Tagesarchiv für den 20. Juli 2008

Alterseinkünftegesetz regelt Rentenniveau

Im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber das so genannte Alterseinkünftegesetz beschlossen und damit weit reichende Folgen für alle Bezieher von Altersruhegeld gesetzt. Geregelt werden insgesamt drei Dinge. Einmal die sukzessive Einführung einer Steuerpflicht für Renten. Der nächste Punkt hat ebenfalls mit Steuern zu tun, er enthält Regelungen über die steuerliche Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen. Zuletzt geht es um die Anlageform Lebensversicherung, der gewisse Steuerprivilegien entzogen werden.Vor drei Jahren begann die erste Stufe der Steuerpflicht für Rentenbezüge. Zum Einstieg in die volle Steuerpflicht wurde ein Anteil von fünfzig Prozent angesetzt, der seit dem steuerpflichtig ist. Seit dem Einführungsjahr wird dieser steuerpflichtige Anteil Jahr für Jahr um ein Prozent erhöht, bis er schließlich 2040 einhundert Prozent beträgt, und somit die gesamten Altersbezüge versteuert werden müssen. Damit keine doppelte Steuerlast auf den Renten liegt, begann ebenfalls vor drei Jahren die sukzessive Freistellung von der Steuerpflicht der Vorsorgeaufwendungen. Bis 2025 sind die einhundert Prozent durch schrittweise Erhöhung erreicht und man kann bis zu zwanzigtausend Euro pro Jahr steuerfrei vor die Altersvorsorge aufwenden.

Lebensversicherungen waren bis zu dieser Gesetzesänderungen mit einem großen steuerliche Vorteil gesegnet. Der gesamte Ertrag, den das abgesparte Kapital einbrachte, war komplett steuerfrei. Dieser Vorzug machte die Anlageform trotz nicht sonderlich hoher Renditen interessant. Künftig ist damit Schluss, und der Ertrag muss wie jede andere Einkunftsart voll versteuert werden. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber zugelassen, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit hat und erst nach dem sechzigsten Geburtstag zur Auszahlung kommt. Liegen diese Voraussetzung vor, muss nur die Hälfte versteuert werden.

Die Folgen dieses Gesetzes für Rentenbezieher und Sparer sind sehr unterschiedlich.

Wer wenig verdient, wird sich auch in Zukunft um Steuer keine Gedanken machen müssen. Wer maximal zwanzigtausend Euro pro Jahr verdient, wird sowohl steuerfreie Altersbezüge haben als auch steuerlich geförderte Sparleistung.

Ein noch günstiges Verhältnis zwischen steuerlicher Entlastung von Ansparleistung und Versteuerung der Rente werden alle Versicherten bis zu einem Einkommen von bis zu dreißigtausend Euro haben. Ab sechzigtausend Euro Einkommen wird die Steuerlast im Alter höher sein als die Entlastung während des Erwerbslebens, außer man steht gerade am Beginn des Erwerbslebens.

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Risikoberufe – hier droht die Berufsunfähigkeit am schnellsten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Arbeitnehmer eine dringend zu empfehlende Absicherung, will man verhindern, durch Unfall oder Krankheit in finanzielle Bedrängnis zu geraten. Allerdings ist das Risiko, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ungleich verteilt. Während bei Berufen, die man vom Schreibtisch aus ausübt, die Wahrscheinlichkeit jedenfalls eines Unfalls gering ist, sieht es bei handwerklichen Berufen ganz anders aus. Unfälle sind zwar ohnehin nur zu drei Prozent für den Eintritt der schweren Folge Berufsunfähigkeit verantwortlich, aber bei bei besonders gefährlichen Tätigkeiten verschiebt sich dieses Verhältnis mitunter ganz erheblich.Einer dieser Berufe ist der des Dachdeckers. Angehörige dieses Berufsstandes leben besonders gefährlich, sie führen die Statistik der Berufsunfähigkeit und der tödlichen Unfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit an. Das ist eigentlich nicht weiter verwunderlich, da die Anforderungen, die an einen Dachdecker gestellt werden, sehr hoch sind, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Es birgt einen naheliegend hohe Gefahr, tagtäglich auf Dächer zu arbeiten, wo man wenig Halt hat und sich mitunter in großen Höhen befindet. Selbst wenn es nur ein Stockwerk sein sollte, kann ein unglücklicher Sturz die Karriere abrupt beenden, sofern man den Unfall überlebt. Die mit dieser Tätigkeit einhergehende körperliche Anstrengung mit permanent hohem Gefahrenpotential, weckt bei besonders vielen Angehörigen dieses Berufsstandes den Wunsch, möglichst früh damit aufhören zu können. Die Statistik der Frühverrentung führen also wenig überraschend ebenfalls die Dachdecker an. 

Während wie erwähnt, der Durchschnitt der wegen Berufsunfähigkeit frühverrenteten Arbeitnehmer bei etwa drei Prozent liegt, beläuft sich dieser Anteil bei Dachdeckern auf geradezu sagenhafte zweiundfünfzig Prozent. Fast dreißig Prozent der Renten, die in diesem Berufsstand gezahlt werden, sind Hinterbliebenenrenten.

Einen statistisch gesehen gefährlicheren Beruf gibt es nicht. Fast kein Dachdecker geht im regulären Rentenalter in den Ruhestand. Entweder gehen sie als Frührentner möglichst zeitig, wenn nicht Berufsunfähigkeit sie ohnehin dazu zwingt. Das macht diesen Beruf für den Nachwuchs nicht eben anziehend. Zu wenig Bewerber streben an, diesen beruflichen Werdegang zu nehmen.

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