Tagesarchiv für den 16. September 2008

Riestern für Arme

Nach der Reform der Sozialsysteme kann es heute jedermann sehr schnell passieren, als Harz IV – Empfänger aufzuwachen. Schon nach einem Jahr Arbeitslosigkeit droht unvermeidlich ein Leben mit der Grundsicherung. Das man davon keine großen Sprünge machen kann, ist jedermann bekannt. Die dreihundertfünfzig Euro reichen bei ständig steigenden Preisen knapp zum Überleben, vorausgesetzt, es kommen keine unerwarteten Ausgaben auf einen zu. Wie man in einer solchen Situation noch Altersvorsorge betreiben soll, ist in der Tat ein großes Problem, obwohl es gerade dann besonders wichtig wäre. Jedes Jahr, das man mit Bezieher von Arbeitslosengeld II verbringt, senkt den künftigen Rentenanspruch unvermeidlich. Grund ist die Methode der Berechnung der späteren Rentenhöhe. Nur wer in einem Jahr das jeweilige Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer erreicht, erhält einen vollen Punkt bei der gesetzlichen Rentenversicherung gut geschrieben. Liegt man darunter, werden entsprechende Prozente abgezogen. Das Arbeitsamt überweist jedoch nur den Mindestbetrag in die Rentenversicherung, der etwa einem Drittel von dem entspricht, was der Durchschnittsverdiener einzahlen würde. In Folge dessen sinkt ein bereits vorhandener Rentenanspruch im Laufe der Jahre, wenn nur noch unterdurchschnittliche Beiträge geleistet werden. Ist ein Ende der Arbeitslosigkeit nicht abzusehen, ist also eine Zusatzvorsorge dringend anzuraten, um den entstehenden Verlust wenigsten teilweise auszugleichen. Das geht auch als Harz IV – Empfänger, sofern man das Glück hat, zur Unterstützung etwas hinzu zu verdienen.Die Beiträge für eine Riester – Vertrag können nämlich von dem Zusatzverdienst insofern abgezogen werden, dass sie nicht auf die Unterstützung angerechnet werden. Im Idealfall zahlt also die Behörde für die private Altersvorsorge. Das lohnt jedoch nur bei einem Zusatzverdienst, der höher als vierhundert Euro ist. Andernfalls ändert sich auch nach Abzug des Mindestbeitrages nichts am Leistungsanspruch. Dieser so genannte Eigenanteil beträgt hier maximal zweitausendeinhundert Euro pro Jahr; wenigstens sechzig Euro pro Jahr müssen aber auf jeden Fall eingezahlt werden. Damit das ganze funktioniert, ist ein Hinzuverdienst von fünfhundertdreißig Euro erforderlich.

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Sind Frührentner der Normalfall?

Glaubt man den Medien, hat die Erhöhung des Renteneintrittsalters keine große Auswirkung auf den tatsächlichen Renteneintritt, der angeblich im Durchschnitt mit einundsechzig Jahren erfolgen soll. Ob dies wirklich zutrifft oder ob es sich bei diesen Meldungen um Zeitungsenten handelt, bedarf der näheren Betrachtung.Zum einen muss man sich vor Augen führen, dass bereits seit geraumer Zeit das offizielle Rentenalter bei fünfundsechzig liegt. Wer früher seine Rente beantragt muss mit erheblichen und vor allem dauerhaften Abschlägen von seinem vollen Rentenanspruch leben. Dieser Abschlag bleibt auch nach dem Erreichen des regulären Renteneintrittsaltes erhalten. Nur Schwerbehinderte habe die Möglichkeit schon früher ohne Verluste in den Ruhestand zu gehen. Gerade diese Abschläge haben so manchen davon abgehalten, die Arbeit schon vorzeitig nieder zu legen. Immerhin sind pro Jahr das man früher geht, mehr als dreieinhalb Prozent Abzug fällig, eine erhebliche Summe, besonders wenn man ein eher niedrige Rente zu erwarten hat. In den letzten zehn Jahren ist daher das durchschnittliche Renteneintrittsalter um ein Jahr auf Dreiundsechzig gestiegen.

Die in den Medien verbreiteten Zahlen, dieser Durchschnitt läge bei runden zwei Jahren niedriger, gründen sich auf einer Berechnungsmethode, die das Ergebnis verfälscht. In dieser Zahl sind nämlich auch diejenigen Rentner enthalten, die auf Grund einer Erwerbsminderung in den Ruhestand gehen. Hier liegt das Eintrittsalter im Mittel bei nur fünfzig Jahren, wobei es leichte Abweichungen bei Männern und Frauen gibt. Zieht man diese Fälle mit in die Durchschnittsberechnung ein, erhält man tatsächlich einen Wert, wie er in der Presse oft verbreitet wird. Dies ist allerdings nicht nur ein Ärgernis und eine nachlässige Recherche, sondern hat durchaus ernste Konsequenzen. Gerade solche Meldungen haben dazu geführt, dass über eine Anhebung des Rentenalters erneut diskutiert wird. Es mehren sich die Stimmen, die jetzt gültige Grenze von siebenundsechzig Jahren nochmals anheben wollen. Dabei geht die Entwicklung eine ganz anderen Weg, wie die oben gezeigten Zahlen belegen.

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