Tagesarchiv für den 27. Mai 2008

Abzüge von der Rente

Wer sich fälschlicherweise darauf freut, dass er mit Erhalt der ersten Rentenzahlung auch die lästigen Abzüge los sei, die ihn sein ganzes Berufsleben begleitet haben, täuscht sich gewaltig. Auch von den Altersbezügen wollen die Sozialkassen und das Finanzamt etwas ab haben, und das nicht zu knapp. Pauschal lässt sich nicht sagen, wieviel von der Rente übrig bleibt. Hier kommt es darauf an, was für eine Rente man erhält.Ist man Empfänger der klassischen gesetzlichen Rente, muss man auf jeden Fall Krankenversicherungsbeiträge in Höhe des jeweiligen Beitragssatzes seiner Versicherung abführen. Erfreulicherweise trägt der Rentner aber nur die Hälfte der Belastung. Die andere Hälfte zahlt die Rentenkasse, so wie während des aktiven Berufslebens dies der Arbeitgeber getan hat. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Voll zur Kasse gebeten werden die Ruheständler aber bei den anstehenden Erhöhungen dieser Sozialbeiträge. Hier beteiligt sich der Rententräger nicht mehr hälftig, sondern der Renter muss den kompletten Betrag alleine zahlen. Erhält man ausser der gesetzlichen Rente keine weiteren Altersbezüge, kann man etwa mit Abzügen von insgesamt zehn Prozent rechnen.

Aber auch das Finanzamt hat ein Auge auf die Rente geworfen. Wer Altersbezüge über dem Freibetrag von siebentausendsechshundert Euro erhält, muss diese ganz regulär versteuern. Jedoch kann man auch dabei wie jeder Einkommensbezieher die üblichen Werbungskosten und sonstiges geltend machen, um die Steuerlast zu drücken. Zusätzliche Einkünfte ausserhalb des Rentenbezugs, etwa Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, sind ohnehin steuerpflichtig. Einen Bonus gewährt der Gesetzgeber jedoch in steuerlicher Hinsicht. Aktuell werden nur etwa mehr als die Hälfte der Renteneinkünfte besteuert. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2040 jährlich auf dann einhundert Prozent.

Betriebsrenten sind voll sozialversicherungspflichtig und müssen ebenso voll versteuert werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die betriebliche Altersvorsorge aus versteuertem Einkommen angespart wurde.

Die Riester-Rente ist ebenfalls voll steuerpflichtig, da die Beiträge während der Ansparzeit steuerfrei waren. Sozialabgaben werden keine fällig.

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Berufsunfähig – was kostet die Vorsorge?

Niemand denkt gerne daran, aber jedem kann es zustossen. Ein Unfall, eine Krankheit, der Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden. Eine Katastrophe, hat man nicht ausreichend für diesen Fall vorgesorgt. Die Invalidenrente ist je nach Lebensalter völlig unzureichend, selbst wenn man schon viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, wird man von der gekürzten Rente nur in Ausnahmefällen leben können.Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört daher zu den wenigen Versicherungen, die jedermann unbedingt haben sollte. Außer einer Privathaftpflicht und der inzwischen obligatorischen privaten Altersvorsorge gehört sie zu den wenigen Verträgen, auf die man keinesfalls verzichten sollte. Die Folgen sind bei Eintritt des Risikos einfach zu dramatisch, im Zweifel verliert man nicht nur den gewohnten Lebensstandard, sondern ist mitunter auf Sozialhilfe dauerhaft angewiesen. Wer sich ein solches Schicksal ersparen möchte, ist gut beraten einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Die Kosten für diese Absicherung lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Vieles hängt von den persönlichen Umständen ab. Auch unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften in der Bewertung beruflicher Risiken. Umfassende Information ist daher Pflicht, bevor man seine Unterschrift unter einen Vertrag setzt.

Entscheidendes Merkmal ist nahe liegend der ausgeübte Beruf. Je gefährlicher die Tätigkeit, desto höher der geforderte Beitrag. Dieser Zusammenhang ist offenkundig und bedarf keiner näheren Erläuterung. Wer auf Hochspannungsmasten klettern muss, zahlt naturgemäß mehr als ein Bürohengst.

Weiteres Kriterium ist das Alter, in dem man sich für eine Absicherung entscheidet. Auch hier liegt es auf der Hand, das ein junger Mensch im Schnitt weniger Vorerkrankungen und Zipperlein haben wird als ein Älterer. Auch steigt mit zunehmendem Lebensalter das Risiko der Berufsunfähigkeit, ebenso die Beiträge mit steigendem Eintrittsalter.

Je früher man sich also für eine Berufsunfähigkeitsversicherung enschliesst, desto weniger Beiträge wird man zahlen. Man sollte sich diese Ausgabe nicht sparen. Ein Viertel aller Arbeitnehmer kann vorzeitig seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.

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