Tagesarchiv für den 27. September 2008

Riestern fürs Eigenheim

Auch die eigenen vier Wände gehören zur Altersvorsorge dazu und sind ein wichtiger Baustein für ein sorgenfreies Dasein als Rentner. Um zum eigenen Haus zu kommen, kann man seit neustem auch die Riester – Rente einsetzen. Dies aus genau dem Grund, weil der Staat selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge anerkennt. Dank der Gesetzesänderung zur Riester – Rente kann man nicht nur die übliche selbst genutztes Immobilie wie Haus oder Eigentumswohnung finanzieren, sondern auch Genossenschaftsanteil erwerben oder sich den Platz in einem Altenwohnheim sichern.Man kann die Riester – Sparbeträge auf unterschiedliche Weise zur Finanzierung einer Immobilie einsetzen. Entweder man greift schon in der Ansparphase auf das Kapital nebst Zuschüssen zu oder man kann ein Viertel der Summe im Vertrag belassen und weitersparen. Weniger darf im Vertrag nicht verbleiben, damit die spätere Rente nicht so geringfügig wird, dass sich der Verwaltungsaufwand nicht lohnen würde.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich den Gesamtbetrag mit Beginn des Renteneintritts auszahlen zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt wird man zwar schon längst in den eigenen vier Wänden wohnen, aber man kann auf diese Weise zum Beispiel den restlichen Kredit dafür tilgen.

Eine weitere Variante ist möglich, indem man die Riesterbeiträge, die Zulagen und Steuervorteile anstatt in den Riestervertrag in ein Darlehen zahlt, dass zur Finanzierung der eigenen Immobilien aufgenommen wurde. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen ganz normalen Kreditvertrag oder eine Bausparvertrag handelt.

Die Zulagen erhält man bei allen Varianten genauso, als ob man seinen Riester – Vertrag ganz normal führen würde. Konkret bedeutet dies, dass man als staatlichen Zuschuss einmal die Pauschale von einhundertvierundfünfzig Euro erhält und für jedes Kind nochmal einhundertfünfundachtzig Euro. Ist der Nachwuchs erst in diesem Jahr auf die Welt gekommen, erhält man sogar volle dreihundert Euro. Wer noch keine fünfundzwanzig ist, bekommt als Zulage einen einmaligen Betrag von zweihundert Euro gut geschrieben.

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