Staatliche Vorsorge,- und Unterstützungsmaßnahmen greifen nicht immer reibenungslos ineinander. Mitunter nimmt die eine Hand, was die andere gibt. So verhält es sich beim Zusammenspiel von Elterngeld und betrieblicher Altersvorsorge. Beide Maßnahmen sind dienen der Absicherung in verschiedenen Lebenssituationen und sollen nicht zuletzt verhindern, dass normale Lebensumstände wie Elternschaft oder Alter zur Abhängigkeit von den Sozialsystemen führen. Diese im Prinzip sinnvollen und gut gemeinten Instrumente werden in diesem Fall, wie in vielen anderen auch, durch das Steuerrecht teilweise in ihrer Wirkung entwertet.Die jetzige Regelung hat zur Folge, dass Arbeitnehmer, die in irgendeine Form der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge einzahlen einen geringeren Anspruch auf Elterngeld haben als Arbeitnehmer die eine solche Vorsorge nicht treffen wollen oder können.
Dieser Widerspruch entsteht folgendermaßen: das Elterngeld wird vom Nettogehalt berechnet und es beträgt davon 67 %. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden direkt durch eine so genannte Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber in die jeweilige Versicherung oder Pensionskasse abgeführt. Der so zurückgelegt monatliche Beitrag ist steuerfrei und mindert daher das zur Steuerberechnung herangezogenen Jahreseinkommen.
Aber genau von diesem steuerlich relevanten Einkommen wird das Elterngeld berechnet, bei dem nunmehr die für die Rente zurückgelegte Summe fehlt. Dieser Systemfehler trifft Familien mit geringem Einkommen und Arbeitnehmer mit hoher Sparleistung besonders hart, was die darin liegende Ungerechtigkeit nochmals verdeutlicht. Eine Korrektur der Gesetzeslage wird zur Zeit leider nicht angestrebt.
14. Mai 2008
Eine fremdfinanzierte Rente oder Lebensversicherung erscheint zuerst ein höchst exotisches Produkt zu sein; dennoch wurden solche Verträge bislang in großer Zahl angeboten. Was zuerst wie ein bequemer Weg aussieht, ohne eigenes Kapital einzusetzen eine Altersvorsorge aufzubauen, birgt allerdings große Risiken und ist für den auf Sicherheit bedachten Anleger im Ergebnis nicht empfehlenswert.Das ganze funktioniert so: ein Kredit über eine bestimmte Laufzeit, in der Regel zehn bis fünfzehn Jahre, wird in eine Versicherung einbezahlt, egal ob Lebens,- oder Rentenversicherung. Durch die Kapitalausstattung dieses Vertrages kann die Auszahlung sofort anfangen. Damit werden die Zinsen des aufgenommenen Darlehns bezahlt. Am Ende der Kreditlaufzeit wird erfolgt die Tilgung auf einen Schlag. Reizvoll dabei aus steuerlicher Sicht: die Zinsbelastung kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Beworben werden diese Modelle mit der Besonderheit einer so hohen Rendite, dass ein Überschuss zur Tilgung übrig bleibt.
Leider sieht die Realität anders aus. Die versprochene Rendite bleibt bei allen angebotenen Modellen hinter den Vesprechungen der Anbieter zurück und erzeugt eben keinen Überschuss, der später zur Tilgung verwendet werden könnte. Folge ist eine hohe finanzielle Belastung der Kunden, die aus eigenen Mitteln für Zinsen und Tilgung zuschiessen müssen. Hier ist also grösste Vorsicht geboten! Ausschliesslich Anleger mit ausreichend Rücklagen, die nicht zwingend auf die Rendite eines solchen Vertrages angewiesen sind, sollten sich auf dieses Risiko einlassen. Wer zusätzlich zu seiner sicheren Altersvorsorge ein wenig spekulieren will, kann sich an einem solchen Modell versuchen. Alle anderen: Finger weg! Ansonsten droht am Ende gar der Verlust anderer Vorsorgeinvestments, die mangels anderem Kapital für Zins und Tilgung aufgelöst werden müssen. Das führt die private Altersvorsorge ad adsurdum.
Wer ohne die Risiken richtig einzuschätzen einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, kann sich gegebenenfalls auf das Haustürwiderrufsgesetz berufen um sich aus dieser Verpflichtung wieder zu befreien. Anwaltlicher Rat sollte auf jeden Fall eingeholt werden, da die Vereinbarungen umfangreich und kompliziert sind.
14. Mai 2008