Tagesarchiv für den 22. Juli 2008

So bekommt man seine Rentenbeiträge zurück

Fast jedermann wird im Laufe seines Lebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, selbst wenn er die längste Zeit seines Berufslebens dazu nicht verpflichtet ist beziehungsweise auf andere Art für das Alter vorsorgt. So werden zum Beispiel während des Wehrdienstes oder während eines Referendariats vom Dienstherrn Altersrückstellungen gebildet, die nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis der Rentenversicherung überwiesen werden. Ärgerlich, erreicht man dann niemals die Mindestbeitragsjahre. Zahlt man nämlich weniger als fünf Jahre in die Rentenkasse ein, hat man keinen Anspruch auf eine spätere Rentenzahlung. Die gezahlten Beiträge gehen also unweigerlich verloren.Für solche begrenzten Ausnahmefälle besteht die Möglichkeit, sich die bereits gezahlten Beiträge erstatten zu lassen. Um an das Geld zu kommen, müssen jedoch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss man eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren nachweisen können. Zu dieser obligatorischen Wartezeit zählen natürlich die Zeiten der Beitragszahlung. Ebenso diejenigen Zeiten, die man der Kindererziehung gewidmet hat ohne dabei berufstätig zu sein. Dies wird bei der Rentenversicherung ebenfalls als Wartezeit berücksichtigt. Nicht dazu zählen die Zeiten der Ausbildung. Weitere Voraussetzung ist der Abschluss einer freiwilligen Rentenversicherung.

Wer also zum Beispiel in einem freien Beruf arbeitet, dessen Verband eine eigene Altersvorsorge anbietet, kann einen freiwillige Rentenversicherung nachweisen und hat demnach Anspruch auf Auszahlung der Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleiches gilt für Beamte, für deren Altersvorsorge der Dienstherr sorgt.

Eine weitere Möglichkeit die Auszahlung zu erlangen besteht, sobald man das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat, aber keine fünf Beitragsjahre während seines Berufslebens erreichen konnte. Dieser Anspruch ist sogar vererbbar.

Erstattet werden nur die Beiträge, die man auch selbst eingezahlt hat. Dazu zählt zum Beispiel nicht der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung, ebenso wenig Anrechnungszeiten.

Sinnvoll ist eine Erstattungsgesuch jedoch wirklich nur dann, wenn keine Zweifel bestehen, dass man jemals wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein wird. Sind die Beiträge erst einmal erstattet, verliert man folgerichtig jeden Anspruch gegen die Rentenkasse.

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Riester – Auszüge oft völlig unzureichend

Jeder Sparer auf eine Riester – Rente hat einen gesetzlich festgeschriebenes Anrecht auf jährliche Informationen zu seinem Vertrag. In dieser Info müssen alle relevanten Daten aufgeführt werden, also zum Beispiel muss ersichtlich sein, wie viel der Kunde schon an Sparleistungen erbracht hat und welche gesetzlichen Zulagen auf seinem Riester – Konto gutgeschrieben wurden. Dazu gehört natürlich auch der aktuelle Kontostand inklusive der bisherigen Wertentwicklung, also welche Rendite die eingezahlten und zugeschossenen Beträge inzwischen erwirtschaftet haben. So weit, so gut. Da alle Riester – Anlagen entweder bei einer Bank, einer Versicherung oder einer Fondsgesellschaft geführt werden, sollte man annehmen, das die Zusammenstellung einer solchen Information für diese Unternehmen kein Problem darstellt. Schließlich gehört es zum täglichen Brot einer Bank, ihren Kunden Auszüge zum geführten Konto oder gewährtem Kredit zu versorgen.Die Praxis sieht da leider ganz anders aus. Eine aktuelle Überprüfung, wie die Anbieter ihrer Informationspflicht nachkommen, hat sehr unerfreuliche Ergebnisse zu Tage gefördert. Nicht nur, dass die Auszüge zum Riester – Konto kundenunfreundlich gestaltet waren, also unübersichtlich und unklar, zum Teil fehlten sogar vorgeschriebenen Angaben oder sie waren am Ende gar fehlerbehaftet. Nicht eine einzige der achtundzwanzig geprüften Informationen konnte als gut eingestuft werden.

Das Gros der Kontodaten wurde gerade noch mit einer ausreichenden Note bedacht, während immerhin fast zehn Prozent der Kandidaten völlig unzureichende Arbeit leisteten. Das hat nicht nur für den Informationsstand der Sparer Auswirkungen, sondern oft handfeste finanzielle Nachteile. Während man mit einer unzureichend aufgearbeiteten Information über seinen Sparplan noch leben könnte, sofern in der Sache alles seine Ordnung hat, verlieren viele Anleger durch die schlechte Information Geld, wenn dadurch zum Beispiel nicht rechtzeitig oder gar nicht zustehende Fördermittel beantragt werden.

Auch neigen viele Unternehmen dazu, in der Jahresinformation ihre Kunden darüber im Unklaren zu lassen, welche Kosten ihnen der Vertrag verursacht. So ist oft nicht ersichtlich, ob und in welcher Höhe Gebühren oder sonstige Kosten anfallen und wie sie das Sparergebnis beeinflussen. Das verwendete Vokabular ist für den Laien oft völlig unverständlich und stellt das Gegenteil einer Information dar. Am besten schnitten noch die Produkte ab, die die schlechtesten Renditen einbringen, nämlich simple Banksparpläne. Diese sind einfach strukturiert und daher ohne tiefer gehende Informationen verständlich. Leider sind sie aber bezüglich der späteren Rentenhöhe nicht die erste Wahl des Anlegers.

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Länger leben, günstiger versichern

Die steigenden Lebenserwartung der Deutschen macht zwar die Alters,- und Gesundheitsvorsorge teurer. Abgesehen von der erfreulichen Nachricht, dass wir alle, zumindest statistisch gesehen, länger leben werden, gibt es auch in finanzieller Hinsicht eine gute Nachricht. Der Anlageklassiker Lebensversicherung wird voraussichtlich preiswerter werden. Schon jetzt bieten einige Versicherungsunternehmen günstigere Beiträge für Risikolebensversicherungen an. Der Grund für die Beitragssenkung ist der gleiche, weshalb in anderen Bereichen die Kosten auf Grund der demoskopische Entwicklung steigen, nämlich das höhere Durchschnittsalter der Bevölkerung. Der Einfluss dieser Größe auf den Preis einer Versicherung, die das Todesfallrisiko abgedeckt, liegt dabei nahe. Lebensversicherungen kommen üblicherweise, sofern nicht der Versicherungsfall eintritt, und der Kunde vor Ablauf des Vertrages stirbt, zu einem bestimmten Lebensalter, meist um den sechzigsten Geburtstag herum, zur Auszahlung. Der Kunde erhält das angesparte Kapital zuzüglich der mit diesem erwirtschafteten Rendite. Die Verträge sind so kalkuliert, dass natürlich auch das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt eine kräftigen Gewinn eingefahren hat. Abgesehen von den Gebühren, die ebenfalls in den Beiträgen enthalten sind, arbeitet die Versicherung mit dem Geld auf dem Kapitalmarkt. Den größten Teil des so erzielten Gewinns steckt sie in die eigenen Tasche. Kunden, die das Vertragsende erleben, sind also für die Unternehmen ein gutes Geschäft. Da auf Grund der Demoskopie die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde stirbt und die Versicherungssumme zur Auszahlung kommt, stetig sinkt, können die Unternehmen ihre Beiträge nunmehr senken. Anhand der so genannten Sterbetafel berechnen Versicherungen ihre Tarife. Aus ihr wird ersichtlich, wie viele Menschen eines Jahrganges nach einem bestimmten Zeitraum noch am Leben sind. Dieser Anteil steigt seit Jahren ständig an, besonders signifikant ist die Entwicklung bei Frauen. Die sinkenden Beiträge sind allerdings nur eine Seite der Medaille. Diese sinken, weil das Risiko eine Versicherungsfalles sinkt. Dadurch steigt natürlich zwangsläufig die Anzahl der ausgezahlten Verträge. Logische Konsequenz daraus ist, dass die Gewinnbeteiligung des einzelnen Kunden gesenkt werden muss, um die Gesamtkalkulation aufrecht zu erhalten. Den niedrigeren Beiträgen folgen also geringere Auszahlungssummen.

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