Arbeiten ohne Sozialversicherungsabgaben
22.Juni 2008
Sommerzeit ist auch Ferienzeit. In diesen Tagen beginnen in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Das bedeutet für die Schüler nicht nur sechs Wochen Ruhe vor der Penne, sondern bieten auch eine gute Gelegenheit, das Taschengeld aufzubessern. Vielen bleibt ohnehin keine Wahl, als etwas hinzuverdienen, da die sinkenden Einkommen der Eltern und die steigenden Preise sich nahe liegender Weise auch auf die finanzielle Ausstattung der Kinder niederschlagen. Für Studenten gilt dies in besonderem Maße, da sie meist ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten müssen. Wer dies auch ohne Ferienjob schafft, arbeitet für eine größere Anschaffung oder für den nächste Urlaub.Schüler und Studenten genießen bei der Arbeit einen ganz besonderen Vorteil, um den sie wohl von den meisten Arbeitnehmern beneidet werden. Ihr Einkommen, dass sie in der schulfreien Zeit erhalten, ist befreit von allen Sozialabgaben und die abgeführte Lohnsteuer erhält man problemlos wieder mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Von diesem Vorteil profitiert im Übrigen auch der Chef, denn auch er muss weder Beiträge für die Rentenversicherung noch für die Pflegeversicherung abführen. Arbeitet man für Brutto gleich Netto macht auch ein mieser Job fast schon Spass und auch schwache Stundenlöhne können sich auf diese Weise rechnen.
Diese schöne Regelung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. In bestimmten Fällen werden dann leider doch Abgaben fällig. Keinen Einfluss auf eventuelle Abgaben hat es, wenn man dauerhaft einen Minijob bestreitet, sofern man mit diesem nicht mehr als vierhundert Euro im Monat verdient. Es spielt auch keine Rolle, wie viel man in den Ferien verdient – auch wer das Glück hat eine Arbeit zu finden die sehr gut bezahlt wird, darf das ganze Geld behalten. Eine Einschränkung gibt es in der zeitlichen Dauer der Beschäftigung. Mehr als 2 Monate pro Jahr oder fünfzig Werktage sind nicht drin, will man nicht unter die Sozialversicherungspflicht umgehen. Wer länger arbeiten will, kann dies wiederum nur nach den Regeln eines 400-Euro-Jobs, andernfalls wird er versicherungspflichtig.
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