Monatsarchiv für Juli, 2008
Das deutsche Rentensystem beruht auf dem so genannten Generationenvertrag. Was genau dieses große Wort bedeutet, ist allerdings nur den wenigsten wirklich klar. Um das System zu verstehen, muss man zuerst die grundlegende Unterscheidung zwischen einer kapital gedeckten Altersvorsorge und einem Umlageverfahren beruht, verstehen.Kapital gedeckte Verfahren kennt jedermann, der privat für sein Alter vorsorgt. Alle Anlagevarianten, die dafür existieren, egal ob Lebensversicherung, Aktienfonds und selbst das ganz normale Sparbuch, beruhen auf dem einfachen Prinzip, dass die spätere Rente aus der Rendite des vorher angesparten Kapitals gezahlt wird. Zwar gibt es auch Modelle, die während des Rentenbezugs auch das Kapital langsam verbrauchen, dies ändert jedoch nichts an der Grundsätzlichkeit, dass es sich um ein kapital gedecktes Verfahren handelt. Viele Bürger glauben, auch die gesetzliche Rentenversicherung beruhe auf diesem Prinzip. Dies ist jedoch falsch. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht auf ein individuelles Konto eingezahlt, aus dem die betreffende Person später ihre Altersbezüge erhält. Es wird, ganz im Gegenteil, überhaupt nichts angelegt und es werden mit dem Geld der Versicherten auch keine Renditen erwirtschaftet. Vielmehr wird jeder monatliche Beitrag mit nur kurzer Verzögerung direkt wieder ausgezahlt, und zwar an die aktuelle Generation der Rentner. Die Idee des Umlageverfahrens besteht darin, dass die sozialversicherungspflichtig arbeitende Generation für diejenigen sorgt, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Voraussetzung, dass dies auf Dauer funktioniert, ist ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen aktiven und passiven Teilnehmern. Nur wenn ausreichend Arbeitnehmer vorhanden sind, bleibt die Beitragsbelastung für den einzelnen erträglich. Der große Vorteil dieses Verfahrens ist seine Unabhängigkeit von den Finanzmärkten. Es spielt keine Rolle, ob gerade eine Flaute oder Hausse herrscht, da die Mittel für die Rentenzahlungen sich aus anderen Quellen speisen. Daher konnte auch nach den beiden großen Kriegen die Versorgung der Rentner nach kurzer Zeit wieder sicher gestellt werden. Was bei der Konstruktion dieses Systems vor weit über hundert Jahren niemand ahnen konnte, ist, dass die Bevölkerung eine dramatische demoskopische Veränderung durchmachen würde. Während in früheren Zeiten ausreichender Nachwuchs an Beitragszahlern selbstverständlich war, bricht durch die sinkende Geburtenrate die Basis des Systems weg. Immer weniger Beitragszahler müssen eine immer größere Zahl von Rentner versorgen, die obendrein sehr viel älter werden als noch vor Jahrzehnten. Die Rentenreform soll diese Schieflage beheben. Ob dies gelingt, ist allerdings fraglich, ohne dass der Generationenvertrag gekündigt wird.
21. Juli 2008
Im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber das so genannte Alterseinkünftegesetz beschlossen und damit weit reichende Folgen für alle Bezieher von Altersruhegeld gesetzt. Geregelt werden insgesamt drei Dinge. Einmal die sukzessive Einführung einer Steuerpflicht für Renten. Der nächste Punkt hat ebenfalls mit Steuern zu tun, er enthält Regelungen über die steuerliche Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen. Zuletzt geht es um die Anlageform Lebensversicherung, der gewisse Steuerprivilegien entzogen werden.Vor drei Jahren begann die erste Stufe der Steuerpflicht für Rentenbezüge. Zum Einstieg in die volle Steuerpflicht wurde ein Anteil von fünfzig Prozent angesetzt, der seit dem steuerpflichtig ist. Seit dem Einführungsjahr wird dieser steuerpflichtige Anteil Jahr für Jahr um ein Prozent erhöht, bis er schließlich 2040 einhundert Prozent beträgt, und somit die gesamten Altersbezüge versteuert werden müssen. Damit keine doppelte Steuerlast auf den Renten liegt, begann ebenfalls vor drei Jahren die sukzessive Freistellung von der Steuerpflicht der Vorsorgeaufwendungen. Bis 2025 sind die einhundert Prozent durch schrittweise Erhöhung erreicht und man kann bis zu zwanzigtausend Euro pro Jahr steuerfrei vor die Altersvorsorge aufwenden.
Lebensversicherungen waren bis zu dieser Gesetzesänderungen mit einem großen steuerliche Vorteil gesegnet. Der gesamte Ertrag, den das abgesparte Kapital einbrachte, war komplett steuerfrei. Dieser Vorzug machte die Anlageform trotz nicht sonderlich hoher Renditen interessant. Künftig ist damit Schluss, und der Ertrag muss wie jede andere Einkunftsart voll versteuert werden. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber zugelassen, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit hat und erst nach dem sechzigsten Geburtstag zur Auszahlung kommt. Liegen diese Voraussetzung vor, muss nur die Hälfte versteuert werden.
Die Folgen dieses Gesetzes für Rentenbezieher und Sparer sind sehr unterschiedlich.
Wer wenig verdient, wird sich auch in Zukunft um Steuer keine Gedanken machen müssen. Wer maximal zwanzigtausend Euro pro Jahr verdient, wird sowohl steuerfreie Altersbezüge haben als auch steuerlich geförderte Sparleistung.
Ein noch günstiges Verhältnis zwischen steuerlicher Entlastung von Ansparleistung und Versteuerung der Rente werden alle Versicherten bis zu einem Einkommen von bis zu dreißigtausend Euro haben. Ab sechzigtausend Euro Einkommen wird die Steuerlast im Alter höher sein als die Entlastung während des Erwerbslebens, außer man steht gerade am Beginn des Erwerbslebens.
20. Juli 2008
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Arbeitnehmer eine dringend zu empfehlende Absicherung, will man verhindern, durch Unfall oder Krankheit in finanzielle Bedrängnis zu geraten. Allerdings ist das Risiko, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ungleich verteilt. Während bei Berufen, die man vom Schreibtisch aus ausübt, die Wahrscheinlichkeit jedenfalls eines Unfalls gering ist, sieht es bei handwerklichen Berufen ganz anders aus. Unfälle sind zwar ohnehin nur zu drei Prozent für den Eintritt der schweren Folge Berufsunfähigkeit verantwortlich, aber bei bei besonders gefährlichen Tätigkeiten verschiebt sich dieses Verhältnis mitunter ganz erheblich.Einer dieser Berufe ist der des Dachdeckers. Angehörige dieses Berufsstandes leben besonders gefährlich, sie führen die Statistik der Berufsunfähigkeit und der tödlichen Unfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit an. Das ist eigentlich nicht weiter verwunderlich, da die Anforderungen, die an einen Dachdecker gestellt werden, sehr hoch sind, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Es birgt einen naheliegend hohe Gefahr, tagtäglich auf Dächer zu arbeiten, wo man wenig Halt hat und sich mitunter in großen Höhen befindet. Selbst wenn es nur ein Stockwerk sein sollte, kann ein unglücklicher Sturz die Karriere abrupt beenden, sofern man den Unfall überlebt. Die mit dieser Tätigkeit einhergehende körperliche Anstrengung mit permanent hohem Gefahrenpotential, weckt bei besonders vielen Angehörigen dieses Berufsstandes den Wunsch, möglichst früh damit aufhören zu können. Die Statistik der Frühverrentung führen also wenig überraschend ebenfalls die Dachdecker an.
Während wie erwähnt, der Durchschnitt der wegen Berufsunfähigkeit frühverrenteten Arbeitnehmer bei etwa drei Prozent liegt, beläuft sich dieser Anteil bei Dachdeckern auf geradezu sagenhafte zweiundfünfzig Prozent. Fast dreißig Prozent der Renten, die in diesem Berufsstand gezahlt werden, sind Hinterbliebenenrenten.
Einen statistisch gesehen gefährlicheren Beruf gibt es nicht. Fast kein Dachdecker geht im regulären Rentenalter in den Ruhestand. Entweder gehen sie als Frührentner möglichst zeitig, wenn nicht Berufsunfähigkeit sie ohnehin dazu zwingt. Das macht diesen Beruf für den Nachwuchs nicht eben anziehend. Zu wenig Bewerber streben an, diesen beruflichen Werdegang zu nehmen.
20. Juli 2008
Wer jung und gesund ist und gerade seine Ausbildung abgeschlossen hat oder sich sogar noch darin befindet, macht sich meistens keine Gedanken darüber, welche Folgen eine durch Unfall oder Krankheit ausgelöste Berufsunfähigkeit haben könnte. Dabei ist das Risiko in jedem Alter gleich hoch, egal ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt, der diese schwere Folge nach sich zieht. Um in einem solchen Fall wenigsten finanziell nicht ins Abseits zu geraten, sollte man schon so früh wie möglich eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung abschlie?en. Das spart nicht nur Beiträge, sondern erleichtert auch den Abschluss einer solchen Police.Während die meisten Jugendlichen zwar durch ihr Elternhaus gegen Unfallrisiken versichert werden, fehlt ihnen jeder Schutz, wenn sie auf Grund einer Krankheit ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Das Risiko, dass dies durch einen Unfall verursacht wird, ist entgegen der landläufigen Vorstellung nicht annähernd so hoch wie das, durch eine Krankheit in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Nur drei Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit werden durch Unfälle verursacht, der gro?e Rest durch Krankheit. In diesem Fall ist eine Unfallversicherung nutzlos, da sie nahe liegender weise dieses Risiko nicht abdeckt. Daher ist jeder gut beraten, egal ob er sich noch in Ausbildung befindet oder schon arbeitet, möglichst frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die ersten fünf Berufsjahre steht man ansonsten ohne jede Absicherung da. Solange muss man mindestens sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, bevor man wenigstens einen Anspruch eine Erwerbsminderungsrente hat.
Wer sich also früh schon als Azubi absichert, besteht nicht nur in aller Regel mit Leichtigkeit die Gesundheitsprüfung, sondern profitiert von günstigen monatlichen Beiträgen. Wird es nach der Ausbildung ernst und man arbeitet im ersten Job, ist keine weitere Gesundheitsprüfung erforderlich. Das lohnt vor allem für angehende Handwerker, die wegen ihrer Tätigkeit einem höheren Unfall,- und Krankheitsrisiko ausgesetzt sind. Diese wichtige Absicherung sollte man nicht vernachlässigen, da sie viel wichtiger als andere Versicherungen ist. Wer seine Arbeitskraft verliert, wird sonst zwangsläufig Sozialhilfeempfänger.
17. Juli 2008
Endlich einmal eine erfreuliche Nachricht zum Thema Rente. Während die letzten Jahre die Nachrichten von ständigen Negativmeldungen zur Rente beherrscht wurde, egal ob es sich um Anhebung der Lebensarbeitszeit, sinkende Rentenansprüche oder die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge zur Verhinderung von Altersarmut handelte, immer ging es um ein Weniger, dass der heutige und vor allem zukünftige Rentner von der gesetzlichen Rentenkasse zu erwarten hat.Die aktuelle Statistik der Rentenanstalten zeigen dagegen für das vergangenen Jahr eine erfreuliche Entwicklung der Rentenhöhe. Während 2006 die Durchschnittsrente noch bei 630 EUR monatlich lag, sind es für das vergangene Jahr satte 41 Euro mehr, die der Neurentner im Schnitt erhält. Der Grund dafür ist jedoch nicht etwa einen deutliche Rentenerhöhung, die man vergessen hätte zu kommunizieren. Kaum vorstellbar, dass solch gute Nachrichten verschwiegen würden. Vielmehr liegt die Steigerung darin begründet, dass im vergangenen Jahr mehr Arbeitnehmer mit einer höheren Lebensarbeitszeit aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Seit ´92 steigt das Renteneintrittsalter sukzessive an. Dies wurde im Rahmen der Rentenreform so beschlossen. Wer die volle Rente ohne Abzüge erhalten will, muss also beständig länger arbeiten. Wer früher ausscheidet, mit mit einem Abschlag pro Jahr von fast vier Prozent rechnen. Alle Arbeitnehmer ab dem Geburtsjahr ´64 werden abschlagsfrei erst mit 67 Jahren Altersbezüge erhalten. Das gleiche gilt auch für Arbeitslose, die sich für eine Frühverrentung entscheiden, anstatt bis zuletzt nach einem neuen Job zu suchen oder vermeiden wollen, Harz IV – Bezieher zu werden.
Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in den alten Bundesländern deutlich höher als in den neuen, da sie insgesamt mehr Versicherungsjahre nachweisen können.
Wer sich trotz der hohen Abschläge für einen vorzeitigen Ruhestand entscheidet, hat in der Regel sehr viele Beitragsjahre eingezahlt und gehört damit zu einer Gruppe, die sich einen Abzug bei der Rente am ehesten leisten kann. Diese Personen gehen im Alter von Dreiundsechzig bis Fünfundsechzig in den Ruhestand und erhalten im Schnitt Bezüge von 821 Euro.
17. Juli 2008
Die deutsche Rentenversicherung, über Jahrzehnte die Basis für die Altersvorsorge aller Arbeitnehmer, hat zu den Folgen der Rentenreformen Position bezogen. Die sukzessive Absenkung der Rentenansprüche bei gleichbleibenden Beiträgen hat für weite Teile der Bevölkerung einschneidende Konsequenzen für ihren Lebensstandard im Rentenalter. Schon jetzt ist absehbar, dass nicht wenige später auf dem Niveau der Grundrente werden existieren müssen, sofern sie nicht privat vorgesorgt haben, um ihre Einnahmen für das Seniorendasein aufzustocken. Letzteres ist jedoch nicht allen möglich, zumindest nicht in einem Umfang, wie er im Einzelfall vielleicht erforderlich wäre. Allein längere Zeiten von Arbeitslosigkeit senken den späteren Anspruch mitunter so erheblich, dass die Zusatzrenten dies nicht ausgleichen können, zumal alle Extraeinnahmen voraussichtlich auf die Grundrente angerechnet werden. Gerade für solche Problemfälle fordert die Rentenversicherung Leistungsverbesserungen, die insbesondere Langzeitarbeitslosen zugute kommen soll, die, sofern im fortgeschrittenen Alter, oft keine neue Anstellung mehr finden und somit die wichtigen letzten Beitragsjahre bis zum Renteneintritt keine Ansprüche mehr erwerben. Daher soll die Arbeitsverwaltung sich an den Kosten der Rentenaufstockung dieser Personengruppe beteiligen, meint die Rentenversicherung.Eine Versorgungslücke sieht die Anstalt auch bei Personen, die durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden. Da sie nach der geltenden Regelung nur noch einen minimalen Anspruch auf Leistungen haben, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auch über Riester,- und betriebliche Zusatzrenten dieses Lebensrisiko abzusichern. Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung vom individuellen Risiko abhängig ist, können sich viele Versicherte einen Zusatzschutz nicht leisten und tragen die Folgen einer Invalidität letztlich selbst. Die Folge ist dann meist eine Abhängigkeit von der Grundversorgung, also im Ergebnis unverschuldete Altersarmut. Anbieter von Zusatzversicherungen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, dieses Risiko in ihren Verträgen zu berücksichtigen. Die Branche scheint dem insgesamt nicht abgeneigt. Auch für Unternehmer und Freiberufler fordert die Rentenversicherung einen Schutz vor Altersarmut. Er soll durch eine Zwangsversicherung in der Rentenkasse erreicht werden, damit die Betroffenen im Alter nicht den Sozialkassen zur Last fallen.
11. Juli 2008
Die letzte Rentenreform, die gerade umgesetzt wird, sollte die Rentenversicherung auf die Höhe der Zeit bringen. Dazu sollte auch eine Anpassung an demoskopischen Veränderungen der Gesellschaft gehören, genauer eine Anhebung der Lebensarbeitszeit, da die Menschen heute im Schnitt wesentlich älter werden als noch vor Jahrzehnten. Gleichzeitig sollten die Möglichkeiten eingeschränkt werden, vor dem vorgesehenen Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben auszuscheiden. Um dies unattraktiv zu machen, wurden hohe Abschläge eingeführt, die zu erheblichen finanziellen Einbußen bei Frührentnern führen. Abgeschafft werden sollte auch die Altersteilzeit sowie die Praxis, älteren Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld zu allimentieren, bis sie Anspruch auf Rente haben, statt sie wieder ins Berufsleben zu integrieren.Zur Wiedereingliederung wurden Instrumente geschaffen, die es Arbeitgebern und Arbeitnehmern schmackhaft machen sollten, ältere Arbeitnehmer einzustellen beziehungsweise sich als solcher ernsthaft um eine Arbeit zu bemühen. So erhalten Unternehmen Zuschüsse für das Gehalt, wenn sie ältere Arbeitslose einstellen. Damit auch weniger gut bezahlte Stellen attraktiv für Arbeitslose über fünfzig werden, besteht die Möglichkeit befristet die Differenz zwischen altem und neuem Gehalt auszugleichen.
Die Altersteilzeit soll eine Modifikation erfahren, um die bisherige Praxis zu unterbinden, sie zur faktischen Frühverrentung zu nutzen. Die ursprüngliche Idee bei der Altersteilzeit war, den Übergang in die Rente behutsam zu gestalten. Daher sollten Arbeitnehmer ab Mitte Fünfzig die Chance haben, ihre Arbeitszeit langsam zu verringern. In der Praxis setzte sich jedoch durch, regulär weiter zu arbeiten, und das so erworbenen Zeitkonto dazu zu nutzen, vorzeitig aus dem Beruf auszuscheiden. Das widerspricht dem ursprünglichen Sinn der Altersteilzeit, einen abrupten Übergang zu verhindern.
Eine weitere noch bestehende Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist die so genannte Teilrente. In Anspruch nehmen dürfen sie Arbeitnehmer, die mindestens fünfunddreißig Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, und zwar ab dem dreiundsechzigsten Lebensjahr. Die Abschläge dabei sind jedoch erheblich, weshalb dieses Modell nur selten in Anspruch genommen wird. Als Ausgleich darf der Teilrentner jedoch mehr hinzu verdienen, als der normale Rentner.
11. Juli 2008
Altersvorsorge so zu betreiben, dass sie sicher vor dem Zugriff des Staates ist, scheint beinahe unmöglich zu sein. Was heute noch steuerfrei ist, kann morgen schon mit Abgaben belegt werden. So geschehen mit der gesetzlichen Rente, die sukzessive in unter die Steuerpflicht fällt. Auch kann heute noch niemand voraussehen, welche Belastungen auf Riester und Co. zukommen, wenn sie, je nach Lebensalter, in Jahrzehnten zur Auszahlung kommen. Gleiches gilt für Lebensversicherungen, die vor nicht allzu langer Zeit ebenfalls ihre Steuerprivilegien eingebü?t haben. Auch die Abgeltungssteuer, die nächstes Jahr erhoben wird, ist ein schönes Beispiel dafür, wie vermeintlich abgabenfreie Gewinne in den Schlund des Fiskus wandern. Eine wirklich sichere Planung ist also kaum möglich, da man nie wissen kann, was von dem ersparten Geld später übrig bleiben wird.
Jedoch gibt es von dieser Regel eine Ausnahme. Einzig die selbst genutzte Wohnimmobilie ist sicher vor dem Finanzamt. Ist sie erst einmal ihr Eigentum, nachdem sie die Kredite für den Erwerb zurück bezahlt haben, wohnen sie fortan mietfrei – ein Vorteil, der nicht versteuert wird, für den sie keine Sozialabgaben wie etwa Krankenversicherung zahlen müssen. Das so gesparte Geld steht also zu ihrer freien Verfügung, ohne jede Kürzung.
Die Steuerfreiheit genie?en sie sogar, obwohl die Anschaffung mitunter steuerlich begünstigt gewesen ist. So können sie neuerdings ihre Riester-Rente auch zur Finanzierung von Wohneigentum einsetzen und alle Zulagen und Steuervorteile einflie?en lassen, und müssen später nichts davon zurück geben. So kommen sie an eine Altersvorsorge, die zwar gefördert wird, ohne das Vater Staat sie zur Kasse bittet. Ein weiterer Vorteil: ihre Immobilie können sie vom ersten Tag an nutzen und müssen nicht warten, bis sie das Bezugsalter erreicht haben.
Damit dabei nichts diese Vorteile trübt, sollte man vier Dinge beachten. Einmal sollte das Haus spätestens zum Renteneintritt schuldenfrei sein, damit man mit der Rente nicht noch den Kredit bedienen muss. Also sollte man in Zeiten günstiger Zinsen soviel wie möglich tilgen.
Da auch ein Haus Pflege benötigt, sollte man es nicht nur gut versichern, sondern auch Geld zurücklegen, um alle anfallenden Arbeiten bezahlen zu können. Mit einem Prozent der Anschaffungssumme pro Jahr ist man immer auf der sicheren Seite, selbst wenn einmal eine kostspielige Reparatur anstehen sollte.
Will man auch noch im hohen Alter sein Haus bewohnen, sollte man auch schon bei der Planung berücksichtigen, dass man vielleicht irgendwann nicht mehr fit genug ist, um Treppen zu steigen oder sich um einen großen Garten zu kümmern. Es kann sich auf als vorteilhaft erweisen, dass Haus so zu planen, dass sich später ein Teil vermieten lässt, etwa wenn die Kinder aus dem Haus sind. Das bringt noch zusätzliche Einnahmen und reduziert den Arbeitsaufwand, da man sich um weniger Fläche kümmern muss.
Damit das Haus in jedem Lebensabschnitt Freude bereitet, muss auf jeden Fall die Lage stimmen. Das beeinflusst nicht nur die Wertentwicklung der Immobilie, sondern ist vor allem wichtig für die persönliche Lebensqualität. Eine gute Verkehrsanbindung ist ebenso wichtig wie kurze Wege zu den wichtigsten Geschäften.
Beachtet man diese Tipps, kann man dem Rentenalter gelassen entgegen sehen.
11. Juli 2008
Lotto – Lothar war geradezu ein Klischee für den typischen Lottogewinner, wie ihn sich die meisten von uns wohl vorstellen. Das erste Mal im Leben Geld im Überfluss und innerhalb von kurzer Zeit war der ganze Gewinn für Wein, Weib und vor allem Autos verprasst. In der Tat sind viele Gewinner von großen Geldsummen damit anfangs oder gar dauerhaft überfordert. Völlig unzutreffend ist jedoch das Vorurteil, die meisten würden ihr Geld für Unsinn zu Fenster heraus werfen.Eine Umfrage hat versucht heraus zu finden, was potentielle Lottogewinner tatsächlich zuerst mit dem unverhofften Reichtum anfangen würden und kommt zu einem sehr überraschenden Ergebnis. Weder Haus noch Auto stehen auf der Wunschliste auf Platz eins, sondern der geradezu biedere Gedanke, das Geld für die Altersvorsorge anzulegen. So denkt fast die Hälfte der Deutschen, die konkret gefragt wurden, was sie mit einem Gewinn von angenommenen einhundert Tausend Euro anfangen würden. Damit liegt die Absicherung des Alters mit Abstand an erster Stelle der Anlagewünsche. Direkt danach folgt der Wunsch nach dem eigenen Haus und erst auf Platz drei ein neues Auto.
An diesem Ergebnis lässt sich deutlich ablesen, welche Wirkung die jahrelange Rentendebatte, die Enttarnung der Lüge von der angeblich sicheren Rente, diverse Reformen und der permanente Abbau des Sozialstaates auf die Bevölkerung hatten und haben. Inzwischen ist nicht Arbeitslosigkeit der größte Angstmacher, sonder die Altersarmut ist es, vor der sich die Deutschen am meisten fürchten. So nimmt es nicht Wunder, das unerwartete Geldmittel zuerst in Investitionsgüter fließen würden. Nur ein kleiner Teil würde etwas von dem Geld etwa für eine Reise verwenden oder für schnelllebige Konsumgüter ausgeben.
Besonders fällt an dem Ergebnis auf, dass das sprichwörtliche Lieblingskind der Deutschen, nämlich das Auto, hinter dem Bedürfnis nach finanzieller Sicherheit zurück stehen muss. Eine deutliche Mehrheit kann sich zwar nach wie vor nicht mit dem Gedanken anfreunden, ohne Auto zu leben. Aber die Priorität liegt ganz eindeutig beim Sparen. Lotto – Lothar ist also alles andere als der typische Gewinner, die meisten würden den Geldsegen viel klüger investieren.
08. Juli 2008
Die ideale Vorsorge für das Alter besteht heute aus einer Kombination von Rente und Kapital. Eine Studie hat nun untersucht, wie man am besten seine Rente mit einer sinnvollen Kapitalentnahme verbindet, um während des gesamten Ruhestandes keine Einbußen beim Lebensstandard hinnehmen zu müssen.Aber vor der Entnahme steht erst einmal das Sparen. Während des Erwerbslebens gilt es, mit einer gelungenen Mix aus Sicherheit und Risiko Geld zu sparen und zu vermehren, um damit den Lebensabend zu finanzieren und je nach persönlichen Verhältnissen und familiären Bindungen auch Erben zu bedenken. Die Möglichkeiten sind auf dem Kapitalmarkt fast undurchschaubar. Hier die Produkte zu finden, die auf die individuellen Wünsche und Möglichkeiten am besten abgestimmt sind, ist die erste große Hürde, die zu nehmen ist, um im Alter frei von Geldsorgen zu sein. Grundsätzlich sind zwei Strategien möglich: entweder private Rentenversicherungen oder Fondssparen mit Entnahmeoptionen. Steuerlich interessanter und besser gefördert wird die Varianten Rentenversicherung, was jedoch nicht für alle Bedürfnisse die ideale Wahl ist. Die Autoren der Studie stellen daher fest, dass auch für die Kapitalbildung entsprechende Vergünstigungen geschaffen werden sollten, sofern sie der Altersvorsorge dient und die Anlage vertraglich auch so ausgestaltet ist.
In welches Verhältnis man schiesslich Rentenpläne und Kapitalverzehr setzt, ist eine sehr persönliche Frage. Die lebenslange Rente aus einer Versicherung bietet zwar ein dauerhaftes Einkommen mit hoher Sicherheit, allerdings ist sie wenig flexibel und man kann weder Reste des Kapitals vererben noch bei Bedarf größere Summen entnehmen. Verzehrt man für die Versorgung das angesparte Kapital, fehlt es natürlich an einer lebenslangen Sicherheit, da diese abhängig ist vom Alter ist, das man erreicht, und dem Betrag des Kapitals, dass irgendwann aufgebraucht sein wird.
Eine kluge Mischung beider Varianten ist daher nach Ansicht der Autoren die beste Wahl, um alle Eventualitäten abzudecken. Die Grundversorgung sollte durch eine Rente abgedeckt werden, alles weitere durch angespartes Vermögen.
07. Juli 2008
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