Tagesarchiv für den 24. März 2009

Wirtschaftskrise, Rente und Harz IV

Die Folgen der Wirtschafts,- und Finanzkrise sind bei uns noch gar nicht in vollem Umfang angekommen. Erst nach und nach werden wir die Konsequenzen erleben – manch einer wird selbst noch im Rentenalter die Folgen zu spüren bekommen.

Inzwischen hören wir fast jeden Tag neue nach oben korrigierte Prognosen, wie stark die Arbeitslosigkeit durch die Wirtschaftskrise allein in diesem Jahr noch steigen wird. Das ist dramatisch, besonders für die Betroffenen. Wer jedoch innerhalb eines Jahres wieder einen Job findet, der hat wenigstens in Bezug auf die spätere gesetzliche Rente keine großen Nachteile zu erwarten. Darüberhinaus gelten seit Jahresanfang für ältere Arbeitslose wieder großzügigere Regelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld I. Unter gewissen Voraussetzungen wird dieses nunmehr wieder länger als ein Jahr bezahlt, so dass der Absturz in Harz IV sich etwas länger hinauszieht und gleichzeitig die Chancen steigen, doch noch rechtzeitig wieder eine Beschäftigung zu finden. Der längere Bezug von Arbeitslosengeld hat auch Auswirkungen auf die Rentenanwartschaft. Die Betroffenen sind dadurch auch in dieser Hinsicht wesentlich besser gestellt als zuvor. Das Arbeitsamt zahlt nämlich unterschiedlich hohe Beiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld und für Harz IV – Empfänger. Daher hat Arbeitslosigkeit, auch wenn sie mehrmals im Leben vorkommt, keine allzu großen Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Es werden nämlich Beiträge entrichtet, die achtzig Prozent des letzten Gehaltes entsprechen. Wer also zweitausendfünfhundert Euro verdient hatte, wird bezüglich der Beiträge so gestellt, als würde er jetzt zweitausend Euro erhalten.

Ganz anders sieht es für Bezieher von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Harz IV aus. Für sie bedeutet diese gleichzeitig auch eine erhebliche Minderung ihrer Rentenansprüche. Nach einem Jahr endet der Bezug des Arbeitslosengeldes I und somit auch die entsprechenden Rentenbeiträge. Der Unterschied ist gravierend. Die Beiträge werden auf Grundlage eines angenommen Einkommens von grade einmal zweihundert Euro bezahlt! Das bedeutet, man erwirbt gerade einmal einen Rentenanspruch von etwas über zwei Euro pro Monat.

 

 

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