Monatsarchiv für August, 2008

Rentenvorsorge für Auszubildende

Schon als Auszubildender lohnt es sich, für das noch so ferne Alter vorzusorgen. Und es lohnt nicht nur für den Berufsstarter, sondern auch für seine Erziehungsberechtigten.Wer seine Lehrstelle antritt, hat erst einmal einige bürokratische Hürden zu nehmen. Zuerst einmal muss sich der Azubi beim Einwohnermeldeamt seine erste Lohnsteuerkarte beschaffen. Zwar wird bei einem Einkommen in Höhe einer Ausbildungsvergütung selten Steuer fällig, aber trotzdem ist dies unvermeidlich. Ohne Konto geht heute gar nichts mehr. Wer noch kein Girokonto hat, muss spätestens jetzt eines eröffnen, damit der Lohn auch ausgezahlt werden kann. Da man als Auszubildender seine Krankenkasse selbst wählen kann, muss auch hier eine Entscheidung getroffen werden. Soweit das Pflichtprogramm, man kann aber auch noch weiter gehen und etwas für die finanzielle Absicherung tun.

Sofern der Ausbildungsbetrieb eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, ist der Azubi gut beraten, diesen Vorteil wahrzunehmen. Das Sparen über dieses Instrument wird über die so genannte Entgeltumwandlung abgewickelt. Das bedeutet, dass man auf eine Teil des Gehalts verzichtet, das direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Da es hier um Vorsorge geht, fallen keine Sozialabgaben an, was dieses Instrument attraktiv macht. Auch bei einem geringen Einkommen macht sich dies schon deutlich bemerkbar. Erhält der Azubi zum Beispiel achthundert Euro Ausbildungsvergütung, muss er davon schon etwa zwanzig Prozent an die Sozialversicherungen abführen, also konkret etwa einhundertsechzig Euro, zuzüglich eines Aufschlages für die Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss. Zahlt der Azubi aber einhundert Euro in die betriebliche Altersvorsorge und verzichtet auf die Auszahlung dieses Betrages, spart er über zwanzig Euro Sozialabgaben und hat nur einen Einkommensverlust von knapp achtzig Euro, wofür aber einhundert Euro in die Altersvorsorge gehen.

Als angenehmer Nebeneffekt kann man so auch die Kindergeldzahlung retten, indem das eigenen Einkommen des Azubis unter die Fördergrenze gedrückt wird. Ein Nachteil ist bei allen Vorteilen aber zu beachten, dass nämlich der potentielle Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Entgeltumwandlung sinkt, da nur das ausgezahlte Nettogehalt zur Berechnung herangezogen wird.

jetzt kommentieren? 31. August 2008

Altersvorsorge für den kleinen Geldbeutel

Das private Vorsorge für das Alter eine absolute Notwendigkeit geworden ist, nachdem feststeht, dass das Rentenniveau in Zukunft so niedrig sein wird, dass man von der zu erwartenden Rente keinen sorglosen Ruhestand wird finanzieren können, ist den allermeisten Menschen längst klar geworden. Problematisch ist es jedoch für immer mehr Bürger, eine solche Altersvorsorge auch zu finanzieren. Die Löhne sinken seit Jahren und ein bedeutender Teil aller Arbeitnehmer arbeitet heute schon für einen Lohn, der am Existenzminimum oder knapp darüber liegt. Da bleibt nicht viel übrig, um für ein Fernziel wie die Rente zu sparen, wenn man kaum den Alltag mit dem verdienten Geld bewältigen kann. Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten, auch mit geringen Mitteln eine brauchbare Vorsorge zu betreiben. Beachtet man einige Regeln, kann auch ein Geringverdiener ohne Angst dem Rentenalter entgegen sehen.Wer nur wenig zur Verfügung hat, sollte aus diesem Grund auf keinen Fall gar nichts sparen, sondern genau diesen kleinen Betrag regelmäßig anlegen. Auch ein kleiner Betrag wird über die Jahre zu einer stattlichen Summe Geldes, sofern die Rendite der Anlage stimmt und man vom Zineszinseffekt profitieren kann. Siebzig Euro über dreißig Jahre im Schnitt mit acht Prozent verzinst ergeben die stolze Summe von einhundert Tausend Euro, eine gute Basis, um sich im Alter ein bisschen was gönnen zu können. Wer wenig Geld hat, muss daher umso früher mit dem Sparen beginnen.

Damit von dem wenigen Geld nicht ein großer Teil für Gebühren und sonstige Kosten drauf geht, muss man Anlageformen finden, die nur wenig Nebenkosten haben.

Gier frisst Gehirn, lautet ein schöner Vergleich für das Verhalten vieler Menschen, wenn ihnen goldene Berge versprochen werden, für die sie fast nichts zahlen sollen. Das kann natürlich nie funktionieren, weshalb man von allen Angeboten die offenkundig unrealistisch sind, die Finger lassen sollte. Wer also nicht viel weglegen kann, muss dieses Wenige auf jeden Fall sicher anlegen.

Damit aus dem eigenen Beitrag möglichst viel herausgeholt werden kann, muss man alle Förderungen ausnutzen, die sich anbieten. So wäre es unklug die staatlichen Zuschüsse für eine Riester – Rente nicht in Anspruch zu nehmen, da man damit die Anlagerendite deutlich verbessern kann.

Um einen kleine Betrag anzulegen benötigt man auch nicht unbedingt eine Anlageprofi oder Versicherungsagenten. Die kosten nur jede Menge Gebühren. Besser ist es, man kümmert sich selbst darum und spart die hohen Provisionen.

jetzt kommentieren? 31. August 2008

Altersvorsorge für Paare

Zwar liegt die Scheidungsquote in Deutschland inzwischen bei guten fünfzig Prozent, besonders in Städten ist der Bund fürs Leben immer mehr eine Zusammenschluss auf Zeit. Das bedeutet aber nicht, dass es in allen Fälle schief gehen muss; schlie?lich liegt es letztendlich auch an jedem Einzelnen, ob eine Ehe auf Dauer gelingt oder nicht. Frisch Verheiratete werden wohl auf jeden Fall davon ausgehen, dass sie ihr Leben gemeinsam verbringen werden. Damit dies auch im Alter jedenfalls in finanzieller Hinsicht ein gutes Leben wird, sollte die Ehepartner die Besonderheiten berücksichtigen, die die neue Lebenssituation mit sich bringt und ihre Altersvorsorge entsprechend optimieren. Als Paar kann man nämlich einiges besser machen als ein Single.

So gibt es Vorteile beim Riestern, auch wenn einer der Ehepartner keinen sozialversicherungspflichtigen Job hat. Trotzdem können beide die volle staatliche Förderung in Anspruch nehmen, selbst wenn nur einer Beiträge zahlt. Mit Kindern geht das Riestern sogar noch besser, da es für jeden Sprössling noch mal eine Extrazulage in Höhe von einhunderfünfundachtzig Euro pro Jahr gibt. Für Nachwuchs, der sich erst letztes Jahr eingestellt hat, sind es sogar satte dreihundert Euro.

Bestreitet man nunmehr das Leben gemeinsam und besonders wenn man Kinder in die Welt gesetzt hat, muss man auch an Unerfreuliches denken und entsprechend vorsorgen: falls ein Ehepartner stirbt, besonders wenn es der Hauptverdiener ist, muss für den finanziellen Schutz der Familie gesorgt sein. Damit beschäftigt sich niemand gerne, aber wenn der schlimmste Fall eintritt, gebietet es die übernommene Verantwortung, die Familie nicht auch noch in finanzielle Not zurück zu lassen. Dazu gehört auch eine Form der Geldanlage, die dem Naturell beider Partner gerecht wird. Nicht jeder kann damit leben, wenn das Ersparte in Aktien angelegt ist und immer der Gefahr ausgesetzt ist, durch eine ungünstige Marktentwicklung an Wert zu verlieren.

Informieren kann man sich über alle Fragen der Altersvorsorge neuerdings in Kursen, die auf eine Initiative der Regierung ins Leben gerufen wurde. Die Kurse werden an zahlreichen Volkshochschulen angeboten und von Fachleuten abgehalten.

jetzt kommentieren? 29. August 2008

Kommt die Pensionsreform?

Die Altersvorsorge von Beamten ist bekanntermaßen anders geregelt als die von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Dieser Unterschied war schon unzählige Male Gegenstand von Diskussionen und Debatten, was aber nicht daran hindert, dieses Thema immer wieder einmal in die Öffentlichkeit zu bringen, obwohl es nach wie vor keine neuen Fakten gibt, die sich zu diskutieren lohnt. Anlass für den Aufschrei ist stets die scheinbar neue Erkenntnis, dass Beamte angeblich viel höhere Altersbezüge haben als Arbeitnehmer, und die wären obendrein auch noch sicher, ganz im Gegensatz zur Rente. Das ist allerdings wahr. Während man diejenigen, die sich auf ihre Rentenanwartschaft verlassen haben, mehr und mehr im Regen stehen lässt, da in nicht allzu ferner Zukunft nicht viel mehr als ein Notgroschen zum Überleben von der Rente übrig bleiben wird, geht es den Beamten noch deutlich besser, sprich, ihre Altersvorsorge ist so geregelt, wie sie es für alle anderen ebenfalls sein sollte. Die Diskussion wird nämlich immer in die falsche Richtung geführt. Während die zukünftigen Rentner meist nichts mehr zu lachen haben werden, lenkt man den Neid auf diejenigen, für die noch kein staatliches Armutsprogramm aufgelegt wurde. Dabei wäre es sehr viel sinnvoller, den Missstand dort anzuklagen, wo er sich tatsächlich befindet, nämlich bei der systematischen Zerschlagung der gesetzlichen Rentenversicherung. Darin liegt der eigentliche Skandal, und nicht bei der angemessenen Altersversorgung von irgendwem. Es würde niemand nutzten, wenn auch Beamte künftig als Rentner darben müssten; es wäre nur gleiches Unrecht für alle.Ein entscheidender Punkt bei der Versorgung von Beamten wird ohnehin immer tot geschwiegen, nämlich das sie ihre Versorgung eben nicht dafür bekommen, dass sie besonders viel leisten, sondern weil sie durch ihr besonderes Dienstverhältnis dafür alimentiert werden, dass ihre Arbeitskraft und vor allem ihre uneingeschränkte Loyalität dem Staat gehört. Das ist auch mit allerhand Nachteilen verbunden, man sehe sich die Arbeit von Polizisten an. Im übrigen erhalten Beamten grundsätzlich ein geringeres Einkommen, als sie in vergleichbarer Position in der freien Wirtschaft erlangen könnten, jedenfalls war das bis vor einigen Jahren noch so, bevor die Lohnspirale sich nach unten zu bewegen begann. Auch dafür ist die sichere Pension ein Ausgleich. Um Geld bei der Rente zu sparen, könnte man aber zum Beispiel eine Reihe politischer Beamte durch Langzeitarbeitslose ersetzen, aber das ist nur ein Vorschlag.

jetzt kommentieren? 29. August 2008

Riestern als Frührentner

Wer auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls eine Erwerbsminderungsrente bezieht,  hat das zwangsläufig das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht. Nahe liegend ist daher der Gedanke, trotz des Handicaps noch etwas für die spätere reguläre Rentenzahlung zu tun. Um auch eine ansehnliche Rendite zu erzielen, würde man dafür gerne staatliche Förderung in Anspruch nehmen und von dort ist es nicht mehr weit, einen Riestervertrag ins Auge zu fassen. Bis vor kurzem stand diese Förderung nur regulär sozialversicherungspflichtig Beschäftigten offen. Im Zuge einer Erweiterung des Förderkreises, vor allem der Einsatz von Riesterbeträgen zum Erwerb eines Eigenheims, wurde auch Beziehern einer Erwerbsminderungsrente der Weg zum riestern frei gemacht. Die Förderung kann rückwirkend auch noch für das vergangene Jahr beantragt werden. Berechtigt sind auch Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente, sofern, und das gilt auch für Erwerbsgeminderte, sie eine volle Rente beziehen und nicht noch teilweise berufstätig sind. Da die Betroffenen keine weiteren Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr erwerben können, hat der Gesetzgeber ihnen diesen Weg eröffnet. Wer noch Teilzeit arbeitet, hat ebenfalls auf diese Tätigkeit bezogen Anspruch auf Förderung. Das gilt auch, wenn die Rente nur auf Zeit gewährt wurde.Eine weitere Voraussetzung, die die meisten erfüllen werden, ist, dass man wenigstens ein Jahr vor Bezug der Rente sozialversicherungspflichtig tätig war.

Wer eine Erwerbsminderungsrente aus einem anderen Staat bezieht, darf in Deutschland dann riestern, wenn es die andere Rentenversicherung der unseren vergleichbar ist. Zur Ermittlung der Fristen ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Rente bewilligt, nicht der, zu dem sie das erste Mal gezahlt wurde. Maßgeblich für den Beitrag ist die unversteuerte Rente, sofern man nicht noch über andere Einnahmen verfügt. Zur Bruttorente gehören auch die Anteile, die man unmittelbar für die Sozialversicherung wieder abführen muss, also zum Beispiel die Krankenversicherung. Bezieht man eine Rente aus dem Ausland, wird diese ebenfalls zur Berechnung des Mindestbeitrages heran gezogen.

jetzt kommentieren? 26. August 2008

Schröpft der Fiskus nachträglich die Rentner?

Die immer umfassendere Aufweichung des Datenschutzes macht es möglich: das Finanzamt verfolgt nicht nur Lichtensteiner Steuersünder, sondern erhält, diesmal ganz kostenlos, die Daten von Millionen Rentner direkt von der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Vorgang findet das erste Mal statt, leider wohl nicht das letzte Mal. Das Finanzamt kann nun mit Leichtigkeit ermitteln, ob und in welchem Umfang die Betroffenen dem Staat noch Geld schulden. Fest steht aber schon jetzt, dass einem nicht unerheblicher Anteil von geschätzten zwei Millionen Rentnern Nachzahlungen ins Haus stehen.Der Bescheid wird für die meisten völlig unerwartet kommen, da die Mehrheit wohl davon ausgeht, dass ihre Altersbezüge steuerfrei sind. Dies ist auch nach wie vor zutreffend, jedenfalls soweit es die gesetzliche Rente angeht. Solange die Beiträge für die aktuell bezogene Rente versteuert wurden, wie das bis zum Beginn der Rentenreform bei jedem Arbeitnehmer der Fall war, drohen nur dann Nachzahlungen, wenn die Rente so hoch ist, dass sie den Freibetrag übersteigt. Was jedoch schon immer steuerpflichtig war, sind alle anderen Einkünfte, auch wenn man sie im Rentenalter bezieht. Wer also Mieteinnahmen oder Zinseinkünfte hat, dem drohen je nach Höhe ebenfalls Nachzahlungen.

Wer in 2005 das erste Mal Rente bezogen hat, muss davon die Hälfte versteuern. Im Zuge der Rentenreform steigt der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozent, also aktuell wären sechsundfünfzig Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Um zu ermitteln, ob man noch innerhalb des Freibetrages von siebentausendsechshundert Euro liegt, multipliziert man also den steuerpflichtigen Anteil mal zwölf und addiert alle anderen Einkünfte hinzu, also etwa Mieteinnahmen, sofern man welche erhält. Abziehen darf man natürlich wie jeder Steuerpflichtige Aufwendungen. Dazu gehören Beiträge zur Krankenkasse genauso wie Kosten für eine Haushaltshilfe. Liegt man dann noch über dem Freibetrag, wird man eine Nachzahlung erwarten müssen, sofern man keinen Steuerberater kennt, der noch einige Tricks auf Lager hat. Ehepaare haben übrigens den doppelten Freibetrag, es sind also tatsächlich nur ein kleiner Anteil der Rentner von dieser Angelegenheit betroffen.

jetzt kommentieren? 26. August 2008

Fit durch Bildung

Die Gefahr von einer Erwerbsminderungsrente leben zu müssen, ist unter den Arbeitnehmern sehr ungleich verteilt, wie eine aktuelle Studie herausgefunden hat. Einen wesentlichen Unterschied bei der Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden spielt nach diesen Erkenntnissen die Bildung der Betroffenen. So gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen Schulabschluss und Invalidität, wobei Personen mit niedrigem oder gar keinem Bildungsabschluss am häufigsten ihren Beruf vorzeitig nicht mehr ausüben können. Der Zusammenhang liegt eigentlich nahe, da gefährliche und körperlich anstrengende Berufe vornehmlich im Handwerk ober bei Hilfsarbeiten zu finden sind. Jetzt herrscht jedoch Gewissheit, dass diese Phänomen kein Vorurteil ist, sondern tatsächlich existiert. Die Grundlage für die Studie bildeten Daten der Rentenkasse. Schlechte Bildungschancen sind somit nicht nur ein Handicap auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch noch ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Dieser Zusammenhang wurde bislang von der Politik sträflich vernachlässigt, aber nicht nur das. Die zunehmende Kürzung von Sozialleistungen und die Aushöhlung des Rechts auf freie Berufswahl durch zahlreiche Zwangsmaßnahmen ermuntert Arbeitgeber geradezu, Arbeitnehmer, die keine Wahl haben, bis auf das Äußerste auszunutzen. Armut ist auch ohne diese zusätzliche Erschwernis schlimm genug. Zusätzlich die Betroffenen in ungesunde Jobs zu treiben, ist keine Lösung dieses Problems, sondern eine Verschärfung. Eine Lösung kann hier nur in einer grundlegend anderen Bildungspolitik liegen. Erwiesen ist, dass besonders in Deutschland schon der Zufall der Geburt wesentlich darüber entscheidet, ob man im Leben reelle Chancen hat, beruflich aufzusteigen und eine angemessene Bildung zu erhalten.Das Risiko der Erwerbsminderung steigt mit zunehmendem Alter. Ab dem fünfundvierzigsten Lebensjahr machen sich die angelegten Risiken zur Berufsunfähigkeit dann deutlich bemerkbar. Akademiker und Ungelernte unterscheiden sich hier durch eine Faktor fünf. Dieses Risiko verteilt sich ab fünfzig wieder etwas gleichmäßiger über die einzelnen Berufe, die Akademiker sind aber auch in diese Alter weit weniger betroffen. Bei Frauen sieht die Lage ähnlich aus, jedoch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Ausbildungsstufen nicht so ausgeprägt. Dies könnte daran liegen, das Frauen häufiger im Leben aus dem Beruf aussteigen, besonders zugunsten der Kindererziehung.

jetzt kommentieren? 25. August 2008

Teile und arbeite!

Es gibt verschiedenen Gründe, warum man sich auch im Rentenaltern nicht vollständig aus dem Erwerbsleben zurückziehen will. Einmal der naheliegende Grund, mit einem Job neben der Rente die Altersbezüge aufzubessern. Aber viele, die dies vielleicht gar nicht nötig hätten, möchten ungern von heute auf morgen auf die sozialen Kontakte verzichten, die das Berufsleben mit sich bringt, und langsam in den Ruhestand übergehen, so dass auch genug Zeit bleibt, sich an die viele freie Zeit zu gewöhnen und sich neue Kontakte und Beschäftigung zu suchen. Wer seine Arbeit liebt, hat umso mehr Grund sie nicht einfach bleiben zu lassen. Je nach Position, die man beruflich eingenommen hat, kann auch die gründliche Einarbeitung eines Nachfolgers die Motivation sein, noch eine Weile weiter zu machen.Dabei taucht besonders dann ein Problem auf, wenn man schon vor dem offiziellen Rentenalter in den Ruhestand gegangen ist, aber trotzdem noch eine Tätigkeit ausübt. Bezieht man die Rente, die einem  bei vorzeitigem Ausscheiden zusteht, in vollem Umfang, sind die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, die bestenfalls einen Minijob nebenher erlauben, wenn man seine Rentenansprüche nicht verlieren will.

Zur Lösung dieses Problem hat der Gesetzgeber die so genannte Teilrente geschaffen, die mit Anhebung des Rentenalters auf erst einmal siebenundsechzig in Zukunft eine größere Rolle spielen wird, da ein vorzeitiger Ruhestand mit Sicherheit von einer größeren Anzahl von Personen angestrebt werden wird. Bis jetzt sind es nur wenige, die diese Modell nutzten. Die Idee dabei ist, auf einen Teil der Rentenansprüche zu verzichten, um eine höhere Summe dazu verdienen zu können. Auf diese Weise ist es möglich, bei einem Durchschnittsverdienst und entsprechendem Rentenanspruch bei Verzicht auf die Hälfte der Bezüge über vierzehnhundert Euro zusätzlich durch Erwerbsarbeit zu verdienen, ohne das man Kürzungen in Kauf nehmen muss. Wer auf zwei Drittel der Rente verzichtet, darf sogar beinahe neunzehnhundert Euro einnehmen. Diese Grenze lässt sich sogar noch erweitern, da man zweimal pro Jahr die zweifache Summe verdienen darf, sofern dies nicht in zwei aufeinander folgenden Monaten geschieht.

Wie viel man hinzu verdienen darf, steht übrigens im Rentenbescheid. Anhand dieser Information kann man dann immer noch entscheiden, ob man sich mit einer Teilrente bescheiden will.

jetzt kommentieren? 25. August 2008

Rentenkasse gleicht Nachteile für Frauen aus – teilweise

Frauen sind in beruflicher Hinsicht auch heute noch vielfach benachteiligt. Nicht nur, dass sie für eine gleichwertige Arbeit die ein Mann erledigt im Schnitt nachweislich deutlich weniger Gehalt bekommen, so sind werden sie immer noch regelmäßig auf Grund eines überkommenen Rollenbildes hauptverantwortlich in der Kindererziehung eingebunden. Damit gibt es weder für beide Arten der Benachteiligung keinen sachlichen Grund. So sind Frauen heute oft besser Ausgebildet als Männer und auch Männer können sich, nicht zuletzt wegen neuer gesetzlicher Regeln zur Elternzeit, ebenso gut um Nachwuchs und Haushalt kümmern. Gerade letzter Punkt führt auch regelmäßig dazu, dass Frauen einer Doppelbelastung ausgesetzt sind, wenn sie neben den häuslichen Pflichten einer Teilzeitarbeit nachgehen. Hier wird, schon seit es in den siebziger Jahren üblich wurde und auch angestrebt war, für Frauen Halbtagsstellen zu schaffen, nach wie vor verkannt, dass ein Haushalt mit Kindern allein schon eine Vollzeitstelle ausmacht, oft sogar deutlich mehr. Ergebnis in finanzieller Hinsicht, besonders im Hinblick auf die Altersversorgung ist, dass Frauen statistisch eine dramatisch geringer Rente beziehen, die gerade für sie Altersarmut zu einem akuten Problem werden lässt, sobald der Partner nämlich vorher stirbt oder sie aus einem anderen Grund alleine dastehen und weiteres Vermögen nicht vorhanden ist.Für einen Teil all dieser systematischen Benachteiligungen sieht die gesetzliche Rentenversicherung wenigstens teilweise einen Ausgleich vor.

So werden gerade Zeiten der Kindererziehung bei der Rente vorteilhaft berücksichtigt. Während dieser Erziehungszeiten zahlt der Staat für die Mutter einen Beitrag, der sich in der Höhe am Durchschnittseinkommen des jeweiligen Jahrgangs bemisst.

Wer während der ersten drei Lebensjahre sich sowohl um die Kinder kümmert als auch noch zusätzlich einer Arbeit nachgeht, erhält die dort erworbenen Ansprüche noch oben drauf.

Da Frauen auch bevorzugt herangezogen werden, wenn es um die Pflege eines Angehörigen geht, indem sie entweder ihre Arbeit aufgeben oder ihre Arbeitszeit verkürzen, gibt es auch für diese Leistung einen Rentenbonus. Wer sich wenigstens vierzehn Stunden die Woche um eine hilfsbedürftige Person kümmert ist ohnehin versicherungspflichtig. Die Beiträge zahlt jedoch der Staat. Die Höhe bemisst sich dabei nach der Pflegestufe geschlossenen Ehen, deren Partner beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

jetzt kommentieren? 22. August 2008

Rürup – Rente in jeder Hinsicht ein Flop

Die Renditeaussichten der Rürup – Rente sind, wie wir bereits berichteten, nicht nur bescheiden, sondern geradezu katastrophal, wenn man nicht gerade ein biblisches Alter erreicht. Was als Grundversorgung der Selbstständigen für das Alter gedacht war, entpuppt sich immer mehr zu einer Geldvernichtungsstrategie. Trotz Steuervorteilen durch hohe Freibeträge rechnet sich diese Geldanlagen bestenfalls bei Anbietern, die eine sehr hohe Performance aufweisen. Aber selbst dann ist man besser beraten, sein Geld dort lieber ohne Rürup – Mantel zu investieren, wenn man wirklich dabei verdienen will. Nachdem das Renditeversprechen nunmehr entzaubert ist, bliebe als letzter Vorteil von Rürup, der gerade für Unternehmer von großem Interesse wäre, dass man die Spareinlagen nicht pfänden kann. Das macht es gerade der Personengruppe, die damit rechnen muss, einmal in Konkurs zu gehen, sehr verlockend einen solchen Vertrag trotzdem abzuschließen. Dieses Verkaufsargument dürfte wesentlich zur bisherigen Verbreitung der Vertragsform beigetragen haben.Wie es nach einer genaueren Betrachtung von zwei Experten aber aussieht, ist selbst dieser Vorteil keiner, da es ihn wohl nicht gibt.

Noch bevor Rürup geboren wurde, gab es Gerichtsentscheide, die den Pfändungsschutz für Altersersparnisse in Versicherungsverträgen von Selbstständigen und Freiberuflern als pfändbar angesehen haben. Nach Einführung von Rürup hat sich an der Auffassung der Gerichte allerdings nichts geändert. Selbst der Bundesgerichtshof hat letztes Jahr diese Auffassung bestätigt. Die Begründung dafür lautet, das die private Rente kein Arbeitseinkommen sei und deshalb nicht unter die Ausnahmen im Pfandrecht falle.

Da selbst das Finanzministerium zu diesem grundlegenden Irrtum, Rürup sei nicht pfändbar, wesentlich beigetragen hat, ist die jetzige Erkenntnis ganz besonders ärgerlich. Dort hat man zur Einführung vergessen, absichtlich oder unabsichtlich, deutlich zu machen, dass der Pfändungsschutz nur gilt, solange die Rente nicht gezahlt wird. Danach kann auch Rürup, so wie jede Altersrente, durchaus dem Gerichtsvollzieher zum Opfer fallen; so sieht es die Zivilprozessordnung vor. Ein bisschen was darf man zwar sparen, worauf dann tatsächlich niemand zugreifen darf. Dafür hat man gewisse Freibeträge geschaffen, die wenigstens eine Rente auf Sozialhilfeniveau schützen. Im Ergebnis sind es jedoch nur etwas einhundert Euro, die auch während der Auszahlungsphase unter bestimmten Bedingungen dem Rentner verbleiben, also nicht einmal genug, um damit unter einer Brücke überleben zu können, geschweige denn, auf andere Art und Weise. Aber ist man da erst mal gelandet, hat man unzweifelhaft Anspruch auf Sozialhilfe.

jetzt kommentieren? 22. August 2008

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