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Die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung verändert sich seit langem in bedenklicher Weise. Während einerseits immer weniger Kinder geboren werden, sorgt der hohe Lebensstandard und flächendeckende medizinische Versorgung auf hohem Niveau dafür, dass immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen. Zumindest letztere Nachricht ist durchaus erfreulich, hat jedoch im Zusammenhang mit der zuerst erwähnten Entwicklung gravierende Folgen für die Sozialsysteme. Das immer höhere Durchschnittsalter bedingt, dass auch immer mehr Senioren in ihren letzten Lebensjahren auf fremde Hilfe angewiesen sind. Auch das beste Gesundheitssystem kann gegen Gebrechlichkeit und alle sonstigen natürlichen Alterserscheinungen nichts tun – irgendwann nimmt die Natur ihren Lauf. Solange auf der anderen Seite der so genannten Alterspyramide eine breite Basis junger Menschen aufwuchs, die als Erwachsene einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgingen, konnten die Sozialkassen die Folgen des Alters problemlos finanzieren. Aber nicht nur der fehlende Nachwuchs, auch die wirtschaftliche Entwicklung und nicht zuletzt die Globalisierung sorgten bislang für viele Jahre für eine sehr hohe Arbeitslosigkeit mit der Folge, dass es den Kassen an Einnahmen fehlte. Auch mit der augenblicklich scheinbar günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt kann nicht wirklich Abhilfe geschaffen werden, da viele der neuen Jobs schlecht bezahlt sind oder gar sozialversicherungsfrei.Die Problematik hat der Gesetzgeber schon lange erkannt und die Pflegeversicherung eingeführt. Diese krankt zwar auch an ihrer Finanzierungsbasis – auch sie wird von den Arbeitnehmer getragen, mit den entsprechenden Konsequenzen bei niedrigen Löhnen und Erwerbsquote. Dennoch schafft sie eine grundlegende Absicherung für den Pflegefall. Diesem System droht jedoch die gleiche Gefahr wie etwa der Rentenkasse. Gibt es in der demografischen Entwicklung keine einschneidende Wende, werden in etwas vierzig Jahren einhundert Arbeitnehmer nicht nur fast sechzig Rentner, sondern auch fünfundzwanzig Pflegefälle finanzieren müssen. Sozialabgaben in dieser Höhe sind jedoch ganz klar ausgeschlossen, da sie einen ökonomische Katastrophe wären.
Ein Ausweg aus der drohenden Krise sehen Experten in einer privat finanzierten Pflegeversicherung, die nach deren Ansicht verpflichtend sein sollte. Demnach soll die Pflege den gleichen Weg nehmen wie die Rente. Die solidarische Umlage wird durch individuelle Vorsorge ersetzt. Bleibt die Frage zu klären, wie der wachsende Anteil der Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen, die kaum mehr zum Überleben reichen, all die Vorsorgeversicherungen bezahlen soll.
22. Mai 2008
Jahrelange Aufklärung und ungezählte Medienberichte haben in einer breiten Bevölkerungsschicht das Bewusstsein geschaffen, dass die gesetzliche Rente in den meisten Fällen nicht ausreichen wird, um ein sorgloses Leben im Alter zu führen. Ganz im Gegensatz zu dieser weit verbreiteten Erkenntnis steht die Quote derer, die tatsächlich für das Alter privat vorsorgen. So hat noch kaum ein Viertel der Berechtigten einen Riester-Vertrag abgeschlossen, bei anderen Altersvorsorgeinstrumenten sieht es ähnlich aus.Interessanter Weise ist jedoch die finanzielle Potenz der Haushalte beziehungsweise Personen nicht das entscheidende Kriterium, das den Ausschlag gibt ob gespart wird oder nicht. Neben Haushalten, bei denen es schlicht an den Geldmitteln für eine Sparleistung fehlt und solchen, die ohnehin über Vermögen verfügen, gibt es auch eine sehr große Gruppe, die sich eine Vorsorge eigentlich problemlos leisten könnte, es aber nicht tut.
Eine aktuelle Untersuchung hat sich dieses Phänomens angenommen und die Gründe für diesen offenkundigen Widerspruch ermittelt. Einer liegt greifbar nahe und ist wohl jedem bekannt, der sich je mit dem Thema private Altersvorsorge beschäftigt hat. Die Möglichkeiten sind so umfangreich, dass man erst einmal viel Zeit investieren muss, um sich überhaupt einen Überblick zu verschaffen. Auch sind die staatlichen Instrumente für die Alterssicherung nicht ohne weiteres zu verstehen. Wie eine Riester-Rente funktioniert und ob sie sich im Einzelfall rechnet, dass muss man erst einmal herausfinden. Ob man dann nach langer Suche auch das optimale Angebot heraus gesucht hat, bleibt stets ungewiss. Diese Ungewissheit ist ein Hindernis, sich überhaupt mit dem Thema auseinander zu setzen.
Die meisten Menschen können sich auch nur schwer vorstellen, dass sich ihre aktuellen Lebensumstände wesentlich ändern könnten. Das theoretische Wissen, dass man, unternimmt man nichts, im Rentenalter auf viel Komfort wird verzichten müssen, ist einfach zu abstrakt, um zum Handeln zu motivieren.
Aus diesen Gründen bleibt trotz besserer Einsicht allzu oft das entscheidende Handeln aus, ein Versäumnis, das man später gewiss bereuen wird.
22. Mai 2008
Wer glaubt mit dem Eintritt in den Ruhestand auch endlich Ruhe vor dem Finanzamt zu haben, täuscht sich leider. Die meisten Rentner sind ebenso verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wie jeder, der über ein Einkommen oder Vermögen verfügt. Entscheidend ist dabei die Höhe des Jahreseinkommens.Das spezielle Formular heißt sinnigerweise „Anlage R”, also R wie Rente, auf dem alle Alterseinkünfte dem Fiskus anzugeben sind. Liegen die Einkünfte für das Steuerjahr 2007 höher als 7.700 Euro muss eine Steuererklärung angefertigt werden. Wenig ratsam ist es, diese Einkünfte zu verschweigen. Beim Geld versteht Vater Staat überhaupt keine Spass und da wir ja in einem freien Land leben in dem niemand etwas zu verbergen hat, gibt es ein zentrales Register für alle Renteneinkünfte. Erschwerend kommt hinzu, dass auch das rudimentäre deutsche Bankgeheimnis nun gänzlich abgeschafft ist und der Staat alle unbaren Zahlungsvorgänge und Geldanlagen jederzeit kontrollieren kann.
Es gibt auch gute Nachrichten. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bedingt nicht automatisch eine Steuerpflicht. Dank der Freibeträge (7.664 bzw. 15.339 Euro bei Ehepaaren) droht eine Steuerzahlung erst bei Einkünften jenseits dieser Grenzen. Da selbstverständlich auch Rentner Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, besteht auch für diese Klientel ein Gestaltungsspielraum.
Dank den zahlreichen Notoperationen am Rentensystem, gewöhnlich als Rentenreform bezeichnet, nimmt die Steuerlast auf die bezogenen Rente beständig zu. Jedes Jahr das verstreicht, bevor sie das erste Mal Rente beziehen, erhöht die Steuerquote darauf. 2007 waren es zum Beispiel 54 % die versteuert werden müssen. Zu Grund liegt, wenig überraschend, der Bruttobetrag. Zu 100 % versteuern muss erstmals der Rentnerjahrgang 2040; bis dahin wird der zu versteuernde Anteil Jahr für Jahr beständig angehoben.
Übrigens werden alle Rentenerhöhungen, so mager sie auch ausfallen, immer voll steuerpflichtig sein, da der nach oben genannter Quote zum Rentenantritt ermittelte steuerfreie Betrag nicht dynamisch ist, sondern fix.
Die steuerliche Schattenseite der freiwilligen Altersvorsorge mittels Rürup,- und Riesterrente zeigt sich ebenfalls nach Bezugsbeginn. Die Beiträge in der Ansparphase waren zwar steuerfrei, die ausgezahlten Beträge werden jedoch ebenso wie die gesetzliche Rente hinsichtlich der Steuerpflicht behandelt.
Steuerlich günstiger fährt, wer Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung erhält. Steuerpflichtig ist hier nur der Ertragsanteil und der hängt ab vom Lebensalter bei Bezugsbeginn. Auch dieser Wert bleibt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs gleich und ist mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Wer sich also noch für eine Form der Altersvorsorge zu entscheiden hat, sollte auch die steuerlichen Aspekte in seine Überlegungen mit einfließen lassen.
30. April 2008
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