Altersvorsorge – Zeit ist Geld
Auch ohne große Sparleistungen kann man etwas für die private Altersvorsorge tun. Wer wenig sparen kann oder will, der hat trotzdem Möglichkeiten, ohne großen Verzicht etwas für die spätere Rente zu tun. So kann man Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld oder Überstunden statt in den Konsum in die private Altersvorsorge fließen lassen. Ein Verzicht, den man kaum bemerkt, der aber eine spürbare Wirkung hat.Das funktioniert, seit es in vielen Firmen so genannte Arbeitszeitkonten gibt. Eingeführt wurden sie, um die Arbeitszeit flexibler zu gestalten, damit die Arbeitnehmer bei guter Auftragslage zur Verfügung stehen und bei schlechter mehr Freizeit in Anspruch nehmen können. Auf diese Arbeitszeitkonten kann man alle möglichen Leistungen einzahlen, so zum Beispiel auch nicht genommene Urlaubstage und alle anderen Leistungen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, wie etwa auch das Urlaubsgeld.
Die Besonderheit bei Sparen auf Zeitwertkonten besteht darin, dass diese Beträge sowohl steuerfrei sind und auch nicht mit Sozialabgaben belastet werden. Auszahlen lassen kann man sich sein Guthaben, anders als bei den meisten Rentenplänen, jederzeit. Die Planung der privaten Altersvorsorge ist also allein Sache des Arbeitnehmers und seinem Arbeitgeber.
Das Finanzamt kann man elegant aus dieser Angelegenheit heraus halten. So sind Lohnzahlungen und alle anderen Leistungen, die der Arbeitgeber auf ein Zeitwertkonto einzahlt, nach höchstricherlicher Auffassung kein ausgezahlter Arbeitslohn. Das bedeutet konkret: es wird keine Lohnsteuer fällig, aber ebenso wenig Sozialabgaben. Steuern und Sozialabgaben muss man erst dann abführen, wenn man sich das Guthaben auszahlen lässt. Das klingt, als hätte man also doch keinen Vorteil und die Zahlungspflicht würde lediglich später einsetzen. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Eine Auszahlung als private Altersvorsorge ist steuerlich wesentlich besser gestellt als Arbeitslohn.
Zeitwertkonten sind auch dann sicher, wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, da er diese Konten entsprechend anlegen muss, so dass seine Gläubiger darauf nicht zugreifen können.
jetzt kommentieren? 18. Dezember 2008