Monatsarchiv für Oktober, 2008
Die Berechnung der späteren Rente ist vom Prinzip her eine einfache Sache, aber im Detail ist es durchaus kompliziert. Viele Bewertungen fließen mit in die Kalkulation hinein, die einmal die Rentenhöhe und zum anderen Mal die Bezugsberechtigung überhaupt betreffen. Ein wichtiger Punkt, der mit den Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erst einmal nichts zu tun hat, sind die so genannten Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten sind solche Zeiten, in denen man zwar keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlt, die aber später in gewisser Weise Berücksichtigung finden. Einmal geht es darum, möglichst viele Mitgliedsjahre in der Rentenversicherung zusammen zu bekommen. Das ist einmal wichtig, um überhaupt später eine Rente zu bekommen. Selbst wenn man eingezahlt hat, aber nicht genug Beitragsjahre erreicht hat, ist der Rentenanspruch gefährdet. Zum anderen geht es auch um den frühesten Termin, zu dem man eine ungekürzte Rente beziehen darf. Nach fünfunddreißig Beitragsjahren ist man auch heute noch berechtigt, bereits im Alter von dreiundsechzig Rente zu beantragen und sie auch ohne Abschläge zu erhalten. Für die Beitragsjahre zählen die so genannten Anrechnungszeiten mit. Diese erhält man zum Beispiel für die Zeit, in der man eine Schule besucht hat. Ab dem siebzehnten Lebensjahr werden bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten anerkannt, wenn man in dieser Zeit eine Schule oder Hochschule besucht hat. Ob man auch tatsächlich einen Abschluss zustande gebracht hat ist dabei nicht entscheidend. Durch diese Anrechnungszeiten kann sich auch die Bewertung von beitragsfreien Zeiten zugunsten des Versicherten ändern. Schulzeiten werden dabei nämlich höher bewertet als etwa Zeiten der Arbeitslosigkeit. Daher sollte man spätestens mit dem Rentenantrag diese Schulzeiten der Rentenversicherung nachweisen. Fachschüler haben sogar noch eine Bonus bei dieser Anrechnung, da bei ihnen bis zu drei Jahren Schulzeit auf jeden Fall die Rente steigern.
31. Oktober 2008
Die Rentenversicherung ist in keinem besonders guten Zustand, weshalb man schon seit Jahren mit mehreren so genannten Rentenreformen Rettungsversuche unternimmt. Wirklich geholfen haben diese bislang nicht, davon abgesehen, dass es die gesetzliche Rentenversicherung immerhin noch gibt, obgleich die zu erwartende Rente immer niedriger wird, je später man diese in Anspruch nimmt. Es steht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht viel mehr als eine Grundsicherung gezahlt werden wird. Ein neuer Rettungsversuch wird gerade diskutiert, der diesmal darauf fu?t, mehr Bürger zu Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zu machen. Diesmal hat man selbstständige Unternehmer als potentielle Beitragszahler ausgemacht, die, obgleich sie eigentlich für ihr Wohl aus guten Gründen selbst verantwortlich sind, mit einer staatliche Rente versehen will, um die sie nicht gebeten haben.Die Idee, die eine Reihe von Wissenschaftlern gerade diskutiert haben, spricht dabei von einer so genannten Erwerbstätigenversicherung. Im Klartext soll das bedeuten, dass jedermann, der auf irgendeine Weise seinen Lebensunterhalt verdient, auch Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein soll. Einig war man sich, dass auf jeden Fall die Selbstständigen Mitglied werden sollen, die keine der staatlich angeboten Rentenprogramme, also im wesentlichen die Rürup – Rente, in Anspruch nehmen. Ob der Personenkreis anderweitig für das Alter vorsorgt, soll dabei allerdings keine Rolle spielen. Entscheidend soll die Teilnahme an einem staatlichen Rentenprogramm sein.
Strittig ist, ob auch Freiberufler, Beamte und, man höre und staune, auch Politiker Zwangsmitglied der Rentenversicherung sein sollen. Endziel soll nach Ansicht der Wissenschaftler sein, dass zum Schluss jedermann Mitglied der Rentenversicherung ist, ganz unabhängig von seinem Status. Im Ausland, dass als Beispiel angeführt wird, wäre dies nämlich schon so. Selbstständige, die bislang keine Altersvorsorge betreiben, sind nach Ansicht der Wissenschaftler schutzbedürftig, weshalb man ihnen zumuten können, zwangsweise Mitglieder der Rentenversicherung zu werden. Einzig wer keiner Arbeit nachgeht, soll von einer Mitgliedschaft verschont werden. Zweck des Vorstoßes ist es vor allem, der Rentenversicherung neue Beiträge zuzuführen.
29. Oktober 2008
Wer schwarz arbeitet, spart sich nicht nur Steuern, sondern auch die Sozialabgaben, die im der Regeln den weitaus größeren Posten bei den Abgaben ausmachen. Schwarzarbeit wird zu Recht bekämpft, obwohl man natürlich auch erwähnen muss, dass ihre Ursache nicht zuletzt in den hohen Beiträge zur Sozialversicherung, insbesondere Renten,- und Krankenkasse zu suchen ist. Wer beim schwarz Arbeiten erwischt wird, für den hat sich die Arbeit dann jedoch meist nicht gelohnt. Es drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern es werden auch nachträglich alle Steuern und Abgaben fällig. Das betrifft sowohl den illegalen Arbeitgeber als auch den Schwarzarbeiter selbst.Wie die nachträglichen Abgaben berechnet werden dürfen, das war jüngst Gegenstand eines Prozesses. Das Gericht hatte jedoch mit den Klägern wenig Gnade, denn die Berechnungsmethoden, die es für zulässig hält, gehen allein zu Lasten der Betroffenen. Als Grundlage für die Erhebung dient dabei der Betrag, den der illegal Beschäftigte erhalten hat. Es wird dabei die ungünstigste Steuerklasse angewandt, nämlich die Sechs, die die höchsten Abzüge zur Folge hat. Aus diesem zu Grunde gelegten Einkommen wird dann auch der Beitrag zur Rentenversicherung berechnet und nach erhoben.
Beim zu Grunde liegenden Fall wurde eine Friseurin mehrere Jahre beschäftigt, ohne das sie als Arbeitnehmerin angemeldet war. Die Entlohnung erfolgte Netto ohne Abzüge. Als die Sache aufflog, wurde vom Arbeitgeber die Nachzahlung der Abgaben zur Sozialversicherung gefordert, wobei als Berechnungsgrundlage die ausbezahlten Beträge an die Beschäftigte verwandt wurden. Der Arbeitgeber wandet sich gegen diese Nachforderung, weil er der Ansicht war, dass die ausgezahlten Gelder nicht als Nettolohn verstanden werden dürften, sondern als Bruttolohn, insbesondere, da die Höhe der Vergütung dem Üblichen entsprochen habe. Das Gericht sah das jedoch ganz anders, so dass die Klägerin in letzter Instanz zur Zahlung des geforderten Betrags verurteilt wurde.
27. Oktober 2008
Ob die Riester – Rente sicher ist, diese Frage ist ebenfalls im Verlauf der aktuellen Finanzkrise oft gestellt worden. Die Antwort lautet grundsätzlich ja. Der Staat garantiert jedenfalls zum Beginn des Rentenalters die Auszahlung aller eingezahlten Beiträge und aller staatlichen Zuschüsse. Dennoch gibt es für die Riester – Rente viele Varianten. Einer von vier ist auf jeden Fall für jedermann geeignet. Welcher der richtige für die individuelle Situation ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.Zuerst einmal muss man sich eine Vertragsart aussuchen, die zur eigenen Lebenssituation passt. Und dann geht es auf die Suche nach dem passenden Anbieter.
Welche Art von Vertrag man sich aussucht, ist eine Frage, wie lange man noch Zeit zum Sparen hat und risikobereit man ist.
Riester – Banksparpläne sind etwas für Sicherheitsbewusste. Sie funktionieren wie ein ganz normales Sparkonto. Man zahlt Geld ein und erhält dafür Zinsen. Manchmal gibt es auch noch Boni, je nachdem, wie lange man die Bank an dem eingezahlten Geld hat verdienen lassen. Der Vorteil ist, dass man vom ersten Tag an gleich im Haben ist. Über eine durchschnittliche Laufzeit gerechnet, darf man mit einer Rendite zwischen vier und fünf Prozent rechnen. Allerdings gibt es dafür nicht allzu viele Anbieter. Solche Verträge schließen am besten Leute ab, die bereits die vierzig erreicht haben und die möglichst rasch Kapital aufbauen wollen.
Wer etwas risikobereiter ist, sollte sich für einen Riester – Fonds entscheiden. Da die Einzahlungen in Aktien und anderen Wertpapieren angelegt werden, sind die Renditeerwartungen hier am höchsten. Das gilt natürlich auch für das Verlustrisiko. Zwar kann man dank staatlicher Garantie seine eingezahlten Beiträge und die Zuschüsse nicht verlieren, aber wenn es schlecht läuft, erwirtschaftet man keine Rendite. Das kann man besonders dann riskieren, wenn man noch jung ist und eventuelle Verluste wieder ausgleichen kann.
Ein Riester – Rentenvertrag ist sozusagen der Klassiker bei den Riester – Produkten. Die Rendite ist allerdings bescheiden und hängt sehr vom Anbieter ab. Darüber hinaus entstehen relativ hohe Nebenkosten in Form von Gebühren. Allerdings weiß man vom ersten Tag an, wie hoch die spätere Rente ist. Für Leute, die genau planen wollen oder müssen, ist die trotzdem ein geeignetes Produkt.
Das gleiche Produkt gibt es auch in Kombination mit einem Fonds. Allerdings ist die Rendite hier nicht soviel höher wie man das erwarten würde. Die Kosten verzehren den Löwenanteil des Gewinns, den man, wenn überhaupt, erzielen kann.
24. Oktober 2008
Wichtig für den späteren Rentenanspruch sind die so genannten Beitragszeiten. Darunter versteht man die Zeiten, in denen man selbst oder ersatzweise eine andere Stelle, Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt hat.Da man zu Beginn seiner Berufstätigkeit in aller Regel erst einmal wenig verdient, prüft die Rentenversicherung, ob die Beiträge Angesichts der gesamten eingezahlten Beiträge entsprechend angepasst werden können beziehungsweise müssen. Dabei wurden inzwischen Pauschalen einführt, so dass grundsätzlich drei Jahre Berufstätigkeit, die vor Erreichen des fünfundzwanzigsten Lebensjahres erfolgt sind, als Ausbildungszeit gelten.
Auch wenn man gerade einmal nicht arbeitet, weil man im Augenblick arbeitslos ist, werden Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. In diesem Fall übernimmt dies die Agentur für Arbeit, und zwar sowohl bei Bezug von Arbeitslosengeld I als auch bei Arbeitslosengeld II. Das gleiche gilt, wenn man auf Grund einer längeren Krankheit Lohnersatzleistungen von der Krankenkasse erhält. Dann zahlt diese die Rentenbeiträge fort. In beiden Fälle handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten.
Auch Zeiten der Kindererziehung kommen der Rente zugute. Bis zu drei Jahren können hier als Kindererziehungszeit angerechnet werden. Das gilt jeweils pro Kind, so dass bei mehreren Kinder entsprechend mehr Zeiten angerechnet werden. Hier zahlt der Bund die Beiträge. Das soll ein Ausgleich dafür sein, dass die Eltern zugunsten der Kindererziehung ganz oder teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten.
Auch wer sich um eine pflegebedürftige Person kümmert, erhält Leistungen für die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung ist dabei, dass man dies nicht gegen Entgelt tut und wenigstens vierzehn Stunden pro Woche damit beschäftigt ist.
23. Oktober 2008
Das Thema finanzielle Sicherheit im Alter ist ein Thema, dass viele Menschen beschäftigt. Kein Wunder, ist doch die gesetzliche Rente nicht so sicher, wie man bis vor kurzem noch geglaubt hat. Nur sind viele unsicher, ob und was sie unternehmen können, um ihre Altersvorsorge zu sichern. Eine schlechte Idee sind private Rentenversicherungen. Die Rendite ist lausig, besser ist es, eine eigene Strategie zu verfolgen. Dazu braucht man nur Ausdauer, Disziplin, Entspanntheit und die richtige Anlage.Ohne Ausdauer und Geduld wird man bei der Vorbereitung der Altersvorsorge scheitern. Nur wenn man Monat für Monat auch etwas zur Seite legt, kann man ein Vermögen aufbauen. Das muss man durchhalten bis zum Renteneintritt, andernfalls wird man nicht genügend gespart haben.
Daher darf man sich auch auf dem Weg dorthin keine Schwachheiten erlauben. Wer nach ein paar Jahren das angesparte Geld lieber für einen Urlaub oder ein neues Auto ausgibt, der hat umsonst gespart. Der Urlaub ist schnell vorbei, das Auto bis zur Rente längst in der Schrottpresse. Was bleiben würde, ist die Geldanlage, die man vorher auf keinen Fall antasten darf. Um sich selbst auszutricksen, legt man das Geld am besten so an, dass man nicht ohne weiteres daran kommt.
Man darf sich auch nicht irre machen lassen vom Börsengeschehen oder den alltäglichen Finanznachrichten. Nur wer das Auf und Ab an den Märkten entspannt beobachtet anstatt hektisch zu reagieren, macht den wirklichen Profit. Es ist ein Fehler, bei jeder Marktbewegung das Depot umzuschichten. Das kostet Gebühren, die die Rendite schnell verzehren. Für Notfälle kann man eine untere Grenze festlegen, bei deren Erreichen die Bank automatisch verkaufen soll.
Entspannt beobachten kann man seine Anlage natürlich nur, wenn man sie zuvor auch klug ausgewählt hat. Dabei kann man eine ganz einfache Regel einhalten, die alles wichtige zusammen fasst. Je weniger man zur Verfügung hat, dass man für das Alter zurück legen kann, desto sicherer sollte es angelegt sein.
22. Oktober 2008
Altersvorsorge wird ein immer wichtigeres Thema. Grund genug, sich mit ausreichendem Basiswissen zu alle drei Säulen der Altersvorsorge auszustatten. Die wichtigste dieser Säulen ist die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Grundlage sind die Beitragszeiten. Das sind die Zeiten, während derer man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat und in Folge dessen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen musste.Dieser Beitrag bildet die Basis des gesamten Rentenversicherungssystems. Mit ihm erwirbt man Ansprüche auf eine spätere Rente. Mit dem Beitrag kauft man quasi Ansprüche für das Rentenalter. Neben dem Beitrag sind auch die Beitragszeiten ein wichtiger Punkt. Auch sie spielen eine Rolle, ob und wann man einen Rentenanspruch geltend machen kann. Diese so genannten Beitragszeiten werden grundsätzlich auf Wartezeiten angerechnet. Wartezeiten sind solche Zeiten, die abgewartet werden müssen, bevor überhaupt eine Anspruch auf eine spätere Renten entstehen kann. Nur wer ausreichend lange eingezahlt beziehungsweise bei beitragsfreien Zeiten gewartet hat, erwirbt Punkte für eine spätere Auszahlung.
Grundsätzlich kann jedermann auch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Alle Leistungsansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung kann man jedoch nur dann erwerben, wenn man so genannte Pflichtbeiträge leistet. Das gleiche gilt für Wartezeiten, die, sofern keine ausreichenden Pflichtbeiträge gezahlt wurden, ebenfalls bestimmte Leistungen ausschließen. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente oder die Fortzahlung der Rentenbeiträge im Falle in Zeiten von Arbeitslosigkeit.
Wie hoch die spätere Renten einmal sein wird, hängt entscheidend von der Höhe des Einkommens ab, aus dem man die Rentenbeiträge gezahlt hat. Jeder zahlt den prozentual gleichen Anteil von derzeit knapp zwanzig Prozent des Bruttolohns in die Rentenkasse ein. Ab einem Verdienst von fünftausenddreihundert Euro und mehr wird jedoch eine Pauschalbeitrag erhoben, der nicht mehr dynamisch ist. Von den Beiträgen, die bei der Rentenkasse eingezahlt werden, trägt der Arbeitnehmer selbst nur die Hälfte. Die andere Hälfte leistet das beschäftigende Unternehmen. Verdient man nicht mehr als vierhundert Euro, ist der Arbeitnehmer von seinem Beitrag frei gestellt. Es besteht jedoch für Minijobber die Möglichkeit, mehr als nur die Pauschale für die Alterssicherung einzuzahlen, die der Arbeitgeber leistet. Wer freiwillig aufstockt, kommt auch in den Genuss aller Leistungen der Rentenversicherung.
21. Oktober 2008
Auch für Minijobber gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge zu zahlen und sich so eine minimale Alterssicherung zu schaffen. Obendrauf gibt es alle Leistungen, die die Rentenversicherung ihren Mitgliedern zu bieten hat.Es gibt inzwischen ein ganzes Heer von Arbeitnehmern, die ohne nennenswerte soziale Absicherung auf 400-Euro-Basis arbeiten. Beinahe sieben Millionen sind es mittlerweile, die in dieser Beschäftigungsform arbeiten. An der Masse und besonders an der rapiden Zunahme der letzten Jahre lässt sich ablesen, dass wir hier eine wesentliche Erklärung für die sinkende Arbeitslosigkeit vor uns haben. Die wurde nämlich gerade nicht dadurch geringer, weil Millionen wieder einen regulären Job haben, sondern weil sie aus der Statistik fallen, sobald sie auch nur eine geringfügige Beschäftigung annehmen. Der größte Teil der Jobber arbeitet in Unternehmen, ein kleiner Teil in privaten Haushalten. Gerade im letzteren Bereich nahm die Zahl der Beschäftigten im vergangen Jahr besonders stark zu.
Bis jetzt nutzt aber nur ein sehr kleiner Teil die Möglichkeit, auch in die Rentenversicherung einzuzahlen. Es sind noch nicht einmal dreihundert Tausend der Betroffenen, die davon Gebrauch machen. Die volle Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann man dann erwerben, wenn man auch den vollen Beitrag von derzeit knapp zwanzig Prozent zahlt. Fünfzehn Prozent muss der Arbeitgeber ohnehin abführen. Entscheidet man sich freiwillig zur Aufstockung, erhält man später nicht nur mehr Rente, sondern hat auch das Recht Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Ebenso erhält man im Fall der Fälle eine Erwerbsminderungsrente und auch Zuschüsse zur Riester – Rente.
Die Kosten für die Aufstockung betragen nur etwas mehr als neunzehn Euro im Monat, sofern man volle vierhundert Euro verdient. Der Arbeitgeber kann sich dagegen übrigens nicht wehren, sondern muss dem Wunsch des Arbeitnehmers zustimmen. Voraussetzung ist eine Mitteilung an den Arbeitgeber, der dann von sich aus alles nötige veranlassen muss.
16. Oktober 2008
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor und trotz aller Rentenreformen für die Mehrheit noch die wichtigste Alterssicherung.Die gesetzliche Rente hat sich in den letzten Jahren nicht zu ihrem Vorteil verändert. Immer mehr Leistungskürzungen waren die Folge von diversen so genannten Rentenreformen. Das ändert aber nichts daran, dass eine überwältigende Mehrheit der Bürger sie noch immer als wichtigste Säule der Altersvorsorge ansieht. Eine aktuelle Studie hat sich mit der Frage beschäftigt, welches Altersicherungssystem bei den Bürger am höchsten im Kurs steht. Die Untersuchung wird bereits seit fünf Jahren regelmäßig durchgeführt. Zwar war bei der ersten Befragung der Wert zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung noch etwas höher, dennoch bleibt sie nach Ansicht der Befragten noch immer die Nummer eins, wenn es um finanzielle Sicherheit im Alter geht.
Die jüngere Generation weiß zwar durchaus, dass sie deutlich weniger Bezüge für die eingezahlten Beiträge erhalten wird, als die jetzige Rentnergeneration. Dies trifft aber zum Teil sogar auf Zustimmung, da man es für unvermeidlich hält, das Leistungen zurück genommen werden, wenn dieses System den demoskopischen Wandel überleben soll. Daher verwundert es auch nicht, dass die Akzeptanz von privaten Vorsorgemaßnahmen durchaus hoch ist. Es gibt aber keine Mehrheit, die einen kompletten Systemwechsel befürworten würde. Das Vertrauen in die staatliche Altersvorsorge ist erstaunlicher Weise nach wie vor hoch.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird als wichtiger Ansprechpartner betrachtet, wenn es um die Altersvorsorge geht. Trotzdem wissen immer noch zu wenige über die Rente ausreichend gut Bescheid. Gerade der letzte Punkt kann sich für viele später als fatal erweisen. Wer nicht ausreichend über seine Rentenansprüche informiert ist, kann auch keine sinnvolle private Vorsorge betreiben. In der Folge werden sich bei zahlreichen Personen später unangenehme Versorgungslücken auftun. Eine große Hilfe bei der Planung ist die jährlich versendete Renteninformation, die jeder Anspruchsberechtigte erhält.
15. Oktober 2008
Hinterbliebenenrenten waren bis vor sechs Jahren einheitlich geregelt. Seitdem existieren zwei verschiedene Varianten. Wer welche Hinterbliebenenrente erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab.Starb bis zur Änderung der Gesetzeslage ein Partner, war der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente klar geregelt. Hatte der überlebende Partner kein eigenes nenneswertes Einkommen, erhielt er sechzig Prozent der Rente des Verstorbenen.
Seitdem hat sich, auch diese Neuregelung gehören zu den zahlreichen Rentenreformen, manches zu ungunsten der Hinterbliebenen geändert. Wer bis zu diesem Stichtag noch keine Vierzig oder gerade frisch vermählt war, steht im Fall der Fälle nun finanziell schlechter da. Die so genannte große Witwenrente macht jetzt nicht mehr sechzig, sondern nur noch fünfundfünfzig Prozent der Bezüge des Partners aus. Einen Zuschlag gibt es für diejenigen, die Kinder groß gezogen haben. Wer demnach bis zu drei Kinder wenigstens in deren ersten drei Lebensjahren versorgt hat, erleidet durch die Gesetzesänderung keine Nachteile.
Für die oben genannte ergeben sich allerdings durchaus erhebliche Nachteile. Es wird wesentlich mehr vom eigenen Einkommen des Überlebenden angerechnet als bisher. Nicht nur ein reguläres Einkommen, sondern auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld wird von der Witwenrente abgezogen. Das gilt auch für alle sonstigen Einkommen, für die eine Steuerpflicht besteht. Also werden Einkommen aus Vermögensanlagen, Mieteinnahmen, aber auch Bezüge aus privaten Rentenverträgen und ähnliches angerechnet. Einzige Ausnahme sind dabei Einkommen aus Riester – Verträgen.
Wer eine Witwenrente erhalten will, muss zur Zeit des Todes des Partners nahe liegender Weise mit ihm verheiratet gewesen sein. Das ist auch dann der Fall, wenn die Partner zu diesem Zeitpunkt getrennt lebten. Leer gehen solche Paare aus, die bis dahin lediglich verlobt waren. Die Ehe muss wenigstens ein Jahr bestanden haben.
Die große Witwenrente erhält, wer das fünfundvierzigste Lebensjahr erreicht hat oder ein Kind vom Verstorbenen erzieht.
Die so genannte kleine Witwenrente erhält dagegen, wer jünger als fünfundvierzig ist und auch kein Kind erzieht.
Diese Regeln gelten seit zwei Jahren auch für eingetragenen Lebensgemeinschaften.
14. Oktober 2008
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