Monatsarchiv für März, 2009
Die Folgen der Wirtschafts,- und Finanzkrise sind bei uns noch gar nicht in vollem Umfang angekommen. Erst nach und nach werden wir die Konsequenzen erleben – manch einer wird selbst noch im Rentenalter die Folgen zu spüren bekommen.
Inzwischen hören wir fast jeden Tag neue nach oben korrigierte Prognosen, wie stark die Arbeitslosigkeit durch die Wirtschaftskrise allein in diesem Jahr noch steigen wird. Das ist dramatisch, besonders für die Betroffenen. Wer jedoch innerhalb eines Jahres wieder einen Job findet, der hat wenigstens in Bezug auf die spätere gesetzliche Rente keine großen Nachteile zu erwarten. Darüberhinaus gelten seit Jahresanfang für ältere Arbeitslose wieder großzügigere Regelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld I. Unter gewissen Voraussetzungen wird dieses nunmehr wieder länger als ein Jahr bezahlt, so dass der Absturz in Harz IV sich etwas länger hinauszieht und gleichzeitig die Chancen steigen, doch noch rechtzeitig wieder eine Beschäftigung zu finden. Der längere Bezug von Arbeitslosengeld hat auch Auswirkungen auf die Rentenanwartschaft. Die Betroffenen sind dadurch auch in dieser Hinsicht wesentlich besser gestellt als zuvor. Das Arbeitsamt zahlt nämlich unterschiedlich hohe Beiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld und für Harz IV – Empfänger. Daher hat Arbeitslosigkeit, auch wenn sie mehrmals im Leben vorkommt, keine allzu großen Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Es werden nämlich Beiträge entrichtet, die achtzig Prozent des letzten Gehaltes entsprechen. Wer also zweitausendfünfhundert Euro verdient hatte, wird bezüglich der Beiträge so gestellt, als würde er jetzt zweitausend Euro erhalten.
Ganz anders sieht es für Bezieher von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Harz IV aus. Für sie bedeutet diese gleichzeitig auch eine erhebliche Minderung ihrer Rentenansprüche. Nach einem Jahr endet der Bezug des Arbeitslosengeldes I und somit auch die entsprechenden Rentenbeiträge. Der Unterschied ist gravierend. Die Beiträge werden auf Grundlage eines angenommen Einkommens von grade einmal zweihundert Euro bezahlt! Das bedeutet, man erwirbt gerade einmal einen Rentenanspruch von etwas über zwei Euro pro Monat.
24. März 2009
Nicht jeder Beruf ist gleich gefährlich. Wer jedoch eine Tätigkeit ausübt, die mit einem besonders hohen Risiko einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls verbunden ist, für den ist die Erwerbsminderungsrente eine wichtige Absicherung.
Bei einigen Berufen ist schon im Voraus absehbar, dass er sehr wahrscheinlich nicht bis zur gesetzlichen Altersgrenze für den Rentenbezug ausgeübt werden kann. Dazu gehören vor allem Beschäftigungen, die mit schwerer körperlicher Arbeit verbunden sind, zum Beispiel auf dem Bau, oder die ein hohes Unfallrisiko haben, allen voran der Beruf des Dachdeckers, aber auch der des Schornsteinfegers. Wer einen solchen Beruf ausübt, hätte idealerweise eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung. Jedoch sind die Prämien gerade bei solchen Berufen für die meisten gar nicht bezahlbar oder eine solche Versicherung existiert gar nicht. Für die Betroffenen ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine besonders wichtige Absicherung für den Fall der Fälle. Wer dauerhaft durch Krankheit an einer weiteren Berufsausübung gehindert ist, erhält durch sie eine finanzielle Absicherung, die vor dem Gang zum Sozialamt bewahrt.
In den letzten zehn Jahren mussten dreihundert Tausend Arbeitnehmer weniger auf diese Absicherung zurückgreifen. Durch die Harz – Reformen wurden jedoch die Bedingungen für den Bezug deutlich verschlechtert. Wer überhaupt noch arbeitsfähig ist, muss jede ihm angebotene Tätigkeit annehmen, ungeachtet des früheren Berufes und Einkommens.
Die meisten Bezieher sind vollständig erwerbsunfähig, ein kleiner Teil nur eingeschränkt. Da jedoch die letzte Gruppe nur selten eine Teilzeitbeschäftigung findet, erhalten sie überwiegend eine volle Erwerbsminderungsrente.
Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt bei sechshundertsechzig Euro, bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit bei der Hälfte. Zu einer vollen Renten darf man seit diesem Jahr noch bis zu vierhundert Euro hinzu verdienen, bei einer Teilrente noch wesentlich mehr.
Die Gefahr der Erwerbsunfähigkeit betrifft nicht nur ältere Arbeitnehmer. Unfall und Krankheit können auch schon in der Ausbildung eine Berufsausübung unmöglich machen. Einen Anspruch darauf hat man bereits dann, wenn man nur einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Die Rentenhöhe wird, egal wann die Erwerbsminderung eintritt, auf der fiktiven Grundlage berechnet, dass man bis zum sechzigsten Lebensjahr das letzte Einkommen bezogen hätte.
17. März 2009
Die Wirtschaftskrise hat die längst in Vergessenheit geratene Kurzarbeit wieder brandaktuell gemacht. Viele Unternehmen versuchen durch Beantragung von Kurzarbeit Arbeitsplätze zu retten und gleichzeitig auf die rückläufige Auftragslage zu reagieren.
Die betroffenen Arbeitnehmer haben durch die Kurzarbeit viel wenige Nachteile, als landläufig angenommen wird. Nicht nur, dass die Agentur für Arbeit den Lohnverlust weitgehend ausgleicht. Auch in Bezug auf die spätere Rente sind die Verlust nur minimal. Auch während der Kurzarbeit bleibt die Rentenversicherungspflicht erhalten. Die abgeführten Beiträge richten sich dabei nach dem geringeren Gehalt, dass in dieser Phase ausgezahlt wird. Aufgebracht wird der Beitrag vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Der Arbeitgeber beteiligt sich aber noch weitergehender. Er leistet zusätzlich noch Beiträge zur Rentenversicherung, die auf Basis von achtzig Prozent des Gehaltsverlustes berechnet werden.
Auf diese Weise macht sich die Kurzarbeit bei der späteren Rente kaum bemerkbar. Wer zum Beispiel 2.400 EUR Bruttoverdienst im Monat erhält und im Verlauf der Kurzarbeit 1000 EUR verdient, hat für diese Zeit einen Nettoverlust bei der späteren Rente für diesen Zeitraum von etwa drei Euro. Bei normalem Verdienst würde ein Rentenanspruch pro Jahr von knapp fünfundzwanzig Euro entstehen, bei Kurzarbeit einer von knapp zweiundzwanzig. Dank des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags steht der Arbeitnehmer in Punkto Rente nach wie vor gut da. Würde dieser Zusatzbeitrag nicht gezahlt, würde nur ein Rentenanspruch von etwas über zehn Euro für dieses Jahr entstehen, also ein Verlust von fast fünfzehn Euro.
Kurzarbeit schadet der Rente kaum
Die Wirtschaftskrise hat die längst in Vergessenheit geratene Kurzarbeit wieder brandaktuell gemacht. Viele Unternehmen versuchen durch Beantragung von Kurzarbeit Arbeitsplätze zu retten und gleichzeitig auf die rückläufige Auftragslage zu reagieren.
Die betroffenen Arbeitnehmer haben durch die Kurzarbeit viel wenige Nachteile, als landläufig angenommen wird. Nicht nur, dass die Agentur für Arbeit den Lohnverlust weitgehend ausgleicht. Auch in Bezug auf die spätere Rente sind die Verlust nur minimal. Auch während der Kurzarbeit bleibt die Rentenversicherungspflicht erhalten. Die abgeführten Beiträge richten sich dabei nach dem geringeren Gehalt, dass in dieser Phase ausgezahlt wird. Aufgebracht wird der Beitrag vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Der Arbeitgeber beteiligt sich aber noch weitergehender. Er leistet zusätzlich noch Beiträge zur Rentenversicherung, die auf Basis von achtzig Prozent des Gehaltsverlustes berechnet werden.
Auf diese Weise macht sich die Kurzarbeit bei der späteren Rente kaum bemerkbar. Wer zum Beispiel 2.400 EUR Bruttoverdienst im Monat erhält und im Verlauf der Kurzarbeit 1000 EUR verdient, hat für diese Zeit einen Nettoverlust bei der späteren Rente für diesen Zeitraum von etwa drei Euro. Bei normalem Verdienst würde ein Rentenanspruch pro Jahr von knapp fünfundzwanzig Euro entstehen, bei Kurzarbeit einer von knapp zweiundzwanzig. Dank des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags steht der Arbeitnehmer in Punkto Rente nach wie vor gut da. Würde dieser Zusatzbeitrag nicht gezahlt, würde nur ein Rentenanspruch von etwas über zehn Euro für dieses Jahr entstehen, also ein Verlust von fast fünfzehn Euro.
01. März 2009