Altersarmut – die Rentenversicherung fühlt sich in der Pflicht

11.Juli 2008

Die deutsche Rentenversicherung, über Jahrzehnte die Basis für die Altersvorsorge aller Arbeitnehmer, hat zu den Folgen der Rentenreformen Position bezogen. Die sukzessive Absenkung der Rentenansprüche bei gleichbleibenden Beiträgen hat für weite Teile der Bevölkerung einschneidende Konsequenzen für ihren Lebensstandard im Rentenalter. Schon jetzt ist absehbar, dass nicht wenige später auf dem Niveau der Grundrente werden existieren müssen, sofern sie nicht privat vorgesorgt haben, um ihre Einnahmen für das Seniorendasein aufzustocken. Letzteres ist jedoch nicht allen möglich, zumindest nicht in einem Umfang, wie er im Einzelfall vielleicht erforderlich wäre. Allein längere Zeiten von Arbeitslosigkeit senken den späteren Anspruch mitunter so erheblich, dass die Zusatzrenten dies nicht ausgleichen können, zumal alle Extraeinnahmen voraussichtlich auf die Grundrente angerechnet werden. Gerade für solche Problemfälle fordert die Rentenversicherung Leistungsverbesserungen, die insbesondere Langzeitarbeitslosen zugute kommen soll, die, sofern im fortgeschrittenen Alter, oft keine neue Anstellung mehr finden und somit die wichtigen letzten Beitragsjahre bis zum Renteneintritt keine Ansprüche mehr erwerben. Daher soll die Arbeitsverwaltung sich an den Kosten der Rentenaufstockung dieser Personengruppe beteiligen, meint die Rentenversicherung.Eine Versorgungslücke sieht die Anstalt auch bei Personen, die durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden. Da sie nach der geltenden Regelung nur noch einen minimalen Anspruch auf Leistungen haben, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auch über Riester,- und betriebliche Zusatzrenten dieses Lebensrisiko abzusichern. Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung vom individuellen Risiko abhängig ist, können sich viele Versicherte einen Zusatzschutz nicht leisten und tragen die Folgen einer Invalidität letztlich selbst. Die Folge ist dann meist eine Abhängigkeit von der Grundversorgung, also im Ergebnis unverschuldete Altersarmut. Anbieter von Zusatzversicherungen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, dieses Risiko in ihren Verträgen zu berücksichtigen. Die Branche scheint dem insgesamt nicht abgeneigt. Auch für Unternehmer und Freiberufler fordert die Rentenversicherung einen Schutz vor Altersarmut. Er soll durch eine Zwangsversicherung in der Rentenkasse erreicht werden, damit die Betroffenen im Alter nicht den Sozialkassen zur Last fallen.

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