. Das bedeutet genauer, alle abhängig Beschäftigten bis zu einer bestimmten Bemessungsgrenze und deren Arbeitgeber sind in verpflichtet Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Die Höhe dieses Beitrags bemisst sich nach einem bestimmten Prozentsatz des Bruttolohns, den der Gesetzgeber festlegt. Wer ein Einkommen über der Bemessungsgrenze erhält oder selbstständig ist, kann sich freiwillig Rentenversichern und so eine Anspruch auf eine spätere Rentenzahlung aufbauen. Dieser große Kreis von Einzahlern bildet zusammen mit den bereits im Ruhestand lebenden Mitgliedern die Solidargemeinschaft. Während die Aktiven Beiträge einzahlen, erhalten die Rentner aus diesem Topf ihr Altersgeld. Auch aus dieser Kasse werden bestimmte, eigentlich sachfremde Leistungen finanziert, so beispielsweise ein Teil der Krankenversicherungsbeiträge der Rentner. 

Wie eben angedeutet, beruht dieses Solidarprinzip nicht auf einem Sparplan, ein häufiges Missverständnis in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung. Nicht der einzelne Arbeitnehmer spart einen individuellen Betrag für seine Versorgung an der später ausgezahlt wird, wie das etwa bei einer privaten Rentenversicherung der Fall ist; vielmehr werden die akuellen Beiträge direkt für die Rentnergeneration verwandt. In den Medien spricht man dabei häufig vom sogenannten Generationenvertrag, der Fachausdruck lautet Umlageverfahren.

Dieses unter Bismarck eingeführte System hat erfolgreich viele schwierige Zeiten überstanden. Der entscheidende Grund dafür ist, das es kein angespartes Kapital gibt, dass etwa durch eine Inflation vernichtet werden könnte. Problematisch wird dieses Prinzip allerdings in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Langfristig könnte der Generationenvertrag in Frage stehen, da die Geburtenrate stetig sinkt, während die Lebenserwartung und somit die Rentenbezugsdauern steigen. Um diese Schwieflage auszugleichen, hat der Gesetzgeber in mehreren Anläufen versucht die gesetzliche Renten zu reformieren. Das Ergebnis läuft allerdings regelmäßig auf sinkende Ansprüche bei günstigsten falls gleich bleibenden Beiträgen hinaus. Ob dieses Prinzip zukunftssicher ist, ist äußerst fraglich und hängt von der demographischen Entwicklung der Bevölkerung ab. Eine private Vorsorge sollte jedenfalls jeder treffen, der nicht Gefahr laufen will, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.

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Altersvorsorge – der Arbeitgeber hilft

Die finanzielle Vorsorge für das Alter sollte im Idealfall auf mehreren Beinen stehen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, die die (immer mehr schrumpfende) Basis für die spätere Rente darstellt, hat der Gesetzgeber auch die Unternehmen in die Pflicht genommen. Das Altersvermögensgesetz verpflichtet den Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Die genannte Vorschrift wurde in der Absicht geschaffen, dieses Vorsorgeinstrument zu stärken. Allerdings muss der Beschäftigte die betriebliche Altersversorgung mit eigenen Mitteln bestreiten. Das Unternehmen ist nicht gezwungen sich daran zu beteiligen.Eingezahlt wird in den vom Betrieb angebotenen Vertrag im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung. Das bedeutet, es wird ein bestimmter Betrag des Verdienstes direkt zur Vermögensbildung abgezweigt. Dieser seit 2002 bestehende Anspruch zwingt den Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot bereit zu halten, allerdings hat er dabei einen großen Spielraum. Es gibt für die Beschäftigten keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme. So darf der Betrieb seinen Angestellten bei einer existierenden Pensionskasse,- oder Fonds diese darauf verweisen. Fehlen diese Einrichtungen, kann die Firma verlangen, dass eine Direktversicherung abgeschlossen wird.

Besonderheiten können auftreten, wenn ein gültiger Tarifvertrag Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. Hier muss der sogenannte Tarifvorbehalt geregelt sein, damit der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge aus Teilen seines Tariflohns bestreiten darf. Der Tarifvertrag kann auch die Tür zu einem Versorgungswerk öffnen. Hier muss im Einzelfall nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifvertrages entschieden werden. Dies betrifft inzwischen einen Großteil der verschiedenen Branchen. Dort getroffenen Regelungen können durchaus auch zusätzlichen Leistungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten, so zum Beispiel Zuschüsse des Arbeitgebers zum Eigenanteil des Beschäftigten.

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