Monatsarchiv für April, 2008

Rentenlücken schließen mit der Riester-Rente

Jedermann weiß längst, dass die gesetzliche Rente in den allermeisten Fällen nicht ausreichen wird, den Lebensstandard im Alter zu halten. Eine Möglichkeit die Rentenlücke zu schließen ist bekanntermaßen die Riester-Rente. Ein Viertel aller Berechtigten haben diese Chance schon ergriffen – die Mehrheit hat diese wichtige Vorsorge noch nicht getroffen, viele schlicht aus Unkenntnis über diese Sparanlage.Grundlegend ist ein Verständis über die Natur dieser Altersvorsorge. Das Riester-Prinzip ist eigentlich ganz einfach: sie sparen Geld an und erhalten dafür nicht nur Zinsen, sondern, und das ist der entscheidende Unterschied zu anderen Sparformen, staatliche Zulagen. Das gesamte Kapital wird später als Rente ausgezahlt mit lebenslanger Garantie. Sie können dabei selbst ihre Rentenhöhe beeinflussen, indem sie eine möglichst renditestarke Anlageform wählen.

Der Kreis der Berechtigten, die die Riester-Rente in Anspruch nehmen dürfen, ist begrenzt. Gefördert werden alle, die von der sukzessiven Rentenkürzung betroffen sind. Entsprechend groß ist der Kreis der möglichen bevorzugten Sparer. Dazu gehören selbstverständlich alle Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte, sogar Arbeitslose können mitmachen. Ein bestimmter Kreis von Selbstständigen fällt ebenso unter die Regelung, unter anderem sogar Künstler, die Mitglied in der Künstlersozialversicherung sind. Indirekt können Unternehmer partizipieren, wenn ihr Ehepartner Riester-Ansprüche hat.

Die Zahl der Anbieter von entsprechenden Verträgen zur Altersvorsorge ist groß. Banken und Versicherungen bieten verschiedene Modelle an, beispielsweise Fondsparen oder ein Rentenversicherungsvertrag. In diesen Vertrag zahlt der Kunde regelmäßig ein und beantragen über ihren Vertragspartner die staatlichen Zulagen. Ihre Einlagen können sie zusätzlich beim Finanzamt gelten machen und so auch noch Steuern sparen. Also eigentlich ganz einfach.

Die Zulagen privaten Rente sehen im einzelnen so aus: 154 Euro Grundzulage erhalten sie ab 2008 pro Jahr. Haben sie Kinder, erhalten sie jeweils nochmal 185 Euro; hat sich der Nachwuchs ab 2008 eingestellt, sind es sogar 300 Euro. Diese Zulagen können bis maximal 2100 Euro bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung  geltend gemacht werden. 

Um die volle Förderung zu erhalten sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. So gibt es einen jährlichen Mindestbeitrag von 4% des Vorjahreseinkommens, der aber 2100 Euro nicht überschreiten darf. Andererseits sind die Zulagen Bestandteil der Höchstsumme, was ihre eigenes finanzielle Engagement reduziert.

Um nicht nachträglich die Vorteile einzubüßen, hat der Gesetzgeber für die spätere Verwendung Regelungen getroffen. Der Riester-Vertrag kann als Rente ausbezahlt werden. Seit neuestem ist auch eine Kapitalanlage zum Erwerb von selbstgenutzem Wohneigentum gestattet, vorausgesetzt sie zahlen das Geld bis zu ihrem 60. Geburtstag wieder in den Vertrag ein. Bis zu diesem Lebensalter können sie sich 30 % des Kapitals auszahlen lassen.

Sie verlieren ihre Vorteile bei einer sogenannte schädlichen Verwendung. Darunter versteht der Gesetzgeber eine Auflösung vor dem Sechzigsten oder den Wegfall der Steuerpflicht in Deutschland. Eine Vererbung ist nur unter Ehegatten möglich und auch nur in Form der Rente. Wollen sie andere Erben begünstigen, müssen sie eine Riester-Lebensversicherung mit Rentencharakter abschließen. Besser ist jedoch in diesem Fall eine Risikolebensversicherung um bestimmte Personen nach ihrem Tod finanziell abzusichern.

Unklar ist noch, wie hoch die Steuern auf ihre Rente einmal sein werden. Klar ist nur, das sie den vollen Betrag versteuern müssen. Dazu läßt sich zu jetzigen Zeitpunkt aber zu ihrer Beruhigung feststellen, dass sie im ungünstigsten Fall maximal 10 % ihrer Rente als Steuern werden abführen müssen, was aber nur auf einen kleinen Personenkreis zutreffen wird. 

jetzt kommentieren? 17. April 2008

Rentenlücke schließen mit Aktienfonds

Es existieren verschiedene Strategien um im Alter ohne finanzielle Sorgen leben zu können. Wichtig ist zum einen rechtzeitiges Handeln und die Auswahl einer geeigneten Geldanlage. Eines dieser Vorsorgeinstrumente sind Aktienfonds.Sparen mit Aktienfonds bedeutet, die private Rente an der Börse zu erwirtschaften. Hier kann der eine oder andere vielleicht stutzen und einwenden, die Entwicklung an den Aktienmärkten sei nicht vorhersehbar und seine Anlage daher nicht sicher. Das ist zum einen natürlich zutreffend, allerdings bedeutet eine Anlage an der Börse nicht automatisch, dass man riskante Geschäfte machen muss. Ganz im Gegenteil sollte man entsprechend sichere Papiere auswählen und das Ergebnis in regelmäßigen Abständen kontrollieren, spätestens in Abständen von zehn Wochen. Verabschieden sollte man sich dabei von der Idee, man könne auf diese Weise schnelles Geld machen – dies geht nur auf Kosten der Sicherheit, und auf die kommt es beim Rentensparen schließlich ganz besonders an. Denken sie in großen Zeiträumen und widerstehen sie der Versuchung unnötige Risiken einzugehen – dann ist das Sparen mit Aktienfonds ihre Anlageform.

Um Verluste zu vermeiden sind einige grundlegende Regeln zu beachten. Zum einen achten sie darauf, ihre Verluste zu begrenzen. Sinkt ihre Depot unter einen bestimmten Wert, den sie vorher festlegen müssen, schichten sie um und nehmen sie den Verlust in Kauf. Warten sie dagegen, dass sich ihre Aktien wieder erholen laufen sie Gefahr noch mehr Geld zu verlieren. Umgekehrt gehen sie genauso vor. Haben sie einen bestimmten vorher definierten Gewinn gemacht nehmen sie ihn mit. Warten sie auch hier keinesfalls, dass die sich gerade gut entwickelnde Aktie weiter steigt. Ihre Strategie ist vom Sicherheitsgedanken geprägt.

Gewinn,- und Verlustmarken sind nicht die einzige Absicherung ihrer Anlage. Um ihr Risiko zu verteilen sollten sie niemals auf eine „Karte” setzen. Verteilen sie ihr Kapital immer auf verschiedene Unternehmen die idealerweise in verschiedenen Branchen tätig sind. Leicht behalten sie die Übersicht bei etwas drei bis vier sorgfältig ausgewählten Kandidaten. Sehr viel mehr sollten es nicht sein, nicht nur wegen des Überblicks sondern auch wegen der anfallenden Gebühren beim Umschichten. Diese steigen natürlich, je differenzierter sie ihr Portfolio gestalten.

Auch wenn sie die Gefahr lieben ist dringend zu empfehlen nicht ihr gesamtes Kapital in risikobehafteten Geldanlagen zu investieren – eine solche bleibt ein Aktienfond trotz aller Vorsicht. Einen Teil legen sie besser sicher an, abhängig von ihrem Lebensalter sollte dieser Anteil mit der Zeit erhöht werden, damit sie kurz vor dem geplanten Rentenbeginn keine großen Verluste hinnehmen müssen die ihre Planung möglicherweise in Frage stellen.

Damit möglichst viel von ihrem Geld bei ihnen bleibt und nicht durch Gebühren und Provisionen geschmälert wird kümmern sie sich am klügsten selbst um ihre Anlage. Informieren sie sich gründlich und entscheiden sie sich für Fonds denen sie vertrauen. So bleiben sie Herr über ihr Geld und werden nicht abhängig von teuren Beratern, die nicht in jedem Fall ihr Bestes wollen sondern, was nahe liegt, stets auch eigene Interessen verfolgt.

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Wenn die Krankenversicherung zur Kostenfalle wird

Nicht für jedermann ist ein private Krankenversicherung sinnvoll. Dieser Schritt sollte gründlich überlegt sein, will man finanzielle Einbußen verhindern.Zur Kostenfalle kann die private Krankenversicherung beispielsweise werden, stellt sich Nachwuchs ein. Die Vergrößerung der Familie kann zur Einsicht führen, daß die gesetzliche Krankenversicherung im Nachhinein gesehen eventuell die bessere Wahl gewesen wäre. Nicht verlassen kann man sich beim Vertragsschluß auf die Beratung der Versicherung oder eines Vermittlers. Wie das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil deutlich gemacht hat, haften weder der eine noch der andere für ein schlechte Beratung. Es gilt also, sich selbst möglichst umfassend zu informieren und alle denkbaren Zukunftsszenarien auch in Hinsicht auf die Krankenversicherung durch zu spielen. Ein überhaupt in allen Versicherungsfrage empfehlenswertes Vorgehen, da der Weg zu einem möglichen Schadenersatz auf jeden Fall kostspielig und langwierig sein wird. Besser ist eine gründliche Vorbereitung, um Ärger zu vermeiden.

Im zugrunde liegenden Fall mußte die Ehefrau des Klägers nach Geburt des zweiten Kindes aufhören zu arbeiten. Da der Ehemann sich privat krankenversichert hatte, mußte sie dies nun auch. Weitere Folge: auch die beiden Kinder hatten keine Anspruch auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung mehr und auch für sie mußte die Familie nun Beiträge zahlen.

Das Gericht befand, daß der Vermittler oder die private Krankenversicherung lediglich über ihre eignen Leistungen informieren müsse und ein Leistungsvergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu ihren Pflichten gehöre.

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Kassenpatienten warten länger

Wer als gesetzlich Krankenversicherter eine Arzttermin wünscht wartet länger als der Privatpatient. Was viele aus eigener Erfahrung wissen, wurde jetzt durch eine Studie bestätigt. Die privaten Krankenversicherer sehen die Verantwortung für diesen Missstand bei der Politik.Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) bemängelt, dass die Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung der letzten Jahre unter anderem dadurch möglich wurden, weil die Politik Ärzte und andere Gesundheitseinrichtungen auf die besseren Abrechnungsmöglichkeiten bei Privatpatienten verwiesen hat. Trotzdem nahm nicht nur der Leistungsumfang der Krankenkassen ab, sondern auch die Kassenhonorare wurden zunehmend geringer. Der Kassenpatient hat die Nachteile zu tragen, obwohl nach Erhöhung der Bemessungsgrenzen immer weniger den Wechsel zur privaten Krankenversicherung als Alternative zur Verfügung steht.

Die höheren Honorare, die Privatversicherte aufbringen müssen, trägt nach Ansicht der privaten Kassen auch zum Erhalt des insgesamt noch hohen Niveaus der medizinischen Versorgung bei. So profitieren auch die gesetzlich Versicherten von den Privatkassen.

Eine Vereinheitlichung der Honorare lehnt der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) ab. Diese Nivellierung würde auch zu einer einheitlichen Versorgung führen, allerdings auf einem niedrigeren Niveau als bisher. Nicht zuletzt würden sich die Wartezeiten noch einmal verlängern, wenn etwas Sprechstunden für Privatpatienten an Samstagen mangels angemessener Abrechungsmodalitäten wegfiele.

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Riester Rente und der Erbfall

Was geschieht eigentlich mit dem in einem Riester-Fonds angesparten Geld im Erbfall? Eine Frage, die nicht nur die Hinterbliebenen sondern auch den Riester-Sparer beschäftigen sollte – schließlich sollte es jedermanns Recht sein, über sein erarbeitetes Vermögen auch für den Erbfall frei zu verfügen.In einer günstigen Position sind dabei alle Sparer, die deren Riester-Rente in einen Investmentfonds eingezahlt wurde. Hier üblicherweise ein Auszahlungsplan vereinbart, der eine sogenannte Teilkapitalverrentung beeinhaltet. In diesem Fall geht das Guthaben an die Erben, selbst dann, wenn die Auszahlungsphase bereits begonnen hatte.

Bei anderen Anlageformen sind die besonderen vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. Grundsätzlich kann man jedoch davon ausgehen: tritt der Todesfall vor dem Ruhestand ein, erhalten in der Regel die Erben das angesparte Vermögen.

Eine gute Nachricht für Hartz IV -Empfänger: die Riester-Rente bleibt beim Bezug der Leistungen anrechnungsfrei. Auch für diese Bevölkerungsgruppe lohnt also ein Vertragsschluß.

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Krankenversicherung – wann sind private Zusatzversicherungen sinnvoll?

Die Zeitschrift Finanztest liefert in ihrer Aprilausgabe Informationen zum Thema, wann eine private Zusatzversicherung empfehlenswert ist. Ungeachtet der Beliebtheit dieser Absicherungsform gibt es hier einiges zu beachten.Das Angebot der privaten Krankenvesicherer als auch der gesetzlichen Krankenkassen ist kaum überschaubar – beinahe jedem Risiko und jedem Kundenwunsch steht eine Vielzahl von Policen gegenüber. Wer gerne vom Professor persönlich behandelt werden möchte kann sich ebenso versichern wie derjenige, der auf ein hohes Krankentagegeld Wert legt oder darauf angewiesen ist – letzteres betrifft natürlich vor allem Selbstständige und Freiberufler.

Wirklich notwendig sind die privaten Zusatzversicherungen jedoch nicht: zum einen wird das Krankheitsrisiko bereits durch alle Standardtarife ausreichend abgedeckt, andererseits wird die Wunschleistung niemals vollständig abgedeckt.

Die Zeitschrift hat dennoch eine Zusammenstellung erarbeitet, die für Kunden mit bestimmten Wünschen sinnvoll sein können. So mag für Betroffene eine Police für Zähne, Brille sinnvoll sein, um voraussehbare Kosten zu minimieren. Eine Glaubensfrage ist die Absicherung für Naturheilverfahren. Absolut notwendig hingegen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung. Im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wird so etwa der Krankenrücktransport versichert.

Als wenig sinnvoll erachten die Experten hingegen Krankenhaustagegeldversicherungen. Das Kostenerstattungsverfahren macht auch eine Vereinbarung zur Privatabrechnung mit dem behandelnden Arzt überflüssig.

jetzt kommentieren? 16. April 2008

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