Monatsarchiv für Juni, 2008
Selbst wer mit seiner Firma in Konkurs gegangen ist oder auch als Privatmann den finanziellen Gau erlebt, hat bei allen Schwierigkeiten, die er in einer solchen Situation hat, immer noch einen minimalen Schutz, der ihm wenigstens das Lebensnotwendige lässt. Ist es soweit, dass der Gerichtsvollzieher einen Besuch abstattet, erlaubt ihm das Gesetz dennoch nicht, einfach alles mitzunehmen und zu Geld zu machen. Tisch, Stuhl, Bett und auch Arbeitsmittel und ein Freibetrag des Einkommens sind pfändungssicher. In kluger Voraussicht hat der Gesetzgeber auch Rückstellungen für das Alter von der Pfändbarkeit ausgenommen. Auch private Rentenversicherungen und weitere Finanzprodukte, die vertraglich so gestaltet sind, dass sie nur als Rente und erst ab einem bestimmten Alter zur Auszahlungen kommen, sind für die Gläubiger tabu. Das diese Mittel beim Schuldner verbleiben dürfen, hat seinen wesentlichen Grund in der Überlegung, dass die Sozialkassen durch den Verlust der Altersvorsorge belastet würden, da der insolvente Unternehmer oder Privatmann auf die staatlich finanzierte Grundsicherung angewiesen wären, für die sie im Zweifel niemals Beiträge eingezahlt haben; hier lässt man die Interessen der Gläubiger hinter denen des Staates und somit der Solidargemeinschaft zurücktreten. So war es jedenfalls bis vor Kurzem. Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil diesen Schutz für Unternehmer und freiberuflich Tätigen komplett gekippt. Das Urteil stellt klar, dass im Falle einer Insolvenz die Gläubiger vollen Zugriff auch auf das Altersvorsorgekapital haben. Dies gilt für die Rürup – Rente genauso wie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung und sonstige Rentenprodukte. Während bislang solche Verträge mit dem Argument verkauft wurden, auch im Fall der Fälle sei wenigstens die Rente sicher, ist dem nun die Grundlage entzogen.
Ihre Entscheidung begründen die Richter damit, dass der Selbstständige oder ein Mitglieder der freien Berufe besser Verdienstchancen hätten als Arbeitnehmer und daher einen Pfändungsschutz nicht benötigen würden.
Dies ist vorsichtig ausgedrückt, einfach gedacht und zeugt von völliger Resistenz gegen die Informationen aus der Wirklichkeit. Zum einen ist der tatsächliche Verdienst der meisten selbstständig tätigen keinesfalls höher, als in einer vergleichbaren Position als Angestellter, ganz zu schweigen davon, dass auch diese in hohen Positionen enorme Gehälter beziehen können und die Unterscheidung so nicht sachgerecht ist. Darüber hinaus trägt ein Unternehmer ein wesentlich höheres Risiko als jeder Arbeitnehmer, der sozial abgesichert ist. Für diese Absicherung muss der Unternehmer selbst sorgen. Völlig ausser Acht lässt die Entscheidung, dass gerade in jüngster Zeit eine grosse Zahl von Arbeitslosen zwangsläufig oder auf Druck der Ämter in die Selbstständigkeit über gewechselt sind. Deren Verdienstmöglichkeit sind in aller Regel deutlich unterhalb von denen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers, was man offenbar gar nicht in der Entscheidung berücksichtigt hat.
17. Juni 2008
Die Einführung der Riester – Rente wurde als erster grosser Erfolg im Kampf gegen die Altersarmut gefeiert. Eigene Sparanstrengungen wurde reizvoll gemacht durch staatliche Zuschüsse und Steuerbegünstigungen für Riester – Sparer. Die zusätzliche Altersrente, die auf diese Weise erworben wird, sollte die immer grösser werdende Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen und verhindern, dass immer mehr Rentner auf Sozialleistungen beziehungsweise die Grundrente angewiesen sind.Millionen haben inzwischen Riester – Verträge abgeschlossen in der Erwartung, damit im Alter besser dazustehen.
Allerdings mehren sich die Zeichen, dass all die zukünftigen Rentner eine böse Überraschung erleben werden, wenn sie das Bezugsalter erreicht haben und die ersten Zahlungen von Riester und der gesetzlichen Rentenkasse eingehen. Gerade Personen, die nur ein bescheidenes Einkommen in ihrem Berufsleben erzielt haben, hätten sich diesen Aufwand möglicherweise besser gespart. Selbst der Erfinder der Rürup – Rente, der auch die Regierung berät, zweifelt, ob es sich für diese Zielgruppe lohnt einen Riester – Rente anzusparen. Dabei waren es gerade die unteren Einkommensgruppen, die zum einen durch die Rentenreform besonders hart getroffen werden und denen man zum anderen mit diesen neuen Vorsorgeinstrumenten besonders helfen wollte.
Laut einer aktuell durchgeführten Studie, bleibt diesen Leuten am Ende grösstenteils überhaupt nichts übrig von ihrer Altersvorsorge. Zur Falle wird diesen Rentner die Grundsicherung. Diese dient als Mindestrente für jedermann, der in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat und die er in voller Höhe erhält, selbst wenn seine Beitragsleistung dies eigentlich nicht rechtfertigt. Das Fatale ist aber, dass alle anderen Einkünfte auf diese Grundsicherung angerechnet werden. Es ist keinesfalls so, dass jemand diese Basisrente erhält und sie mit seiner Riester,- oder Rürup – Rente aufbessern kann. Diese und auch eine eventuelle betriebliche Altersvorsorge werden darauf voll angerechnet. Das Ergebnis: die gesamte Sparleistung während des Berufslebens kommt dem Sozialträger zugute, nicht dem Rentner. Der hat zum Schluss ausser der Grundsicherung keinen Cent mehr, als er ohne seinen eigenen Beitrag gehabt hätte.
Dieses Schicksal kann laut Berechnungen in der Studie auch einen Durchschnittsverdiener treffen, der die vollen Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, aber zum Beispiel durch Zeiten von Arbeitslosigkeit und Krankheit schliesslich nur ein Rentenniveau auf Höhe der Grundsicherung erreicht.
Zur Zeit, solange diese Regelungen nicht geändert werden, ist Riestern nur für Gutverdiener interessant. Wer wenig nach Hause bringt, spart sich diese Geld besser.
11. Juni 2008
Mathematik ist für sehr viele Deutsche ein mit Angst und Ablehnung belegter Begriff. Allzu viele erinnern sich dabei an grausame Stunden während ihrer Schulzeit, in denen sie mit Formeln und Zahlen bombardiert wurden, die sie niemals wirklich verstanden haben. Kein Wunder, wenn die meisten nach Schulabschluss niemals wieder etwas mit diesem Thema zu tun haben wollen. Viele geben sogar öffentlich damit an, von Mathematik keine Ahnung zu haben. Dabei ist mathematisches Analphabetentum ein nicht minder schwers Handikap wie die fehlende Fähigkeit zum Lesen und Schreiben. Wer mathematische Grundlagen nicht kennt und mit ihnen umgehen kann, verliert im späteren Leben viel Geld, weil er es nicht richtig anlegt. Dieses Defizit zieht sich dann hin bis zur Rente, da auch dafür mangels Durchblick nicht richtig vorgesorgt wurde.So ist vielen völlig unklar, was exponentielles Wachstum bedeutet. Klar machen kann man sich das anhand der berühmten Fabel, in der ein Bettler vom König eine Belohnung für geleistete Dienste erbitten darf. Er wünscht sich Reis, und zwar soviel, wie zusammen kommt, wenn man auf einem Schachbrett auf dem ersten Feld ein Korn legt, auf das zweite zwei und so weiter. Der König lässt sich im Märchen darauf ein weil denkt billig weggekommen zu sein, und das ist sein Ruin, weil ihm die Exponentialfunktion nicht geläufig war. Auf dem letzten Feld lägen nämlich mehr Reiskörner, als es jemals auf der Erde gegeben hat. Genauso verhält es sich auch bei der Geldlage und den Zinsen, die man auf sein Kapital bekommt. Ein Prozent Unterschied in der jährlichen Rendite scheint wenig zu sein. Rechnet man das aber über einen langen Zeitraum hoch, wieviel Gewinn einem entgeht, sieht das schon ganz anders aus. Über dreissig Jahre etwa, erwirtschaftet die höher verzinste Anlage beinahe dreissig Prozent mehr Rendite. Ein Gewinner wer das weiss, denn andernfalls streicht die Bank diesen Gewinn ein.
Das soll natürlich nicht heissen, dass der angepriesene Zins der alleinige Massstab einer Anlage ein soll. Wer in eine Fonds investiert muss hier Abschläge hinnehmen, da das Portfolio gemanagt werden muss und Profis, die etwas davon verstehen, kosten nun mal Geld.
Mathematik ist also durchaus nicht nur etwas abstraktes, sondern begleitet uns im Alltag.
11. Juni 2008
Für die Rüruprente, der Riesterrente für Selbstständige, gibt es diverse zusätzliche Leistungen, die steuerlich gefördert werden. Die höheren Beiträge, die zum Beispiel durch den Abschluss einer Option zugunsten ihrer Erben anfallen, können sie in ihrer Steuererklärung gelten machen und so Steuern sparen. Dieser Schuss kann jedoch nach hinten losgehen. Was ihnen der Staat vorher schenkt, nimmt er ihnen unter Umständen im Alter wieder ab, indem er ihnen eine niedrigere Rente auszahlt.Dabei ist der Gedanke durchaus interessant, die Rürupvorsorge nicht nur zur Sicherung des Lebensstandards im Alter zu verwenden. Bis zum Höchstsatz von neunundvierzig Prozent der monatlichen Zahlungen können auch als Absicherung dafür verwendet werden, das sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder sie ihre Familie absichern wollen. Das man dafür noch steuerlich günstiger steht, ist natürlich reizvoll.
Nun gibt es die oben genannten Absicherungen nicht ganz umsonst. Wie bei jeder Risikoversicherung muss sich auch hier die Möglichkeit, dass die Rente vor Fälligkeit schon gezahlt werden muss, kalkulatorisch niederschlagen. Dies geschieht, indem später eine entsprechend geringere Rente ausgezahlt wird, der der Risikoanteil abgezogen wurde.
Ihre Familie können sie ohnehin nur bedingt damit absichern. Zum einen müssen sie verheiratet sein; nichteheliche Lebensgemeinschaften fallen nicht unter diese Vergünstigung. Auch Kinder die das fünfundzwanzigste Lebensjahr erreicht haben, gehen dann leer aus. Sparen sie sich diese Option, bekommt ihre Versicherung das übrige Kapital. Die Familie ist dann in keinem Fall abgesichert und erhält nichts von ihrer Rüruprente nach ihrem Ableben.
Den Versicherungsschutz verliert man im übrigen auch, wenn man die Beiträge nicht mehr zahlen kann oder will. Solange sie den Vertrag nicht bedienen, haben sie auch keine Absicherung, da die Zusatzversicherungen untrennbar mit dem Hauptvertrag für ihre Rüruprente verknüpft sind. Hier empfiehlt es sich, den Schutz ihrer Angehörigen und ihrer Arbeiskraft mit einem weiteren Vertrag zu gewährleisten um in Zeiten knapper Kassen den Schutz nicht zu verlieren.
10. Juni 2008
Jeder weiss es inzwischen: die Versorgungslücke im Ruhestand wird beständig grösser, die Einkommen immer kleiner. Lassen sie sich durch diese schlechten Nachrichten nicht entmutigen. Um eine optimale Altersvorsorge aufzubauen und um finanzielle Unabhängigkeit dauerhaft zu gewinnen, müssen sie nach einem einfachen Plan vorgehen. Das wird nicht nur ihre Finanzen verbessern, sondern auch ihnen selbst Aufschwung verschaffen. Bei Beachtung von vier wichtigen Punkten kann eigentlich nichts mehr schief gehen.„Geld ist nicht alles”, sagt der Volksmund und hat damit wie so oft bei solchen Weisheiten ein Stück weit recht. Natürlich ist es wichtig, dass sie sparen und ihr Geld vermehren, damit sie auch später ihren Lebensstandard halten können. Viel wichtiger ist aber, dass es ihnen selbst gut geht. Die höchste Rente ist nutzlos, wenn sie nicht mehr gesund sind, wenn sie sie beziehen oder sie frustriert sind, weil sie allzu viele Lebensziele nicht erreicht haben. Daher ist es vorrangig, dass sie zuallererst an sich selbst denken, wenn sie ihr Geld anlegen. Nirgendwo ist es besser investiert als in ihre Bildung und ihr Wohlbefinden. Sind sie geistig, körperlich und seelisch auf der Höhe gelingen ihnen Dinge, die ihr Konto von ganz allein füllen. Jeder Euro, den sie in ihre Aus,- und Weiterbildung stecken wir sich hundertfach bezahlt machen, da sie damit für ihr Fortkommen sorgen. Ein besserer Job und ein höheres Gehalt ist die beste Altersvorsorge und das erreichen sie, wenn sie nie müde werden, an sich zu arbeiten. Auch Wirtschaftskrisen und Globalisierung können ihnen dann nichts mehr dauerhaft anhaben, da sie für alle Herausforderungen fit sind. Sie schlüpfen aus der Opferrolle und werden selbst zur treibenden Kraft. Das nimmt ihnen jede Zukunftsangst und fördert durch das so gewonnene Selbstbewusstsein und Wohlbefinden ihr Gesundheit.
„Selbst ist der Mann” ist auch so ein beliebtes Sprichwort das besonders dann oft zu hören ist, wenn sich Laien an Projekte wagen, für die sie eigentlich weder das nötige Wissen noch Können mitbringen. So mancher der meinte Geld zu sparen, wenn er Gas,- oder Wasserinstallationen selbst vornimmt, anstatt einen fachkundigen Handwerker zu bestellen, hat das schon bitter bereut. Genauso verhält es sich etwa auch mit der Steuererklärung, für deren Anfertigung man zwar jede Menge Literatur und Software findet, die aber echtes Fachwissen niemals ersetzten können. Viel klüger ist man beraten, wenn man für wichtige und schwierige Aufgaben Experten sucht. Die erledigen das gleiche sehr viel besser in sehr viel weniger Zeit, Zeit im Übrigen, die sie anderweitig und gewinnbringender einsetzten können. Der vermiedene Schaden und der finanzielle Gewinn machen die Kosten für fachkundigen Rat schnell wieder wett. Genauso sollten sie auch bei allen Finanzfragen Fachleute heran lassen. Ihre Rendite wird höher sein und ihre Altersvorsorge optimal, so dass sich der Expertenrat schnell rechnet.
Der Finanzmarkt funktioniert nach gewissen Regeln, die man kennen sollte um nicht auf falsche Versprechen hereinzufallen und nach denen man seine eigene Anlage ausrichten sollte. So vermehrt sich Geld durch den Zinseffekt exponentiell. Das bedeutet, nur duch langes und regelmässiges Sparen erreicht man irgendwann den Zeitpunkt, an dem sich das Geldvermögen ganz von selbst dramatisch vermehrt. Hohe Renditen sind immer risikobehafter als niedrige ist eine ebenso banale wie wichtige Erkenntnis, die viele ausser Acht lassen, wenn ihnen goldene Berge versprochen werden. Sicherheit und Traumrenditen gibt es nie auf einmal. Wer sich beraten lässt, muss dafür zahlen. Wer etwas anders glaubt irrt gewaltig, denn er sitzt dann nicht in einem Beratungs,- sondern einem Verkaufsgespräch.
Kaufen sie niemals Finanzprodukte, deren Natur sie nicht verstehen. Sie sollten die Basis ihrer späteren Existenz nicht in etwas investieren, von dem sie nicht wissen wie es funktioniert. Nur wenn ihnen selbst völlig klar ist was ihr Geld tut, können sie ihre Vorsorge auch richtig einschätzen.
10. Juni 2008
Immobilien sind eine gute Geldanlage für das Rentenalter. Wer im Alter keine Miete mehr bezahlen muss kommt mit deutlich weniger Altersbezügen aus. Trotzdem kann es auch für den Hauseigentümer knapp werden, bezieht er erst Rente und hat sonst keine Einnahmen mehr. Zwar sitzt er auf einem erheblichen Wert, aber er kann sich davon nichts kaufen und muss trotz faktischen Wohlstands mitunter bescheiden leben.Das muss nicht sein, denn man kann aus den eigen vier Wänden mit verschiedenen Methoden Kapital ziehen.
Nahe liegend ist es, das Haus zu verkaufen und sich eine Mietwohnung oder ein kleineres preiswerteres Haus zu suchen. Das überschüssige Kapital kann man beispielsweise in einen Rentenvertrag investieren oder einfach langsam verbrauchen. Jetzt werden aber nur wenige Rentner nach oft langen Jahren im gleichen Haus ausgerechnet als alter Mensch sich an eine neue Umgebung gewöhnen wollen und die Mühsal eines Umzugs und des Verkaufs auf sich nehmen.
Aber es gibt Alternativen, die es erlauben weiter dort zu wohnen und trotzdem zusätzliche Mittel frei zu machen. Vereinbart man zum Beispiel, das der Erwerber den früheren Eigentümern ein dauerhaftes Wohnrecht einräumt, hat man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das mindert zwar den Verkaufspreis, ist aber gerade für Rentner ohne Erben eine überlegenswerte Sache.
Wer sein Haus direkt in eine Rentenzahlung umwandeln will, kann es gegen eine so genannte monatliche Leibrente veräussern. Für den Käufer hat die Methode den Vorteil, das er das Eigentum ohne Kredit und ohne eigens Kapital erwirbt. Voraussetzung für den Verkäufer muss natürlich sein, dass der neue Besitzer auch dauerhaft liquide ist.
Ganz klassisch kann man auch eine Hypothek auf sein Haus aufnehmen. Da es in der Regel schuldenfrei sein wird, dürfte dabei keine grossen Schwiergkeiten geben. Nur wird die Bank ihr Geld relativ zügig zurückverlangen, damit das Darlehn möglichst vor dem Tod des Kreditnehmers wieder getilgt ist.
Mit einer jetzt aufkommenden Seniorenhypothek kann man sich dabei auf die Bedienung der Zinszahlungen beschränken. Den Kredit tilgen dann entweder die Erben oder die Bank verwertet später den Besitz.
08. Juni 2008
Die Rentenversicherung verschickt seit einigen Jahre regelmässig an jeden gesetzlich Rentenversicherten eine umfassende Information über die zu erwartende Altersrente nach aktuellem Beitragsstand und eine Liste über alle versicherungspflichtigen Beitragsjahre. Dieser Service wird leider viel zu wenig genutzt. Obwohl man bereits ab dem siebenundzwanzigsten Lebensjahr jährlich auf dem Laufenden gehalten wird, wie sich die eigenen Altersvorsorge entwickelt, fühlen sich viele noch viel zu weit von der Zeit des Rentenbezugs entfernt, um sich ernsthaft mit dieser regelmässigen Mitteilung auseinander zu setzten. Ein Fehler, wie man vermutlich feststellen wird, wenn man später bei Beantragung der Rente feststellt, dass der Versicherungsverlauf unvollständig ist. Hat man nicht frühzeitig darauf geachtet, das auch die Zeit der Ausbildung, Elternzeiten, Wehrdienst und so weiter vollständig erfasst sind, wir man Jahrzehnte später Mühe haben, für all dies die entsprechenden Belege bei zu bringen. Zwar ist in jedem Schreiben die Aufforderung enthalten genau dies zu tun, nämlich alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, nur machen tun es die Wenigsten. Manch einer mag denken, das liefe alles ohnehin automatisch. Allerdings vergisst er dabei, dass überall Fehler gemacht werden. Meldet ein Arbeitgeber versehentlich falsch oder unvollständige Beitragszeiten oder Beitragshöhen, merkt man dies Jahre später vielleicht gar nicht mehr. Auch die Rentenkasse kann Fehler bei der Erfassung machen, die sich frühzeitig leicht aufklären lassen, später um so schwerer. Ob die Firma noch existiert, die falsche Angaben übermittelt hat, ob die Ausbildungsstelle nach so langer Zeit noch über die Unterlagen verfügt, all dies ist fraglich und im Zweifel wird man nur mühsam die entsprechenden Nachweise führen können.Dabei ist die Korrektur des Versicherungsverlaufs einfach und unbürokratisch. Ein simpler Antrag, auch im Internet verfügbar, genügt. Reicht man dann die passenden Belege nach, ist die Angelegenheit erledigt. Wer sich regelmässig um die Aktualität seiner Versicherungsangaben kümmert, wird später sorgenfrei und schnell die ihm zustehenden Altersbezüge pünktlich erhalten.
06. Juni 2008
Wer vorzeitig in den Ruhestand geht oder aus gesundheitlichen Gründen gehen muss, hat stets mit erheblichen Abschlägen bei der Rente zu rechnen. Zwar ist dies abhängig vom Alter bei Beginn des Rentenbezugs; je früher dieser beginnt, desto höher sind naturgemäss die Einbussen. Dies gilt auch für die Erwerbsminderungsrente.Gut, wenn man in dieser Situation noch etwas zur Rente hinzu verdienen kann. Jedoch sind Frührentner dabei gewissen Einschränkungen unterworfen, die bei Missachtung die Höhe des Rentenbezugs beeinträchtigen oder sie gar ganz wegfallen lassen. Wer sich über dieses Thema vor Aufnahme einer Tätigkeit nicht ausreichend informiert hat, kann nach Prüfung durch die Rentenversicherugsanstalt ein unangenehme Überraschung erleben. Anders als für Rentner über fünfundsechzig Jahren war nämlich bislang die Hinzuverdienstgrenze für Rentner wegen Erwerbsminderung abweichend geregelt. Das monatliche Maxium betrug nämlich dreihundertfünfundfünfzig Euro. Das wäre nicht unbedingt problematisch, gäbe es nicht die 400-Euro-Jobs, die für ein Nebeneinkommen in aller Regel erste Wahl sind. Viele Frührentner haben in dem Glauben, das ein Minijob die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreitet damit ihre Rente aufgebessert. Da die Rentenanstalt über die Art und Höhe des Nebeneinkommens informiert wird, hatte dies regelmässig Rentenkürzungen für die Betroffenen zur Folge. Je nach Rentenhöhe konnte durch die Überschreitung dieser Verdienstgrenze sogar der komplette Rentenanspruch entfallen. Eine Folge, die je nach Vermögensverhältnissen des Betroffenen nicht nur ärgerlich, sondern geradezu fatal sein konnte.
Um der täglichen Praxis gerecht zu werden, wurde diese Verdienstgrenze jetzt auch für Frührentner auf auf vierhundert Euro angehoben. Damit steht die Möglichkeit, als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente nebenher zu arbeiten im Einklang mit dem Angebot, das ja meistens 400-Euro-Jobs sind. Die Regelung gilt rückwirkend ab Jahresbeginn 2008. Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, braucht sich um diese Verdienstgrenzen allerdings nicht mehr zu kümmern. Er darf ganz nach Lust und Möglichkeit verdienen, dies interessiert dann allein noch das Finanzamt, aber nicht mehr den Rentenversicherer.
Das Thema Nebenverdienst für Rentner wird in Zukunft wohl immer brisanter werden. Die faktisch sinkenden Rentenansprüche und die nach wie vor nicht ausreichende private Vorsorge bei vielen Arbeitnehmern, wird einen Hinzuverdienst oft unumgänglich machen.
06. Juni 2008
Regelmässig für die private Rente zu sparen ist der üblichste Weg. Die meisten Riester,- und Rürup – Verträge und auch die gesetzliche Rentenversicherung basieren auf dem Prinzip monatlicher Beiträge, die im Laufe der Jahre zu einer oft stattlichen Summen anwachsen. Gleiches gilt im Prinzip auch für Versicherungen, die in aller Regel monatlich oder zumindest jährlich bedient werden.
Wie so oft gibt es auch von dieser Regel Ausnahmen. Nicht für alle Kunden ist der langsame Kapitalaufbau als Basis der späteren Rente geeignet beziehungsweise optimal. So nimmt der Trend zu, grössere Beträge auf einmal in einen Rentenversicherungsvertrag einzuzahlen. Die Ursachen sind in der gesellschaftlichen Entwicklung zu suchen. Bekanntermassen steigt das Volumen ererbten Vermögens seit Jahren regelmässig an. Diese Erbengeneration profitiert von den Leistungen der Aufbaujahre und gelangt so häufig an erhebliche Vermögen. Viele dieses Personenkreises waren bis dahin oftmals nicht oder nur in geringem Umfang in der Lage, Rücklagen für das Alter zu bilden und legen jetzt einen grösseren Betrag aus der Erbschaft auf einmal an. Diesen in kleinen Raten einzuzahlen wäre wenig sinnvoll, zumal die Betroffenen sich oftmals schon in einem mittleren oder späteren Lebensabschnitt befinden und daher für lange Ansparphasen gar keine Gelegenheit mehr haben.
Um diesem Trend zu begegnen, haben verschiedene Versicherer entsprechende Produkte in ihr Programm aufgenommen. Der Kunde hat dann die Wahl, ob er die daraus resultierende Rente sofort beziehen will, oder ob er noch eine Anzahl von Jahren warten möchte. Die Variante der Einmalzahlung hat auch steuerliche Vorteile. So kann etwa ererbtes Kaptial vor der Abgeltungssteuer geschützt werden, die auf Kapitalanlagen auf Rentenbasis nicht fällig wird. Wie bei normalen Verträgen kann man auch hier zwischen Sicherheit und höherem Risiko zugunsten der Rendite wählen. Verträge mit kleiner Mindestrendite und geringem Risiko sind dabei die sichere Variante, wer mehr wagen möchte, investiert in einen Fonds.
06. Juni 2008
Vielen Minijobbern ist gar nicht bekannt, dass sie auch mit dieser Beschäftigungsform Rentenansprüche erwerben können. Seit der Gesetzgeber die geringfügige Beschäftigung aufgewertet hat und nunmehr auch ein pauschaler Krankenversicherungsbeitrag für eine minimale Absicherung des Arbeitsnehmers sorgt, besteht auch die Möglichkeit volle Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen.Angesichts der weiten Verbreitung dieses Beschäftigungsmodells ein wichtiger Beitrag zur Altervorsorge von Millionen, zumindest theoretisch. Beinahe sieben Millionen Menschen üben eine solche Teilzeitbeschäftigung mittlerweile aus, Tendenz steigend. Das Modell ist besonders für den Arbeitgeber attraktiv. Verdient sein Angestellter nicht mehr als 400 Euro im Monat spart er sich den grössten Teil der teuren Sozialversicherungsbeiträge, also den so genannten Arbeitgeberanteil bei der Entlohnung. Lediglich ein Ausschlag von zwanzig Prozent auf die Vergütung wird für Kranken,- und Pflegeversicherung und ein Teilbetrag für die Rente fällig – also ein äusserst günstiges Angebot für Unternehmen mit entsprechendem Bedarf. Dabei sind es nicht nur die typischen Aushilfstätigkeiten, die inzwischen auf diese Weise verrichtet werden. Angesichts des härteren Wettbewerbs unter den Arbeitnehmern um die knappen Arbeitsplätze, werden zunehmend auch qualifizierte Stelle mit 400-Euro-Jobbern besetzt.
Ein Grund mehr für alle Betroffenen, wenigstens die vorhandenen Möglichkeiten gänzlich auszuschöpfen. Zwar nimmt bis jetzt nach vor nur eine kleine Minderheit der geringfügig Beschäftigten die Chance wahr, den vollen Rentenbeitrag abzuführen, jedoch gibt es starke Zuwächse. Während der Arbeitgeber standardmässig einen Beitrag von fünfzehn Prozent an die Rentenversicherung abführt, kann der Beschäftigte auf Antrag diesen Beitrag auf den vollen Satz von neunzehn Prozent aufstocken. Vorteil ist nicht nur ein entsprechend höherer Altersrentenanspruch aus dieser Tätigkeit, sondern es entsteht auch ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Nicht zuletzt geht auch damit die Berechtigung auf Riester-Ansprüche einher.
Die zusätzlichen Kosten für diese Vorteile betragen bei voller Ausschöpfung der Verdienstspanne knapp zwanzig Euro im Monat. Zuständig für die Abwicklung ist der Arbeitgeber.
06. Juni 2008
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