Glaubt man den Medien, hat die Erhöhung des Renteneintrittsalters keine große Auswirkung auf den tatsächlichen Renteneintritt, der angeblich im Durchschnitt mit einundsechzig Jahren erfolgen soll. Ob dies wirklich zutrifft oder ob es sich bei diesen Meldungen um Zeitungsenten handelt, bedarf der näheren Betrachtung.Zum einen muss man sich vor Augen führen, dass bereits seit geraumer Zeit das offizielle Rentenalter bei fünfundsechzig liegt. Wer früher seine Rente beantragt muss mit erheblichen und vor allem dauerhaften Abschlägen von seinem vollen Rentenanspruch leben. Dieser Abschlag bleibt auch nach dem Erreichen des regulären Renteneintrittsaltes erhalten. Nur Schwerbehinderte habe die Möglichkeit schon früher ohne Verluste in den Ruhestand zu gehen. Gerade diese Abschläge haben so manchen davon abgehalten, die Arbeit schon vorzeitig nieder zu legen. Immerhin sind pro Jahr das man früher geht, mehr als dreieinhalb Prozent Abzug fällig, eine erhebliche Summe, besonders wenn man ein eher niedrige Rente zu erwarten hat. In den letzten zehn Jahren ist daher das durchschnittliche Renteneintrittsalter um ein Jahr auf Dreiundsechzig gestiegen.
Die in den Medien verbreiteten Zahlen, dieser Durchschnitt läge bei runden zwei Jahren niedriger, gründen sich auf einer Berechnungsmethode, die das Ergebnis verfälscht. In dieser Zahl sind nämlich auch diejenigen Rentner enthalten, die auf Grund einer Erwerbsminderung in den Ruhestand gehen. Hier liegt das Eintrittsalter im Mittel bei nur fünfzig Jahren, wobei es leichte Abweichungen bei Männern und Frauen gibt. Zieht man diese Fälle mit in die Durchschnittsberechnung ein, erhält man tatsächlich einen Wert, wie er in der Presse oft verbreitet wird. Dies ist allerdings nicht nur ein Ärgernis und eine nachlässige Recherche, sondern hat durchaus ernste Konsequenzen. Gerade solche Meldungen haben dazu geführt, dass über eine Anhebung des Rentenalters erneut diskutiert wird. Es mehren sich die Stimmen, die jetzt gültige Grenze von siebenundsechzig Jahren nochmals anheben wollen. Dabei geht die Entwicklung eine ganz anderen Weg, wie die oben gezeigten Zahlen belegen.
16. September 2008
Die letzte Rentenreform, die gerade umgesetzt wird, sollte die Rentenversicherung auf die Höhe der Zeit bringen. Dazu sollte auch eine Anpassung an demoskopischen Veränderungen der Gesellschaft gehören, genauer eine Anhebung der Lebensarbeitszeit, da die Menschen heute im Schnitt wesentlich älter werden als noch vor Jahrzehnten. Gleichzeitig sollten die Möglichkeiten eingeschränkt werden, vor dem vorgesehenen Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben auszuscheiden. Um dies unattraktiv zu machen, wurden hohe Abschläge eingeführt, die zu erheblichen finanziellen Einbußen bei Frührentnern führen. Abgeschafft werden sollte auch die Altersteilzeit sowie die Praxis, älteren Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld zu allimentieren, bis sie Anspruch auf Rente haben, statt sie wieder ins Berufsleben zu integrieren.Zur Wiedereingliederung wurden Instrumente geschaffen, die es Arbeitgebern und Arbeitnehmern schmackhaft machen sollten, ältere Arbeitnehmer einzustellen beziehungsweise sich als solcher ernsthaft um eine Arbeit zu bemühen. So erhalten Unternehmen Zuschüsse für das Gehalt, wenn sie ältere Arbeitslose einstellen. Damit auch weniger gut bezahlte Stellen attraktiv für Arbeitslose über fünfzig werden, besteht die Möglichkeit befristet die Differenz zwischen altem und neuem Gehalt auszugleichen.
Die Altersteilzeit soll eine Modifikation erfahren, um die bisherige Praxis zu unterbinden, sie zur faktischen Frühverrentung zu nutzen. Die ursprüngliche Idee bei der Altersteilzeit war, den Übergang in die Rente behutsam zu gestalten. Daher sollten Arbeitnehmer ab Mitte Fünfzig die Chance haben, ihre Arbeitszeit langsam zu verringern. In der Praxis setzte sich jedoch durch, regulär weiter zu arbeiten, und das so erworbenen Zeitkonto dazu zu nutzen, vorzeitig aus dem Beruf auszuscheiden. Das widerspricht dem ursprünglichen Sinn der Altersteilzeit, einen abrupten Übergang zu verhindern.
Eine weitere noch bestehende Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist die so genannte Teilrente. In Anspruch nehmen dürfen sie Arbeitnehmer, die mindestens fünfunddreißig Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, und zwar ab dem dreiundsechzigsten Lebensjahr. Die Abschläge dabei sind jedoch erheblich, weshalb dieses Modell nur selten in Anspruch genommen wird. Als Ausgleich darf der Teilrentner jedoch mehr hinzu verdienen, als der normale Rentner.
11. Juli 2008