Lassen sie ihr Haus für sich arbeiten
Immobilien sind eine gute Geldanlage für das Rentenalter. Wer im Alter keine Miete mehr bezahlen muss kommt mit deutlich weniger Altersbezügen aus. Trotzdem kann es auch für den Hauseigentümer knapp werden, bezieht er erst Rente und hat sonst keine Einnahmen mehr. Zwar sitzt er auf einem erheblichen Wert, aber er kann sich davon nichts kaufen und muss trotz faktischen Wohlstands mitunter bescheiden leben.Das muss nicht sein, denn man kann aus den eigen vier Wänden mit verschiedenen Methoden Kapital ziehen.
Nahe liegend ist es, das Haus zu verkaufen und sich eine Mietwohnung oder ein kleineres preiswerteres Haus zu suchen. Das überschüssige Kapital kann man beispielsweise in einen Rentenvertrag investieren oder einfach langsam verbrauchen. Jetzt werden aber nur wenige Rentner nach oft langen Jahren im gleichen Haus ausgerechnet als alter Mensch sich an eine neue Umgebung gewöhnen wollen und die Mühsal eines Umzugs und des Verkaufs auf sich nehmen.
Aber es gibt Alternativen, die es erlauben weiter dort zu wohnen und trotzdem zusätzliche Mittel frei zu machen. Vereinbart man zum Beispiel, das der Erwerber den früheren Eigentümern ein dauerhaftes Wohnrecht einräumt, hat man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das mindert zwar den Verkaufspreis, ist aber gerade für Rentner ohne Erben eine überlegenswerte Sache.
Wer sein Haus direkt in eine Rentenzahlung umwandeln will, kann es gegen eine so genannte monatliche Leibrente veräussern. Für den Käufer hat die Methode den Vorteil, das er das Eigentum ohne Kredit und ohne eigens Kapital erwirbt. Voraussetzung für den Verkäufer muss natürlich sein, dass der neue Besitzer auch dauerhaft liquide ist.
Ganz klassisch kann man auch eine Hypothek auf sein Haus aufnehmen. Da es in der Regel schuldenfrei sein wird, dürfte dabei keine grossen Schwiergkeiten geben. Nur wird die Bank ihr Geld relativ zügig zurückverlangen, damit das Darlehn möglichst vor dem Tod des Kreditnehmers wieder getilgt ist.
Mit einer jetzt aufkommenden Seniorenhypothek kann man sich dabei auf die Bedienung der Zinszahlungen beschränken. Den Kredit tilgen dann entweder die Erben oder die Bank verwertet später den Besitz.
jetzt kommentieren? 08. Juni 2008