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Staatliche Zuschüsse und Steuervorteile für die Riester-Rente kann man in den unterschiedlichsten Formen anlegen. Trotz gleicher Förderung kann die Rendite allerdings sehr variieren. Im ungünstigsten Fall erhält man bei einer schlecht gewählten Alternative lediglich die gesetzlich garantierten eigenen Beiträge plus der geleisteten Zulagen als Rentenzahlung zurück. Aber gerade diese gesetzliche Absicherung bietet bereits eine hohe Anlagesicherheit, so dass man bezüglich der Erträge durchaus etwas risikobereiter vorgehen kann – der Verlust ist nach unten begrenzt.Sicherheit ist also nur ein zweitrangiges Kriterium bei der Auswahl des Vertrages. Sehr konservativ und wenig prestigeträchtig ist ein normaler Sparplan, wie man ihn schon seit jeher von seiner Bank kennt. Besser Aussichten auf eine höhere Rente bieten zwar Versicherungen in verschiedenen Ausprägungen, allerdings sind hier die Nebenkosten recht hoch, da beispielsweise hohe Provisionskosten in der Gesamtrechnung enthalten sind, die sich ungünstig auf den Ertrag auswirken.
Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass die höchsten Gewinne eine cleveres Engagement an der Börse einbringt. Das geht auch mit Riester. Der Trick ist die Einzahlung in einen entsprechend zertifizierten Fonds und schon stehen börsenübliche Gewinn in Aussicht. Das schöne an dieser besonderen Art von Fonds besteht darin, dass, wie schon gesagt, sich der maximale Verlust nur auf den erhofften zusätzlichen Gewinn beziehen kann – Kapital und Zulagen bleiben stets unangetastet. Man verbindet hierdurch Börsenspekulation mit staatlich garantierter hoher Sicherheit.
Unbenommen bleibt dem Anleger zudem, ab einem gewissen Lebensalter, in dem man sich entschließt bereits erzielte Gewinne zu sichern, einen Fonds mit stabileren Werten zu wählen. Um dem Auf,- und Ab der Börse langfristig zu begegnen, sollte man in möglichst jungen Jahren das Fondssparen beginnen. So bleibt genug Zeit während einer Hausse Renditen einzufahren oder eingetretenen Verluste wieder rechtzeitig vor Beginn der Rentenphase auszugleichen. Übrigens fallen Riester-Fonds nicht unter die Abgeltungssteuer – allein dieser Umstand kann einen Abschluss lohnend machen.
15. Mai 2008
Die Entscheidung für einen Anbieter ist bei langfristigen Verträgen für die Altersvorsorge oft eine Entscheidung fürs Leben. Lebensversicherungen oder Rentensparverträge zu kündigen ist in den meisten Fällen keine gute Idee, da dieser Schritt mit hohen finanzielle Verlusten einhergeht. So haben Lebensversicherungsverträge einen bestimmten Rückkaufwert. Dieser umfasst beileibe nicht, wie man unbedarft vermuten könnte, auch das bereits eingezahlte Kapital, sondern ist ein mehr oder weniger willkürlich festgelegter Preis für den Vertragsausstieg. Nicht nur einen großen Teil des Ersparten, sondern auch die gesamte bereits erzielte Rendite verleibt sich die Versicherung ein. Ein solcher Schritt sollte daher nur in dringenden Notfällen eine Option sein und der Vertrag kein unentbehrlicher Bestandteil der Altersvorsorge.Auch bei einem Anbieterwechsel hat ein Riester-Vertrag wieder einmal die Nase vorn. Die oben beschriebenen Probleme und vor allen Dingen Kosten fallen hier nicht an oder nur zu einem geringen Teil. Haben sie einen attraktiveres Unternehmen gefunden von dem sie glauben, dass es ihr Kapital erfolgreicher vermehrt, so fallen lediglich Gebühren an, die sie an ihren bisherigen Vertragspartner entrichten müssen. Dies aber auch nur dann, wenn sie von Anfang an Bestandteil ihres Vertrages war. Mehr als hundert Euro dürften auch in dabei nicht anfallen, so dass sich eine Marktbeobachtung stets lohnt. Eine besonders hohe Ertragssteigerung dürfen sie erwarten, wenn ihr Vertrag noch möglichst viele Jahre läuft bis er zur Auszahlung kommt. Gerade die Höhe der späteren Riester-Rente ist bei den vielen Leistungsanbietern eine Variable, auf die man besonders Augenmerk haben sollte – die Unterschied sind mitunter groß. Den für ihre Bedürfnisse besten Partner vermittelt ihnen unparteiisch ein unabhängiger Finanzberater.
10. Mai 2008
Bei der Vorsorge für das Alter spielt das Finanzamt eine bedeutende Rolle. Selbst die attraktivste Geldanlage kann sich bei Inanspruchnahme zum Rentenbeginn im Nachhinein als Fehlinvestion erweisen, hat man nicht beizeiten die steuerlichen Aspekte mit ins Kalkül gezogen. Der Fiskus macht auch vor den Rücklagen für den Ruhestand nicht Halt. Zwar wird für die Vorsorge staatlicherseits geworben und ist in Anbetracht eines zusehends überforderten Rentensystems sehr erwünscht. Das hindert eben diesen Staat aber nicht daran, auf diese Gelder über das Steuerrecht zuzugreifen. Der nächste große Schlag steht im nächsten Jahr mit Einführung der Abgeltungssteuer ins Haus. Unabhängig von anderen Kriterien greift diese Steuer auf den jährlichen Ertrag jeder Geldanlage zu und kassiert satte fünfundzwanzig Prozent zuzüglich Soli. Was genau somit abgegolten wird, bleibt das Geheimnis der Erfinder. Tatsache ist aber, je besser ihr Geld gearbeitet hat, desto höher ist die absolute Steuerlast darauf.Glück oder vielmehr die besseren Informationen ersparen aber allen Riester,- und Rürupsparern diesen herben Renditeverlust. Das Modell dieser privaten Rentevorsorge sieht nämlich vor, dass während der Ansparphase die Beiträge dazu eben nicht besteuert werden sollen. Das Finanzamt greift hier erst zu, sobald die Auszahlung der Beträge beginnt. Man nennt dies eine nach gelagerte Besteuerung. Das ist natürlich noch immer ärgerlich, denn wer zahlt schon gerne Steuern. Erst Recht im Alter wird das Einkommen trotz Privatrente in der Regel geringer ausfallen. Sinnvoll ist dieses Modell dennoch. Üblicherweise wird man im Erwerbsleben auf Grund höherer Einkommen eine entsprechend höhere Steuerlast zu tragen haben. Sinkt das Einkommen im Alter, sinkt auch die Steuerlast entsprechend. Im Ergebnis spart man daher doppelt: einmal mindert man seine Abgaben während in der aktiven Phase, während man im Alter zwar Steuer zahlt, diese aber im Verhältnis geringer ausfallen.
Die Abgeltungsteuer macht diese Sparform fürs Alter besonders interessant, da die potentielle Steuerersparnis nochmals steigt. Diesen Vorteil genießt, wer seine Beiträge entweder in Fonds oder in Zertifikaten anlegt, da beide ohne Riester,- bzw. Rürupvertrag unter die neuen Regelungen fallen.
06. Mai 2008
Jedermann weiß längst, dass die gesetzliche Rente in den allermeisten Fällen nicht ausreichen wird, den Lebensstandard im Alter zu halten. Eine Möglichkeit die Rentenlücke zu schließen ist bekanntermaßen die Riester-Rente. Ein Viertel aller Berechtigten haben diese Chance schon ergriffen – die Mehrheit hat diese wichtige Vorsorge noch nicht getroffen, viele schlicht aus Unkenntnis über diese Sparanlage.Grundlegend ist ein Verständis über die Natur dieser Altersvorsorge. Das Riester-Prinzip ist eigentlich ganz einfach: sie sparen Geld an und erhalten dafür nicht nur Zinsen, sondern, und das ist der entscheidende Unterschied zu anderen Sparformen, staatliche Zulagen. Das gesamte Kapital wird später als Rente ausgezahlt mit lebenslanger Garantie. Sie können dabei selbst ihre Rentenhöhe beeinflussen, indem sie eine möglichst renditestarke Anlageform wählen.
Der Kreis der Berechtigten, die die Riester-Rente in Anspruch nehmen dürfen, ist begrenzt. Gefördert werden alle, die von der sukzessiven Rentenkürzung betroffen sind. Entsprechend groß ist der Kreis der möglichen bevorzugten Sparer. Dazu gehören selbstverständlich alle Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte, sogar Arbeitslose können mitmachen. Ein bestimmter Kreis von Selbstständigen fällt ebenso unter die Regelung, unter anderem sogar Künstler, die Mitglied in der Künstlersozialversicherung sind. Indirekt können Unternehmer partizipieren, wenn ihr Ehepartner Riester-Ansprüche hat.
Die Zahl der Anbieter von entsprechenden Verträgen zur Altersvorsorge ist groß. Banken und Versicherungen bieten verschiedene Modelle an, beispielsweise Fondsparen oder ein Rentenversicherungsvertrag. In diesen Vertrag zahlt der Kunde regelmäßig ein und beantragen über ihren Vertragspartner die staatlichen Zulagen. Ihre Einlagen können sie zusätzlich beim Finanzamt gelten machen und so auch noch Steuern sparen. Also eigentlich ganz einfach.
Die Zulagen privaten Rente sehen im einzelnen so aus: 154 Euro Grundzulage erhalten sie ab 2008 pro Jahr. Haben sie Kinder, erhalten sie jeweils nochmal 185 Euro; hat sich der Nachwuchs ab 2008 eingestellt, sind es sogar 300 Euro. Diese Zulagen können bis maximal 2100 Euro bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Um die volle Förderung zu erhalten sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. So gibt es einen jährlichen Mindestbeitrag von 4% des Vorjahreseinkommens, der aber 2100 Euro nicht überschreiten darf. Andererseits sind die Zulagen Bestandteil der Höchstsumme, was ihre eigenes finanzielle Engagement reduziert.
Um nicht nachträglich die Vorteile einzubüßen, hat der Gesetzgeber für die spätere Verwendung Regelungen getroffen. Der Riester-Vertrag kann als Rente ausbezahlt werden. Seit neuestem ist auch eine Kapitalanlage zum Erwerb von selbstgenutzem Wohneigentum gestattet, vorausgesetzt sie zahlen das Geld bis zu ihrem 60. Geburtstag wieder in den Vertrag ein. Bis zu diesem Lebensalter können sie sich 30 % des Kapitals auszahlen lassen.
Sie verlieren ihre Vorteile bei einer sogenannte schädlichen Verwendung. Darunter versteht der Gesetzgeber eine Auflösung vor dem Sechzigsten oder den Wegfall der Steuerpflicht in Deutschland. Eine Vererbung ist nur unter Ehegatten möglich und auch nur in Form der Rente. Wollen sie andere Erben begünstigen, müssen sie eine Riester-Lebensversicherung mit Rentencharakter abschließen. Besser ist jedoch in diesem Fall eine Risikolebensversicherung um bestimmte Personen nach ihrem Tod finanziell abzusichern.
Unklar ist noch, wie hoch die Steuern auf ihre Rente einmal sein werden. Klar ist nur, das sie den vollen Betrag versteuern müssen. Dazu läßt sich zu jetzigen Zeitpunkt aber zu ihrer Beruhigung feststellen, dass sie im ungünstigsten Fall maximal 10 % ihrer Rente als Steuern werden abführen müssen, was aber nur auf einen kleinen Personenkreis zutreffen wird.
17. April 2008
Was geschieht eigentlich mit dem in einem Riester-Fonds angesparten Geld im Erbfall? Eine Frage, die nicht nur die Hinterbliebenen sondern auch den Riester-Sparer beschäftigen sollte – schließlich sollte es jedermanns Recht sein, über sein erarbeitetes Vermögen auch für den Erbfall frei zu verfügen.In einer günstigen Position sind dabei alle Sparer, die deren Riester-Rente in einen Investmentfonds eingezahlt wurde. Hier üblicherweise ein Auszahlungsplan vereinbart, der eine sogenannte Teilkapitalverrentung beeinhaltet. In diesem Fall geht das Guthaben an die Erben, selbst dann, wenn die Auszahlungsphase bereits begonnen hatte.
Bei anderen Anlageformen sind die besonderen vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. Grundsätzlich kann man jedoch davon ausgehen: tritt der Todesfall vor dem Ruhestand ein, erhalten in der Regel die Erben das angesparte Vermögen.
Eine gute Nachricht für Hartz IV -Empfänger: die Riester-Rente bleibt beim Bezug der Leistungen anrechnungsfrei. Auch für diese Bevölkerungsgruppe lohnt also ein Vertragsschluß.
16. April 2008
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