Tagesarchiv für den 18. November 2008

Freiwillige Rentenversicherung – noch kein Auslaufmodell

Auch wer kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist, hat die Möglichkeit sich dort freiwillig zu versichern. Das kann sinnvoll sein, um einen Rentenanspruch zu erhalten oder zu erhöhen.Wer in seinem Leben beispielsweise nur kurze Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, muss im Alter ohne gesetzliche Rente leben. Das trifft nach wie vor auf viele Hausfrauen zu, die gar nicht oder nur wenig gearbeitet haben. Wer nicht die Mindestbeitragszeit erreicht, der verliert dann auch die schon eingezahlten Beiträge und erhält keine Rente. Auch wer die lange genug eingezahlt hat, bekommt vielleicht nur eine sehr kleine Altersrente, die man durch freiwillige Beiträge aufbessern kann. Wer sich nach einem Angestelltenverhältnis irgendwann selbstständig macht, der kann seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlieren, wenn er nicht weiter Beiträge zahlt.

Diese Fehlzeiten und einen drohende Minirente kann man ausgleichen beziehungsweise verhindern, wenn man weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das ist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Man muss die Rentenversicherung lediglich davon in Kenntnis setzen, dass man weiterhin einzahlen will. Dabei hat man sogar in gewissem Umfang die Wahl, wie hoch der Beitrag sein soll. Man muss allerdings wenigstens den vorgeschriebenen Mindestbeitrag leisten, der im Augenblick bei knapp achtzig Euro im Monat liegt. Es gibt auch eine Obergrenze, die etwas über eintausend Euro beträgt. Im letzten Jahr machten von der Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu leisten, über vierhundert Tausend Menschen Gebrauch.

Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, für den lohnt es sich besonders, freiwillig den vollen Rentenbeitrag einzuzahlen. Da der Arbeitgeber grundsätzlich nur einen verminderten Rentenbeitrag von fünfzehn Prozent abführen muss, kann man hier die Chance für wenig mehr Geld nutzen, sich eine vollen Rentenanspruch zu sichern. Aber man erhält dann nicht nur mehr Rente, sondern kann auch alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Reha – Maßnahmen.

jetzt kommentieren? 18. November 2008

Rente und Zurechnungszeiten

Die Rente ist im Details sehr viel komplizierter, als ihr ansonsten einfaches Prinzip vermuten lässt. Nicht nur die Beiträge spielen für die spätere Rentenhöhe eine wichtige Rolle, sondern auch eine Reihe anderer Faktoren. Eine davon ist die so genannte Zurechnungszeit. Die hilft vor alle Dingen den insgesamt über zwei Millionen Erwerbsgeminderten und Hinterbliebenen, ihre Rente zu erhöhen.Die Zurechnungszeit ist eine beitragsfreie Zeit, die jedoch einen Einfluss auf die Rentenhöhe hat. Sie ist deshalb für die genannten Personengruppen wichtig, da beispielsweise Erwerbsgeminderte bei Eintritt in die Erwerbsminderungsrente oft noch relativ jung sind. Das bedeutet natürlich, dass noch nicht ausreichend Gelegenheit bestand, genug Beiträge auf dem Versicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu sammeln. Die Zurechnungzeit dient dazu, die fehlenden Beitragszahlungen sozusagen zu simulieren und auf diese Weise das Rentenkonto zu erhöhen. Es wird genauer gesagt die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als ob er bis zu seinem sechzigsten Geburtstag regelmä?ig die Beiträge gezahlt hätte, die er vor dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt hat. Genauso wird bei Hinterbliebenen verfahren, wenn der Partner stirbt, bevor er seinen sechzigsten Geburtstag feiern konnte.

Das bedeutet konkret, dass im Schnitt jeder der Betroffenen durch diese fiktiven Beitragszeiten knapp zehn Entgeltpunkte zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben bekommt. Ein Entgeltpunkt ist eine Ma?einheit zur Berechnung der späteren Rente. Eine Punkt erhält jeder Versicherte, der ein durchschnittliches Einkommen hat und ein Jahr lang Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Das bedeutet wiederum in Zahlen, dass die Durchschnittsrente eines Erwerbsgeminderten dadurch um etwa zweihundertfünfzig Euro höher ausfällt, als sie nach seinen tatsächlich geleisteten Beiträgen eigentlich sein müsste.

jetzt kommentieren? 18. November 2008