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Große Rentenlücke bei Frauen

Auch nach Jahrzehnten Emanzipationsbewegung und zahlreicher gesetzlicher Bemühungen zur Gleichstellung der Geschlechter sind auch heute noch Frauen, zumindest im Berufsleben, benachteiligt.

Zum einen ist die Bezahlung für weibliche Mitarbeiter üblicherweise noch immer schlechter als für einen Mann mit dem gleichen Job. Hinzu kommt, dass das klassische Rollenbild von Mann und Frau in weiten Teilen der Gesellschaft weiterhin Gültigkeit hat. So gibt meist sie ihre Arbeit auf, wenn der Nachwuchs kommt oder geht in Teilzeit oder Minijob. Lässt die familäre Situation wieder eine Vollzeitbeschäftigung zu, gelingt gerade in der heutigen schwierigen Arbeitsmarktsituation der Wiedereinstieg nicht immer – schon gar nicht kann der eingetretenen Einkommensverlust wieder ausgeglichen werden.

Das hat trotz Anrechnung von Erziehungszeiten auf die Rente schwere Nachteile für die Altersvorsorge von Frauen. Sie erhalten statistisch nur etwa die Hälfte von dem, was der durchschnittliche männliche Rentner bezieht. Das bedeutet in konkreten Zahlen eine Rente in Höhe von etwas mehr als 500 Euro. Ohne staatlichen Zuschuss kann man von dieser Summe auch bei bescheidenem Lebenswandel nicht existieren. Altersarmut ist daher gerade für Frauen eine akute Bedrohung. Abhilfe schafft hier nur eine wohl überlegte private Altersvorsorge, die etwa auch die Tatsache berücksichtigt, dass  Frauen im Schnitt wesentlich älter werden als Männer.

Dieser Umstand ist der ganz überwiegenden Mehrheit der weiblichen Bevölkerung bekannt und wird auch als wichtig eingeschätzt. Dennoch klafft hier zwischen Problembewusstsein und konkreter Tat eine riesige Lücke. Tatsächlich sorgt nur eine Minderheit privat für das Alter vor. 

Die typischen Wechselfälle des Lebens sollten besonders Frauen bei der Wahl ihres Vertragspartners im Augen behalten. So sollte es möglich sein etwa auf die Erziehungsphase flexibel zur reagieren. Eine Anpassung an sich immer häufiger und schneller ändernde Lebensumstände wird zwar auch für Männer immer wichtiger, ist für Frauen jedoch unverzichtbar.

jetzt kommentieren? 16. Mai 2008

Betriebsrente kürzt Elterngeld

Staatliche Vorsorge,- und Unterstützungsmaßnahmen greifen nicht immer reibenungslos ineinander. Mitunter nimmt die eine Hand, was die andere gibt. So verhält es sich beim Zusammenspiel von Elterngeld und betrieblicher Altersvorsorge. Beide Maßnahmen sind dienen der Absicherung in verschiedenen Lebenssituationen und sollen nicht zuletzt verhindern, dass normale Lebensumstände wie Elternschaft oder Alter zur Abhängigkeit von den Sozialsystemen führen. Diese im Prinzip sinnvollen und gut gemeinten Instrumente werden in diesem Fall, wie in vielen anderen auch, durch das Steuerrecht teilweise in ihrer Wirkung entwertet.Die jetzige Regelung hat zur Folge, dass Arbeitnehmer, die in irgendeine Form der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge einzahlen einen geringeren Anspruch auf Elterngeld haben als Arbeitnehmer die eine solche Vorsorge nicht treffen wollen oder können.

Dieser Widerspruch entsteht folgendermaßen: das Elterngeld wird vom Nettogehalt berechnet und es beträgt davon 67 %. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden direkt durch eine so genannte Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber in die jeweilige Versicherung oder Pensionskasse abgeführt.  Der so zurückgelegt monatliche Beitrag ist steuerfrei und mindert daher das zur Steuerberechnung herangezogenen Jahreseinkommen.

Aber genau von diesem steuerlich relevanten Einkommen wird das Elterngeld berechnet, bei dem nunmehr die für die Rente zurückgelegte Summe fehlt. Dieser Systemfehler trifft Familien mit geringem Einkommen und Arbeitnehmer mit hoher Sparleistung besonders hart, was die darin liegende Ungerechtigkeit nochmals verdeutlicht. Eine Korrektur der Gesetzeslage wird zur Zeit leider nicht angestrebt.

jetzt kommentieren? 14. Mai 2008

Staat kürzt die Betriebsrenten

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet ihren Angestellten mindestens ein Angebot zur Altersvorsorge anzubieten. Eine sinnvolle und von den meisten Arbeitnehmern gern genutzte zusätzliche Vorsorgemaßnahme für das Rentenalter. Neben steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase kann es sogar Zuschüsse vom Unternehmen geben, abhängig von den Vereinbarungen im Arbeits,- oder Tarifvertrag.

Aber auch bei der Betriebsrente nimmt er, was er auf der einen Seite gibt. Während er die Bürger zur privaten Altersvorsorge animiert und dabei auch unterstützt, entwickelt er immer neue Ideen, wie er auf Kosten der Rentner Finanzlöcher stopfen kann.

Diesmal sind es die Krankenversicherungen, die in den Genuss der Sparleistungen für die Betriebsrente kommen. In 2004 wurde beschlossen, dass auch auf die Betriebsrente Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind. Perfide dabei: nicht nur der Arbeitnehmeranteil wird fällig, der künftige Rentner hat auch den Arbeitgeberanteil abzuführen. Hinzu kommt noch der Anteil für die Pflegeversicherung. Diese Regel gilt seit 2004. Wer sich freut seinen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge vorher abgeschlossen zu haben, wird eine herbe Enttäuschung erleben. Diese Abgabepflicht gilt rückwirkend auch für Altverträge. Eine einzige kleine Ausnahme sind Einmalzahlungen aus dem Kapital bis höchstens 14910 EUR. Auf diesen Betrag werden keine Krankenkassenbeiträge fällig, alle anderen müssen wohl oder übel zahlen. Um beim Beginn des Rentenbezugs keine böse Überraschung zu erleben, sollte man diesen Umstand unbedingt in seine Finanzplanung aufnehmen und gegebenenfalls die so entstehende Lücke mit einer zusätzlichen Maßnahme auffüllen. So fällt bei der Riester-Rente überhaupt kein Kassenbeitrag an, bei der gesetzlichen Rente ist nur der Arbeitgeberanteil fällig.

jetzt kommentieren? 10. Mai 2008

Lebensstandard im Rentenalter gefährdet

Die demographische Entwicklung der deutschen Bevölkerung ist eine der Ursachen für die Schieflage der staatlichen Rentenversicherung. Während es an der Basis der Alterspyramide an Nachwuchs fehlt, werden auf der anderen Seite die Menschen durch bessere medizinische Versorgung und hohem Lebensstandard immer älter. Die Folge ist unter anderem ein steigender Rentenversicherungsbeitrag, dem beim eigenem Renteneintritt eine immer geringer werdende Rentenhöhe gegenüber steht. Um die Folgen der Überalterung beim Rentenbezug abzufangen, hat der Gesetzgeber zudem eine Steuerpflicht für Altersbezüge eingeführt.Diese allgemein bekannten Informationen sollten Grund zu handeln sein, besonders für Arbeitnehmer die am Beginn oder bereits mitten im Berufsleben stehen. Um den einmal erreichten Lebensstandard im Alter halten zu können, tun viele zu wenig, wie das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln in einer Studie festgestellt hat. Dringend geboten ist für die Jahrgänge zwischen 1959 und 1973 Sparen für das Alter. Nach der aktuellen Erhebung klafft hier bei einem großen Teil der Betroffenen eine große Versorgungslücke, die nicht durch Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die Folgen sind voraussehbar: finanzielle Einschränkungen oder gar Schwierigkeiten nach dem Renteneintritt. Im Durchschnitt fehlt nach den Berechnungen des IW ein Betrag von ca. 26000 EUR. Je näher man also dem Renteneintrittsalter bereits steht, desto dringender sollten Rücklagen gebildet werden. Die jüngeren Jahrgänge haben dafür zwar noch mehr Zeit, allerdings wird sich deren Versorgungslücke von 15 % bei den Rentenbeziehern ab 2010 auf 25 % bis zum Jahr 2030 vergrößern. 

jetzt kommentieren? 22. April 2008

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