400-Euro-Jobs für Frührentner
06.Juni 2008
Wer vorzeitig in den Ruhestand geht oder aus gesundheitlichen Gründen gehen muss, hat stets mit erheblichen Abschlägen bei der Rente zu rechnen. Zwar ist dies abhängig vom Alter bei Beginn des Rentenbezugs; je früher dieser beginnt, desto höher sind naturgemäss die Einbussen. Dies gilt auch für die Erwerbsminderungsrente.Gut, wenn man in dieser Situation noch etwas zur Rente hinzu verdienen kann. Jedoch sind Frührentner dabei gewissen Einschränkungen unterworfen, die bei Missachtung die Höhe des Rentenbezugs beeinträchtigen oder sie gar ganz wegfallen lassen. Wer sich über dieses Thema vor Aufnahme einer Tätigkeit nicht ausreichend informiert hat, kann nach Prüfung durch die Rentenversicherugsanstalt ein unangenehme Überraschung erleben. Anders als für Rentner über fünfundsechzig Jahren war nämlich bislang die Hinzuverdienstgrenze für Rentner wegen Erwerbsminderung abweichend geregelt. Das monatliche Maxium betrug nämlich dreihundertfünfundfünfzig Euro. Das wäre nicht unbedingt problematisch, gäbe es nicht die 400-Euro-Jobs, die für ein Nebeneinkommen in aller Regel erste Wahl sind. Viele Frührentner haben in dem Glauben, das ein Minijob die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreitet damit ihre Rente aufgebessert. Da die Rentenanstalt über die Art und Höhe des Nebeneinkommens informiert wird, hatte dies regelmässig Rentenkürzungen für die Betroffenen zur Folge. Je nach Rentenhöhe konnte durch die Überschreitung dieser Verdienstgrenze sogar der komplette Rentenanspruch entfallen. Eine Folge, die je nach Vermögensverhältnissen des Betroffenen nicht nur ärgerlich, sondern geradezu fatal sein konnte.
Um der täglichen Praxis gerecht zu werden, wurde diese Verdienstgrenze jetzt auch für Frührentner auf auf vierhundert Euro angehoben. Damit steht die Möglichkeit, als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente nebenher zu arbeiten im Einklang mit dem Angebot, das ja meistens 400-Euro-Jobs sind. Die Regelung gilt rückwirkend ab Jahresbeginn 2008. Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, braucht sich um diese Verdienstgrenzen allerdings nicht mehr zu kümmern. Er darf ganz nach Lust und Möglichkeit verdienen, dies interessiert dann allein noch das Finanzamt, aber nicht mehr den Rentenversicherer.
Das Thema Nebenverdienst für Rentner wird in Zukunft wohl immer brisanter werden. Die faktisch sinkenden Rentenansprüche und die nach wie vor nicht ausreichende private Vorsorge bei vielen Arbeitnehmern, wird einen Hinzuverdienst oft unumgänglich machen.
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