Monatsarchiv für Dezember, 2008
Auch wenn die allgemeine Meinung das Gegenteil behauptet, so lohnt es sich auch für Selbstständige, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.So waren im vergangenen Jahr immerhin knapp vierhundert Tausend Selbstständige, angefangen vom Handwerker über Künstler bis zum Lehrer freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge sind zwar nach Ansicht mancher dieser Betroffenen zu hoch, jedoch ist dabei zu Bedenken, dass man dafür nicht nur Ansprüche für eine spätere Rentenzahlung aufbaut, sondern auch alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wahrnehmen kann. Das bedeutet dann auch für den Selbstständigen, dass er nach einer Krankheit Anspruch auf Reha – Maßnahmen hat oder auch eine Erwerbsminderungsrente erhält, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ebenso sind Angehörige geschützt, falls der Versicherte vor der Zeit sterben sollte. Wie auch bei allen Arbeitnehmern, erhalten auch Selbstständige für die Zeiten der Kindererziehung entsprechende Wartezeiten gutgeschrieben.
Selbstständige haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie die Höhe ihres Beitrags selbst bestimmen können, während der Arbeitnehmer hier keine Wahl hat. Zur Wahl steht zum Beispiel der so genannte Regelbeitrag. Dieser ist so berechnet, dass man pro Jahr damit genau einen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto erwirbt. Der Beitrag beläuft sich dafür in diesem Jahr auf durchschnittlich vierhundertfünfzig Euro pro Monat. Dafür erwirbt man pro Jahr einen Rentenanspruch von derzeit etwas über fünfundzwanzig Euro.
Man kann den Beitrag aber auch abhängig von Einkommen machen, so dass man bei guter Verdienstlage eine entsprechend höhere Rente erhält. Wer gerade in die Selbstständigkeit startet, muss in den ersten drei Jahren nur die Hälfte des Regelbeitrages einzahlen ohne dabei Ansprüche zu verlieren.
Der Ertrag dieser Beiträge kann sich durchaus mit anderen Vorsorgemaßnahmen messen. So hat eine Lebensversicherung derzeit eine durchschnittliche garantierte Rendite von etwas über zwei Prozent. Bei der Rentenversicherung liegt die Rendite nach Berechnungen von Experten zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Prozent.
31. Dezember 2008
Harz IV – Empfänger haben nach der aktuellen Regelung bei der Rente massive Nachteile. Das soll sich jetzt rückwirkend wieder verbessern.Die Rückwirkung soll, wenn man dem Ministerium glauben schenken darf, bis zur Jahrtausendwende reichen. Diese Meldung ist noch nicht offiziell, aber aus dem Sozialministerium drang ein entsprechendes Gerücht an die Öffentlichkeit, das entsprechende Pläne zur Zeit ausgearbeitet würden. Ob und wann die Verbesserung für die Rentenansprüche von Langzeitarbeitslosen tatsächlich Gesetz wird, steht hingegen noch nicht fest.
Um die Rentenansprüche von Harz IV – Empfängern zu verbessern soll eine Änderung bei der Anrechnung von Beitragszeiten erfolgen. So war es bisherige Praxis, dass Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld II, also Harz IV, beziehungsweise die frühere Arbeitslosenhilfe bezogen hat, lediglich als Pflichtbeitragszeit anerkannt wurde. Dies soll sich nun angeblich ändern und diese Zeiten sind dann künftig auch zusätzlich Anrechnungszeiten. Das kann, je nach Einzelfall, bis zu einem halben so genannten Entgeldpunkt für jedes Jahr ausmachen, in dem der Betroffene diese entsprechenden Leistungen bezogen hat. Das bedeutet konkret in Zahlen, dass man für ein Jahr Leistungsbezug künftig einen späteren Rentenanspruch von dreizehn Euro in den westlichen Bundesländern und elffünfzig in den neuen Bundesländern hätte. Das ist eine wesentliche Verbesserung zur jetzigen Regelung, die lediglich einen durchschnittlichen Rentenanspruch pro Jahr Bezug von gerade etwas über zwei Euro ergibt.
Diese Besserstellung ist jedoch an Bedingungen geknüpft. So soll diese Vergünstigung nur derjenige erhalten, dessen Rentenkonto ohne diese Anrechnung weniger als dreißig Entgeltpunkte aufweist. Das sind in Zahlen etwas achthundert Euro Rente. Wer bereits vorher soviel Punkte sammeln konnte, der wird nicht in den Genuss der Besserstellung kommen. Das Geld, um diese zusätzlichen Rentenansprüche zu finanzieren, soll aus Steuermitteln bereit gestellt werden.
30. Dezember 2008
Die Finanzkrise verändert unseren Alltag und bringt wieder längst vergessene Dinge zu Tage. So ist Kurzarbeit seit langem wieder ein aktuelles Thema. Viele Betriebe, insbesondere in der Autoindustrie und bei deren Zulieferen, müssen Kurzarbeit beantragen, um den Auftragsrückgang ohne Entlassungen zu kompensieren. Kurzarbeit kann durchaus über mehrere Monate bestehen. Zwar kommen die Angestellten dadurch in den ungewollten Genuss von mehr Freizeit, jedoch ist dieser Vorteil teuer erkauft. Wie es den Betrieben in Zukunft ergehen wird, kann im Augenblick niemand vorhersehen. So sind Entlassungswellen im nächsten Jahr durchaus realistisch, sollte die Krise nicht bald überwunden werden, wofür es zur Zeit keine realistischen Anzeichen gibt. Ganz im Gegenteil, steht uns das Schlimmste wohl noch bevor.
Kurzarbeit bedeutet für die Betroffenen natürlich auch weniger Einkommen – dies ist schließlich Zweck dieses Instrumentes der Arbeitsmarktpolitk. Die Unternehmen wollen dadurch Lohnkosten einsparen, um den Betrieb möglichst lange weiterführen zu können, bis sich die Auftragslage wieder bessert.
Abgesehen von der Kürzung bleibt das Gehalt aber ansonsten bei Kurzarbeit versicherungsrechtlich unangetastet. So werden nach wie vor Sozialabgaben und Lohnsteuern abgeführt. Um jedoch Nachteile durch die Kürzung bei sozialen Ansprüchen zu vermeiden, wird bei der Berechnung der Sozialabgaben ein höheres Gehalt zu Grund gelegt, als tatsächlich bezahlt wird. Es werden achtzig Prozent des Betrags dazu gerechnet, der den Unterschied zwischen dem normalen Gehalt und dem Kurzarbeitergeld ausmacht. Die Sozialabgaben auf diese Differenz zahlt der Arbeitgeber alleine. So entsteht ein beinahe ungekürzter Rentenanspruch während der Kurzarbeit, für die der Angestellte aus eigener Tasche deutlich geringere Beiträge abführen muss.
26. Dezember 2008
Die angeblichen Erfolge, die die Riester – Rente inzwischen angeblich hat, sehen in der Realität etwas anders aus. Die Zuwachsraten, die bei dieser staatlich geförderten Form der privaten Altersvorsorge zu verzeichnen sind, sehen nur auf dem Papier gut aus. Ein bedeutender Teil aller Bürger, die sich für einen Riester – Vertrag entschlossen haben, haben diesen inzwischen lange vor der Fälligkeit wieder gekündigt. Beinahe eine Million Kündigungen liegen bereits jetzt schon vor. Die Gründe dafür hat der Verbraucherschutz untersucht und das Ergebnis betätigt das Misstrauen gegenüber dieser Altersvorsorge.Die Riester – Rente trägt ihren Namen nach ihrem Initiator, dem damaligen Arbeitsminister Riester. Diese seit sieben Jahren bestehende staatlich geförderte private Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer betreiben aktuell etwas über zwölf Millionen Bürger. Dreiviertel dieser Sparer hat sich für einen Riester – Vertrag in Form einer Rentenversicherung entschieden, der Rest für verschiedenen andere Riester – Produkte.
Da diese Verträge der Altersvorsorge dienen, haben sie nahe liegender Weise eine lange Laufzeit, manche bis zu dreißig Jahren. Trotzdem haben über eine Million Kunden ihren Riester – Vertrag schon wieder gekündigt oder besparen ihn nicht mehr. Der Verbraucherschutz nennt als Grund dafür, dass gerade die Rentenversicherungsverträge eine sehr kostspielige Angelegenheit seien und für die meisten Kunden auf Grund ihrer komplizierten Struktur auch kaum verständlich. Daher wissen viele beim Abschluss gar nicht genau, welche Kosten mit dem Vertrag eigentlich auf sie zukommen.
So sind die Provisionen für solche Verträge extrem hoch, ähnlich wie bei Lebensversicherungen. Kein Wunder, dass diese Riester – Variante auch aggressiv verkauft wird. Wer sich diese Gebühren sparen will, sollte seine Riester – Förderung besser in einen Banksparplan oder einen Fonds investieren.
Jedenfalls beschweren sich immer mehr Sparer bei der Finanzaufsicht über ihre Riester – Verträge.. Der Verbraucherschutz jedenfalls rät, von einer Riester – Rentenversicherung besser in eine anderes gefördertes Produkt zu wechseln. Schon mit einem minimalen Renditegewinn kann man auch hohe Wechselgebühren wieder kompensieren.
Enttäuscht sind viele darüber, dass der Staat die Riester – Produkte, die er selbst fördert, nicht richtig kontrolliert. So gibt es zum Beispiel keine Vorschriften über die Provisionshöhe. Daher kommt es häufig vor, dass die Nebenkosten eines Riester – Vertrages höher sind, als der gesamte staatliche Zuschuss.
22. Dezember 2008
Auch ohne große Sparleistungen kann man etwas für die private Altersvorsorge tun. Wer wenig sparen kann oder will, der hat trotzdem Möglichkeiten, ohne großen Verzicht etwas für die spätere Rente zu tun. So kann man Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld oder Überstunden statt in den Konsum in die private Altersvorsorge fließen lassen. Ein Verzicht, den man kaum bemerkt, der aber eine spürbare Wirkung hat.Das funktioniert, seit es in vielen Firmen so genannte Arbeitszeitkonten gibt. Eingeführt wurden sie, um die Arbeitszeit flexibler zu gestalten, damit die Arbeitnehmer bei guter Auftragslage zur Verfügung stehen und bei schlechter mehr Freizeit in Anspruch nehmen können. Auf diese Arbeitszeitkonten kann man alle möglichen Leistungen einzahlen, so zum Beispiel auch nicht genommene Urlaubstage und alle anderen Leistungen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, wie etwa auch das Urlaubsgeld.
Die Besonderheit bei Sparen auf Zeitwertkonten besteht darin, dass diese Beträge sowohl steuerfrei sind und auch nicht mit Sozialabgaben belastet werden. Auszahlen lassen kann man sich sein Guthaben, anders als bei den meisten Rentenplänen, jederzeit. Die Planung der privaten Altersvorsorge ist also allein Sache des Arbeitnehmers und seinem Arbeitgeber.
Das Finanzamt kann man elegant aus dieser Angelegenheit heraus halten. So sind Lohnzahlungen und alle anderen Leistungen, die der Arbeitgeber auf ein Zeitwertkonto einzahlt, nach höchstricherlicher Auffassung kein ausgezahlter Arbeitslohn. Das bedeutet konkret: es wird keine Lohnsteuer fällig, aber ebenso wenig Sozialabgaben. Steuern und Sozialabgaben muss man erst dann abführen, wenn man sich das Guthaben auszahlen lässt. Das klingt, als hätte man also doch keinen Vorteil und die Zahlungspflicht würde lediglich später einsetzen. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Eine Auszahlung als private Altersvorsorge ist steuerlich wesentlich besser gestellt als Arbeitslohn.
Zeitwertkonten sind auch dann sicher, wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, da er diese Konten entsprechend anlegen muss, so dass seine Gläubiger darauf nicht zugreifen können.
18. Dezember 2008
Nach einer bescheidenen Rentenerhöhung in diesem Jahr, steht den Rentnern im kommende prompt eine nicht unerhebliche Rentenkürzung ins Haus. Grund dafür ist der neue Gesundheitsfonds, der ab nächstem Jahr das System der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen soll. In diesen Fonds zahlen ab Januar alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge. Der Fonds wiederum verteilt die Geld an die einzelnen Versicherer. Im Zuge der Einführung des Fonds wird der Beitragssatz für die Krankenversicherung vereinheitlicht und wird künftig für alle Versicherten bei 15,5 Prozent liegen. Das wiederum heißt: für die überwiegende Mehrzahl aller Bürger wird die Krankenversicherung teurer werden, da der Großteil der Krankenkassen bislang geringer Beiträge erhoben haben.
Dies trifft natürlich auch die Rentner, die von ihrem Alterseinkommen auch Krankenkassenbeiträge entrichten müssen. Geld sparen werden nur diejenigen, die bislang in einer Kasse versichert waren, deren Beiträge noch höher als der künftige Einheitssatz waren. Das ist jedoch der weitaus geringere Teil aller Versicherten, für die Mehrheit wird weniger von der Rente übrig bleiben als bislang. Das erste Mal wird der neue Beitragssatz im Januar des nächsten Jahres bei der Berechnung der Sozialabgaben berücksichtigt.
Im Schnitt werden die Deutschen Rentner durch diese Preissteigerung ein halbes Prozent weniger Geld zur Verfügung haben als noch in diesem Jahr. Allein das verzehrt die diesjährige Rentenerhöhung schon zu einem guten Teil. Rechnet man die allgemeine Preissteigerung mit ein, so kommt faktisch eine Rentenkürzung dabei heraus.
Die Bundesregierung versucht diesen Umstand aus Anlass einer Anfrage zu beschönigen, indem sie anführt, die Rentner seien nicht stärker betroffen als alle anderen Bürger auch, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wären. Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit, da zumindest ein Teil der Arbeitnehmer wesentlich größere Lohnerhöhungen erhalten haben als die Rentner. Bedenkt man, dass die Renten auch wesentlich geringer ausfallen als das letzte Nettogehalt des Ruheständlers, so erkennt man leicht, dass die Rentner sehr wohl überdurchschnittlich stark von der Erhöhung der Krankenkassebeiträge betroffen sind.
15. Dezember 2008
Private Rentenversicherungen bieten die verschiedensten Modelle an, über die man später eine Rente erhalten kann. Der Klassiker ist natürlich die Rente, bei der monatlich ein bestimmter Betrag einbezahlt wird, bis die Fälligkeit erreicht ist und man daraus eine lebenslange Rente erhält. Man kann aber auch eine Variante wählen, bei der man das Kapital auf einmal einzahlt, das die spätere Rente bringen soll. Ob sich das wirklich lohnt, sollte man aber vorher erst einmal ausrechnen.Bei einem Vergleich unterschiedlicher Angebote für Rentenversicherungen mit Einmalzahlung kamen deutliche Unterschiede zutage. An Hand einer Beispielrechnung wurden die Produkte verglichen. Dabei sollten jeweils sechzig Tausend Euro auf einmal angelegt werden, um dann daraus eine Rente zu erhalten. Das beste Angebot für Frauen erbrachte dabei eine lebenslange monatliche Rentenzahlung von knapp zweihundertdreißig Euro. Da Männer im Schnitt früher sterben, erhielten sie bei besten Angebot etwa fünfzehn Euro mehr. Diese Beträge waren für die nächsten zwanzig Jahre garantiert. Stirbt der Rentner vor dieser Zeit, erhalten die Erben diesen Betrag.
Das hört sich erst einmal gut an, aber man sollte erst genauer hinsehen. Würde man diesen Betrag von sechzig Tausend Euro zum Beispiel zu vier Prozent anlegen, ergäbe das eine Rendite von zweihundert Euro im Monat, die man allerdings noch versteuern müsste. Da dabei das Kapital erhalten bleibt, würde man diesen Betrag tatsächlich lebenslang erhalten.
Bei den Rentenmodellen sieht die Rendite jedenfalls nach zwanzig Jahren weniger günstig aus. Weder Frauen noch Männer hätten in dieser Zeit überhaupt ihr eingesetztes Geld wieder zurück erhalten. Die Rendite stimmt erst, wenn man diese Rente wenigsten dreißig Jahre bezogen hat, und dann sind es auch nur magere zwei Prozent, diese ebenfalls noch unversteuert. Es kommt nämlich hinzu, dass auch der Ertrag aus einer Rentenversicherung der Steuerpflicht unterliegt, wenn auch zu bevorzugten Konditionen. Angeblich sollen die Kunden dieser Policen jedoch laut Angaben der Unternehmen mehr als nur die Garantierente erhalten, sondern auch eine Zusatzrendite ausgezahlt bekommen. Nimmt man an, die tatsächlich Rente läge fünfzig Prozent über der garantierten, wäre die Rendite jedoch noch immer äußerst bescheiden. Nach zwanzig Jahren wären es nämlich gerade einmal dreieinhalb Prozent, erst nach dreißig Jahren hätte der Kunden über fünf Prozent erwirtschaftet. Jedoch muss man ein stolzes Alter erreichen, wenn es gelingen soll, über dreißig Jahre diese Rente zu beziehen.
12. Dezember 2008
Die sinkenden Arbeitslosenzahlen der letzten zwei Jahre täuschen darüber hinweg, dass damit keineswegs das wichtigste Problem gelöst wurde, dass mit längerer Arbeitslosigkeit zusammenhängt. So ist ein Leben am Existenzminimum für Millionen der arbeitenden Bevölkerung nicht nur noch ein Problem, sondern eines, das sich beständig verschärft.Nach einer aktuellen Erhebung ist die Zahl von Menschen, die zwar arbeiten, aber trotzdem auf staatliche Unterstützung in Form von Harz IV angewiesen sind, erheblich gestiegen. Insgesamt benötigen fast anderthalb Millionen Berufstätige Geld vom Staat, da sie von ihrem Einkommen nicht existieren können. Ein Anspruch auf ergänzendes Harz IV besteht nämlich nur dann, wenn das Einkommen geringer ist als das der Anspruch, der sich nach den Regeln für das Arbeitslosengeld II ergeben würde. Die Agentur für Arbeit füllt in diesem Fall die Lücke auf, die zwischen Arbeitseinkommen und Harz IV – Anspruch besteht. Dabei sind vor allen Dingen die familiären Verhältnisse entscheidend, da sich der Harz IV – Anspruch im wesentlichen nach der Anzahl der Personen richtet, die in einem Haushalt, genauer einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, leben.
Die meisten so genannten „Aufstocker” sind Arbeitnehmer, die einer geringfügigen Beschäftigung, also meist einem 400 – Euro – Job, nachgehen. Diese Art von Beschäftigungsverhältnis nimmt seit Jahren stark zu. Obwohl es eigentlich dazu geschaffen wurde, Spitzen beim Personalbedarf unbürokratisch abzufangen, dient es heute vor allem dazu, Vollzeitarbeitsplätze durch weitgehend sozialabgabenfreie Teilzeitbeschäftigung zu ersetzen.
Wer wenigstens achthundert Euro im Monat nach Hause bringt, muss am seltensten auf ergänzendes Harz IV zurückgreifen. Wer zwischen vierhundert und achthundert Euro verdient, muss naturgemäß häufiger auf staatliche Hilfe bauen. Dabei lässt sich an Hand dieser Einkommenszahlen nicht ermitteln, ob es sich dabei um Teilzeit oder eine Vollbeschäftigung handelt.
Die untersuchenden Wissenschaftler glauben, dass gerade deshalb so viele neue Aufstocker hinzu gekommen sind, da in der letzten Zeit viele ehemaligen Langzeitarbeitslosen zumindest wieder eine Teilzeitbeschäftigung gefunden haben.
09. Dezember 2008
Ein wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge ist nach weit verbreiteter Meinung die selbst genutzte Immobilie. Das ist prinzipiell auch richtig. Damit die Altersvorsorge jedoch nicht zu eine Belastung wird statt zu einem Vorteil, muss man bei der Anschaffung der eigenen vier Wände einiges beachten. Das gilt ebenso für diejenigen, die eine Immobilie vermieten wollen.Erster wichtiger Tipp zu diesem Thema: man sollte nur Geld ausgeben und verplanen, dass man auch tatsächlich besitzt. Es ist zwar verführerisch, eine Erbschaft, die man sicher glaubt irgendwann zu bekommen oder die Rendite aus einer Geldanlage schon in die Finanzierung mit einzurechnen. Das ist jedoch ein großes Risiko. Die Erbschaft kann wertlos sein, die Rendite viel niedriger als erwartet. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man nur tatsächliches Vermögen und Einnahmen verplanen, so zum Beispiel das regelmäßige Gehalt. Kommt dennoch ein unerwarteter Geldsegen, umso besser. Den kann man dann etwas für Sondertilgungen verwenden.
Bei einem Darlehen kommt es nicht nur auf eine möglichst niedrige Rate an. Dem gleichen Irrtum verfallen viele Autokunden, die ein Fahrzeug leasen und nur die monatliche Zahlung im Auge haben. Tatsächlich zahlen sie jedoch sehr viel mehr für ihr Fahrzeug als ein Barzahler. Genau so verhält es sich bei Immobilienkrediten. Die Raten sind nur deshalb so niedrig, weil der Tilgungsanteil sehr gering ist, meistens bei einem Prozent. Das bedeutet jedoch, dass man zum einen sehr lange am Kredit abbezahlt und außerdem der Bank eine riesige Summe Zinsen zahlen muss. Daher sollte man die Tilgung so hoch wählen, wie man es sich nur leisten kann. Dann gehört einem das Haus früher und man spart ein Vermögen an Zinsen.
Man sollte keine Steuervorteile in die Finanzierung einrechnen. Das hat für tausende Anleger zu einer Katastrophe geführt, die nunmehr auf unvermietbaren Ostimmobilien sitzen. Der größte Steuervorteil nutzt nichts, wenn die Immobilie keine Mieteinnahmen bringt. Daher kann man nur diese in die Finanzierung seriöser Weise mit einbeziehen.
Wer sich zu einem Hausbau entschließt, wird in der Regel das erste Mal, und vermutlich auch das letzte Mal, ein solches Projekt bewältigen müssen. Folglich werden die meisten Bauherren kein Fachmann sein und daher viele Vertragsfallen gar nicht erkennen können. Bevor man also eine Vertrag bei einem Generalunternehmer oder Architekten unterschriebt, sollte man sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen.
Nimmt man eine Kredit auf, so berechnet die Bank an Hand des gesamten Einkommens, welche Schulden man sich maximal leisten kann. Geht man hier ans Limit, bleibt zum Leben nicht allzu viel übrig. Da eine Immobilienfinanzierung sehr lange läuft, sollte man darüber nachdenken, was man sich in dieser Zeit noch leisten will. Dieser Betrag muss vom Einkommen übrig bleiben.
Bevor man sich zu einem Kauf oder Bau entschließt, muss man genau darüber nachdenken, was man alles verwirklichen will. Erst wenn dies im Detail feststeht, kann man den Finanzbedarf abschätzen. Wünsche, die im nach hinein auftauchen, machen eine kostspielige Nachfinanzierung erforderlich, die man leicht vermeiden kann.
06. Dezember 2008
Auch wer im Ausland seine Brötchen verdient, muss sich um seine Rente keine Sorgen machen.Arbeiten au?erhalb Deutschlands ist mittlerweile nicht nur für viele eine Notwendigkeit, sondern auch ein Wunsch. Die Motive sind vielfältig. Man kann sowohl seinen Horizont erweitern, als auch einen neue Sprache in deren Mutterland erlernen. Auch die Verdienstmöglichkeiten sind andernorts oft besser als zu Hause. In manchen Fällen ist es der Wunsch, überhaupt wieder Arbeit zu finden, auch wenn man dafür die Heimat verlassen muss. Im letzten Jahr haben fast zweihundert Tausend Deutsche den Schritt gewagt, und sind in ein anderes Land übergesiedelt. Diese Möglichkeit wird auch vom Arbeitsamt unterstützt. Es gibt spezielle Angebote, die sich an Arbeitssuchende richten, die bereit sind, für einen Job ins Ausland zu gehen.
Es gibt viele Erfolgsgeschichten bei den Auswanderern. So mancher fühlt sich in seiner neuen Heimat so wohl, dass er gar nicht mehr zurückkehren will.
Für die Sozialversicherungen, also auch für die Rente, hat eine Auswanderung, auch wenn sie nur auf Zeit ist, Konsequenzen. Wer von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, für den bleibt alles beim Alten, solange der Vertrag höchstens ein Jahr lang läuft. Bei einem längeren Aufenthalt gelten die Regelungen der Sozialversicherungen des Gastlandes.
Sie Sozialversicherungsabkommen zwischen den EU – Staaten und anderen europäischen Ländern schützen Arbeitnehmer vor dem Verlust ihre Ansprüche. Zweck dieser Abkommen ist es, die Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb der EU zu fördern. Daher soll niemand Nachteile erleiden, weil er sich dazu entschließt, in einem anderen Land zu Leben und zu Arbeiten. So ist es durch diese Vereinbarungen auch kein Problem, während eines Arbeitslebens in verschiedenen Ländern tätig zu sein.
Konkret heißt das, dass jeder, der bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt war, auch aus diesem Land seine Rentenzahlungen für die entsprechende Zeit erhält. Etwas anderes gilt nur, wenn man von einer deutschen Firma ins Ausland geschickt wurde.
02. Dezember 2008