Tagesarchiv für den 17. Juni 2008
Warren Buffet ist wohl eine der grössten Börsenlegenden, die es jemals gab. Er hat mit dem richtigen Riecher an der Börse soviel Geld gemacht, dass seine Firma heute zu Recht als eine der bester der Welt gilt. Gehandelt hat er nach fünf einfachen Grundregeln, die auch jedermann für eine optimale Altersvorsorge nutzen kann. Nach diesen Regeln geht in Gelddingen nichts mehr schief und ein Vermögensaufbau wird für alle zum Kinderspiel. Zwar werden jetzt nicht alle so reich wie Warren Buffet, aber ein von Geldsorgen unbelastetes Alter ist dabei (fast) garantiert. Angesichts der gerade festgestellten Unbedarftheit grosser Bevölkerungsteile in Gelddingen, bringen diese Handlungsanweisungen vielleicht auch den weniger informierten in seinen Finanzen voran.Zuerst sollte sie verinnerlichen, dass Geldanlagen nichts mit Gefühlen zu tun haben, sondern immer nur mit konkreten Informationen. Daher sollte sie niemals aus dem Gefühl heraus einen finanzielle Entscheidung treffen, sondern immer nur auf Grund von belastbaren Tatsachen, die sie zuvor ermitteln müssen. Daher sind weder Hochglanzprospekte noch vollmundige Verkäuferversprechen ihre Basis für eine Geldanlage, sondern unabhängig erlangte Informationen.
Wenn sie Geld in ein Wertpapier investieren sollte es eines sein, dass möglichst nur ein paar Eingeweihte kennen. So genannte Volksaktien und alle Papieren, die jedermann haben will und auch jedermann kauft, werden letztlich an der Börse keinen Gewinn bringen. Nur weil viele mit dem Strom schwimmen, bringt sie das noch lange nicht an ihr Renditeziel.
Altersvorsorge ist eine langfristige Angelegenheit. Genauso langfristig sollten sie auch ihr Portfolio zusammenstellen. Dies sollte nur Papiere enthalten, die sie behalten wollen. Nach Warren Buffet sollten das wenigstens zehn Jahre sein. Traut man einer Aktie zu wenig, um sie so lange ins Depot zu legen, sollte man es lieber ganz bleiben lassen. Konkret bedeutet dies, sie müssen Unternehmen finden, auf deren Zukunft sie setzen können und bei denen die gefundenen Informationen darauf hindeuten, dass Gewinne und langfristiges Wachstum zu erwarten sind. Die Altersvorsorge ist kein Feld für kurzfristige Spekulationen, sondern sie soll sich kontinuierlich und vorhersehbar vermehren.
Ihr Geld ist auch an der Börse sicher aufgehoben, wenn es ausreichend gut auf verschiedenen Werte verteilt ist, die auch gut zusammen passen sollten. Auf zu wenige Aktien zu setzten birgt immer das Risiko eines Totalverlustes, zuviele Aktien erschweren den Überblick und mindern auf Dauer die Rendite, da mit hoher Wahrscheinlichkeit nur ein Teil eines grossen Depots Gewinne abwerfen wird, die die anderen wieder auffressen. Der richtige Mix aus sich ergänzenden Papieren ist daher die richtige Wahl für die private Renten.
Stecken sie niemals ihr Geld in eine Sache, die sie nicht verstanden haben. Der Markt quillt über vor hochkomplizierten Finanzprodukten, die mitunter die Banken selbst kaum verstehen. Das gleiche gilt für einzelne Firmen. Wenn sie keine Vorstellung haben, womit das Unternehmen eigentlich sein Geld verdient, sollte sie die Finger davon lassen, da ihnen die nötigen Informationen fehlen um die Zukunftsaussichten dieser Firma zu beurteilen.
17. Juni 2008
Die Riester – Rente ist in nicht nur wegen ihrer Anrechenbarkeit auf die Grundsicherung in Kritik geraten. Nach Auffassung des juristischen Dienstes des Bundestages und der Europäischen Union verstossen verschiedene Regelungen darin gegen europäisches Recht.Eine böse Überrraschung wird nämlich erleben, wer sich als Rentner entschliesst seinen Ruhestand nicht im verregneten Deutschland sondern im sonnigen Süden oder anderswo im Ausland zu verleben. Die für die Altersvorsorge gewiss fest eingeplanten Riester – Bezüge sind dann nämlich unwiderbringlich weg. Die erhält nämlich nur derjenige, der im Land bleibt und hier auch seine Steuern zahlt. Wer sich dagegen dauerhaft im Ausland niederlässt fällt unter die dortigen Steuergesetze und dem deutschen Fiskus entgehen diese Einnahmen. Um zu verhindern, dass die Riester – Sparer zwar während ihres Berufslebens die steuerfreien Beiträge einzahlen und die staatlichen Zuschüsse kassieren, dann aber während der Bezugsdauer, in der auf die Riester – Rente Steuer zu zahlen sind, sich dieser Pflicht entziehen, hat der Gesetzgeber diesen Passus ins die Riester – Regeln geschrieben. Das halten nicht nur die Juristen der Bundesregierung für rechtswidrig, sondern auch die europäische Kommission, die dagegen klagen will. So sieht sie dadurch das Recht auf freie Wohnortwahl unzulässig eingeschränkt und die Riester – Rentner im Vergleich mit den Beziehern anderer Altersbezüge ungerechtfertigt benachteiligt. Etliche deutsche Unis sehen das an ihren juristischen Fakuläten wohl genauso. Dort muss das Riester – Gesetz als Beispiel für einen klassischen Verstoss gegen europäisches Recht herhalten.
So ist von den Vorzügen Riester – Rente ausgeschlossen, wer zum Beispiel hier seine Brötchen verdient, aber über der Grenze in einem Nachbarland lebt. Wer sich als Rentner entschliesst Deutschland zu verlassen, verliert nicht nur seine Ansprüche, sondern muss auch noch die gewährten staatlichen Zuschüsse wieder zurück zahlen. Davon sind besonders ausländische Arbeitnehmer betroffen, die im Ruhestand wieder in ihr Heimatland zurück ziehen. Angesichts dieser gravierenden Einschränkungen ist die Zweckmässigkeit eines Riester – Vertrags wiederrum in Frage gestellt, jedenfalls bis zur gegebenenfalls gerichtlichen Klärung der Rechtmässigkeit dieses Gesetzes.
17. Juni 2008
Selbst wer mit seiner Firma in Konkurs gegangen ist oder auch als Privatmann den finanziellen Gau erlebt, hat bei allen Schwierigkeiten, die er in einer solchen Situation hat, immer noch einen minimalen Schutz, der ihm wenigstens das Lebensnotwendige lässt. Ist es soweit, dass der Gerichtsvollzieher einen Besuch abstattet, erlaubt ihm das Gesetz dennoch nicht, einfach alles mitzunehmen und zu Geld zu machen. Tisch, Stuhl, Bett und auch Arbeitsmittel und ein Freibetrag des Einkommens sind pfändungssicher. In kluger Voraussicht hat der Gesetzgeber auch Rückstellungen für das Alter von der Pfändbarkeit ausgenommen. Auch private Rentenversicherungen und weitere Finanzprodukte, die vertraglich so gestaltet sind, dass sie nur als Rente und erst ab einem bestimmten Alter zur Auszahlungen kommen, sind für die Gläubiger tabu. Das diese Mittel beim Schuldner verbleiben dürfen, hat seinen wesentlichen Grund in der Überlegung, dass die Sozialkassen durch den Verlust der Altersvorsorge belastet würden, da der insolvente Unternehmer oder Privatmann auf die staatlich finanzierte Grundsicherung angewiesen wären, für die sie im Zweifel niemals Beiträge eingezahlt haben; hier lässt man die Interessen der Gläubiger hinter denen des Staates und somit der Solidargemeinschaft zurücktreten. So war es jedenfalls bis vor Kurzem. Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil diesen Schutz für Unternehmer und freiberuflich Tätigen komplett gekippt. Das Urteil stellt klar, dass im Falle einer Insolvenz die Gläubiger vollen Zugriff auch auf das Altersvorsorgekapital haben. Dies gilt für die Rürup – Rente genauso wie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung und sonstige Rentenprodukte. Während bislang solche Verträge mit dem Argument verkauft wurden, auch im Fall der Fälle sei wenigstens die Rente sicher, ist dem nun die Grundlage entzogen.
Ihre Entscheidung begründen die Richter damit, dass der Selbstständige oder ein Mitglieder der freien Berufe besser Verdienstchancen hätten als Arbeitnehmer und daher einen Pfändungsschutz nicht benötigen würden.
Dies ist vorsichtig ausgedrückt, einfach gedacht und zeugt von völliger Resistenz gegen die Informationen aus der Wirklichkeit. Zum einen ist der tatsächliche Verdienst der meisten selbstständig tätigen keinesfalls höher, als in einer vergleichbaren Position als Angestellter, ganz zu schweigen davon, dass auch diese in hohen Positionen enorme Gehälter beziehen können und die Unterscheidung so nicht sachgerecht ist. Darüber hinaus trägt ein Unternehmer ein wesentlich höheres Risiko als jeder Arbeitnehmer, der sozial abgesichert ist. Für diese Absicherung muss der Unternehmer selbst sorgen. Völlig ausser Acht lässt die Entscheidung, dass gerade in jüngster Zeit eine grosse Zahl von Arbeitslosen zwangsläufig oder auf Druck der Ämter in die Selbstständigkeit über gewechselt sind. Deren Verdienstmöglichkeit sind in aller Regel deutlich unterhalb von denen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers, was man offenbar gar nicht in der Entscheidung berücksichtigt hat.
17. Juni 2008