Altersvorsorge – der Arbeitgeber hilft
22.April 2008
Die finanzielle Vorsorge für das Alter sollte im Idealfall auf mehreren Beinen stehen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, die die (immer mehr schrumpfende) Basis für die spätere Rente darstellt, hat der Gesetzgeber auch die Unternehmen in die Pflicht genommen. Das Altersvermögensgesetz verpflichtet den Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Die genannte Vorschrift wurde in der Absicht geschaffen, dieses Vorsorgeinstrument zu stärken. Allerdings muss der Beschäftigte die betriebliche Altersversorgung mit eigenen Mitteln bestreiten. Das Unternehmen ist nicht gezwungen sich daran zu beteiligen.Eingezahlt wird in den vom Betrieb angebotenen Vertrag im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung. Das bedeutet, es wird ein bestimmter Betrag des Verdienstes direkt zur Vermögensbildung abgezweigt. Dieser seit 2002 bestehende Anspruch zwingt den Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot bereit zu halten, allerdings hat er dabei einen großen Spielraum. Es gibt für die Beschäftigten keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme. So darf der Betrieb seinen Angestellten bei einer existierenden Pensionskasse,- oder Fonds diese darauf verweisen. Fehlen diese Einrichtungen, kann die Firma verlangen, dass eine Direktversicherung abgeschlossen wird.
Besonderheiten können auftreten, wenn ein gültiger Tarifvertrag Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. Hier muss der sogenannte Tarifvorbehalt geregelt sein, damit der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge aus Teilen seines Tariflohns bestreiten darf. Der Tarifvertrag kann auch die Tür zu einem Versorgungswerk öffnen. Hier muss im Einzelfall nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifvertrages entschieden werden. Dies betrifft inzwischen einen Großteil der verschiedenen Branchen. Dort getroffenen Regelungen können durchaus auch zusätzlichen Leistungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten, so zum Beispiel Zuschüsse des Arbeitgebers zum Eigenanteil des Beschäftigten.
Artikel gespeichert unter: Altersvorsorge
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren