Alterseinkünftegesetz regelt Rentenniveau
Im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber das so genannte Alterseinkünftegesetz beschlossen und damit weit reichende Folgen für alle Bezieher von Altersruhegeld gesetzt. Geregelt werden insgesamt drei Dinge. Einmal die sukzessive Einführung einer Steuerpflicht für Renten. Der nächste Punkt hat ebenfalls mit Steuern zu tun, er enthält Regelungen über die steuerliche Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen. Zuletzt geht es um die Anlageform Lebensversicherung, der gewisse Steuerprivilegien entzogen werden.Vor drei Jahren begann die erste Stufe der Steuerpflicht für Rentenbezüge. Zum Einstieg in die volle Steuerpflicht wurde ein Anteil von fünfzig Prozent angesetzt, der seit dem steuerpflichtig ist. Seit dem Einführungsjahr wird dieser steuerpflichtige Anteil Jahr für Jahr um ein Prozent erhöht, bis er schließlich 2040 einhundert Prozent beträgt, und somit die gesamten Altersbezüge versteuert werden müssen. Damit keine doppelte Steuerlast auf den Renten liegt, begann ebenfalls vor drei Jahren die sukzessive Freistellung von der Steuerpflicht der Vorsorgeaufwendungen. Bis 2025 sind die einhundert Prozent durch schrittweise Erhöhung erreicht und man kann bis zu zwanzigtausend Euro pro Jahr steuerfrei vor die Altersvorsorge aufwenden.
Lebensversicherungen waren bis zu dieser Gesetzesänderungen mit einem großen steuerliche Vorteil gesegnet. Der gesamte Ertrag, den das abgesparte Kapital einbrachte, war komplett steuerfrei. Dieser Vorzug machte die Anlageform trotz nicht sonderlich hoher Renditen interessant. Künftig ist damit Schluss, und der Ertrag muss wie jede andere Einkunftsart voll versteuert werden. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber zugelassen, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit hat und erst nach dem sechzigsten Geburtstag zur Auszahlung kommt. Liegen diese Voraussetzung vor, muss nur die Hälfte versteuert werden.
Die Folgen dieses Gesetzes für Rentenbezieher und Sparer sind sehr unterschiedlich.
Wer wenig verdient, wird sich auch in Zukunft um Steuer keine Gedanken machen müssen. Wer maximal zwanzigtausend Euro pro Jahr verdient, wird sowohl steuerfreie Altersbezüge haben als auch steuerlich geförderte Sparleistung.
Ein noch günstiges Verhältnis zwischen steuerlicher Entlastung von Ansparleistung und Versteuerung der Rente werden alle Versicherten bis zu einem Einkommen von bis zu dreißigtausend Euro haben. Ab sechzigtausend Euro Einkommen wird die Steuerlast im Alter höher sein als die Entlastung während des Erwerbslebens, außer man steht gerade am Beginn des Erwerbslebens.
jetzt kommentieren? 20. Juli 2008