Monatsarchiv für Mai, 2008

Profitieren von Riester-Fonds

Staatliche Zuschüsse und Steuervorteile für die Riester-Rente kann man in den unterschiedlichsten Formen anlegen. Trotz gleicher Förderung kann die Rendite allerdings sehr variieren. Im ungünstigsten Fall erhält man bei einer schlecht gewählten Alternative lediglich die gesetzlich garantierten eigenen Beiträge plus der geleisteten Zulagen als Rentenzahlung zurück. Aber gerade diese gesetzliche Absicherung bietet bereits eine hohe Anlagesicherheit, so dass man bezüglich der Erträge durchaus etwas risikobereiter vorgehen kann – der Verlust ist nach unten begrenzt.Sicherheit ist also nur ein zweitrangiges Kriterium bei der Auswahl des Vertrages. Sehr konservativ und wenig prestigeträchtig ist ein normaler Sparplan, wie man ihn schon seit jeher von seiner Bank kennt. Besser Aussichten auf eine höhere Rente bieten zwar Versicherungen in verschiedenen Ausprägungen, allerdings sind hier die Nebenkosten recht hoch, da beispielsweise hohe Provisionskosten in der Gesamtrechnung enthalten sind, die sich ungünstig auf den Ertrag auswirken.

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass die höchsten Gewinne eine cleveres Engagement an der Börse einbringt. Das geht auch mit Riester. Der Trick ist die Einzahlung in einen entsprechend zertifizierten Fonds und schon stehen börsenübliche Gewinn in Aussicht. Das schöne an dieser besonderen Art von Fonds besteht darin, dass, wie schon gesagt, sich der maximale Verlust nur auf den erhofften zusätzlichen Gewinn beziehen kann – Kapital und Zulagen bleiben stets unangetastet. Man verbindet hierdurch Börsenspekulation mit staatlich garantierter hoher Sicherheit.

Unbenommen bleibt dem Anleger zudem, ab einem gewissen Lebensalter, in dem man sich entschließt bereits erzielte Gewinne zu sichern, einen Fonds mit stabileren Werten zu wählen. Um dem Auf,- und Ab der Börse langfristig zu begegnen, sollte man in möglichst jungen Jahren das Fondssparen beginnen. So bleibt genug Zeit während einer Hausse Renditen einzufahren oder eingetretenen Verluste wieder rechtzeitig vor Beginn der Rentenphase auszugleichen. Übrigens fallen Riester-Fonds nicht unter die Abgeltungssteuer – allein dieser Umstand kann einen Abschluss lohnend machen.

jetzt kommentieren? 15. Mai 2008

Betriebsrente kürzt Elterngeld

Staatliche Vorsorge,- und Unterstützungsmaßnahmen greifen nicht immer reibenungslos ineinander. Mitunter nimmt die eine Hand, was die andere gibt. So verhält es sich beim Zusammenspiel von Elterngeld und betrieblicher Altersvorsorge. Beide Maßnahmen sind dienen der Absicherung in verschiedenen Lebenssituationen und sollen nicht zuletzt verhindern, dass normale Lebensumstände wie Elternschaft oder Alter zur Abhängigkeit von den Sozialsystemen führen. Diese im Prinzip sinnvollen und gut gemeinten Instrumente werden in diesem Fall, wie in vielen anderen auch, durch das Steuerrecht teilweise in ihrer Wirkung entwertet.Die jetzige Regelung hat zur Folge, dass Arbeitnehmer, die in irgendeine Form der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge einzahlen einen geringeren Anspruch auf Elterngeld haben als Arbeitnehmer die eine solche Vorsorge nicht treffen wollen oder können.

Dieser Widerspruch entsteht folgendermaßen: das Elterngeld wird vom Nettogehalt berechnet und es beträgt davon 67 %. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden direkt durch eine so genannte Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber in die jeweilige Versicherung oder Pensionskasse abgeführt.  Der so zurückgelegt monatliche Beitrag ist steuerfrei und mindert daher das zur Steuerberechnung herangezogenen Jahreseinkommen.

Aber genau von diesem steuerlich relevanten Einkommen wird das Elterngeld berechnet, bei dem nunmehr die für die Rente zurückgelegte Summe fehlt. Dieser Systemfehler trifft Familien mit geringem Einkommen und Arbeitnehmer mit hoher Sparleistung besonders hart, was die darin liegende Ungerechtigkeit nochmals verdeutlicht. Eine Korrektur der Gesetzeslage wird zur Zeit leider nicht angestrebt.

jetzt kommentieren? 14. Mai 2008

Rente auf Kredit

Eine fremdfinanzierte Rente oder Lebensversicherung erscheint zuerst ein höchst exotisches Produkt zu sein; dennoch wurden solche Verträge bislang in großer Zahl angeboten. Was zuerst wie ein bequemer Weg aussieht, ohne eigenes Kapital einzusetzen eine Altersvorsorge aufzubauen, birgt allerdings große Risiken und ist für den auf Sicherheit bedachten Anleger im Ergebnis nicht empfehlenswert.Das ganze funktioniert so: ein Kredit über eine bestimmte Laufzeit, in der Regel zehn bis fünfzehn Jahre, wird in eine Versicherung einbezahlt, egal ob Lebens,- oder Rentenversicherung. Durch die Kapitalausstattung dieses Vertrages kann die Auszahlung sofort anfangen. Damit werden die Zinsen des aufgenommenen Darlehns bezahlt. Am Ende der Kreditlaufzeit wird erfolgt die Tilgung auf einen Schlag. Reizvoll dabei aus steuerlicher Sicht: die Zinsbelastung kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Beworben werden diese Modelle mit der Besonderheit einer so hohen Rendite, dass ein Überschuss zur Tilgung übrig bleibt.

Leider sieht die Realität anders aus. Die versprochene Rendite bleibt bei allen angebotenen Modellen hinter den Vesprechungen der Anbieter zurück und erzeugt eben keinen Überschuss, der später zur Tilgung verwendet werden könnte. Folge ist eine hohe finanzielle Belastung der Kunden, die aus eigenen Mitteln für Zinsen und Tilgung zuschiessen müssen. Hier ist also grösste Vorsicht geboten! Ausschliesslich Anleger mit ausreichend Rücklagen, die nicht zwingend auf die Rendite eines solchen Vertrages angewiesen sind, sollten sich auf dieses Risiko einlassen. Wer zusätzlich zu seiner sicheren Altersvorsorge ein wenig spekulieren will, kann sich an einem solchen Modell versuchen. Alle anderen: Finger weg! Ansonsten droht am Ende gar der Verlust anderer Vorsorgeinvestments, die mangels anderem Kapital für Zins und Tilgung aufgelöst werden müssen. Das führt die private Altersvorsorge ad adsurdum.

Wer ohne die Risiken richtig einzuschätzen einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, kann sich gegebenenfalls auf das Haustürwiderrufsgesetz berufen um sich aus dieser Verpflichtung wieder zu befreien. Anwaltlicher Rat sollte auf jeden Fall eingeholt werden, da die Vereinbarungen umfangreich und kompliziert sind.

jetzt kommentieren? 14. Mai 2008

Staat kürzt die Betriebsrenten

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet ihren Angestellten mindestens ein Angebot zur Altersvorsorge anzubieten. Eine sinnvolle und von den meisten Arbeitnehmern gern genutzte zusätzliche Vorsorgemaßnahme für das Rentenalter. Neben steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase kann es sogar Zuschüsse vom Unternehmen geben, abhängig von den Vereinbarungen im Arbeits,- oder Tarifvertrag.

Aber auch bei der Betriebsrente nimmt er, was er auf der einen Seite gibt. Während er die Bürger zur privaten Altersvorsorge animiert und dabei auch unterstützt, entwickelt er immer neue Ideen, wie er auf Kosten der Rentner Finanzlöcher stopfen kann.

Diesmal sind es die Krankenversicherungen, die in den Genuss der Sparleistungen für die Betriebsrente kommen. In 2004 wurde beschlossen, dass auch auf die Betriebsrente Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind. Perfide dabei: nicht nur der Arbeitnehmeranteil wird fällig, der künftige Rentner hat auch den Arbeitgeberanteil abzuführen. Hinzu kommt noch der Anteil für die Pflegeversicherung. Diese Regel gilt seit 2004. Wer sich freut seinen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge vorher abgeschlossen zu haben, wird eine herbe Enttäuschung erleben. Diese Abgabepflicht gilt rückwirkend auch für Altverträge. Eine einzige kleine Ausnahme sind Einmalzahlungen aus dem Kapital bis höchstens 14910 EUR. Auf diesen Betrag werden keine Krankenkassenbeiträge fällig, alle anderen müssen wohl oder übel zahlen. Um beim Beginn des Rentenbezugs keine böse Überraschung zu erleben, sollte man diesen Umstand unbedingt in seine Finanzplanung aufnehmen und gegebenenfalls die so entstehende Lücke mit einer zusätzlichen Maßnahme auffüllen. So fällt bei der Riester-Rente überhaupt kein Kassenbeitrag an, bei der gesetzlichen Rente ist nur der Arbeitgeberanteil fällig.

jetzt kommentieren? 10. Mai 2008

Einkaufen für die Rente

Wer noch Platz im Portemonnaie hat für eine weitere Kundenkarte kann demnächst auf besonders originell Weise etwas für seine Rente tun. Das Projekt „Deutschlandrente”, ins Leben gerufen von zwei Versicherungskonzernen, basiert auf dem Prinzip des Bonuspunktesammelns, wie wir es von zahllosen Unternehmen kennen. Wer viel einkauft erhält Rabatte oder Geschenke, ist aber in seiner Auswahl auf den bestimmten Anbieter beschränkt. Wer auch mal bei der Konkurrenz shoppen geht, verschenkt seine Prämie.

Einkaufen gehen soll der Kunde künftig auch für seine Deutschlandrente. Grundlage dieses Produkts ist, wie bei anderen Angeboten auch, ein Vertrag mit dem in einem Fond regelmäßige Beträge angelegt werden, genauer ab 19,90 EUR pro Monat. Vereinbart wird eine spätere Auszahlung des eingezahlten Kapitals zuzüglich der Rendite als lebenslange Rente. Soweit unterscheidet sich das Produkt nicht von anderen Angeboten. Die Besonderheit besteht in der Möglichkeit, durch Einkäufe bei bestimmten Vertragspartnern Boni zu sammeln, die den monatlichen Anlagebetrag entsprechend der getätigten Umsätze erhöhen. Soweit eine verlockende Idee mit dem täglichen Einkauf auch gleich die spätere Rente aufzubessern. Die Auswahl ist dabei durchaus groß, da beinahe zweihundert Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, von der Fluglinie bis zur Drogeriekette, dem System angehören.  Allerdings fehlen bis jetzt noch einige grundlegende Dinge des täglichen Lebens, so kann man bis jetzt beim Tanken nichts für die Altersvorsorge tun – ärgerlich, da gerade hier erhebliche Umsätze getätigt werden könnten. Auch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man den Rest seines Erwerbslebens auf diese Firmen angewiesen bleibt, will man den Vertrag sinnvoll einsetzen. Weiterer Nachteil: die Umsätze müssen, jedenfalls nach augenblicklichem Stand, weitgehend im Internet getätigt werden. Das ist nicht jedermanns Sache und für den täglichen Bedarf auch nicht eben praktisch. Da sollte man sich vorher genau ausrechnen, ob man mit günstigem Einkauf bei freier Wahl des Anbieters nicht mehr sparen kann als man hier als Bonus erhält. Diese Ersparnis anzulegen bringt die private Altersvorsorge genauso voran.

jetzt kommentieren? 10. Mai 2008

Umziehen mit der Riester-Rente

Die Entscheidung für einen Anbieter ist bei langfristigen Verträgen für die Altersvorsorge oft eine Entscheidung fürs Leben. Lebensversicherungen oder Rentensparverträge zu kündigen ist in den meisten Fällen keine gute Idee, da dieser Schritt mit hohen finanzielle Verlusten einhergeht. So haben Lebensversicherungsverträge einen bestimmten Rückkaufwert. Dieser umfasst beileibe nicht, wie man unbedarft vermuten könnte, auch das bereits eingezahlte Kapital, sondern ist ein mehr oder weniger willkürlich festgelegter Preis für den Vertragsausstieg. Nicht nur einen großen Teil des Ersparten, sondern auch die gesamte bereits erzielte Rendite verleibt sich die Versicherung ein. Ein solcher Schritt sollte daher nur in dringenden Notfällen eine Option sein und der Vertrag kein unentbehrlicher Bestandteil der Altersvorsorge.Auch bei einem Anbieterwechsel hat ein Riester-Vertrag wieder einmal die Nase vorn. Die oben beschriebenen Probleme und vor allen Dingen Kosten fallen hier nicht an oder nur zu einem geringen Teil. Haben sie einen attraktiveres Unternehmen gefunden von dem sie glauben, dass es ihr Kapital erfolgreicher vermehrt, so fallen lediglich Gebühren an, die sie an ihren bisherigen Vertragspartner entrichten müssen. Dies aber auch nur dann, wenn sie von Anfang an Bestandteil ihres Vertrages war. Mehr als hundert Euro dürften auch in dabei nicht anfallen, so dass sich eine Marktbeobachtung stets lohnt. Eine besonders hohe Ertragssteigerung dürfen sie erwarten, wenn ihr Vertrag noch möglichst viele Jahre läuft bis er zur Auszahlung kommt. Gerade die Höhe der späteren Riester-Rente ist bei den vielen Leistungsanbietern eine Variable, auf die man besonders Augenmerk haben sollte – die Unterschied sind mitunter groß. Den für ihre Bedürfnisse besten Partner vermittelt ihnen unparteiisch ein unabhängiger Finanzberater.

jetzt kommentieren? 10. Mai 2008

Mit Riester der Abgeltungssteuer ein Schnippchen schlagen

Bei der Vorsorge für das Alter spielt das Finanzamt eine bedeutende Rolle. Selbst die attraktivste Geldanlage kann sich bei Inanspruchnahme zum Rentenbeginn im Nachhinein als Fehlinvestion erweisen, hat man nicht beizeiten die steuerlichen Aspekte mit ins Kalkül gezogen. Der Fiskus macht auch vor den Rücklagen für den Ruhestand nicht Halt. Zwar wird für die Vorsorge staatlicherseits geworben und ist in Anbetracht eines zusehends überforderten Rentensystems sehr erwünscht. Das hindert eben diesen Staat aber nicht daran, auf diese Gelder über das Steuerrecht zuzugreifen. Der nächste große Schlag steht im nächsten Jahr mit Einführung der Abgeltungssteuer ins Haus. Unabhängig von anderen Kriterien greift diese Steuer auf den jährlichen Ertrag jeder Geldanlage zu und kassiert satte fünfundzwanzig Prozent zuzüglich Soli. Was genau somit abgegolten wird, bleibt das Geheimnis der Erfinder. Tatsache ist aber, je besser ihr Geld gearbeitet hat, desto höher ist die absolute Steuerlast darauf.Glück oder vielmehr die besseren Informationen ersparen aber allen Riester,- und Rürupsparern diesen herben Renditeverlust. Das Modell dieser privaten Rentevorsorge sieht nämlich vor, dass während der Ansparphase die Beiträge dazu eben nicht besteuert werden sollen. Das Finanzamt greift hier erst zu, sobald die Auszahlung der Beträge beginnt. Man nennt dies eine nach gelagerte Besteuerung. Das ist natürlich noch immer ärgerlich, denn wer zahlt schon gerne Steuern. Erst Recht im Alter wird das Einkommen trotz Privatrente in der Regel geringer ausfallen. Sinnvoll ist dieses Modell dennoch. Üblicherweise wird man im Erwerbsleben auf Grund höherer Einkommen eine entsprechend höhere Steuerlast zu tragen haben. Sinkt das Einkommen im Alter, sinkt auch die Steuerlast entsprechend. Im Ergebnis spart man daher doppelt: einmal mindert man seine Abgaben während in der aktiven Phase, während man im Alter zwar Steuer zahlt, diese aber im Verhältnis geringer ausfallen.

Die Abgeltungsteuer macht diese Sparform fürs Alter besonders interessant, da die potentielle Steuerersparnis nochmals steigt. Diesen Vorteil genießt, wer seine Beiträge entweder in Fonds oder in Zertifikaten anlegt, da beide ohne Riester,- bzw. Rürupvertrag unter die neuen Regelungen fallen.

jetzt kommentieren? 06. Mai 2008

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