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Auch auf dem Finanzmarkt gibt es Trends, so wie auf jedem anderen Markt auch. Man sollte sich mit ihnen auseinander setzen, wenn man ein langfristiges finanzielles Ziel verfolgt wie zum Beispiel die private Altersvorsorge. Auch wenn sich ein Trend vielleicht erst in vielen Jahren bemerkbar machen wird, so hat er dennoch Auswirkungen auf die eigene Vermögensanlage.Um eine private Altersvorsorge kommt heute niemand mehr herum, da die Rente ganz entgegen früheren Beteuerungen keineswegs sicher ist. Viel mehr als eine Grundsicherung werden die meisten von uns später nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Das ergibt sich ganz einfach aus der demoskopischen Entwicklung. In zwanzig Jahren werden zwei Beitragszahler einen Rentner versorgen müssen. Das das Rentenniveau also weiter absinken wird steht fest, außer man erhöht die Beiträge entsprechend, was jedoch kaum zu erwarten ist.
Da man also maximal ein Drittel seines Bedarfs aus der gesetzlichen Rente wird decken können, muss man für den Rest selbst sorgen.
Die zu erwartenden steigenden Ausgaben für höhere Steuern und Beiträge machen eine private Altersvorsorge jedoch nicht einfacher, da der Staat ständig den Bürger Mittel abzieht, die sie dringend für Sparleistungen benötigen würden. Damit man mit dem, was übrig bleibt, etwas sinnvolles anfangen kann, muss man sich gründlich informieren und auf dem Laufenden bleiben, damit man keine Chance zum Sparen und für mehr Rendite verpasst.
Der Aktienmarkt beispielsweise wird nicht mehr erste Wahl für die Altersvorsorge sein, da die Finanzkrise, bei der uns das Schlimmste vermutlich noch bevorsteht, die Kurse in den Keller gebracht hat. Man wird genau hinsehen müssen, welche Branchen und Firmen in Zukunft noch Wertsteigerungen erwarten lassen. Sich irgendeinen Fonds auszusuchen wird nicht mehr genügen um an der Börse Gewinne zu machen. Daher muss man mehr Zeit und Energie aufwenden, um sich mit einzelnen Wertpapieren zu beschäftigen, bevor man sein Geld dort anlegt. Nur was man gründlich geprüft hat, sollte in die engere Wahl kommen. Ein Markt der sich noch entwickeln könnte, ist der ökologische. Im Zuge des Klimawandels und des neuen Bewusstseins für unsere Verantwortung für die Umwelt könnten hier noch echte Chancen warten.
20. November 2008
Wer einen so genannten Midijob ausübt, das heißt, er verdient mehr als eine 400-Euro-Kraft aber weniger als achthundert Euro im Monat, der hat bei der Rente gewisse Vorteile. Diese Art des Beschäftigungsverhältnisses gibt es mittlerweile schon einige Jahre. Etwa ein Million Arbeitnehmer sind auf dieser Basis inzwischen angestellt. Es ist der klassische Halbtagsjob im unteren Lohnsegment, wie es für die Gastronomie und zahlreiche andere Branchen typisch ist. Man genießt allerdings im Gegensatz zum 400-Euro-Jobber den Vorteil, dass man in vollem Umfang sozialversichert ist. Dies sogar mit einem spürbaren Vorteil gegenüber Vollzeitbeschäftigten beziehungsweise solchen Arbeitnehmern, die mehr als achthundert Euro verdienen. Der Arbeitnehmer zahlt nämlich im Verhältnis geringere Beiträge zu den Sozialversicherungen, während der Arbeitgeber für den Beschäftigten den vollen Arbeitgeberanteil abführen muss.Das ist vor allem für die ein spürbarer Vorteil, die gerade etwas mehr als vierhundert Euro verdienen. Die Ersparnis beim Beitrag zur Rentenversicherung fällt netto nämlich umso höher aus, je näher man an dieser Verdienstgrenze ist.
Das ganze hat natürlich auch eine Schattenseite. Da nur nicht der volle Beitrag zur Rente gezahlt wird, fällt diese später dann auch entsprechend geringer aus. Aber es gibt auch hier die Möglichkeit, genau wie bei 400-Euro-Jobs, den Rentenbeitrag auf den vollen Satz aufzustocken. Das funktioniert dort genauso wie bei geringfügig Beschäftigten, indem man den Arbeitgeber schriftlich informiert. Der Arbeitgeber darf sich dagegen nicht wehren, sondern muss den entsprechend höheren Beitrag auf Wunsch des Arbeitnehmers abführen. Dadurch erwirbt der Midijobber auch den vollen Rentenanspruch entsprechend seinem Verdienst.
14. November 2008
Sinkende Renten und steigende Preise – das ist eine schlechte Ausgangsbasis für einen sorglosen Ruhestand, falls man nicht zu den Privilegierten zählt, die über eine hohe Rente und sonstiges Vermögen verfügen. Zwar besagt die neueste Statistik über die Einkommensverhältnisse der deutschen Rentner aus, dass Altersarmut noch nicht weit verbreitet ist; dies wird sich jedoch mit Sicherheit in der Zukunft ändern, da die Rentenhöhe im Vergleich zum Arbeitseinkommen stetig sinkt und auch viele nach wie vor keine private Altersvorsorge betreiben beziehungsweise betreiben können. In diesem Jahr nahmen nur knapp zweieinhalb Prozent aller Ruheständler die so genannte bedarfsabhänige Grundsicherung in Anspruch. Das bedeutet jedoch nicht, dass es allen anderen Rentner rosig geht. Ein bedeutender Anteil muss mit einer sehr kleinen Rente auskommen, die nur wenig über dem Niveau der Grundsicherung liegt. Viele dieser Rentner hätten zwar Anspruch auf staatliche Unterstützung, nehmen diese jedoch nicht in Anspruch. Das hat oft ganz konkrete Gründe, denn das Sozialamt kann, sofern die Voraussetzungen vorliegen, bei den Kindern der Antragsteller Rückgriff nehmen. Das wollen viele Rentner vermeiden und nehmen daher in Kauf, mit weniger aus zukommen, als ihnen zustände. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen wurde vor fünf Jahren die so genannte Grundsicherung eingeführt. Sie leistet alles, was auch das Sozialamt leisten würde. Dabei ist es gleichgültig, ob man auch eine gesetzliche Rente bezieht. Ein Rückgriff auf das Vermögen von Kindern ist ebenfalls nicht vorgesehen, außer sie verdienen überdurchschnittlich gut, das heißt mehr als einhundert Tausend Euro im Jahr.Beantragen kann die Grundsicherung jedermann, der mindestens fünfundsechzig oder der seit achtzehn Jahren erwerbsgemindert ist. Man erhält die Leistung, wenn das eigene Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Seit die Grundsicherung eingeführt wurde, hat sich der Kreis der Empfänger immerhin um beinahe siebzig Prozent erhöht.
Die Grundsicherung ist keine Fixbetrag, sondern sie wird bedarfsabhängig gezahlt. Der Bedarf hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab. Den Unterschied zwischen Einkommen und Bedarf erhält man als Grundsicherung.
04. November 2008
Das Thema finanzielle Sicherheit im Alter ist ein Thema, dass viele Menschen beschäftigt. Kein Wunder, ist doch die gesetzliche Rente nicht so sicher, wie man bis vor kurzem noch geglaubt hat. Nur sind viele unsicher, ob und was sie unternehmen können, um ihre Altersvorsorge zu sichern. Eine schlechte Idee sind private Rentenversicherungen. Die Rendite ist lausig, besser ist es, eine eigene Strategie zu verfolgen. Dazu braucht man nur Ausdauer, Disziplin, Entspanntheit und die richtige Anlage.Ohne Ausdauer und Geduld wird man bei der Vorbereitung der Altersvorsorge scheitern. Nur wenn man Monat für Monat auch etwas zur Seite legt, kann man ein Vermögen aufbauen. Das muss man durchhalten bis zum Renteneintritt, andernfalls wird man nicht genügend gespart haben.
Daher darf man sich auch auf dem Weg dorthin keine Schwachheiten erlauben. Wer nach ein paar Jahren das angesparte Geld lieber für einen Urlaub oder ein neues Auto ausgibt, der hat umsonst gespart. Der Urlaub ist schnell vorbei, das Auto bis zur Rente längst in der Schrottpresse. Was bleiben würde, ist die Geldanlage, die man vorher auf keinen Fall antasten darf. Um sich selbst auszutricksen, legt man das Geld am besten so an, dass man nicht ohne weiteres daran kommt.
Man darf sich auch nicht irre machen lassen vom Börsengeschehen oder den alltäglichen Finanznachrichten. Nur wer das Auf und Ab an den Märkten entspannt beobachtet anstatt hektisch zu reagieren, macht den wirklichen Profit. Es ist ein Fehler, bei jeder Marktbewegung das Depot umzuschichten. Das kostet Gebühren, die die Rendite schnell verzehren. Für Notfälle kann man eine untere Grenze festlegen, bei deren Erreichen die Bank automatisch verkaufen soll.
Entspannt beobachten kann man seine Anlage natürlich nur, wenn man sie zuvor auch klug ausgewählt hat. Dabei kann man eine ganz einfache Regel einhalten, die alles wichtige zusammen fasst. Je weniger man zur Verfügung hat, dass man für das Alter zurück legen kann, desto sicherer sollte es angelegt sein.
22. Oktober 2008
Auch für Minijobber gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge zu zahlen und sich so eine minimale Alterssicherung zu schaffen. Obendrauf gibt es alle Leistungen, die die Rentenversicherung ihren Mitgliedern zu bieten hat.Es gibt inzwischen ein ganzes Heer von Arbeitnehmern, die ohne nennenswerte soziale Absicherung auf 400-Euro-Basis arbeiten. Beinahe sieben Millionen sind es mittlerweile, die in dieser Beschäftigungsform arbeiten. An der Masse und besonders an der rapiden Zunahme der letzten Jahre lässt sich ablesen, dass wir hier eine wesentliche Erklärung für die sinkende Arbeitslosigkeit vor uns haben. Die wurde nämlich gerade nicht dadurch geringer, weil Millionen wieder einen regulären Job haben, sondern weil sie aus der Statistik fallen, sobald sie auch nur eine geringfügige Beschäftigung annehmen. Der größte Teil der Jobber arbeitet in Unternehmen, ein kleiner Teil in privaten Haushalten. Gerade im letzteren Bereich nahm die Zahl der Beschäftigten im vergangen Jahr besonders stark zu.
Bis jetzt nutzt aber nur ein sehr kleiner Teil die Möglichkeit, auch in die Rentenversicherung einzuzahlen. Es sind noch nicht einmal dreihundert Tausend der Betroffenen, die davon Gebrauch machen. Die volle Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann man dann erwerben, wenn man auch den vollen Beitrag von derzeit knapp zwanzig Prozent zahlt. Fünfzehn Prozent muss der Arbeitgeber ohnehin abführen. Entscheidet man sich freiwillig zur Aufstockung, erhält man später nicht nur mehr Rente, sondern hat auch das Recht Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Ebenso erhält man im Fall der Fälle eine Erwerbsminderungsrente und auch Zuschüsse zur Riester – Rente.
Die Kosten für die Aufstockung betragen nur etwas mehr als neunzehn Euro im Monat, sofern man volle vierhundert Euro verdient. Der Arbeitgeber kann sich dagegen übrigens nicht wehren, sondern muss dem Wunsch des Arbeitnehmers zustimmen. Voraussetzung ist eine Mitteilung an den Arbeitgeber, der dann von sich aus alles nötige veranlassen muss.
16. Oktober 2008
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor und trotz aller Rentenreformen für die Mehrheit noch die wichtigste Alterssicherung.Die gesetzliche Rente hat sich in den letzten Jahren nicht zu ihrem Vorteil verändert. Immer mehr Leistungskürzungen waren die Folge von diversen so genannten Rentenreformen. Das ändert aber nichts daran, dass eine überwältigende Mehrheit der Bürger sie noch immer als wichtigste Säule der Altersvorsorge ansieht. Eine aktuelle Studie hat sich mit der Frage beschäftigt, welches Altersicherungssystem bei den Bürger am höchsten im Kurs steht. Die Untersuchung wird bereits seit fünf Jahren regelmäßig durchgeführt. Zwar war bei der ersten Befragung der Wert zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung noch etwas höher, dennoch bleibt sie nach Ansicht der Befragten noch immer die Nummer eins, wenn es um finanzielle Sicherheit im Alter geht.
Die jüngere Generation weiß zwar durchaus, dass sie deutlich weniger Bezüge für die eingezahlten Beiträge erhalten wird, als die jetzige Rentnergeneration. Dies trifft aber zum Teil sogar auf Zustimmung, da man es für unvermeidlich hält, das Leistungen zurück genommen werden, wenn dieses System den demoskopischen Wandel überleben soll. Daher verwundert es auch nicht, dass die Akzeptanz von privaten Vorsorgemaßnahmen durchaus hoch ist. Es gibt aber keine Mehrheit, die einen kompletten Systemwechsel befürworten würde. Das Vertrauen in die staatliche Altersvorsorge ist erstaunlicher Weise nach wie vor hoch.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird als wichtiger Ansprechpartner betrachtet, wenn es um die Altersvorsorge geht. Trotzdem wissen immer noch zu wenige über die Rente ausreichend gut Bescheid. Gerade der letzte Punkt kann sich für viele später als fatal erweisen. Wer nicht ausreichend über seine Rentenansprüche informiert ist, kann auch keine sinnvolle private Vorsorge betreiben. In der Folge werden sich bei zahlreichen Personen später unangenehme Versorgungslücken auftun. Eine große Hilfe bei der Planung ist die jährlich versendete Renteninformation, die jeder Anspruchsberechtigte erhält.
15. Oktober 2008
Hinterbliebenenrenten waren bis vor sechs Jahren einheitlich geregelt. Seitdem existieren zwei verschiedene Varianten. Wer welche Hinterbliebenenrente erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab.Starb bis zur Änderung der Gesetzeslage ein Partner, war der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente klar geregelt. Hatte der überlebende Partner kein eigenes nenneswertes Einkommen, erhielt er sechzig Prozent der Rente des Verstorbenen.
Seitdem hat sich, auch diese Neuregelung gehören zu den zahlreichen Rentenreformen, manches zu ungunsten der Hinterbliebenen geändert. Wer bis zu diesem Stichtag noch keine Vierzig oder gerade frisch vermählt war, steht im Fall der Fälle nun finanziell schlechter da. Die so genannte große Witwenrente macht jetzt nicht mehr sechzig, sondern nur noch fünfundfünfzig Prozent der Bezüge des Partners aus. Einen Zuschlag gibt es für diejenigen, die Kinder groß gezogen haben. Wer demnach bis zu drei Kinder wenigstens in deren ersten drei Lebensjahren versorgt hat, erleidet durch die Gesetzesänderung keine Nachteile.
Für die oben genannte ergeben sich allerdings durchaus erhebliche Nachteile. Es wird wesentlich mehr vom eigenen Einkommen des Überlebenden angerechnet als bisher. Nicht nur ein reguläres Einkommen, sondern auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld wird von der Witwenrente abgezogen. Das gilt auch für alle sonstigen Einkommen, für die eine Steuerpflicht besteht. Also werden Einkommen aus Vermögensanlagen, Mieteinnahmen, aber auch Bezüge aus privaten Rentenverträgen und ähnliches angerechnet. Einzige Ausnahme sind dabei Einkommen aus Riester – Verträgen.
Wer eine Witwenrente erhalten will, muss zur Zeit des Todes des Partners nahe liegender Weise mit ihm verheiratet gewesen sein. Das ist auch dann der Fall, wenn die Partner zu diesem Zeitpunkt getrennt lebten. Leer gehen solche Paare aus, die bis dahin lediglich verlobt waren. Die Ehe muss wenigstens ein Jahr bestanden haben.
Die große Witwenrente erhält, wer das fünfundvierzigste Lebensjahr erreicht hat oder ein Kind vom Verstorbenen erzieht.
Die so genannte kleine Witwenrente erhält dagegen, wer jünger als fünfundvierzig ist und auch kein Kind erzieht.
Diese Regeln gelten seit zwei Jahren auch für eingetragenen Lebensgemeinschaften.
14. Oktober 2008
Das gilt jedenfalls insofern, dass die erworbenen Ansprüche nicht verloren gehen können. Die derzeitige gro?e Finanzkrise kann diesem Anspruch grundsätzlich nichts anhaben.Der Dax, also der deutsche Aktienindex, hat innerhalb von drei Wochen fast zwanzig Prozent eingebü?t. Noch immer befinden sich die Märkte im freien Fall und gigantische Vermögenswerte werden täglich durch den Kursrutsch vernichtet. Die amerikanischen Pensionsfonds haben inzwischen die unvorstellbare Summe von zwei Billionen Euro verloren. Der Dax war zuletzt vor 3 Jahren auf einem so niedrigen Stand. ?hnliches spiel sich in Asien ab, in den USA hat die Krise ihren Anfang genommen, so dass der Dow-Jones täglich auf neue Tiefststände abrutscht. Ein Ende der Katastrophe ist noch nicht abzusehen. Viele vergleichen die Situation mit der Weltwirtschaftskrise 1929, die ganz ähnlich begann, nachdem eine Spekulationsblase geplatzt war.
Da beruhigt es viele Bürger zumindest ein wenig, dass trotz der Turbolenzen am Finanzmarkt wenigstens die gesetzliche Rente sicher ist. Jeder der Rentensprüche erworben hat, darf sicher sein, dass er seine Altersbezüge auch ohne Abzüge erhalten wird, sobald er einen Anspruch auf Auszahlung hat. Für die Sicherheit sorgt das Prinzip, nachdem die gesetzliche Rentenversicherung aufgebaut ist. Die Renten werden nicht aus angelegtem Kapital bestritten, sondern im so genannten Umlageverfahren erwirtschaftet. Das bedeutet, die arbeitende Generation zahlt mit ihren Beiträgen die Renten der Ruhständler; das Geld wird also nicht auf geparkt, sondern direkt weiter gereicht. Daher kann eine Finanzkrise diesem System auch nichts anhaben. Immerhin hat es auch zwei Weltkriege überdauert und dies weitgehend störungsfrei.
Gefährdet wird dieses Verfahren durch die veränderte Demographie; immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Hält diese Bevölkerungsentwicklung an, werden die Rentenbeiträge irgendwann unbezahlbar werden. Dennoch will man am bisherigen System jedenfalls grundsätzlich festhalten, eine Entscheidung, die durch die gerade ausgebrochene Finanzkrise bestätigt wird. Auch wenn die Rentenhöhe im Laufe der nächsten Jahrzehnte abgesenkt wird, so bleibt diese Säule der Alterssicherung immerhin sicher.
12. Oktober 2008
Die Angst geht um bei den Deutschen, dass sie im Alter nicht ausreichend Geld zur Verfügung haben werden. Die lange Diskussion um die private Altersvorsorge und die zur Gewissheit werdende Einsicht, dass die Rentenzahlungen für spätere Generationen nicht mehr als eine Grundsicherung sein werden, hat wesentlich zu dieser Angst beigetragen.Das ist ein zweifellos ungutes Gefühl, besonders wenn man noch keine eigenen Maßnahmen getroffen hat, um für das Alter privat vorzusorgen. Wer denkt, es ist schon zu spät, um noch genug zu sparen, der irrt sich jedoch. Es kann sehr einfach sein, die nötigen Informationen zu bekommen, wie eine sinnvolle und effektive Vorsorge aussehen muss. Es sind weder schwierige Berechnungen aller möglichen öffentlichen und privaten Wirtschaftsdaten erforderlich, noch sind sonst aufwändige Dinge nötig. Wer sich eine viertel Stunde im Jahr Zeit nimmt, um sich mit seiner späteren privaten Rente zu beschäftigen, der hat genug getan und kann beruhigt schlafen. Es gibt fünf einfache Regeln, die dabei zu beachten sind.
Wer sich an irgendeinen Berater wendet, der bei der Geldanlage für die private Rente helfen soll, wird sehr wahrscheinlich mit einer Rechnung konfrontiert, in der das nötige Kapital ermittelt wird, dass man für ein sorgloses Alter benötigen würde. Diese Summe ist meistens für einen Normalbürger erschreckend hoch, muss sie doch groß genug sein, damit man im Idealfall von der Rendite leben kann. Wer nun denkt, er könne das niemals sparen, sollte sich klar darüber sein, dass alle Prognosen für die Zukunft immer fragwürdig sind. Niemand kennt die Verhältnisse in einigen Jahrzehnten, weshalb eine genaue Aussage, wie viel Geld man dann zu Leben benötigen wird, gar nicht möglich ist. Daher ignoriert man diese Rechnung am Besten, da sie ohnehin wenig aussagt.
Viel wichtiger ist es, dass man überhaupt einmal damit anfängt, für das Alter vorzusorgen. Das macht man am besten gleich heute, nicht erst morgen. Es gibt zwar immer gute Gründe, warum man jetzt besser nicht beginnen sollte, weil man das Geld vielleicht meint für etwas anderes zu benötigen. Auch ein kleiner monatlicher Betrag summiert sich im Laufe der Jahre, vorausgesetzt, man greift die Ersparnisse nicht zwischendurch wieder an. Je früher man mit dem Sparen beginnt, desto weniger Geld muss man pro Monat zurück legen. Als Faustregel gilt, dass man für jeweils sechs Lebensjahre etwa ein Prozent seiner Nettoeinkünfte zurücklegen sollte.
Das Geld, dass man für das Alter spart, sollte nicht auf dem normalen Konto eingezahlt werden, sondern separat liegen. So kommt man gar nicht erst auf den Gedanken, etwas davon auszugeben. Damit man das Sparen auch nicht vergisst, hilft am besten ein Dauerauftrag.
Die Altersvorsorge sollte vor allem eines sein, nämlich sicher. Das Kapital für die spätere Rente eignet sich nicht für Spekulationen, auch wenn dabei noch so verlockende Renditeversprechen gegeben werden. Im Idealfall legt man das Geld in sicheren Papieren an; mit einem kleinen Anteil kann man etwas gewagter vorgehen, aber der Hauptanteil muss immer im sicheren Hafen liegen, umso mehr, je älter man bereits ist.
Damit die Anlage nicht in die falsche Richtung läuft, sollte man sie einmal jährlich überprüfen. Dabei sollte das Augenmerk darauf liegen, ob der risikoreichere Anteil dort noch gut aufgehoben ist, oder ob man umschichten sollte.
08. Oktober 2008
Wer arbeitslos wird, hat es schwer, wer arbeitslos bleibt, den führt man mit ausgeklügelten staatlichen Maßnahmen in die dauerhafte Armut. Harz IV – Empfänger haben wenig Rechte, aber viele Pflichten. Erfüllen sie diese und legen die erwartete Bußfertigkeit an den Tag, lässt man sie zur Belohnung zumindest überleben, indem man ihnen das aller Nötigste zum Leben zugesteht. Nun werden nicht alle Bedürftigen bereits in solche Verhältnisse hineingeboren. So macher, der heute Pfandflaschen aus Mülleimern sammelt, kommt aus dem mittleren Management oder war selbstständig. Daher kommt es, dass mancher noch Reste seines früheren Lebens mit in die Armut gerettet hat. Wer beispielsweise in besseren Zeiten in Haus gekauft oder gebaut hat, der wird Angesichts der langen Finanzierungsdauer einer Immobilie auch als Arbeitsloser noch Kredite abbezahlen und auch staatliche Förderungen empfangen, die mit dem selbstgenutzten Wohneigentum einher gehen. So erhalten auch heute noch manche die vor Jahre abgeschaffte Eigenheimzulage. Diese ist für eine Harz IV – Empfänger natürlich ein erheblicher Posten, der ihm dabei hilft, die Weiterfinanzierung seines Hauses auch in diesen Zeiten zu stemmen, sofern er es nach den Regel der Agentur für Arbeit überhaupt behalten darf. Ist man in der günstigen Situation, dass der Kredit schon abbezahlt ist, stellt sich nunmehr die Frage, ob dieser staatliche Zuschuss ein Einkommen im Sinne des Harz IV – Gesetzes ist. Ein Amt meint ja und strich, nachdem die Zulage überwiesen war, dem Betroffenen die Unterstützung. Auch er hatte keine Schulden, da er weitgehend das Haus mit eigenen Händen gebaut hatte. Die Zulage war also nicht zur Tilgung von Krediten oder ähnlichem erforderlich. Genau darum meinte das Amt, es sei ein frei verfügbares Einkommen. Allerdings war das Haus zwar bewohnbar, aber noch nicht fertig gestellt. Einige Kleinigkeiten fehlten noch, so zum Beispiel der Fassadenputz. Genau diesen wollte der spätere Kläger mit dem Geld anbringen. Der spätere Prozess ging überraschender Weise zugunsten des Klägers aus. Das Gericht befand, dass man auch als Bedürftiger solche Zulagen in sein eigenes Haus investieren dürfen muss. Einen Pferdefuß hatte die Entscheidung dennoch. Die Arbeiten und deren Kosten müssen mit Quittungen oder ähnlichem nachgewiesen werden. Es steht dem Empfänger also nicht frei, über das Geld nach Belieben zu verfügen, es muss nachweislich in die Immobilie investiert werden.
02. Oktober 2008
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