Tagesarchiv für den 07. Juli 2008
Die ideale Vorsorge für das Alter besteht heute aus einer Kombination von Rente und Kapital. Eine Studie hat nun untersucht, wie man am besten seine Rente mit einer sinnvollen Kapitalentnahme verbindet, um während des gesamten Ruhestandes keine Einbußen beim Lebensstandard hinnehmen zu müssen.Aber vor der Entnahme steht erst einmal das Sparen. Während des Erwerbslebens gilt es, mit einer gelungenen Mix aus Sicherheit und Risiko Geld zu sparen und zu vermehren, um damit den Lebensabend zu finanzieren und je nach persönlichen Verhältnissen und familiären Bindungen auch Erben zu bedenken. Die Möglichkeiten sind auf dem Kapitalmarkt fast undurchschaubar. Hier die Produkte zu finden, die auf die individuellen Wünsche und Möglichkeiten am besten abgestimmt sind, ist die erste große Hürde, die zu nehmen ist, um im Alter frei von Geldsorgen zu sein. Grundsätzlich sind zwei Strategien möglich: entweder private Rentenversicherungen oder Fondssparen mit Entnahmeoptionen. Steuerlich interessanter und besser gefördert wird die Varianten Rentenversicherung, was jedoch nicht für alle Bedürfnisse die ideale Wahl ist. Die Autoren der Studie stellen daher fest, dass auch für die Kapitalbildung entsprechende Vergünstigungen geschaffen werden sollten, sofern sie der Altersvorsorge dient und die Anlage vertraglich auch so ausgestaltet ist.
In welches Verhältnis man schiesslich Rentenpläne und Kapitalverzehr setzt, ist eine sehr persönliche Frage. Die lebenslange Rente aus einer Versicherung bietet zwar ein dauerhaftes Einkommen mit hoher Sicherheit, allerdings ist sie wenig flexibel und man kann weder Reste des Kapitals vererben noch bei Bedarf größere Summen entnehmen. Verzehrt man für die Versorgung das angesparte Kapital, fehlt es natürlich an einer lebenslangen Sicherheit, da diese abhängig ist vom Alter ist, das man erreicht, und dem Betrag des Kapitals, dass irgendwann aufgebraucht sein wird.
Eine kluge Mischung beider Varianten ist daher nach Ansicht der Autoren die beste Wahl, um alle Eventualitäten abzudecken. Die Grundversorgung sollte durch eine Rente abgedeckt werden, alles weitere durch angespartes Vermögen.
07. Juli 2008
Der Gedanke, auch den Arbeitgeber in die private Altersvorsorge seiner Mitarbeiter einzubeziehen, ist grundsätzlich eine gute Idee. Sofern der Betrieb ein attraktives Angebot bereit stellt, könnte die direkte Lohnumwandlung in eine Sparleistung für das Rentenalter einen wichtigen Beitrag zur Schließung der Rentenlücke leisten.Die Praxis sieht jedoch anders aus. Laut einer aktuellen Umfrage hat nicht einmal die Hälfte der Beschäftigen in Betrieben bis zu fünfhundert Mitarbeitern einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Das es der ganz überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer nicht am Willen fehlt, auch privat für das Alter vorzusorgen, steht als Ergebnis zahlreicher Untersuchungen zum Thema fest. Die Ursache für die mangelnde Inanspruchnahme der betrieblichen Angebote ist demnach woanders zu suchen und er ist ebenso banal wie überzeugend. Die meisten haben ganz einfach nicht genügend Geld übrig, um auch hier Sparleistungen zu erbringen, auch wenn diese noch so attraktiv ist.
Dabei liegt der maximale Betrag, der durch Lohnumwandlung angelegt werden kann bei vier Prozent des Bruttoeinkommens. Und diese Belastung wird durch Vergünstigungen bei der steuerlichen Behandlung und durch Befreiung des Anteils von Abgaben noch zusätzlich geringer. Trotzdem können sich viele auch diesen Betrag nicht leisten, da ihr Einkommen nur zum Leben, aber nicht zum Vorsorgen ausreicht. Die kleine Minderheit, die den Vorzug einer vom Arbeitgeber finanzierten Zusatzrente genießt, macht gerade einmal siebzehn Prozent der Befragten aus. Um mehr Mitarbeiter zur Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge zu motivieren, benötigt man, so das Ergebnis der Untersuchung, vor allem interessante Angebote von Arbeitgeberseite, die den Mitarbeitern auch nahe gebracht werden müssen, um sie von der Notwendigkeit zu überzeugen. Nicht nur für das Unternehmen, auch für die Altersvorsorge seine Mitarbeiter trägt also letztlich der Vorgesetzte die Verantwortung. Er kann durch Auswahl einer renditestarken und sicheren Anlage auch Licht in den Angebotsdschungel bringen. Gerade die Angebotsvielfalt schreckt auch viele davon ab, sich näher mit dem Thema private Altersvorsorge zu beschäftigen.
07. Juli 2008
Kaum war die Rentenreform beschlossen, schon wurden Forderungen nach Ausnahmen laut. Vereinbart war ein künftiges Renteneintrittsalter für alle mit Siebenundsechzig. Die Anhebung sollte sukzessive erfolgen, je nach Geburtsjahrgang. Während die ältere Generation noch wie bisher mit Fünfundsechzig in den Ruhestand gehen durfte, können das die nachfolgenden Generationen nur noch mit erheblichen Abzügen. Ziel der Maßnahme war es, die Rentenkassen dauerhaft zu entlasten und der allgemein längeren Lebenserwartung Rechnung zu tragen, die auch eine längere Lebensarbeitszeit rechtfertigt.Ausnahmen sollen nun erst einmal für Angehörige bestimmter Berufe gemacht werden. Wer einer körperlich anstrengenden Arbeit nachgeht, soll entweder mit geringen oder gar keinen Abschlägen schon vor Erreichen des siebenundsechzigsten Lebensjahres aus dem Berufsleben ausscheiden können. Die Ausnahme lässt sich sachlich durchaus begründen. So macht es natürlich eine Unterschied, ob man sein Arbeitsleben an einem Schreibtisch oder auf einer Baustelle verbracht hat. Was auf den ersten Blick gleich einleuchtet, wird bei näherem Hinsehen jedoch fraglich. Auch diese Berufsgruppen könnten bis zum vorgesehenen Renteneintrittsalter arbeiten, sofern man sie je nach Lebensalter mit weniger belastenden Arbeiten beauftragen würde; um dieses Ziel zu erreichen, wäre eine beständige Fortbildung auch älterer Arbeitnehmer zielführend. Weiterer Nebeneffekt wäre, dass die Betroffenen länger körperlich und geistig fit blieben, wenn man auch im Alter noch zumutbare Aufgaben an sie stellt, statt sie aus dem Arbeitsleben zu entfernen. Für einen unfreiwilligen Renteneintritt gilt dies allemal.
Der Vorschlag, Ausnahmen zu machen, trifft in der Bevölkerung allerdings auf Zustimmung. Fast dreiviertel der Befragten, die an einer Umfrage zu diesem Thema teilgenommen haben, befürworten diesen Vorschlag.
Auch soll besser gestellt werden, wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss. Nach Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente und Einführung der so genannten Erwerbsminderungsrente, war dies jedoch bis jetzt mit ganz erheblichen finanziellen Einbußen behaftet. Um diesen Personenkreis besser zu stellen, soll auch die Erwerbsminderungsrente wieder deutlich angehoben werden. So soll verhindert werden, dass berufsbedingte Krankheit im Alter nicht zu Armut führt.
07. Juli 2008