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Herzlich willkommen auf rentencheck-online.de!

In jungen Jahren denken die meisten Menschen kaum an die Zukunft. Das Leben ist geprägt von Spontanität und Aktivität, kaum vermag man sich vorzustellen, einmal über weniger Energie zu verfügen. Doch die Altersvorsorge ist ein ungemein wichtiges Thema. Nur wer vorausplant und frühzeitig für das Leben nach der Arbeit vorsorgt, kann gelassen in die Zukunft blicken. Gerade in dieser Zeit, in der zunehmend weniger gesetzliche Rente ausbezahlt wird und die Kosten steigen, ist eine stabile Altersvorsorge existenziell.

Auf rentencheck-online.de erfahren Sie, welche Bestandteile der Absicherung sinnvoll sind. Wir zeigen Ihnen verschiedene Modelle der privaten Vorsorge auf und erläutern die jeweiligen Vor- und Nachteile. Auch die gesetzliche Rente unterziehen wir einer genauen Betrachtung, denn das System ist nicht leicht zu durchschauen. Unsere Beiträge beschränken sich auf die wesentlichen Aspekte und stellen diese verständlich dar. Bei uns werden die wichtigsten Informationen rund um die Altersvorsorge klar auf den Punkt gebracht und eingehend erläutert, damit Sie ganz genau Bescheid wissen!

Die Altersrente umfasst jedoch nur einen kleinen Teil der Vorsorgemöglichkeiten. Daneben sollte jeder auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, falls ein Unfall oder eine schwere Krankheit das Berufsleben unmöglich machen. Sicherlich ist dieser Gedanke unangenehm, dennoch ist auch in diesem Bereich eine private Vorsorge nicht nur sinnvoll, sondern sogar unerlässlich. Ebenso wichtig ist der Abschluss einer Unfallversicherung oder einer Unfallrentenversicherung. Diese unterstützt den Versicherten im Schadensfall mit einer einmaligen Zahlung oder einer kleinen monatlichen Rente. Die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung leisten nicht unbedingt bei jedem Unfallhergang. Personen, die beide Versicherungen abgeschlossen haben, sichern sich daher rundherum ab.

Ebenfalls ein wichtiges Thema der Vorsorge ist die Krankenversicherung. Nur wer im Krankheitsfall optimal betreut wird, kann sich vollständig erholen und das Leben wieder selber in die Hand nehmen. Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet jedoch immer weniger Leistung- bei steigenden Beiträgen. Wer sich rundum absichern möchte, sollte deshalb eine private Zusatzversicherung in Anspruch nehmen. Auf rentencheck-online.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich über die Details der privaten Krankenzusatzversicherung zu informieren. Denn nur wer weiß, welche Bestandteile einer solchen Versicherung wichtig und welche unnötig sind, kann aus der Vielzahl an Angeboten das richtige auswählen.

Wir möchten Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten, der alle Komponenten der Altersvorsorge beinhaltet und Ihnen hilft, das individuell für Sie beste Paket zusammenzustellen. Deshalb stellen wir Ihnen auf rentencheck-online.de ein so breites Spektrum an Möglichkeiten vor. Darüber hinaus befasst sich rentencheck-online.de mit allen relevanten Hintergründen. Da wir diese Seite täglich aktualisieren, erfahren Sie bei uns frühzeitig von Reformen und Neuerungen. Die seitliche Navigationsleiste schafft schnellen Zutritt zu den verschiedenen Themenbereichen, in die unsere Beiträge unterteilt sind. So gelangen Sie schnell zu den benötigten Informationen. Unsere Hintergrundbeiträge erleichtern das Verständnis des Systems enorm- wir sorgen dafür, dass Sie stets optimal informiert sind! Wir hoffen, dass rentencheck-online.de Ihnen manche Antwort bietet und Sie dabei unterstützt, die Basis für Ihre optimale Altersvorsorge zu finden!

jetzt kommentieren? 22. Januar 2009

Kurzarbeit und Rente

Die Finanzkrise verändert unseren Alltag und bringt wieder längst vergessene Dinge zu Tage. So ist Kurzarbeit seit langem wieder ein aktuelles Thema. Viele Betriebe, insbesondere in der Autoindustrie und bei deren Zulieferen, müssen Kurzarbeit beantragen, um den Auftragsrückgang ohne Entlassungen zu kompensieren. Kurzarbeit kann durchaus über mehrere Monate bestehen. Zwar kommen die Angestellten dadurch in den ungewollten Genuss von mehr Freizeit, jedoch ist dieser Vorteil teuer erkauft. Wie es den Betrieben in Zukunft ergehen wird, kann im Augenblick niemand vorhersehen. So sind Entlassungswellen im nächsten Jahr durchaus realistisch, sollte die Krise nicht bald überwunden werden, wofür es zur Zeit keine realistischen Anzeichen gibt. Ganz im Gegenteil, steht uns das Schlimmste wohl noch bevor.

Kurzarbeit bedeutet für die Betroffenen natürlich auch weniger Einkommen – dies ist schließlich Zweck dieses Instrumentes der Arbeitsmarktpolitk. Die Unternehmen wollen dadurch Lohnkosten einsparen, um den Betrieb möglichst lange weiterführen zu können, bis sich die Auftragslage wieder bessert.

Abgesehen von der Kürzung bleibt das Gehalt aber ansonsten bei Kurzarbeit versicherungsrechtlich unangetastet. So werden nach wie vor Sozialabgaben und Lohnsteuern abgeführt. Um jedoch Nachteile durch die Kürzung bei sozialen Ansprüchen zu vermeiden, wird bei der Berechnung der Sozialabgaben ein höheres Gehalt zu Grund gelegt, als tatsächlich bezahlt wird. Es werden achtzig Prozent des Betrags dazu gerechnet, der den Unterschied zwischen dem normalen Gehalt und dem Kurzarbeitergeld ausmacht. Die Sozialabgaben auf diese Differenz zahlt der Arbeitgeber alleine. So entsteht ein beinahe ungekürzter Rentenanspruch während der Kurzarbeit, für die der Angestellte aus eigener Tasche deutlich geringere Beiträge abführen muss.

jetzt kommentieren? 26. Dezember 2008

Arbeitende Arme

Die sinkenden Arbeitslosenzahlen der letzten zwei Jahre täuschen darüber hinweg, dass damit keineswegs das wichtigste Problem gelöst wurde, dass mit längerer Arbeitslosigkeit zusammenhängt. So ist ein Leben am Existenzminimum für Millionen der arbeitenden Bevölkerung nicht nur noch ein Problem, sondern eines, das sich beständig verschärft.Nach einer aktuellen Erhebung ist die Zahl von Menschen, die zwar arbeiten, aber trotzdem auf staatliche Unterstützung in Form von Harz IV angewiesen sind, erheblich gestiegen. Insgesamt benötigen fast anderthalb Millionen Berufstätige Geld vom Staat, da sie von ihrem Einkommen nicht existieren können. Ein Anspruch auf ergänzendes Harz IV besteht nämlich nur dann, wenn das Einkommen geringer ist als das der Anspruch, der sich nach den Regeln für das Arbeitslosengeld II ergeben würde. Die Agentur für Arbeit füllt in diesem Fall die Lücke auf, die zwischen Arbeitseinkommen und Harz IV – Anspruch besteht. Dabei sind vor allen Dingen die familiären Verhältnisse entscheidend, da sich der Harz IV – Anspruch im wesentlichen nach der Anzahl der Personen richtet, die in einem Haushalt, genauer einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, leben.

Die meisten so genannten „Aufstocker” sind Arbeitnehmer, die einer geringfügigen Beschäftigung, also meist einem 400 – Euro – Job, nachgehen. Diese Art von Beschäftigungsverhältnis nimmt seit Jahren stark zu. Obwohl es eigentlich dazu geschaffen wurde, Spitzen beim Personalbedarf unbürokratisch abzufangen, dient es heute vor allem dazu, Vollzeitarbeitsplätze durch weitgehend sozialabgabenfreie Teilzeitbeschäftigung zu ersetzen.

Wer wenigstens achthundert Euro im Monat nach Hause bringt, muss am seltensten auf ergänzendes Harz IV zurückgreifen. Wer zwischen vierhundert und achthundert Euro verdient, muss naturgemäß häufiger auf staatliche Hilfe bauen. Dabei lässt sich an Hand dieser Einkommenszahlen nicht ermitteln, ob es sich dabei um Teilzeit oder eine Vollbeschäftigung handelt.

Die untersuchenden Wissenschaftler glauben, dass gerade deshalb so viele neue Aufstocker hinzu gekommen sind, da in der letzten Zeit viele ehemaligen Langzeitarbeitslosen zumindest wieder eine Teilzeitbeschäftigung gefunden haben.

jetzt kommentieren? 09. Dezember 2008

Rentner – die finanziellen Lasten sind zu hoch

Die Sozialverbände haben sich aktuell zur Lage der deutschen Rentner geäußert. Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass es den Rentner deutlich schlechter geht, als dies offiziell dargestellt wird. Die Rentenhöhe ist im Schnitt wesentlich niedriger, als dies den offziellen Zahlen zu entnehmen ist. Betrachtet man beispielsweise die Rentenhöhe in den westlichen Bundesländern, so wird schnell klar, dass ein Großteil der Senioren kaum genug Geld zum Leben übrig hat. So bekommen über vierzig Prozent der männlichen Rentner monatliche Bezüge von der gesetzlichen Rentenversicherung, die unter der Neunhundert – Euro – Grenze liegen. Bei Frauen sieht es sogar noch wesentlich dramatischer aus – hier sind über neunzig Prozent der Rentnerinnen betroffen und müssen mit weniger als eintausend Euro im Monat auskommen. Diese Entwicklung ist nach Ansicht der Sozialverbände noch lange nicht abgeschlossen. Vielmehr wird Altersarmut in Zukunft zu einem Massenphänomen werden, wenn man jetzt keine Gegenmaßnahmen ergreift. Die Regierung behauptet indessen, das Altersarmut weder jetzt noch in Zukunft ein ernst zu nehmendes Problem darstellen wird und verweist dabei auf die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge.Allein die zu erwartenden Rentenerhöhungen zweigen, dass das Nettoeinkommen der Rentner stetig sinkt. Die für das kommende Jahr geplante Aufstockung der Renten um knapp drei Prozent gleicht noch nicht einmal die Inflationsrate aus. Für die folgenden Jahre wird sogar noch eine deutlich geringere Rentenanpassung erwartet. Außerdem muss man dabei in Betracht ziehen, dass dies keine Nettoerhöhungen sind, sondern die Rentenerhöhung wird weitgehend dadurch erreicht, dass der so genannte Riesterfaktor ausgesetzt wird. Konkret bedeutet dies, dass der normalerweise auf Grund der Rentenreform beschlossene steuerpflichtige Anteil in diesen Jahren nicht erhöht wird. Das nutzt jedoch nur den Rentnern, die überhaupt mit ihrem Einkommen den Steuerfreibetrag überschreiten, was tatsächlich nur eine Minderheit betrifft. Außerdem wird diese Erleichterung ab 2011 wieder rückgängig gemacht und sogar noch verstärkt, da dann sowohl der Riesterfaktor wieder voll greift und der so genannte Nachholfaktor noch eine zusätzliche Belastung darstellen wird. Bei den Rentnern fehlt zudem ein Ausgleich, wie er Arbeitnehmern gewährt wird, indem etwa die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Die Rentner dagegen müssen Mehrbelastungen wie einen höheren Krankenkassenbeitrag ab dem nächsten Jahr alleine tragen.

jetzt kommentieren? 27. November 2008

Selbstständige: Zwang zur Altersvorsorge geplant

Die so genannte Wirtschaftsweisen haben sich in einem Gutachten auch zur Altersvorsorge geäußert. Die Wirtschaftsweisen bestehen aus den führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten, die jährlich eine Prognose zu Wirtschaftsfragen abgeben.Das Ergebnis ist, das es nach Ansicht der Institute keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass man durch private Altersvorsorge sicherer vor Altersarmut wäre, als durch die gesetzliche Rente.

Daher fordern die Wirtschaftsweisen, dass alle Selbstständigen dazu verpflichtet werden sollen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sofern sie keine nachgewiesene private Altersvorsorge betreiben. Das soll vor allen Dingen den so genannten Einzelkämpfern unter den Selbstständigen helfen, im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Dabei soll der privaten Altersvorsorge keine Priorität eingeräumt werden. Anders als viele vermuten, scheint diese keine bessere Alternative für eine sorgenfreies Alter zu sein. Die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Solidaritätsprinzip aufgebaut ist, gibt die gleiche Sicherheit für eine ausreichende Versorgung im Alter; so sehen es jedenfalls die Wirtschaftsexperten, die sich dabei auf ein Gutachten stützen, dass kürzlich private Altersvorsorgemaßnahmen mit der gesetzlichen Rente verglichen hat und dabei zu dem Schluss gekommen ist, dass beide gleich effizient seinen. Die Experten sehen in der staatlich geförderten Altersvorsorge für Unternehmer, der so genannten Rürup – Rente, offensichtlich keine ausreichende Vorsorge für das Alter und Schutz vor Altersarmut von Selbstständigen. Daher sollen diese Personen künftig auch in den Genuss einer Riester -Förderung kommen, jedenfalls dann, wenn sie nicht sowieso freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Altersarmut betrifft jedoch nicht nur Selbstständige, sondern bedroht auch viele sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors können diese Gruppen künftig ohne zusätzliche Hilfen keine ausreichend hohen Rentenansprüche aufbauen. Ein Mindestlohn ist nach Ansicht der Experten jedoch der falsche Weg, um dieses Problem zu lösen. Die Begründung dafür ist auch durchaus einleuchtend. Nicht nur, dass durch einen Mindestlohn möglicherweise Arbeitsplätze verloren gehen. Er würde in aller Regel nicht ausreichen, um in den maximal mögliche Beitragsjahren ausreichend Punkte zu sammeln, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erhalten, der oberhalb der gesetzlichen Grundsicherung liegt.

jetzt kommentieren? 24. November 2008

Rentenkonto aktualisieren – Ansprüche sichern

Die Rentenkonten vieler Bürger sind nicht auf neuesten Stand. Da in jüngeren Jahren die meisten nicht daran denken, ihre Daten vollständig an die gesetzliche Rentenversicherung zu übermitteln, gibt es bei der Beantragung der Rente später oft Problem. Lange zurückliegende Versicherungszeiten lassen sich eventuell nicht mehr belegen oder es geraten bestimmte einmal ausgeführte Tätigkeiten in Vergessenheit. Da die Rentenversicherung seit einiger Zeit jährlich einen Auszug des Rentenkontos an jeden Berechtigten verschickt, besteht jedoch nunmehr die Möglichkeit, recht problemlos zu prüfen, ob alle relevanten Daten bei der Behörde auch erfasst sind.Dabei ist es genauso wichtig über sein Rentenkonto Bescheid zu wissen, wie über das normale Bankkonto, dessen Kontostand man ja ebenfalls regelmäßig prüft, allein weil man haushalten muss.

Die Gelegenheit ergibt sich jedoch für jeden Versicherten in der Regel schon lange vor dem Rentenantritt. Um die oben genannten Schwierigkeiten zu vermeiden, verschickt die Rentenversicherung schon lange vor einem möglichen Rentenantrag Fragebögen an die Versicherten. Darin enthalten ist ein Lebenslauf, wie er der Anstalt vorliegt und das Schreiben enthält die Aufforderung diesen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Das wird den meisten Leuten schon zu diesem Zeitpunkt erhebliche Mühe bereiten, da oft Unterlagen fehlen, die wieder beschafft werden müssen, so zum Beispiel Zeugnisse oder Versicherungsbescheinigungen. Aber gerade diese Tatsache belegt, dass man gut beraten ist, schon beizeiten sein Rentenkonto auf einen aktuellen und lückenlosen Stand zu bringen. Das dies bares Geld wert ist, erfährt man, sobald der berichtigte Verlauf mit der zu erwartetenden Rente eintrifft. Oft macht die Ergänzung von fehlenden Versicherungszeiten einen bedeutenden monatlichen Mehrbetrag bei der Rente aus. Da im Alter jeder Euro wichtig ist, lohnt die Mühe also auf jeden Fall.  Wer nicht auf eine Aufforderung warten will, kann sich an eine Beratungsstelle in seiner Nähe wenden. Dort wird man nicht nur über alle nötigen Formalien aufgeklärt, sondern erhält auch Hinweise, welche Zeiten eventuell wichtig für die spätere Rente sein können.

jetzt kommentieren? 07. November 2008

Rentenbeiträge auch bei Ferienjobs

Ein großer Vorteil von Ferienjobs für Studenten ist es, dass man sozusagen Brutto für Netto arbeitet. In den meisten Fällen, in denen Studenten während der Semesterferien zeitweise einer Arbeit nachgehen, werden weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern fällig. Falls letztere abgeführt werden, erhält man sie auf jeden Fall mit dem nächsten Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Der Nachteil, das man nicht in die Sozialversicherung einzahlt, liegt auf der Hand: man erwirbt natürlich auch keine Ansprüche. Das nehmen die meisten Ferienjobber gerne in Kauf, besonders da man in dieser Situation meist dringend auf jeden verdienten Euro angewiesen ist und sich außerdem in den jugendlichen Alter selten Gedanken über die spätere Rente macht. Das gilt jedenfalls für den klassischen Ferienjob, der nur außerhalb der Vorlesungszeit ausgeübt wird. Steigende Lebenshaltungskosten und mitunter auch höhere Ansprüche haben jedoch dazu geführt, dass viele Studenten auch während des Semesters arbeiten. Ob hier nun ebenfalls ohne Sozialabgaben gearbeitet werden kann, lässt sich generell nicht beantworten, da es auf den speziellen Einzelfall ankommt.Arbeitet der Student nicht länger als zwei Monate pro Jahr beziehungsweise fünfzig Tage, werden keine Beiträge fällig. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie viel man dabei verdient.

Wer eine regulären Job neben dem Studium ausübt, aber nicht mehr als vierhundert Euro im Monat einnimmt, für den gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen 400-Euro-Jobber auch. Konkret bedeutet dies, das der Arbeitgeber eine Pauschale an die gesetzliche Rentenversicherung abführt, ebenso an die Krankenversicherung. Wer dies möchte, kann jedoch den vollen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen und somit bereits jetzt Beitragszeiten generieren, die einen Einfluss auf die spätere Rentenhöhe haben. Das kostet vom eigenen Verdienst weniger als zwanzig Euro im Monat. Außerdem erwirbt man so auch rentengesetzliche Wartezeiten, die weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung eröffnen.

jetzt kommentieren? 06. November 2008

Selbstständige in die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung ist in keinem besonders guten Zustand, weshalb man schon seit Jahren mit mehreren so genannten Rentenreformen Rettungsversuche unternimmt. Wirklich geholfen haben diese bislang nicht, davon abgesehen, dass es die gesetzliche Rentenversicherung immerhin noch gibt, obgleich die zu erwartende Rente immer niedriger wird, je später man diese in Anspruch nimmt. Es steht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht viel mehr als eine Grundsicherung gezahlt werden wird. Ein neuer Rettungsversuch wird gerade diskutiert, der diesmal darauf fu?t, mehr Bürger zu Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zu machen. Diesmal hat man selbstständige Unternehmer als potentielle Beitragszahler ausgemacht, die, obgleich sie eigentlich für ihr Wohl aus guten Gründen selbst verantwortlich sind, mit einer staatliche Rente versehen will, um die sie nicht gebeten haben.Die Idee, die eine Reihe von Wissenschaftlern gerade diskutiert haben, spricht dabei von einer so genannten Erwerbstätigenversicherung. Im Klartext soll das bedeuten, dass jedermann, der auf irgendeine Weise seinen Lebensunterhalt verdient, auch Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein soll. Einig war man sich, dass auf jeden Fall die Selbstständigen Mitglied werden sollen, die keine der staatlich angeboten Rentenprogramme, also im wesentlichen die Rürup – Rente, in Anspruch nehmen. Ob der Personenkreis anderweitig für das Alter vorsorgt, soll dabei allerdings keine Rolle spielen. Entscheidend soll die Teilnahme an einem staatlichen Rentenprogramm sein.

Strittig ist, ob auch Freiberufler, Beamte und, man höre und staune, auch Politiker Zwangsmitglied der Rentenversicherung sein sollen. Endziel soll nach Ansicht der Wissenschaftler sein, dass zum Schluss jedermann Mitglied der Rentenversicherung ist, ganz unabhängig von seinem Status. Im Ausland, dass als Beispiel angeführt wird, wäre dies nämlich schon so.  Selbstständige, die bislang keine Altersvorsorge betreiben, sind nach Ansicht der Wissenschaftler schutzbedürftig, weshalb man ihnen zumuten können, zwangsweise Mitglieder der Rentenversicherung zu werden. Einzig wer keiner Arbeit nachgeht, soll von einer Mitgliedschaft verschont werden. Zweck des Vorstoßes ist es vor allem, der Rentenversicherung neue Beiträge zuzuführen.

jetzt kommentieren? 29. Oktober 2008

Schwarze Kassen und Rentenbeiträge

Wer schwarz arbeitet, spart sich nicht nur Steuern, sondern auch die Sozialabgaben, die im der Regeln den weitaus größeren Posten bei den Abgaben ausmachen. Schwarzarbeit wird zu Recht bekämpft, obwohl man natürlich auch erwähnen muss, dass ihre Ursache nicht zuletzt in den hohen Beiträge zur Sozialversicherung, insbesondere Renten,- und Krankenkasse zu suchen ist. Wer beim schwarz Arbeiten erwischt wird, für den hat sich die Arbeit dann jedoch meist nicht gelohnt. Es drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern es werden auch nachträglich alle Steuern und Abgaben fällig. Das betrifft sowohl den illegalen Arbeitgeber als auch den Schwarzarbeiter selbst.Wie die nachträglichen Abgaben berechnet werden dürfen, das war jüngst Gegenstand eines Prozesses. Das Gericht hatte jedoch mit den Klägern wenig Gnade, denn die Berechnungsmethoden, die es für zulässig hält, gehen allein zu Lasten der Betroffenen. Als Grundlage für die Erhebung dient dabei der Betrag, den der illegal Beschäftigte erhalten hat. Es wird dabei die ungünstigste Steuerklasse angewandt, nämlich die Sechs, die die höchsten Abzüge zur Folge hat. Aus diesem zu Grunde gelegten Einkommen wird dann auch der Beitrag zur Rentenversicherung berechnet und nach erhoben.

Beim zu Grunde liegenden Fall wurde eine Friseurin mehrere Jahre beschäftigt, ohne das sie als Arbeitnehmerin angemeldet war. Die Entlohnung erfolgte Netto ohne Abzüge. Als die Sache aufflog, wurde vom Arbeitgeber die Nachzahlung der Abgaben zur Sozialversicherung gefordert, wobei als Berechnungsgrundlage die ausbezahlten Beträge an die Beschäftigte verwandt wurden. Der Arbeitgeber wandet sich gegen diese Nachforderung, weil er der Ansicht war, dass die ausgezahlten Gelder nicht als Nettolohn verstanden werden dürften, sondern als Bruttolohn, insbesondere, da die Höhe der Vergütung dem Üblichen entsprochen habe. Das Gericht sah das jedoch ganz anders, so dass die Klägerin in letzter Instanz zur Zahlung des geforderten Betrags verurteilt wurde. 

jetzt kommentieren? 27. Oktober 2008

Alles zählt mit – auch Arbeitslosigkeit gehört zur Rente

Wichtig für den späteren Rentenanspruch sind die so genannten Beitragszeiten. Darunter versteht man die Zeiten, in denen man selbst oder ersatzweise eine andere Stelle, Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt hat.Da man zu Beginn seiner Berufstätigkeit in aller Regel erst einmal wenig verdient, prüft die Rentenversicherung, ob die Beiträge Angesichts der gesamten eingezahlten Beiträge entsprechend angepasst werden können beziehungsweise müssen. Dabei wurden inzwischen Pauschalen einführt, so dass grundsätzlich drei Jahre Berufstätigkeit, die vor Erreichen des fünfundzwanzigsten Lebensjahres erfolgt sind, als Ausbildungszeit gelten.

Auch wenn man gerade einmal nicht arbeitet, weil man im Augenblick arbeitslos ist, werden Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. In diesem Fall übernimmt dies die Agentur für Arbeit, und zwar sowohl bei Bezug von Arbeitslosengeld I als auch bei Arbeitslosengeld II. Das gleiche gilt, wenn man auf Grund einer längeren Krankheit Lohnersatzleistungen von der Krankenkasse erhält. Dann zahlt diese die Rentenbeiträge fort. In beiden Fälle handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten.

Auch Zeiten der Kindererziehung kommen der Rente zugute. Bis zu drei Jahren können hier als Kindererziehungszeit angerechnet werden. Das gilt jeweils pro Kind, so dass bei mehreren Kinder entsprechend mehr Zeiten angerechnet werden. Hier zahlt der Bund die Beiträge. Das soll ein Ausgleich dafür sein, dass die Eltern zugunsten der Kindererziehung ganz oder teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten.

Auch wer sich um eine pflegebedürftige Person kümmert, erhält Leistungen für die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung ist dabei, dass man dies nicht gegen Entgelt tut und wenigstens vierzehn Stunden pro Woche damit beschäftigt ist.

jetzt kommentieren? 23. Oktober 2008

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