Tagesarchiv für den 06. Juni 2008

Versicherungsverlauf – so früh wie möglich prüfen

Die Rentenversicherung verschickt seit einigen Jahre regelmässig an jeden gesetzlich Rentenversicherten eine umfassende Information über die zu erwartende Altersrente nach aktuellem Beitragsstand und eine Liste über alle versicherungspflichtigen Beitragsjahre. Dieser Service wird leider viel zu wenig genutzt. Obwohl man bereits ab dem siebenundzwanzigsten Lebensjahr jährlich auf dem Laufenden gehalten wird, wie sich die eigenen Altersvorsorge entwickelt, fühlen sich viele noch viel zu weit von der Zeit des Rentenbezugs entfernt, um sich ernsthaft mit dieser regelmässigen Mitteilung auseinander zu setzten. Ein Fehler, wie man vermutlich feststellen wird, wenn man später bei Beantragung der Rente feststellt, dass der Versicherungsverlauf unvollständig ist. Hat man nicht frühzeitig darauf geachtet, das auch die Zeit der Ausbildung, Elternzeiten, Wehrdienst und so weiter vollständig erfasst sind, wir man Jahrzehnte später Mühe haben, für all dies die entsprechenden Belege bei zu bringen. Zwar ist in jedem Schreiben die Aufforderung enthalten genau dies zu tun, nämlich alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, nur machen tun es die Wenigsten. Manch einer mag denken, das liefe alles ohnehin automatisch. Allerdings vergisst er dabei, dass überall Fehler gemacht werden. Meldet ein Arbeitgeber versehentlich falsch oder unvollständige Beitragszeiten oder Beitragshöhen, merkt man dies Jahre später vielleicht gar nicht mehr. Auch die Rentenkasse kann Fehler bei der Erfassung machen, die sich frühzeitig leicht aufklären lassen, später um so schwerer. Ob die Firma noch existiert, die falsche Angaben übermittelt hat, ob die Ausbildungsstelle nach so langer Zeit noch über die Unterlagen verfügt, all dies ist fraglich und im Zweifel wird man nur mühsam die entsprechenden Nachweise führen können.Dabei ist die Korrektur des Versicherungsverlaufs einfach und unbürokratisch. Ein simpler Antrag, auch im Internet verfügbar, genügt. Reicht man dann die passenden Belege nach, ist die Angelegenheit erledigt. Wer sich regelmässig um die Aktualität seiner Versicherungsangaben kümmert, wird später sorgenfrei und schnell die ihm zustehenden Altersbezüge pünktlich erhalten.

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400-Euro-Jobs für Frührentner

Wer vorzeitig in den Ruhestand geht oder aus gesundheitlichen Gründen gehen muss, hat stets mit erheblichen Abschlägen bei der Rente zu rechnen. Zwar ist dies abhängig vom Alter bei Beginn des Rentenbezugs; je früher dieser beginnt, desto höher sind naturgemäss die Einbussen. Dies gilt auch für die Erwerbsminderungsrente.Gut, wenn man in dieser Situation noch etwas zur Rente hinzu verdienen kann. Jedoch sind Frührentner dabei gewissen Einschränkungen unterworfen, die bei Missachtung die Höhe des Rentenbezugs beeinträchtigen oder sie gar ganz wegfallen lassen. Wer sich über dieses Thema vor Aufnahme einer Tätigkeit nicht ausreichend informiert hat, kann nach Prüfung durch die Rentenversicherugsanstalt ein unangenehme Überraschung erleben. Anders als für Rentner über fünfundsechzig Jahren war nämlich bislang die Hinzuverdienstgrenze für Rentner wegen Erwerbsminderung abweichend geregelt. Das monatliche Maxium betrug nämlich dreihundertfünfundfünfzig Euro. Das wäre nicht unbedingt problematisch, gäbe es nicht die 400-Euro-Jobs, die für ein Nebeneinkommen in aller Regel erste Wahl sind. Viele Frührentner haben in dem Glauben, das ein Minijob die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreitet damit ihre Rente aufgebessert. Da die Rentenanstalt über die Art und Höhe des Nebeneinkommens informiert wird, hatte dies regelmässig Rentenkürzungen für die Betroffenen zur Folge. Je nach Rentenhöhe konnte durch die Überschreitung dieser Verdienstgrenze sogar der komplette Rentenanspruch entfallen. Eine Folge, die je nach Vermögensverhältnissen des Betroffenen nicht nur ärgerlich, sondern geradezu fatal sein konnte.

Um der täglichen Praxis gerecht zu werden, wurde diese Verdienstgrenze jetzt auch für Frührentner auf auf vierhundert Euro angehoben. Damit steht die Möglichkeit, als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente nebenher zu arbeiten im Einklang mit dem Angebot, das ja meistens 400-Euro-Jobs sind. Die Regelung gilt rückwirkend ab Jahresbeginn 2008. Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, braucht sich um diese Verdienstgrenzen allerdings nicht mehr zu kümmern. Er darf ganz nach Lust und Möglichkeit verdienen, dies interessiert dann allein noch das Finanzamt, aber nicht mehr den Rentenversicherer.

Das Thema Nebenverdienst für Rentner wird in Zukunft wohl immer brisanter werden. Die faktisch sinkenden Rentenansprüche und die nach wie vor nicht ausreichende private Vorsorge bei vielen Arbeitnehmern, wird einen Hinzuverdienst oft unumgänglich machen.

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Die ganze Rente auf einmal

Regelmässig für die private Rente zu sparen ist der üblichste Weg. Die meisten Riester,- und Rürup – Verträge und auch die gesetzliche Rentenversicherung basieren auf dem Prinzip monatlicher Beiträge, die im Laufe der Jahre zu einer oft stattlichen Summen anwachsen. Gleiches gilt im Prinzip auch für Versicherungen, die in aller Regel monatlich oder zumindest jährlich bedient werden.

Wie so oft gibt es auch von dieser Regel Ausnahmen. Nicht für alle Kunden ist der langsame Kapitalaufbau als Basis der späteren Rente geeignet beziehungsweise optimal. So nimmt der Trend zu, grössere Beträge auf einmal in einen Rentenversicherungsvertrag einzuzahlen. Die Ursachen sind in der gesellschaftlichen Entwicklung zu suchen. Bekanntermassen steigt das Volumen ererbten Vermögens seit Jahren regelmässig an. Diese Erbengeneration profitiert von den Leistungen der Aufbaujahre und gelangt so häufig an erhebliche Vermögen. Viele dieses Personenkreises waren bis dahin oftmals nicht oder nur in geringem Umfang in der Lage, Rücklagen für das Alter zu bilden und legen jetzt einen grösseren Betrag aus der Erbschaft auf einmal an. Diesen in kleinen Raten einzuzahlen wäre wenig sinnvoll, zumal die Betroffenen sich oftmals schon in  einem mittleren oder späteren Lebensabschnitt befinden und daher für lange Ansparphasen gar keine Gelegenheit mehr haben.

Um diesem Trend zu begegnen, haben verschiedene Versicherer entsprechende Produkte in ihr Programm aufgenommen. Der Kunde hat dann die Wahl, ob er die daraus resultierende Rente sofort beziehen will, oder ob er noch eine Anzahl von Jahren warten möchte. Die Variante der Einmalzahlung hat auch steuerliche Vorteile. So kann etwa ererbtes Kaptial vor der Abgeltungssteuer geschützt werden, die auf Kapitalanlagen auf Rentenbasis nicht fällig wird. Wie bei normalen Verträgen kann man auch hier zwischen Sicherheit und höherem Risiko zugunsten der Rendite wählen. Verträge mit kleiner Mindestrendite und geringem Risiko sind dabei die sichere Variante, wer mehr wagen möchte, investiert in einen Fonds.

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Rente für den 400-Euro-Job

Vielen Minijobbern ist gar nicht bekannt, dass sie auch mit dieser Beschäftigungsform Rentenansprüche erwerben können. Seit der Gesetzgeber die geringfügige Beschäftigung aufgewertet hat und nunmehr auch ein pauschaler Krankenversicherungsbeitrag für eine minimale Absicherung des Arbeitsnehmers sorgt, besteht auch die Möglichkeit volle Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen.Angesichts der weiten Verbreitung dieses Beschäftigungsmodells ein wichtiger Beitrag zur Altervorsorge von Millionen, zumindest theoretisch. Beinahe sieben Millionen Menschen üben eine solche Teilzeitbeschäftigung mittlerweile aus, Tendenz steigend. Das Modell ist besonders für den Arbeitgeber attraktiv. Verdient sein Angestellter nicht mehr als 400 Euro im Monat spart er sich den grössten Teil der teuren Sozialversicherungsbeiträge, also den so genannten Arbeitgeberanteil bei der Entlohnung. Lediglich ein Ausschlag von zwanzig Prozent auf die Vergütung wird für Kranken,- und Pflegeversicherung und ein Teilbetrag für die Rente  fällig – also ein äusserst günstiges Angebot für Unternehmen mit entsprechendem Bedarf. Dabei sind es nicht nur die typischen Aushilfstätigkeiten, die inzwischen auf diese Weise verrichtet werden. Angesichts des härteren Wettbewerbs unter den Arbeitnehmern um die knappen Arbeitsplätze, werden zunehmend auch qualifizierte Stelle mit 400-Euro-Jobbern besetzt.

Ein Grund mehr für alle Betroffenen, wenigstens die vorhandenen Möglichkeiten gänzlich  auszuschöpfen. Zwar nimmt bis jetzt nach vor nur eine kleine Minderheit der geringfügig Beschäftigten die Chance wahr, den vollen Rentenbeitrag abzuführen, jedoch gibt es starke Zuwächse. Während der Arbeitgeber standardmässig einen Beitrag von fünfzehn Prozent an die Rentenversicherung abführt, kann der Beschäftigte auf Antrag diesen Beitrag auf den vollen Satz von neunzehn Prozent aufstocken. Vorteil ist nicht nur ein entsprechend höherer Altersrentenanspruch aus dieser Tätigkeit, sondern es entsteht auch ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Nicht zuletzt geht auch damit die Berechtigung auf Riester-Ansprüche einher.

Die zusätzlichen Kosten für diese Vorteile betragen bei voller Ausschöpfung der Verdienstspanne knapp zwanzig Euro im Monat. Zuständig für die Abwicklung ist der Arbeitgeber.

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