Tagesarchiv für den 19. Mai 2008

Rente für volljährige Waisen

Wen das tragische Schicksal ereilt, bereits als Kind beide einen oder gar beide Elternteile zu verlieren, erhält vom Staat die sogenannte Waisenrente. Diese Unterstützung anerkennt die Beiträge der verstorbenen Eltern in die Sozialkasse und verhindert, dass der junge Mensch ohne eigene Schuld auf Sozialleistungen angewiesen ist.Grundsätzlich wird diese Leistung gewährt, bis der Betroffene volljährig geworden ist. Der Gesetzgeber vermutet, dass der junge Erwachsene ab diesem Zeitpunkt für sich selbst sorgen kann. Dies ist nun nicht immer der Fall. Mit erreichen des achtzehnten Lebensjahres befinden sich viele noch mitten in der Ausbildung. Entweder stehen arbeiten sie noch an ihrem Abitur, sofern sie eine höhere Schule besuchen, oder sie sind in Lehre oder Studium. In allen Konstellationen fehlt es in der Regel an einem regelmäßigen Einkommen, dass für den Lebensunterhalt ausreichend ist.

Für diese Konstellation sind im Rentenrecht Ausnahmen vorgesehen. So kann eine Waisenrente bis zum siebenundzwanzigsten  Geburtstag gewährt werden. Davon können solche Waisen profitieren, die sich bis zu diesem Altern noch in der Ausbildung befinden, einem Studium nachgehen oder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten.

Zusätzlich wird die Zeit angerechnet, die Wehr,- oder Zivildienst in Anspruch nehmen. Da bei letzterernVerpflichtungen kein Anspruch auf die Rente besteht, da in beiden Fällen ein Einkommen gezahlt wird, bleiben diese Zeiten bei der Berechnung weiterer Ansprüche unberücksichtigt.

Gut beraten ist jeder Berechtigte, den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen rechtzeitig dem Amt mit zu teilen. Wer etwas nach Beendigung oder Abbruch seines Studiums die Waisenrente weiter bezieht, ist verpflichtet sie zurück zu zahlen.

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Eigenheim als Altersvorsorge?

Es ist schon fast zum geflügelten Wort geworden: die eigenen vier Wände seien ein sehr wichtiger Beitrag für die private Altersvorsorge. Man braucht als Rentner keine Miete zu bezahlen und es steht ein Vermögenswert zur Verfügung, der im schlimmsten Fall für die Versorgung oder gar im Pflegefall als Absicherung dient.Dieses Bild von der Rente in Stein erweist sich wie so vieles bei näherer Betrachtung als trügerisch. Tatsächlich fehlt, zumindest in Deutschland, dieser Geldanlage eine ganz wichtige Eigenschaft, die im vielen anderen Ländern Immobilien jedenfalls bis zur aktuelle Krise in der Branche, als Geldanlage sehr attraktiv machen: die Wertsteigung. Genau daran fehlt es hierzulande. Betrachtet man die Preisentwicklung der letzten dreißig Jahre, so erkennt man, dass diese fast durchweg in dieser Zeitspanne gesunken sind statt gestiegen. In den meisten Jahren lag die Wertsteigung einer Durchschnittsimmobilie unter der Inflationsrate. Der Eigentümer verliert also von Jahr zu Jahr Geld, welches für die Altersabsicherung später fehlt. Wer hier fälschlicherweise Erträge für das Rentenalter einkalkuliert hat, wird eine bedeutende Versorgungslücke erkennen, sobald er darauf zurückgreifen will.

Grund für diese Preisentwicklung ist die konjunkturelle Entwicklung während dieser Zeit. Besonders sind real sinkende Löhne dafür verantwortlich. Einkommensminderungen wirken sich negativ auf die Kaufkraft aus und sorgen für niedrige oder sinkende Preise.

Günstig ist diese Entwicklung für Mieter, die mit gleichbleibenden oder nur gering steigenden Mieten einen guten Schnitt machen. Wer mietet hat daher rein rechnerisch mehr freies Kapital übrig, dass er in eine renditestarke Altersvorsorge investieren kann, etwa einen Riester-Fonds.

Tatsächlich verhält es sich demnach genau umgekehrt, wie allgemein vermutet: wer auf das eigenen Haus verzichtet, hat zumindest die besseren Startbedingungen für die private Rente.

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