Die deutsche Rentenversicherung, über Jahrzehnte die Basis für die Altersvorsorge aller Arbeitnehmer, hat zu den Folgen der Rentenreformen Position bezogen. Die sukzessive Absenkung der Rentenansprüche bei gleichbleibenden Beiträgen hat für weite Teile der Bevölkerung einschneidende Konsequenzen für ihren Lebensstandard im Rentenalter. Schon jetzt ist absehbar, dass nicht wenige später auf dem Niveau der Grundrente werden existieren müssen, sofern sie nicht privat vorgesorgt haben, um ihre Einnahmen für das Seniorendasein aufzustocken. Letzteres ist jedoch nicht allen möglich, zumindest nicht in einem Umfang, wie er im Einzelfall vielleicht erforderlich wäre. Allein längere Zeiten von Arbeitslosigkeit senken den späteren Anspruch mitunter so erheblich, dass die Zusatzrenten dies nicht ausgleichen können, zumal alle Extraeinnahmen voraussichtlich auf die Grundrente angerechnet werden. Gerade für solche Problemfälle fordert die Rentenversicherung Leistungsverbesserungen, die insbesondere Langzeitarbeitslosen zugute kommen soll, die, sofern im fortgeschrittenen Alter, oft keine neue Anstellung mehr finden und somit die wichtigen letzten Beitragsjahre bis zum Renteneintritt keine Ansprüche mehr erwerben. Daher soll die Arbeitsverwaltung sich an den Kosten der Rentenaufstockung dieser Personengruppe beteiligen, meint die Rentenversicherung.Eine Versorgungslücke sieht die Anstalt auch bei Personen, die durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden. Da sie nach der geltenden Regelung nur noch einen minimalen Anspruch auf Leistungen haben, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auch über Riester,- und betriebliche Zusatzrenten dieses Lebensrisiko abzusichern. Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung vom individuellen Risiko abhängig ist, können sich viele Versicherte einen Zusatzschutz nicht leisten und tragen die Folgen einer Invalidität letztlich selbst. Die Folge ist dann meist eine Abhängigkeit von der Grundversorgung, also im Ergebnis unverschuldete Altersarmut. Anbieter von Zusatzversicherungen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, dieses Risiko in ihren Verträgen zu berücksichtigen. Die Branche scheint dem insgesamt nicht abgeneigt. Auch für Unternehmer und Freiberufler fordert die Rentenversicherung einen Schutz vor Altersarmut. Er soll durch eine Zwangsversicherung in der Rentenkasse erreicht werden, damit die Betroffenen im Alter nicht den Sozialkassen zur Last fallen.
11. Juli 2008
Die letzte Rentenreform, die gerade umgesetzt wird, sollte die Rentenversicherung auf die Höhe der Zeit bringen. Dazu sollte auch eine Anpassung an demoskopischen Veränderungen der Gesellschaft gehören, genauer eine Anhebung der Lebensarbeitszeit, da die Menschen heute im Schnitt wesentlich älter werden als noch vor Jahrzehnten. Gleichzeitig sollten die Möglichkeiten eingeschränkt werden, vor dem vorgesehenen Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben auszuscheiden. Um dies unattraktiv zu machen, wurden hohe Abschläge eingeführt, die zu erheblichen finanziellen Einbußen bei Frührentnern führen. Abgeschafft werden sollte auch die Altersteilzeit sowie die Praxis, älteren Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld zu allimentieren, bis sie Anspruch auf Rente haben, statt sie wieder ins Berufsleben zu integrieren.Zur Wiedereingliederung wurden Instrumente geschaffen, die es Arbeitgebern und Arbeitnehmern schmackhaft machen sollten, ältere Arbeitnehmer einzustellen beziehungsweise sich als solcher ernsthaft um eine Arbeit zu bemühen. So erhalten Unternehmen Zuschüsse für das Gehalt, wenn sie ältere Arbeitslose einstellen. Damit auch weniger gut bezahlte Stellen attraktiv für Arbeitslose über fünfzig werden, besteht die Möglichkeit befristet die Differenz zwischen altem und neuem Gehalt auszugleichen.
Die Altersteilzeit soll eine Modifikation erfahren, um die bisherige Praxis zu unterbinden, sie zur faktischen Frühverrentung zu nutzen. Die ursprüngliche Idee bei der Altersteilzeit war, den Übergang in die Rente behutsam zu gestalten. Daher sollten Arbeitnehmer ab Mitte Fünfzig die Chance haben, ihre Arbeitszeit langsam zu verringern. In der Praxis setzte sich jedoch durch, regulär weiter zu arbeiten, und das so erworbenen Zeitkonto dazu zu nutzen, vorzeitig aus dem Beruf auszuscheiden. Das widerspricht dem ursprünglichen Sinn der Altersteilzeit, einen abrupten Übergang zu verhindern.
Eine weitere noch bestehende Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist die so genannte Teilrente. In Anspruch nehmen dürfen sie Arbeitnehmer, die mindestens fünfunddreißig Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, und zwar ab dem dreiundsechzigsten Lebensjahr. Die Abschläge dabei sind jedoch erheblich, weshalb dieses Modell nur selten in Anspruch genommen wird. Als Ausgleich darf der Teilrentner jedoch mehr hinzu verdienen, als der normale Rentner.
11. Juli 2008
Altersvorsorge so zu betreiben, dass sie sicher vor dem Zugriff des Staates ist, scheint beinahe unmöglich zu sein. Was heute noch steuerfrei ist, kann morgen schon mit Abgaben belegt werden. So geschehen mit der gesetzlichen Rente, die sukzessive in unter die Steuerpflicht fällt. Auch kann heute noch niemand voraussehen, welche Belastungen auf Riester und Co. zukommen, wenn sie, je nach Lebensalter, in Jahrzehnten zur Auszahlung kommen. Gleiches gilt für Lebensversicherungen, die vor nicht allzu langer Zeit ebenfalls ihre Steuerprivilegien eingebü?t haben. Auch die Abgeltungssteuer, die nächstes Jahr erhoben wird, ist ein schönes Beispiel dafür, wie vermeintlich abgabenfreie Gewinne in den Schlund des Fiskus wandern. Eine wirklich sichere Planung ist also kaum möglich, da man nie wissen kann, was von dem ersparten Geld später übrig bleiben wird.
Jedoch gibt es von dieser Regel eine Ausnahme. Einzig die selbst genutzte Wohnimmobilie ist sicher vor dem Finanzamt. Ist sie erst einmal ihr Eigentum, nachdem sie die Kredite für den Erwerb zurück bezahlt haben, wohnen sie fortan mietfrei – ein Vorteil, der nicht versteuert wird, für den sie keine Sozialabgaben wie etwa Krankenversicherung zahlen müssen. Das so gesparte Geld steht also zu ihrer freien Verfügung, ohne jede Kürzung.
Die Steuerfreiheit genie?en sie sogar, obwohl die Anschaffung mitunter steuerlich begünstigt gewesen ist. So können sie neuerdings ihre Riester-Rente auch zur Finanzierung von Wohneigentum einsetzen und alle Zulagen und Steuervorteile einflie?en lassen, und müssen später nichts davon zurück geben. So kommen sie an eine Altersvorsorge, die zwar gefördert wird, ohne das Vater Staat sie zur Kasse bittet. Ein weiterer Vorteil: ihre Immobilie können sie vom ersten Tag an nutzen und müssen nicht warten, bis sie das Bezugsalter erreicht haben.
Damit dabei nichts diese Vorteile trübt, sollte man vier Dinge beachten. Einmal sollte das Haus spätestens zum Renteneintritt schuldenfrei sein, damit man mit der Rente nicht noch den Kredit bedienen muss. Also sollte man in Zeiten günstiger Zinsen soviel wie möglich tilgen.
Da auch ein Haus Pflege benötigt, sollte man es nicht nur gut versichern, sondern auch Geld zurücklegen, um alle anfallenden Arbeiten bezahlen zu können. Mit einem Prozent der Anschaffungssumme pro Jahr ist man immer auf der sicheren Seite, selbst wenn einmal eine kostspielige Reparatur anstehen sollte.
Will man auch noch im hohen Alter sein Haus bewohnen, sollte man auch schon bei der Planung berücksichtigen, dass man vielleicht irgendwann nicht mehr fit genug ist, um Treppen zu steigen oder sich um einen großen Garten zu kümmern. Es kann sich auf als vorteilhaft erweisen, dass Haus so zu planen, dass sich später ein Teil vermieten lässt, etwa wenn die Kinder aus dem Haus sind. Das bringt noch zusätzliche Einnahmen und reduziert den Arbeitsaufwand, da man sich um weniger Fläche kümmern muss.
Damit das Haus in jedem Lebensabschnitt Freude bereitet, muss auf jeden Fall die Lage stimmen. Das beeinflusst nicht nur die Wertentwicklung der Immobilie, sondern ist vor allem wichtig für die persönliche Lebensqualität. Eine gute Verkehrsanbindung ist ebenso wichtig wie kurze Wege zu den wichtigsten Geschäften.
Beachtet man diese Tipps, kann man dem Rentenalter gelassen entgegen sehen.
11. Juli 2008