Monatsarchiv für November, 2008

Legenden um die Rente

Es existieren eine Menge Vorstellungen über die gesetzliche Rente, die sich zwar zum Allgemeingut entwickelt, aber wenig mit Fakten zu tun haben. Eine Reihe dieser populären Irrtümer lässt sich leicht aufklären.Da ist einmal die Behauptung, nur Frauen würden eine Witwenrente erhalten. Das ist seit zwölf Jahren nicht mehr korrekt. Seitdem wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ehemann oder die Ehefrau zuerst stirbt. Beide Teile erhalten wenigstens drei Monate Geld von der Rentenversicherung, sofern der verstorbene Partner eine Rente erhalten hat oder wenigstens fünf Jahre Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen ist. Nach diesem Vierteljahr, wird die Hinterbliebenenrente an das eigene Einkommen des überlebenden Partners angepasst.

Unausrottbar scheint auch die Legende, das die letzten Jahre vor der Pensionierung wichtiger seinen als alle anderen. Das war noch nie richtig, da für die Rentenhöhe der Gesamtbeitrag und sämtliche Versicherungsjahre ausschlaggebend sind. Das schließt auch alle beitragsfreien Zeiten und Wartezeiten mit ein.

Auch wird oft behauptet, dass man unabhängig vom Lebensalter immer dann Anspruch auf eine Rentenzahlung hätte, wenn man fünfundvierzig Jahre eingezahlt hat. Das ist ebenfalls falsch. Das reguläre Rentenalter liegt nunmehr bei Siebenundsechzig, unabhängig von den Beitragszeiten. Eine Ausnahme davon gibt es jedoch, bei der diese besagten fünfundvierzig Jahre eine Rolle spielen. Man darf nämlich dann noch im  Alter von fünfundsechzig Jahren ohne Abzüge in Renten gehen, wenn man diese fünfundvierzig Jahre ununterbrochen Beiträge gezahlt hat. Das schießt aber Leistungen für die Rente zum Beispiel von der Agentur für Arbeit nicht mit ein.

Ein weiteres Gerücht besagt, das man mindesten fünfzehn Jahre eingezahlt haben müsste, bevor man überhaupt eine Rentenanspruch hätte. Tatsächlich muss man nur wenigstens fünf Jahre versichert gewesen sein, bevor man das fünfundsechzigste Lebensjahr erreicht.

Die auch durch die Presse verbreitete Meinung, jedermann müsste jetzt bis Siebenundsechzig arbeiten, ist auch nicht ganz korrekt. Das hängt vom Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter steigt langsam an, für diejenigen die nach Neunzehnhundertsiebenundvierzig geboren wurden.

Auch ist der Irrtum weit verbreitet, man können vorzeitig in Rente gehen und würde jedoch die volle Rentenhöhe erhalten, sobald man das normale Renteneintrittsalter erreicht hat. Das ist definitiv nicht richtig. Einmal erteilte Abschläge bleiben für den Rest des Rentnerdasein unverändert erhalten.

Ausnahmsweise zutreffend ist es, dass man bis zu vierhundert Euro zu seiner Rente dazuverdienen darf, ohne das diese gekürzt wird.

Falsch wiederum ist das Märchen, die Rente eines Ehepartners würde auf die eigenen Altersbezüge angerechnet.

jetzt kommentieren? 08. November 2008

Rentenkonto aktualisieren – Ansprüche sichern

Die Rentenkonten vieler Bürger sind nicht auf neuesten Stand. Da in jüngeren Jahren die meisten nicht daran denken, ihre Daten vollständig an die gesetzliche Rentenversicherung zu übermitteln, gibt es bei der Beantragung der Rente später oft Problem. Lange zurückliegende Versicherungszeiten lassen sich eventuell nicht mehr belegen oder es geraten bestimmte einmal ausgeführte Tätigkeiten in Vergessenheit. Da die Rentenversicherung seit einiger Zeit jährlich einen Auszug des Rentenkontos an jeden Berechtigten verschickt, besteht jedoch nunmehr die Möglichkeit, recht problemlos zu prüfen, ob alle relevanten Daten bei der Behörde auch erfasst sind.Dabei ist es genauso wichtig über sein Rentenkonto Bescheid zu wissen, wie über das normale Bankkonto, dessen Kontostand man ja ebenfalls regelmäßig prüft, allein weil man haushalten muss.

Die Gelegenheit ergibt sich jedoch für jeden Versicherten in der Regel schon lange vor dem Rentenantritt. Um die oben genannten Schwierigkeiten zu vermeiden, verschickt die Rentenversicherung schon lange vor einem möglichen Rentenantrag Fragebögen an die Versicherten. Darin enthalten ist ein Lebenslauf, wie er der Anstalt vorliegt und das Schreiben enthält die Aufforderung diesen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Das wird den meisten Leuten schon zu diesem Zeitpunkt erhebliche Mühe bereiten, da oft Unterlagen fehlen, die wieder beschafft werden müssen, so zum Beispiel Zeugnisse oder Versicherungsbescheinigungen. Aber gerade diese Tatsache belegt, dass man gut beraten ist, schon beizeiten sein Rentenkonto auf einen aktuellen und lückenlosen Stand zu bringen. Das dies bares Geld wert ist, erfährt man, sobald der berichtigte Verlauf mit der zu erwartetenden Rente eintrifft. Oft macht die Ergänzung von fehlenden Versicherungszeiten einen bedeutenden monatlichen Mehrbetrag bei der Rente aus. Da im Alter jeder Euro wichtig ist, lohnt die Mühe also auf jeden Fall.  Wer nicht auf eine Aufforderung warten will, kann sich an eine Beratungsstelle in seiner Nähe wenden. Dort wird man nicht nur über alle nötigen Formalien aufgeklärt, sondern erhält auch Hinweise, welche Zeiten eventuell wichtig für die spätere Rente sein können.

jetzt kommentieren? 07. November 2008

Rentenbeiträge auch bei Ferienjobs

Ein großer Vorteil von Ferienjobs für Studenten ist es, dass man sozusagen Brutto für Netto arbeitet. In den meisten Fällen, in denen Studenten während der Semesterferien zeitweise einer Arbeit nachgehen, werden weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern fällig. Falls letztere abgeführt werden, erhält man sie auf jeden Fall mit dem nächsten Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Der Nachteil, das man nicht in die Sozialversicherung einzahlt, liegt auf der Hand: man erwirbt natürlich auch keine Ansprüche. Das nehmen die meisten Ferienjobber gerne in Kauf, besonders da man in dieser Situation meist dringend auf jeden verdienten Euro angewiesen ist und sich außerdem in den jugendlichen Alter selten Gedanken über die spätere Rente macht. Das gilt jedenfalls für den klassischen Ferienjob, der nur außerhalb der Vorlesungszeit ausgeübt wird. Steigende Lebenshaltungskosten und mitunter auch höhere Ansprüche haben jedoch dazu geführt, dass viele Studenten auch während des Semesters arbeiten. Ob hier nun ebenfalls ohne Sozialabgaben gearbeitet werden kann, lässt sich generell nicht beantworten, da es auf den speziellen Einzelfall ankommt.Arbeitet der Student nicht länger als zwei Monate pro Jahr beziehungsweise fünfzig Tage, werden keine Beiträge fällig. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie viel man dabei verdient.

Wer eine regulären Job neben dem Studium ausübt, aber nicht mehr als vierhundert Euro im Monat einnimmt, für den gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen 400-Euro-Jobber auch. Konkret bedeutet dies, das der Arbeitgeber eine Pauschale an die gesetzliche Rentenversicherung abführt, ebenso an die Krankenversicherung. Wer dies möchte, kann jedoch den vollen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen und somit bereits jetzt Beitragszeiten generieren, die einen Einfluss auf die spätere Rentenhöhe haben. Das kostet vom eigenen Verdienst weniger als zwanzig Euro im Monat. Außerdem erwirbt man so auch rentengesetzliche Wartezeiten, die weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung eröffnen.

jetzt kommentieren? 06. November 2008

Altersarmut vermeiden mit der Grundsicherung

Sinkende Renten und steigende Preise – das ist eine schlechte Ausgangsbasis für einen sorglosen Ruhestand, falls man nicht zu den Privilegierten zählt, die über eine hohe Rente und sonstiges Vermögen verfügen. Zwar besagt die neueste Statistik über die Einkommensverhältnisse der deutschen Rentner aus, dass Altersarmut noch nicht weit verbreitet ist; dies wird sich jedoch mit Sicherheit in der Zukunft ändern, da die Rentenhöhe im Vergleich zum Arbeitseinkommen stetig sinkt und auch viele nach wie vor keine private Altersvorsorge betreiben beziehungsweise betreiben können. In diesem Jahr nahmen nur knapp zweieinhalb Prozent aller Ruheständler die so genannte bedarfsabhänige Grundsicherung in Anspruch. Das bedeutet jedoch nicht, dass es allen anderen Rentner rosig geht. Ein bedeutender Anteil muss mit einer sehr kleinen Rente auskommen, die nur wenig über dem Niveau der Grundsicherung liegt. Viele dieser Rentner hätten zwar Anspruch auf staatliche Unterstützung, nehmen diese jedoch nicht in Anspruch. Das hat oft ganz konkrete Gründe, denn das Sozialamt kann, sofern die Voraussetzungen vorliegen, bei den Kindern der Antragsteller Rückgriff nehmen. Das wollen viele Rentner vermeiden und nehmen daher in Kauf, mit weniger aus zukommen, als ihnen zustände. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen wurde vor fünf Jahren die so genannte Grundsicherung eingeführt. Sie leistet alles, was auch das Sozialamt leisten würde. Dabei ist es gleichgültig, ob man auch eine gesetzliche Rente bezieht. Ein Rückgriff auf das Vermögen von Kindern ist ebenfalls nicht vorgesehen, außer sie verdienen überdurchschnittlich gut, das heißt mehr als einhundert Tausend Euro im Jahr.Beantragen kann die Grundsicherung jedermann, der mindestens fünfundsechzig oder der seit achtzehn Jahren erwerbsgemindert ist. Man erhält die Leistung, wenn das eigene Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Seit die Grundsicherung eingeführt wurde, hat sich der Kreis der Empfänger immerhin um beinahe siebzig Prozent erhöht.

Die Grundsicherung ist keine Fixbetrag, sondern sie wird bedarfsabhängig gezahlt. Der Bedarf hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab. Den Unterschied zwischen Einkommen und Bedarf erhält man als Grundsicherung.

jetzt kommentieren? 04. November 2008

Rürup – Rente und der Fiskus

Die Rürup – Rente ist so zusagen die Riester – Rente für alle Selbstständigen beziehungsweise der Personenkreis, der kein Recht auf eine Riester – Förderung hat. Da der Staat auch für alle, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, die Möglichkeit einer geförderten privaten Altersvorsorge zur Verfügung stellen will, um gerade im diesem Personenkreis drohende Altersarmut zu vermeiden, wurde die Rürup – Rente geschaffen.Der Nachteil, sowohl bei Rürup als auch bei Riester: die Beiträge während der Ansparzeit sind steuerbefreit, auch die Zuschüsse, die man dazu erhält. Das ändert sich jedoch, sobald man die entsprechende Rürup,- oder Riester – Rente bezieht. Diese wird dann nämlich besteuert, da sie als ganz normales Einkommen zählt. Das gleiche gilt übrigens jetzt auch für die gesetzliche Altersrente, die ebenfalls in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden muss.

Der Anteil, der versteuert wird, hängt vom so genannten Besteuerungsanteil ab. Da Endziel der Rentenreform ist, dass zum Schluss alle Altersrenten voll versteuert werden, steigt dieser Anteil jedes Jahr an. Dieses Jahr lag er bei vierundfünfzig Prozent und er steigt jedes Jahr um zwei Prozent. Mit diesem Satz wird die Rente im ersten Bezugsjahr besteuert, danach hat man einen Freibetrag zur Verfügung, der für den Rest des Rentenbezug gilt. Dieser Freibetrag bleibt jedoch auch gleich, wenn die Rente einmal erhöht wird. Das bedeutet, das ein größerer Anteil der Rente versteuert werden muss. Versteuert wird übrigens nicht die Nettorente, sondern die Bruttorente, also der Betrag, den man vor Abzug von Sozialversicherungsabgaben erhält. Ob sich also eine Rürup, – oder Riester – Rente überhaupt rechnet, hängt sehr von der indivduellen Einkommenssituation und damit der Steuerquote ab. Wer noch weitere erwähnenswerte Einnahmen im Alter hat, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Zinsen, der zahlt bei der privaten Rente zum Schluss möglicherweise drauf. Wer außer der gesetzlichen Altersrente keine weiteren Einkünfte hat, wird nur dann eine schlechtes Geschäft machen, wenn überhaupt, wenn er die Rente ungewöhnlich lange bezieht.

jetzt kommentieren? 03. November 2008

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