Monatsarchiv für Juni, 2008

Vermögensbildung und Ethik

Die Art und Weise, wie eine Bank oder Versicherung das dort angelegte Geld vermehrt entrspricht nicht in jedem Fall den Vorstellungen ökologisch orientierter Investoren mit bestimmten ethischen Prinzipien. Es ist in der Tat ein Widerspruch, engagiert man sich im sonstigen Leben für eine saubere Umwelt und für den Kampf gegen Klimawandel und unfairen Handel, während etwa die Beiträge zur Altersvorsorge ihre Rendite erwirtschaften, indem die Bank dieses Geld für umweltzerstörerische Projekte oder skrupellose Grosskonzerne zur Verfügung stellt.Wer sowohl seinem Gewissen auch in Geldangelegenheiten folgen will und andererseits nicht auf Gewinne verzichten, dem stehen so genannte grüne Geldanlagen zur Verfügung.

Zahlreiche Unternehmen beschäftigen sich heute mit Umwelttechnologien, die CO2-Ausstoss vermeiden oder für eine nachhaltige Wirtschaftsweise geeignet sind. Hier das richtige Investment zu finden, dass auch sicher und renditestark ist, bleibt auf eigene Faust immer noch ein recht schwieriges Unterfangen. Um den Aufwand dafür zu verringern, existieren Zertifikate, die geeignete Firmen in einem Portfolie zusammen fassen. Dort wird nur aufgenommen, der bestimmte Anforderungen erfüllt.

So ist ein Mindestmass an Geschäftstätigkeit Pflicht, das sich mit umweltschonender Energieerzeugung, gesunder Ernährung und nachhaltiger Produktion befasst.

Der restliche Anteil darf natürlich nicht kontraproduktiv sein, etwa indem in besonders schädliche Technologien investiert wird, etwa Waffenherstellung.
Firmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden dann auch nach ihrer wirtschaftlichen Potenz beurteilt. Fällt diese Prüfung positv aus, werden sie zertifiziert und in einem Index zusammen gefasst, in den man nun problemlos und ohne Rechercheaufwand einsteigen kann.
Während solche grünen Geldanlagen in der Vergangenheit eher wenig Potential aufwiesen, hat sich das zum einen mit der verstärkten Nachfrage nach ökologischen Produkten und Technologien wesentlich geändert. Die Renditen sind inzwischen attraktiv und die Wachstumschancen hoch. Da die Nachfrage nach diesen Zertifikaten zur Zeit noch verhalten ist, kann man sogar jetzt noch recht preiswert einsteigen und in dem Bewusstsein für das Alter vorsorgen, auch etwas für die Umwelt getan zu haben.

jetzt kommentieren? 02. Juni 2008

Berufsunfähigkeitsrente – Fehlanzeige

Viele Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung leben mit einem gefährlichen Irrtum bezüglich ihrer Leistungsansprüche an die Rentenkasse für den Fall, dass sie ihren Beruf einmal aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Berufsunfähigkeit ist kein extrem unwahrscheinliches Schicksal, auch wenn niemand gerne an so etwas denkt. Je nach ausgeübtem Beruf genügt schon ein kleinerer Unfall oder eine Krankheit, auf Grund deren Folgen man die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. So zwingt schnell eine unverhofft auftretende Allergie gegen Mehl einen Bäcker dazu, sich einen andere Tätigkeit suchen zu müssen. Gleiches gilt für die meisten körperlich anstrengenden Berufe oder solche, die mit besonderen Gefahren verbunden sind. Nicht grundlos scheidet jeder Vierte vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Wer von einem solchen Schicksalsschlag betroffen ist, sollte nicht annehmen, dass er nun Ansprüche auf eine Rentenzahlung hat. Dies gilt nur noch für solche Arbeitnehmer, deren Geburtsjahr 1959 oder früher ist, also inzwischen nur noch eine geringe Anzahl von Personen. Diese erhalten in der Tat Rentenzahlungen, die in ihrer Höhe ihrem späteren Anspruch auf Altersrente entsprechen. Alle anderen erhalten seit dem Jahr 2001 nur noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Diese hat ganz andere Voraussetzungen und ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen zu erhalten. Man erhält sie nämlich nicht, wenn man seinen Beruf, in dem man ausgebildet wurde, nicht mehr ausüben kann. Auch falls man aktuell eine andere Tätigkeit ausübt, als die, die man erlernt hat, und diese nicht fortführen kann, erwirbt man darauf keine Anspruch. Ausschliesslich derjenige erhält die Erwerbsminderungsrente, der gar nicht mehr arbeiten kann in keinem Beruf. Wer also trotz seiner Einschränkungen noch irgend etwas tun kann, geht leer aus. Ihm bleibt nur das Sozialamt, sofern er keine andere Stelle findet.Alle nach dem Stichtag geborenen sollte daher dringend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen, um diesem nicht sehr unwahrscheinlichen Schicksal zu entgehen.

jetzt kommentieren? 02. Juni 2008

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