Tagesarchiv für den 03. September 2008

Kontoauszug der Rentenversicherung

Seit einigen Jahren werden alle gesetzlich Rentenversicherten jährlich über ihre Ansprüche informiert. Diese Praxis wurde eingeführt, um zu vermeiden, dass wie vorher häufig geschehen, erst beim Rentenantrag Beitragslücken auffallen oder gar völlig falsche Vorstellungen herrschen, wie hoch der Rentenanspruch tatsächlich ist. Letzeres ist jedoch eine höchst wichtige Information, die man so früh wie möglich erhalten muss. Nur dann kann man die so genannte Rentenlücke auch sicher schließen, wenn man weiß, wie groß diese ist. Hat man das Rentenalter bereits erreicht, ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät und für viele wird der Ruhestand in finanzieller Hinsicht alles andere als ein Genuss. Auch Beitragslücken können leicht entstehen. Gerade Ausbildungszeiten werden oft nicht erfasst; ebenso können Meldungen von Arbeitgeber fehlen oder nicht korrekt eingetragen worden sein. Je weiter ein solches Ereignis zurück liegt, desto schwerer wird es dann, fehlende Belege aufzutreiben. Daher wird nun regelmäßig jeder, der in der in einer gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied ist, jährlich über den aktuellen Stand seiner Ansprüche informiert. Keinen Information erhalten nur solche Personen, die das siebenundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die nicht wenigsten fünf Beitragsjahre vorzuweisen haben.Neu ist bei der aktuellen Renteninformation, dass die Berechnung des Rentenanspruches nicht mehr generell auf das fünfundsechzigste Lebensjahr ausgerichtet ist, sondern nach dem persönlichen Renteneintrittsalter, das nunmehr je nach Geburtsjahr weiter in der Zukunft liegen kann. Für viele Versicherte ist dies die erste konkrete Information darüber, ab welchem Datum ihnen eine ungekürzte Rente zusteht.

Aus der Ausstellung können noch weitere Informationen entnommen werden. So kann man ablesen, wie hoch die Rente wäre, hätte man bereits jetzt das Renteneintrittsalter erreicht. Wichtig ist die Aufstellung über alle Beiträge, die bisher in das Rentenkonto eingezahlt wurden. Die Berechnung der individuellen Rente erfolgt auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre, bezogen auf das persönliche Rentenalter. Zusätzlich erhält man zwei weitere Berechnungen an die Hand, die zeigen, wie sich eine Rentenerhöhung auf das Ergebnis auswirken würde.

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Sockelrentenmodell soll Solidarität stärken

Das Prinzip Solidarität, wie es Jahrzehnte selbstverständliche Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung war, wird vom Gesetzgeber nach und nach aufgelöst. Die aktuell laufende Rentenreform ist mit Sicherheit nur der Anfang vom Ende der gesetzlichen Rente, auf die sich die vorangegangenen Generationen verlassen konnten. Da ist zum einen die Anhebung der Lebensarbeitszeit, die vor allen Dingen solche Menschen stark benachteiligt, die in körperlich oder psychisch anstrengenden Berufen arbeiten, so etwa Bauarbeiter oder Krankenpfleger. Nur wenige halten bis zu ihrem siebenundsechzigsten Lebensjahr im Beruf durch. Die Folge sind hohe dauerhafte Abschläge auf die Rentenzahlungen. Dies trifft Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen oder sogar geringem Einkommen besonders hart, da die Rentenansprüche obendrein stetig sinken. Im Ergebnis dürften nur noch die Wenigsten in Zukunft mit der gesetzlichen Rente im Alter über die Runden kommen oder sich gar etwas leisten können. Da sich diese Entwicklung fortsetzen wird, wird sich die Situation für Millionen künftiger Rente sogar noch verschärfen. Gerade diejenigen, die es am nötigsten hätten, können aber gerade nicht oder nur wenig privat für das Alter zurücklegen. Da sich auch der Trend, Lebensrisiken zunehmend zu Privatisieren auch in Bezug auf die Alterssicherung verstärken wird, fordert das Kolpingwerk dazu auf, das Solidaritätsprinzip wieder zu stärken und nicht einzelne Gruppen gegeneinander auszuspielen, wie es aktuell bei der Diskussion um Beamtenpensionen im Vergleich mit Rentenbezügen geschieht.Abhilfe soll das so genannte Sockelrentenmodell schaffen. Grundlage dieses Systems ist die Einbeziehung ausnahmslos aller Bürger in die dann neu zu schaffende Rentenversicherung, das besonderes die Schwächeren in der Gesellschaft vor drohender Altersarmut bewahren soll. Die Sockelrente soll als Grundsicherung dienen und deutlich oberhalb der Armutsgrenze liegen, wobei jeder Bürger darauf einen Anspruch haben soll. Umgekehrt soll auch jeder nach seinen Möglichkeiten zur Finanzierung dieser Sockelrente beitragen. Das würde das Solidaritätsprinzip neu beleben, anstatt es mehr und mehr in den Hintergrund zu drängen, wie es aktuell zu beobachten ist. Auf die Sockelrente setzt dann die individuelle Rente auf, deren Höhe wie bislang von den persönlichen Beiträgen abhängig ist.

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