Monatsarchiv für August, 2008
Altersvorsorge ist ein mitunter kompliziertes Thema, besonders wenn es um Auswahl und Details der richtigen Produkte geht. Auf dem Markt tummeln sich daher viele so genannter Experten, die ihr angeblich professionelle und objektive Hilfe anbieten – meist gegen gutes Geld, versteht sich. Das ist im Zweifel auch gut angelegt, vorausgesetzt man hat tatsächlich einen Experten vor sich, der nicht an seinen eigenen Profit denkt, weil er eigentlich dafür bezahlt wird, bestimmte Produkte an den Mann zu bringen und nur scheinbar ein unabhängiger Berater ist, und er auch wirklich etwas von dem versteht was er da tut. Schließlich will man sein Geld ja vermehren, und nicht andere damit bereichern.Zum Glück kann man relativ einfach ermitteln, ob man gerade den richtigen vor sich hat, wenn es um eine professionelle Beratung geht. Nur wenige Punkte zu checken genügt, um darüber Klarheit zu bekommen. Am besten, man macht sich eine kurze Liste dieser Punkte, die man vor einem eventuellen Abschluss auf jeden Fall durchgehen sollte. Es ist besser diesen Aufwand jetzt zu treiben, als in einigen Jahrzehnten feststellen zu müssen, dass die eigenen Altersvorsorge alles andere als optimal ist.
Ein sicheres Indiz, dass man nicht den richtigen Mann vor sich hat, ist es, wenn er seine potentielle Kunden unter Zeitdruck setzt. Bei einer derart wichtigen Frage ist Zeit ein unabdingbarer Faktor, um zu einer optimalen Entscheidung zu gelangen.
Das gleiche gilt für Hausbesuche von einschlägigen Vertretern. Es ist zwar angenehm, wenn man in der vertrauten Umgebung einen so entscheidende Sache besprechen kann, allerdings neigen die meisten dazu, in einer solchen Situation vorschnell etwas zu unterschreiben, da sie sich zu Hause sicher fühlen und nicht aufmerksam genug auf Details achten. Genau deshalb kommen die Vertreter ja auch ins Haus.
Verkäufer, die vorgeben an dem Vertragsabschluss nichts zu verdienen, lügen mit großer Sicherheit, außer man hat tatsächlich einen Berater vor sich, den man selbst für die geleisteten Dienste bezahlt. Auch die Verharmlosung von Risiken bei der Geldanlage sollte misstrauisch machen. Bemerkt man, dass der Berater ausschließlich auf den Verkauf eines bestimmten Finanzproduktes hinaus will, ist man wohl auch schlecht beraten.
Vor dem Gespräch muss man sich auch selbst darüber im Klaren sein, was man für seine Altersvorsorge eigentlich erreichen will. Das bedeutet, man muss seine finanziellen Möglichkeiten kennen und sich Gedanken darüber gemacht haben, wie viel man als Rentner zur an Geldmitteln zur Verfügung haben will.
Ein Experte kann auch alle Fragen beantworten, insbesondere kann er Fachvokabular übersetzen und für den Laien verständlich machen. Am besten ist es ohnehin, wenn er solches Kauderwelsch gar nicht erst verwendet. Er sollte seinen Kunden zuhören können und danach mit verständlichen Erläuterungen ein geeignetes Vorgehen besprechen, dass der individuellen Situation gerecht wird.
Die endgültige Entscheidung muss auf jeden Fall immer beim Kunden liegen. Berater, die unter den unzähligen Produkten nur ein einziges empfehlen können, haben nicht optimal beraten. Es müssen zum Schluss Alternativen vorliegen, unter denen der Kunde wählen kann.
21. August 2008
Das moderne Leben bedeutet in der Praxis für viele Millionen ständige Existenzangst, hohe berufliche Anforderungen, Stress und Hektik nicht nur während der Arbeit, sondern auch in der so genannten Freizeit. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen dazu übergehen, dieser Dauerbelastung wenigstens zeitweise auszuweichen oder sie zumindest für eine Weile vergessen zu machen. Wer aus seiner Lebenssituation nicht ausbrechen kann oder will, für den ist der Griff zu Psychopharmaka, Alkohol oder sonstigen stimmungsaufhellenden Mitteln oft der einzige Weg, der Belastung weiter Stand zu halten. Das kann funktionieren, wenn man mit diesen Mitteln richtig umgeht, dass heißt, die Grenze kennt, aber der es gefährlich wird für die Gesundheit. Bekanntlich macht ja die Dosis das Gift, eine Erkenntnis, die schon viele Jahrhunderte alt ist. Dies gelingt jedoch nicht jedem und der Weg in eine Abhängigkeit ist vorgezeichnet. Spätestens dann, wenn das soziale Leben im weitesten Sinne durch den Konsum von Alkohol oder sonstigem beeinträchtigt wird, sollte man sich daher nach Hilfe umsehen, wenn man es selbst nicht mehr in den Griff bekommt. Dabei hilft zuerst der Arzt. Eine ambulante Behandlung ist jedoch bei einer ernsthaften Abhängigkeit oft nicht ausreichend, um wieder in ein normales Leben zurück zu finden. Eine Therapie in einer spezialisierten Klinik ist ein erfolgversprechender Weg, um das Problem dauerhaft in den Griff zu bekommen. Das kostet natürlich, eine solche Behandlung ist nicht billig.Hier bietet die gesetzliche Rentenversicherung konkrete finanzielle Hilfe an, indem sie die Kosten für eine solche Therapie übernimmt. Inbegriffen sind sämtliche Aufwendungen, die damit zusammenhängen, inklusive der Fahrtkosten. Der einzige eigene Beitrag ist eine tägliche Zuzahlung, die jedoch nicht mehr als zehn Euro beträgt, außer man hat in dem Jahr, in dem man diese Therapie in Anspruch nimmt, bereits andere Maßnahmen durchlaufen. Dann wird diese Zeit, in der man ebenfalls bereits Zuzahlungen geleistet hat, in die Gesamtlaufzeit der Behandlung eingerechnet, so dass man ab dem zweiundvierzigsten Tag von weiteren Zuzahlungen befreit ist, da dann die Rentenversicherung grundsätzlich alles trägt. Härtefallregelungen können ebenfalls zur Folge haben, von den Zahlungen befreit oder nur mit einem geringeren Betrag belastet zu werden.
Beantragen kann eine solche Entzugsbehandlung jeder Rentenversicherte, sofern er bereits seit mindestens sechs Jahren versichert ist und die beiden vorangegangenen Jahre auch Beiträge gezahlt hat.
21. August 2008
Die Rentenreform bringt einen grundlegenden Systemwechsel bei der gesetzlichen Altersrente. Die steuerliche Behandlung wird künftig nach einem ganz anderen Grundsatz erfolgen, als dies in den vorherigen Jahrzehnten der Fall war. Während man bisher seine Rentenansprüche mit versteuerten Beiträgen erwarb, werden genau dies Beträge schrittweise von der Steuer entlastet, bis sie in der Schlussphase der aktuellen Rentenreform gänzlich steuerfrei sein werden. Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten, sagt der Volksmund. Wer gerade geglaubt hatte, die Altersvorsorge sei künftig ganz ohne Steuerlast zu bekommen, wird, wie zu erwarten, enttäuscht. Im Gegenzug zur steuerlichen Entlastung der Beiträge werden nämlich die ausgezahlten Renten ebenfalls schrittweise versteuert. Auch hier wird eine hundertprozentige Versteuerung erst am Ende der Umstellung einsetzen, die erst im Jahr 2025 erreicht sein wird. Das ganze nennt sich nachgelagerte Besteuerung, heißt aber nicht anders, als das man seine Rente genauso wird versteuern müssen wie alle anderen Einkünfte. Da man im Alter wohl in der Regel weniger Einkünfte haben wird als während der Berufstätigkeit, kann dies sogar dauerhaft steuerlich vorteilhaft sein.Diesen Steuervorteil kann man nun nutzen, um etwas für die private Altersvorsorge zu tun.
Beispielsweise kann jeder Arbeitnehmer im laufenden Jahr sechsundsechzig Prozent der Beiträge zur Altersvorsorge, egal ob für die gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup, als Sonderausgabe geltend machen. Nach Abzug des Arbeitgeberanteils bleiben davon immerhin noch sechzehn Prozent der Gesamtbeträge, die man dem Finanzamt wieder abluchsen kann. Wer diesen Jahr für Jahr steigenden Anteil in eine private Altersvorsorge investiert, kann damit einen wichtigen Beitrag zur Schließung seiner privaten Rentenlücke leisten. Da das Rentenniveau unweigerlich sinkt, ist dies auch unbedingt erforderlich. Besonders Personen ohne Kinder profitieren jetzt schon überdurchschnittlich und sollten diese Ersparnis für ein finanziell sorgenfreies Alter investieren.
Macht man dies schon in jungen Jahren konsequent, kann man sich auf ein ähnliches Rentenniveau freuen, wie es heutige Rentner genießen können.
07. August 2008
Jedenfalls verhält es sich so bei der gesetzlichen Rentenversicherung. So genannte Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich für jedes Kind gewährt, und zwar für die ersten drei Lebensjahre. Dabei ist es gar nicht erforderlich, dass währenddessen jede Berufstätigkeit unterbleibt um in den Genuss dieser Anrechnung zu kommen. Da diese hypothetische Beitragszeit bewirkt, das unabhängig von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung quasi so getan wird, als hätte der betreffende Elternteil in dieser Zeit gearbeitet, kommt es allein darauf an, wie viel er in diesem Zeitraum pro Jahr verdient hat. Da man bezüglich späterer Rentenzahlungen so gestellt wird, als hätte man das Durchschnittseinkommen bezogen auf alle Versicherten bezogen und entsprechende Beiträge gutgeschrieben werden, kommt es entscheidend darauf an, das man unter diesem Betrag gelegen hat, will man durch diese Regelung profitieren. Lag man über dem Durchschnittsverdienst, wäre man also durch die Anrechnung der Erziehungszeit schlechter gestellt, zählen selbstverständlich die höheren tatsächlich erwirtschafteten Beiträge. Da es aber meistens umgekehrt sein wird, gewinnt der begünstigte Elternteil einen Vorteil für die spätere Rente, als Ausgleich für die für das Gemeinwesen wichtige Leistung Kindererziehung.Dabei muss sich der Betroffene erfreulicherweise um gar nichts kümmern, es läuft ausnahmsweise einmal ohne Bürokratie und Formulare, jedenfalls ohne solche, die man selbst ausfüllen müsste. Jede Geburt melden die Behörden an die gesetzliche Rentenversicherung der Mutter und es erfolgt automatisch eine Anrechnung. Bei angenommenen Kinder gilt das übrigens das gleiche, hier kommt es dann auf den Zeitpunkt an, an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde.
Auch der Vater kann sich, stellt man einvernehmlich einen solchen Antrag, diese Zeiten anrechnen lassen. Was allerdings nicht funktioniert, weil es das Gesetz nicht vorsieht, ist eine Aufteilung der Erziehungszeiten zwischen Vater und Mutter. Hier muss man sich entscheiden, wem dieser Bonus zugute kommen soll. Besteht Uneinigkeit darüber, wem diese Zeiten zustehen, muss für eine erfolgreiche Klage aus dem Versicherungsverlauf hervorgehen, das im betreffenden Zeitraum Erziehungsarbeit geleistet wurde.
06. August 2008
Wer, klugerweise, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und dabei auch das Kleingedruckte vor der Unterschrift sorgfältig gelesen hat, erhält, tritt der Fall der Fälle ein, von seinem Versicherer eine Rente. Voraussetzung dafür ist, dass er seinem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen kann, da ihm eine Krankheit oder ein Unfall dies unmöglich macht. Ist man erst einmal Rentenbezieher, ist man allerdings gut beraten, sich seine weiteren Schritte sorgfältig zu überlegen. Diese Rente wird nämlich nicht unbegrenzt und bedingungslos weiter gezahlt. Fällt der Grund für den Rentenbezug weg, also kann der Beruf nach einer unerwarteten Genesung wieder ausgeübt werden, muss und wird der Versicherer nicht mehr zahlen. Aus dieser Pflicht kann er sich aber auch ohne eine Wunderheilung wieder befreien, nämlich dann, wenn der Versicherte seinen Anspruch unabsichtlich vereitelt.Ein solcher Fall war gerade Gegenstand eines langen Prozesses, der schließlich vom Bundesgerichtshof endgültig entschieden wurde. Dort waren die Ausgangsbedingungen so wie eben geschildert. Der Kläger erhielt eine Berufsunfähigkeitsrente und machte dann den Fehler, an einer Umschulungsmaßnahme teilzunehmen. Eine natürlich grundsätzlich zu lobende Haltung, sich trotz eines Handicaps weiter um sein Fortkommen zu bemühen, anstatt sich mit der Rentenzahlung auf Dauer zu arrangieren. Nach der Umschulung gelang es dem Betroffenen auch tatsächlich, einen neue Arbeitsstelle zu finden, so dass er nunmehr wieder ein ganz normales Gehalt bezog. Als ordentlicher Mensch, der er zu sein scheint, setzte er seine Versicherung von diesen neuen Umständen auch in Kenntnis. Das war sein nächster Fehler, sofern er gehofft hatte, seine Rente auf Dauer zu behalten. Zuerst ging alles gut, und die Gesellschaft zahlte ordnungsgemäß weiter, nachdem sie ihrem Kunden schriftlich mitgeteilt hatte, dass sich durch die neue Tätigkeit nichts an der Rentenzahlung ändern würde, auch wenn man dies erst noch mal prüfen wolle. Erst nach zwei Jahren war auf einmal Schluss mit der Rente, der Versicherer zahlte nicht mehr weiter. Der Kunde war davon natürlich nicht sehr angetan und zerrte das Unternehmen vor Gericht, wo er jedoch jetzt in letzter Instanz verlor.
Das Gericht vertritt die Auffassung, das eine vorläufige Weiterzahlung keine dauerhaften Anspruch auf die Rentenzahlung begründet. Vielmehr hat das Unternehmen das Recht, erst einmal abzuwarten und die Entwicklung zu beobachten. Kommt es zu der Erkenntnis, das ihr Kunde sich dauerhaft selbst versorgen kann, ist eine Einstellung der Rentenzahlung auch rechtens.
05. August 2008
Die Schieflage der gesetzlichen Rentenversicherung ist, das muss man sich gelegentlich vor Augen führen, ein sehr deutsches Problem. Im Gegensatz zu zur hiesigen Situation ist die Altersvorsorge im Ausland oft wesentlich besser gesichert. Die demoskopische Entwicklung unterscheidet sich dabei allerdings im Ausland wenig von der deutschen. Vielleicht mit Ausnahme der USA, werden in beinahe allen europäischen Ländern immer weniger Kinder geboren, während die Bevölkerung stets ein höheres Durchschnittsalter erreicht. Warum die Alterssicherung in Deutschland immer schlechter wird, die Gefahr von Altersarmut trotz lebenslanger Arbeit und vieler Beitragsjahre droht, und die Vorsorge fürs Alter zunehmend zur Privatsache gemacht wird, obwohl es offenkundig auch anders geht, offenbart ein Vergleich mit unseren Nachbarn. Die haben uns jedenfalls meist eines voraus, nämlich das ihre Rentenkassen nicht in Abständen für sachfremde Zwecke geplündert wurden. Während man hierzulande zuletzt, aber nicht zum ersten Mal, die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Finanzierung der Wiedervereinigung missbraucht hat, hatten andere Länder dieses Problem nicht zu bewältigen. Auch kann es nicht an der Arbeitslosenquote liegen, die in anderen Staaten mitunter sogar höher ist als bei uns, und trotzdem klappt es mit der sicheren Rente.Nehmen wir als Beispiel die Schweiz. Das dortige Rentensystem gilt als Vorbild und das hat gute Gründe. Es ruht, im Gegensatz zur deutschen Rentenversicherung, wie sie noch vor Jahren gestaltet war, auf insgesamt drei Finanzierungsgrundlagen.
Dort wird, anders als hier, nahezu jeder zur Finanzierung der Renten herangezogen. Während in Deutschland nur ein kleiner Teil der Bevölkerung die gesamten Mittel für die Rente aufbringen muss, nämlich etwa zwanzig Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer, ein Achtel der Gesamtbevölkerung, muss in der Schweiz vom Hilfsarbeiter bis zum Multimillionär über Beamte und Unternehmer jeder Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, also ein Großteil der aller Bürger. Verpflichtend ist in der Schweiz zudem die betriebliche Altersvorsorge, die sich bei uns erst nach und nach durchsetzt. Als dritte Finanzierungsgrundlage dient ein steuerliches Instrument, dass wir mit der so genannten Riester,- beziehungsweise Rürup – Rente ansatzweise eingeführt haben. Bis zu umgerechnet viertausend Euro kann jeder Schweizer jährlich steuerfrei für das Alter sparen, beinahe doppelt so viel wie für eine Riester – Rente. Dabei sind die Auswahlmöglichkeiten für die Anlage dort wesentlich größer und bedarfsgerechter.
Eine sichere Rente ist also nicht nur eine Frage von genügend abhängigen Arbeitsplätzen, sondern von einer sinnvollen Verteilung der Lasten.
04. August 2008
Für viele Angehörige der heutigen Rentnergeneration hat sich der Traum vom sorglosen Ruhestand nicht erfüllt. Immer mehr sind gezwungen, ihre zu magere Rente durch zusätzliche Arbeit aufzubessern. Wer sich gewünscht hatte, endlich von der Mühsal des Erwerbslebens erlöst zu sein, sobald er endlich das Rentenalter erreicht hat, sieht sich nun gezwungen wenigstens einen Minijob anzunehmen, um nicht als Sozialfall zu enden. Die Zahl der jobbenden Rentner hat sich in den letzten fünf Jahren um fast ein Fünftel erhöht. Da man wohl nicht davon ausgehen kann, dass sich immer mehr Menschen nicht von der Arbeit lösen wollen, aus welchen Gründen auch immer, ist höchstwahrscheinlich die blanke Not die Motivation weiter zu machen. Die Tendenz zeigt dabei eindeutig nach oben, und bedenkt man, wie sich die Renten in Zukunft entwickeln werden, nämlich erheblich nach unten, werden wohl immer mehr alte Menschen weiterhin im Erwerbsleben stehen müssen. Nicht genug, dass die Renten nicht erwähnenswert steigen, sie werden durch die Inflation auch immer mehr ihrer Kaufkraft beraubt. Stark steigende Preise für grundlegende Waren und Dienstleistungen beschleunigen den Prozess der Entwertung zusätzlich.Zwar gab und gibt es auch immer Menschen, die aus Zeitvertreib einer Tätigkeit nachgehen, sei es um fit zu bleiben oder um soziale Kontakte nicht zu verlieren. Manchen fehlt auch nach Jahrzehnten als abhängig Beschäftigter einfach die Übung, freie Zeit selbst bestimmt auszufüllen. Dies stellt aber die Ausnahme unter den greisen Arbeitnehmern dar, die meisten brauchen schlicht das Geld.
Die Gewerkschaften fordern ob dieser Zahlen, die Rente wieder auf ein Niveau zu bringen, von dem man später auch leben kann. Dazu gehört nach deren Ansicht eine Mindestvergütung und das Ende der Ausbeutung durch Leiharbeit. Nur wer anständig verdient, so die Überlegung, erwirbt auch ausreichend hohe Rentenansprüche. Im Augenblick geht die Entwicklung jedoch in eine genau umgekehrte Richtung. Die Zahl von schlecht verdienenden Arbeitnehmer erhöht sich Jahr für Jahr dramatisch. Die Folgen für die Altersvorsorge sind absehbar. ´
04. August 2008
Die so genannte Basisrente existiert in zwei Varianten: einmal die Riester – Rente für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, und ein anderes Mal die Version für Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe als Rürup – Rente. Eine Grundabsicherung für das Alter ist natürlich für Selbstständige ganz besonders wichtig, da ihnen meistens Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung fehlen, sofern sie keine freiwilligen Beiträge geleistet haben oder einen Mindestzeit abhängig gearbeitet haben.Wer nun im Glauben einen solchen Rürup – Vertrag abschließt, er würde dabei ein gutes Geschäft machen, besonders dank der dadurch bedingten Steuervorteile, liegt leider weit daneben. Wie ein aktueller umfangreicher Test der Angebote zeigt, macht in der Regel nur das anbietende Unternehmen Kasse.
Die Rürup – Rente funktioniert etwas anders als Riester, da sie ja auf Unternehmen zugeschnitten ist. Da man hier, genau wie bei der Arbeitnehmerbasisrente, erst einmal die Konditionen verbessern musste, bevor sich überhaupt eine erwähnenswerte Zahl von Bürgern dafür interessierten, kann man seitdem seine gesamten Beiträge von der Steuer absetzen. Das ist eine gute Sache für diejenigen, die auch genug verdienen um ein Interesse an Steuersparmodellen zu haben. Trotzdem hat es den Verkauf kräftig angekurbelt.. Hat man sein Geld dort erst einmal investiert, ist die Verfügung darüber allerdings auf genau eine Möglichkeit reduziert. Da man das dort angelegte Kapital nicht einmal als Sicherheit für einen Kredit verwenden kann, erst recht auch keine andere Verfügung mehr darüber treffen kann, hoffen die Anleger auf die hohe Rendite, die ihnen die anbietenden Unternehmen als Ausgleich regelmäßig versprechen.
Im Test hat man eben dieses Renditeversprechen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist erschütternd. Selbst bei der günstigsten Vertragsgestaltung muss der Bezieher das stolze Alter von fast Fünfundachtzig erreichen, um fortan einen Gewinn aus seiner Geldanlage ziehen zu können. Bei den Verträgen mit schlechter Performance muss der Versicherte nicht nur das Durchschnittsalter weit überschreiten, sondern geradezu neue Rekorde aufstellen. Einhundertneun werden nicht allzu viele. Man sollte also aus einer langlebigen Familie stammen und sich auch ansonsten schonen, wenn man bei Rürup nicht drauflegen will.
Alle anderen, denen ein so hohes Lebensalter nicht vergönnt ist, erhalten zum Teil noch nicht einmal ihr Kapital zurück, bevor sie sterben, geschweige denn das sie etwas von der erwirtschafteten Rendite zu sehen bekämen.
03. August 2008
Alle, die in künstlerischen Berufen tätig sind, wie beispielsweise Maler, Bildhauer, Schriftsteller, Schauspieler aber auch freie Programmierer und Medienschaffende, genießen in Deutschland das besondere Privileg einer eigenen Sozialversicherung. Die so genannte Künstlersozialversicherung wurde vor Jahrzehnten geschaffen, um den Kreativen eine Grundsicherung für alle wichtigen Lebensrisiken zu bieten, die ihnen bislang gefehlt hatte. Gerade im künstlerischen Bereich ist zwar Engagement und Arbeitsaufwand oft hoch, ausreichend Geld zu verdienen um sich privat abzusichern ist jedoch nur wenigen vergönnt. Ein großer Teil dieser Bevölkerungsgruppe ist nicht nur gezwungenermaßen freiberuflich tätig, sondern lebt oft genug am Rande des Existenzminimums. Daran hat sich bis heute nicht viel geändert. Um zu verhindern, dass die Entscheidung für eine gesellschaftlich erwünschte Tätigkeit automatisch Armut zur Folge hat, erhalten Künstler in besagter Versicherung zu besonders günstigen Konditionen eine Altersversorgung und Krankheitsschutz. Die günstigen, vom Einkommen abhängigen Beiträge, muss der Versicherte dabei nur zur Hälfte tragen. Die andere Hälfte zahlen alle Unternehmen, die Leistungen der Versicherten in Anspruch nehmen, quasi eine Art Arbeitgeberanteil.Genau diese Abgabe wird nun ab nächstem Jahr zugunsten dieser Unternehmen gesenkt, und zwar um ein halbes Prozent. Um die Finanzierung der Versicherung dadurch nicht zu gefährden, wird künftig im Gegenzug genauer kontrolliert, ob die Unternehmen diese Pflichtabgaben auch ordnungsgemäß abführen. Die Zahl solcher Abnehmer steigt dabei schon seit Jahren an, da Medien, besonders durch neue Techniken, einen immer größeren Bedarf an Inhalten haben, die in der Regel von Mitglieder künstlerischer Berufe erbracht werden. Egal ob es sich um Fernsehen, Printmedien oder eines der zahllosen Online-Medienprodukte handelt, alle benötigen Inhalte, Darsteller, müssen gestaltet werden und so weiter. Der Markt ist im Vergleich zu Zeiten, bevor es Privatfernsehen und Internet gab, gigantisch geworden. Entsprechend hat sich die Zahl der in der Künstlersozialkasse Versicherten seit den neunziger Jahren verdreifacht. Die soziale Absicherung dieser Menschen ist ein wichtiger Beitrag zur Kunstförderung in Deutschland.
03. August 2008
Private Rentenversicherungen unterscheiden sich in ihrer Angebotsstruktur nur wenig. Das Prinzip ist ja auch denkbar einfach: man legt einen Betrag an oder erspart ihn sich, und erhält dann eine Rente aus der mit dem Geld erwirtschafteten Rendite; bei manchen Verträgen wird auch auf unterschiedliche Art und Weise das Kapital aufgebraucht beziehungsweise als Rente ausgeschüttet. Der entscheidende Unterschied liegt also woanders, und auf den kommt es wirklich an. Die Rede ist von der Rendite, die die jeweiligen Unternehmen für ihre Kunden erwirtschaften. Hier gibt es zum Teil gravierende Abweichungen. Es kommt also sehr darauf an, für welches Unternehmen man sich entscheidet, will man ihm Rentenalter finanzielle gut versorgt sein. Die gleiche Sparleistung kann einmal zu einer vielleicht ausreichenden, ein anderes Mal zu einer üppigen Rentenzahlung führen.Dies ist die Quintessenz einer aktuellen Untersuchung über die Performance privater Rentenversicherungen. Um die einzelnen Unternehmen vergleichen zu können, ging man dabei jeweils von einem Anlagebetrag in Höhe von fünfzigtausend Euro aus, der auf einmal in den Vertrag floss. Zur Beurteilung der langfristigen Entwicklung muss dabei auch das Anlagejahr berücksichtigt werden. Am Anfang der neunziger Jahre entwickelte sich der Finanzmarkt schließlich ganz anders als in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts. Dabei ergeben sich dann auch erhebliche Renditeunterschiede innerhalb des gleichen Unternehmens. Hat man das Geld beispielsweise 1990 bei einer bestimmten Gesellschaft deponiert, die seitdem unter allen Konkurrenten das meisten aus dem Kapital gemacht hat, nämlich beinahe das Doppelte des Ursprungsbetrages, so sieht die Rechnung ganz anders aus, hat man die Anlage fünf Jahre später getätigt. Dann liegt besagtes Unternehmen gerade noch im Mittelfeld, während andere weit bessere Ergebnisse erzielen konnten.
Neben dem Anlagenmanagement spielt für die Rendite auch die Vertragsgestaltung eine Rolle. So macht es einen großen Unterschied, wie das Geld später an den Kunden ausgezahlt wird. Erhält er die ersten Jahre im Verhältnis hohe Summen, wird das Kapital schneller aufgebraucht und mindert den Ertrag in späteren Jahren. Im umgekehrten Fall steigt die Rente mit zunehmendem Alter. Welches Modell man bevorzugt, hängt sehr von den Planungen des Einzelnen für seinen Ruhestand ab.
01. August 2008
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