Tagesarchiv für den 21. Juli 2008

Pflege – wer zahlt für die Eltern?

Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung war ein wichtiger Schritt, den Anforderungen einer älter werdenden Bevölkerung gerecht zu werden. Die überaus erfreuliche Entwicklung, dass das Lebensalter beständig im Durchschnitt steigt, hat allerdings auch Konsequenzen, die mit den bisherigen Instrumenten unzureichend zu bewältigen waren. Während noch in den fünfziger Jahren die Dauer des Rentenbezug nur wenige Jahre betrug und die noch intakte Großfamilie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmerte, ging die gesellschaftliche Entwicklung seit dieser Zeit einen Weg, der alle Lebensrisiken langsam aber sicher Individualisierte. An die Stelle der miteinander verwandten und verschwägerten Gruppe, die sich um ihre Angehörigen in allen Lebensphasen kümmerte, trat in immer stärkerem Maße der Staat, der für alle Wechselfälle des Lebens Lösungen bereit halten wollte und sollte. Die Rentenversicherung war der erste große Baustein, die Verantwortung für das Auskommen und Wohlergehen des einzelnen Bürger von der privaten auf die öffentliche Ebene zu verlagern. Die Folgen sind bekannt. Der Solidaritätsgedanke von Familienmitgliedern, sich gegenseitig zu helfen, verwandelte sich langsam aber sicher in eine Anspruchshaltung gegenüber der Gesellschaft, Probleme zur Lösung der Solidargemeinschaft zu überantworten. Da Gebrechlichkeit eine normale voraussehbare Alterserscheinung ist, die nunmehr auf Grund des höheren Durchschnittsalters immer häufiger anzutreffen ist, vergesellschaftet die Pflegeversicherung auch dieses Risiko und entlastet damit die Familie, die heute nur noch in Ausnahmefällen überhaupt in der Lage ist, ausreichend Zeit für einen hilfsbedürftigen Menschen aufzubringen. Allerdings ist Pflege teuer. Die Leistungen der Versicherung wurden zwar kürzlich erhöht, dennoch genügt dieser Betrag selbst mit einer höheren eigenen Rente der Eltern selten, um zum Beispiel ein Pflegeheim zu finanzieren. Wer nunmehr der Meinung war, dass die Pflegeversicherung die Angehörigen auch grundsätzlich aus der finanziellen Pflicht nehmen würde, sich um die Eltern zu kümmern, irrt. Es besteht nach wie vor gegenüber den eigenen Eltern eine Unterhaltspflicht, sofern sie aus eigener finanzieller Kraft ihre Pflege nicht bezahlen können. Allerdings gibt es Einschränkungen, bis zu welchem Grad Kinder in die Pflicht genommen werden können. So muss ihnen auf jeden Fall noch ausreichend Spielraum für eigene Belange bleiben, wozu auch Beiträge zu einer eigenen angemessenen Altersvorsorge gehört.

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Rentenanspruch ohne Beitragszahlung – was anrechenbar ist

Das Leben ist voller Wechselfälle, auch in beruflicher Hinsicht. Nur ganz wenige Menschen können heute noch eine lückenlose Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen, die aus einer ununterbrochenen Berufstätigkeit stammt. Während es früher normal war, mit vierzehn Jahren eine Lehre zu beginnen und dann ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum Rentenalter durch zu arbeiten, oft sogar in ein und derselben Firma, sind Erwerbsbiografien heute ebenso wenig kontinuierlich wie alle sonstigen Lebensumstände des modernen Menschen. Unterbrechungen in der Berufstätigkeit haben natürlich Auswirkungen auf den späteren Rentenanspruch. Grundsätzlich erwirb man nur dann solche Ansprüche, solange man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und entsprechende Beiträge an die Rentenkasse abführt. Da jedoch bestimmte Umstände, freiwillig oder unfreiwillig, die Kontinuität unterbrechen können, hat der Gesetzgeber bestimmte beitragslose Zeiten im Rahmen der Solidarität der Rentenversicherten untereinander so gestellt, das dadurch keine Nachteile für die spätere Rentenhöhe entstehen. Man spricht dabei von so genannten Anrechnungszeiten. Während dieser Zeiten zahlt der Versicherte zwar nichts ein, sie sie fließen aber bei der Rentenberechnung mit ein.Dazu gehören zum Beispiel Phasen der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Schwangerschaft und der darauf folgende Mutterschaftsurlaub.  Ebenso gehören dazu bis zu einem gewissen Grad auch Zeiten der Schule und Ausbildung. Da eine Ausbildung wünschenswerter und notwendiger Aufwand für die spätere Berufstätigkeit ist, wäre eine Nichtanrechnung wenig sachgemäß. Ebenso verhält es sich mit den anderen unverschuldeten Unterbrechungen der Beitragszahlung. Voraussetzung bei letzeren ist allerdings, dass man zuvor auch sozialversicherungspflichtig tätig war. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme. Liegen diese Zeiten zwischen dem siebzehnten und fünfundzwanzigsten Geburtstag, werden sie trotzdem angerechnet, da gerade in dieser Lebensphase viele Menschen keine lückenlose sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Lücken in dieser Zeit wirken sich demnach nicht negativ auf die spätere Rente aus, wenn sie den Anspruch auch nicht erhöhen. Wer aus der Ausbildung oder Selbstständigkeit heraus arbeitslos wird, kann sich diese Zeiten nicht anrechnen lassen.

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Der Generationenvertrag

Das deutsche Rentensystem beruht auf dem so genannten Generationenvertrag. Was genau dieses große Wort bedeutet, ist allerdings nur den wenigsten wirklich klar. Um das System zu verstehen, muss man zuerst die grundlegende Unterscheidung zwischen einer kapital gedeckten Altersvorsorge und einem Umlageverfahren beruht, verstehen.Kapital gedeckte Verfahren kennt jedermann, der privat für sein Alter vorsorgt. Alle Anlagevarianten, die dafür existieren, egal ob Lebensversicherung, Aktienfonds und selbst das ganz normale Sparbuch, beruhen auf dem einfachen Prinzip, dass die spätere Rente aus der Rendite des vorher angesparten Kapitals gezahlt wird. Zwar gibt es auch Modelle, die während des Rentenbezugs auch das Kapital langsam verbrauchen, dies ändert jedoch nichts an der Grundsätzlichkeit, dass es sich um ein kapital gedecktes Verfahren handelt. Viele Bürger glauben, auch die gesetzliche Rentenversicherung beruhe auf diesem Prinzip. Dies ist jedoch falsch. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht auf ein individuelles Konto eingezahlt, aus dem die betreffende Person später ihre Altersbezüge erhält. Es wird, ganz im Gegenteil, überhaupt nichts angelegt und es werden mit dem Geld der Versicherten auch keine Renditen erwirtschaftet. Vielmehr wird jeder monatliche Beitrag mit nur kurzer Verzögerung direkt wieder ausgezahlt, und zwar an die aktuelle Generation der Rentner. Die Idee des Umlageverfahrens besteht darin, dass die sozialversicherungspflichtig arbeitende Generation für diejenigen sorgt, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Voraussetzung, dass dies auf Dauer funktioniert, ist ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen aktiven und passiven Teilnehmern. Nur wenn ausreichend Arbeitnehmer vorhanden sind, bleibt die Beitragsbelastung für den einzelnen erträglich. Der große Vorteil dieses Verfahrens ist seine Unabhängigkeit von den Finanzmärkten. Es spielt keine Rolle, ob gerade eine Flaute oder Hausse herrscht, da die Mittel für die Rentenzahlungen sich aus anderen Quellen speisen. Daher konnte auch nach den beiden großen Kriegen die Versorgung der Rentner nach kurzer Zeit wieder sicher gestellt werden. Was bei der Konstruktion dieses Systems vor weit über hundert Jahren niemand ahnen konnte, ist, dass die Bevölkerung eine dramatische demoskopische Veränderung durchmachen würde. Während in früheren Zeiten ausreichender Nachwuchs an Beitragszahlern selbstverständlich war, bricht durch die sinkende Geburtenrate die Basis des Systems weg. Immer weniger Beitragszahler müssen eine immer größere Zahl von Rentner versorgen, die obendrein sehr viel älter werden als noch vor Jahrzehnten. Die Rentenreform soll diese Schieflage beheben. Ob dies gelingt, ist allerdings fraglich, ohne dass der Generationenvertrag gekündigt wird.

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