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Rürup – für wen lohnt es sich?

Rürup ist bei weitem nicht für jeden potentiellen Berechtigten geeignet. Einmal hängt die Eignung davon ab, ob man den nötigen langen Atem hat, den gesamten Vertrag durchzuhalten. Auch ist der spezielle Vertrag ein entscheidendes Kriterium. Unabhängige Verbraucherorganisationen bemängeln, dass es bei den bisher auf dem Markt befindlichen Verträgen an der nötigen Flexibilität mangelt. Gerade für die anvisierte Zielgruppe für Rürup wäre dies aber ein ganz wichtiger Punkt. Schließlich sind es vor allem Selbstständige, die mit Rürup ihre private Rentenvorsorge betreiben sollen. Aber eben als Selbstständiger hat man nun mal nur ausnahmsweise ein gleich bleibendes Einkommen. Es wird Monate geben, in denen es einfach an Geld fehlt, um auch noch den Rürup – Vertrag bedienen zu können. So ist die Investition in diese Sparform mitunter schnell vergebens, wenn man vielleicht lange in den Vertrag einzahlt, aber später auf Grund von Geldmangel mit einem wesentlich verringerten Rentenanspruch leben muss oder gar den ganzen Vertrag verliert. Die Klauseln sind oft sehr eng gefasst. So ist es manchmal der Fall, dass man überhaupt dann erst einen Anspruch auf Zahlungspausen hat, wenn man einige Jahre lang eingezahlt hat. Ein Zahlungsstopp hat auch für Zusatzoptionen einen negativen Einfluss. Eine zusätzlich mit dem Rürup – Vertrag kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung etwa wird man verlieren, wenn man einige Zeit den Vertrag  beitragsfrei stellen muss.

 

Bei den Fonds – Modellen zu Rürup existiert ein weiterer Nachteil. Es gibt nicht einmal dafür eine Garantie, dass wenigstens die Sparleistung bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen muss. Dies ist besonders fatal, da man als Selbstständiger gar keine Alternative zu Rürup hat. Riester ist Arbeitnehmern in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis vorbehalten.

 

Grundsätzlich sollte man also bei Rürup – Verträgen auf Zusatzoptionen verzichten und diese besser mit einer separaten Versicherung abdecken. Das Kleingedruckte sollte man gründlich studieren, bevor man sich zu einer Unterschrift entschließt.

jetzt kommentieren? 31. Januar 2009

Rürup – strenge Regeln für die Basisrente

Der offizielle Name der landläufig als Rürup – Rente bekannten privaten Altersvorsorge lautet eigentlich Basisrente. Sie unterscheidet sich grundsätzlich nicht von anderen privaten Vorsorgemaßnahmen für das Alter, jedoch gelten bei ihr besondere Regeln. Im Augenblick bieten diverse Versicherungen sowie wenige Fondsanbieter Verträge für die Rürup – Rente an.

 

Um die staatlichen Vergünstigungen zu erhalten, muss der Vertrag bestimmte Bedingungen erfüllen. Einmal darf er frühestens mit Beginn des Jahres 2005 abgeschlossen worden sein. Außerdem darf eine Auszahlung des angesparten Kapitals nebst Rendite und Zuschüssen nicht vorgesehen sein. Allein eine lebenslange Rentenzahlung ist bei Rürup erlaubt.

 

Der Rentenbeginn darf nicht vor dem sechzigsten Geburtstag sein. Hat man im Vertrag vorgesehen, dass auch bei Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt wird, kann eine Rentenzahlung früher beginnen; dies ist jedoch die einzig zulässige Ausnahme. Man kann die Ansprüche aus dem Rürup – Vertrag nicht vererben, übertragen, verpfänden oder verkaufen. Kurz, man darf damit rein gar nichts unternehmen, noch nicht einmal eine Kündigung ist möglich.

 

Zwar ist ein Hinterbliebenenschutz oder eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei Rürup – Verträgen möglich, doch schützt ersterer nur einen Partner, mit dem man auch verheiratet war.

 

Die staatliche Vergünstigung bei Rürup besteht darin, dass man die Beiträge dazu von der Steuer absetzen kann. Dies geht jedoch maximal bis zu einem Betrag von zwanzig Tausend Euro, bei Ehepaaren das Doppelte, das jedoch erst in sechzehn Jahren! Bis jetzt kann man nur knapp siebzig Prozent der Beiträge absetzen; bis zum Höchstbetrag muss man besagte Frist noch abwarten.

 

Was man während der Ansparphase an Steuern spart, muss dann als Rentner allerdings wieder bezahlen. Der so genannte Besteuerungsanteil, der im Augenblick bei achtundsechzig Prozent liegt, muss voll nach dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

jetzt kommentieren? 25. Januar 2009

Rürup – Rente und der Fiskus

Die Rürup – Rente ist so zusagen die Riester – Rente für alle Selbstständigen beziehungsweise der Personenkreis, der kein Recht auf eine Riester – Förderung hat. Da der Staat auch für alle, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, die Möglichkeit einer geförderten privaten Altersvorsorge zur Verfügung stellen will, um gerade im diesem Personenkreis drohende Altersarmut zu vermeiden, wurde die Rürup – Rente geschaffen.Der Nachteil, sowohl bei Rürup als auch bei Riester: die Beiträge während der Ansparzeit sind steuerbefreit, auch die Zuschüsse, die man dazu erhält. Das ändert sich jedoch, sobald man die entsprechende Rürup,- oder Riester – Rente bezieht. Diese wird dann nämlich besteuert, da sie als ganz normales Einkommen zählt. Das gleiche gilt übrigens jetzt auch für die gesetzliche Altersrente, die ebenfalls in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden muss.

Der Anteil, der versteuert wird, hängt vom so genannten Besteuerungsanteil ab. Da Endziel der Rentenreform ist, dass zum Schluss alle Altersrenten voll versteuert werden, steigt dieser Anteil jedes Jahr an. Dieses Jahr lag er bei vierundfünfzig Prozent und er steigt jedes Jahr um zwei Prozent. Mit diesem Satz wird die Rente im ersten Bezugsjahr besteuert, danach hat man einen Freibetrag zur Verfügung, der für den Rest des Rentenbezug gilt. Dieser Freibetrag bleibt jedoch auch gleich, wenn die Rente einmal erhöht wird. Das bedeutet, das ein größerer Anteil der Rente versteuert werden muss. Versteuert wird übrigens nicht die Nettorente, sondern die Bruttorente, also der Betrag, den man vor Abzug von Sozialversicherungsabgaben erhält. Ob sich also eine Rürup, – oder Riester – Rente überhaupt rechnet, hängt sehr von der indivduellen Einkommenssituation und damit der Steuerquote ab. Wer noch weitere erwähnenswerte Einnahmen im Alter hat, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Zinsen, der zahlt bei der privaten Rente zum Schluss möglicherweise drauf. Wer außer der gesetzlichen Altersrente keine weiteren Einkünfte hat, wird nur dann eine schlechtes Geschäft machen, wenn überhaupt, wenn er die Rente ungewöhnlich lange bezieht.

jetzt kommentieren? 03. November 2008

Rürup – Rente in jeder Hinsicht ein Flop

Die Renditeaussichten der Rürup – Rente sind, wie wir bereits berichteten, nicht nur bescheiden, sondern geradezu katastrophal, wenn man nicht gerade ein biblisches Alter erreicht. Was als Grundversorgung der Selbstständigen für das Alter gedacht war, entpuppt sich immer mehr zu einer Geldvernichtungsstrategie. Trotz Steuervorteilen durch hohe Freibeträge rechnet sich diese Geldanlagen bestenfalls bei Anbietern, die eine sehr hohe Performance aufweisen. Aber selbst dann ist man besser beraten, sein Geld dort lieber ohne Rürup – Mantel zu investieren, wenn man wirklich dabei verdienen will. Nachdem das Renditeversprechen nunmehr entzaubert ist, bliebe als letzter Vorteil von Rürup, der gerade für Unternehmer von großem Interesse wäre, dass man die Spareinlagen nicht pfänden kann. Das macht es gerade der Personengruppe, die damit rechnen muss, einmal in Konkurs zu gehen, sehr verlockend einen solchen Vertrag trotzdem abzuschließen. Dieses Verkaufsargument dürfte wesentlich zur bisherigen Verbreitung der Vertragsform beigetragen haben.Wie es nach einer genaueren Betrachtung von zwei Experten aber aussieht, ist selbst dieser Vorteil keiner, da es ihn wohl nicht gibt.

Noch bevor Rürup geboren wurde, gab es Gerichtsentscheide, die den Pfändungsschutz für Altersersparnisse in Versicherungsverträgen von Selbstständigen und Freiberuflern als pfändbar angesehen haben. Nach Einführung von Rürup hat sich an der Auffassung der Gerichte allerdings nichts geändert. Selbst der Bundesgerichtshof hat letztes Jahr diese Auffassung bestätigt. Die Begründung dafür lautet, das die private Rente kein Arbeitseinkommen sei und deshalb nicht unter die Ausnahmen im Pfandrecht falle.

Da selbst das Finanzministerium zu diesem grundlegenden Irrtum, Rürup sei nicht pfändbar, wesentlich beigetragen hat, ist die jetzige Erkenntnis ganz besonders ärgerlich. Dort hat man zur Einführung vergessen, absichtlich oder unabsichtlich, deutlich zu machen, dass der Pfändungsschutz nur gilt, solange die Rente nicht gezahlt wird. Danach kann auch Rürup, so wie jede Altersrente, durchaus dem Gerichtsvollzieher zum Opfer fallen; so sieht es die Zivilprozessordnung vor. Ein bisschen was darf man zwar sparen, worauf dann tatsächlich niemand zugreifen darf. Dafür hat man gewisse Freibeträge geschaffen, die wenigstens eine Rente auf Sozialhilfeniveau schützen. Im Ergebnis sind es jedoch nur etwas einhundert Euro, die auch während der Auszahlungsphase unter bestimmten Bedingungen dem Rentner verbleiben, also nicht einmal genug, um damit unter einer Brücke überleben zu können, geschweige denn, auf andere Art und Weise. Aber ist man da erst mal gelandet, hat man unzweifelhaft Anspruch auf Sozialhilfe.

jetzt kommentieren? 22. August 2008

Rürup nur gut für Hundertjährige

Die so genannte Basisrente existiert in zwei Varianten: einmal die Riester – Rente für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, und ein anderes Mal die Version für Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe als Rürup – Rente. Eine Grundabsicherung für das Alter ist natürlich für Selbstständige ganz besonders wichtig, da ihnen meistens Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung fehlen, sofern sie keine freiwilligen Beiträge geleistet haben oder einen Mindestzeit abhängig gearbeitet haben.Wer nun im Glauben einen solchen Rürup – Vertrag abschließt, er würde dabei ein gutes Geschäft machen, besonders dank der dadurch bedingten Steuervorteile, liegt leider weit daneben. Wie ein aktueller umfangreicher Test der Angebote zeigt, macht in der Regel nur das anbietende Unternehmen Kasse.

Die Rürup – Rente funktioniert etwas anders als Riester, da sie ja auf Unternehmen zugeschnitten ist. Da man hier, genau wie bei der Arbeitnehmerbasisrente, erst einmal die Konditionen verbessern musste, bevor sich überhaupt eine erwähnenswerte Zahl von Bürgern dafür interessierten, kann man seitdem seine gesamten Beiträge von der Steuer absetzen. Das ist eine gute Sache für diejenigen, die auch genug verdienen um ein Interesse an Steuersparmodellen zu haben. Trotzdem hat es den Verkauf kräftig angekurbelt.. Hat man sein Geld dort erst einmal investiert, ist die Verfügung darüber allerdings auf genau eine Möglichkeit reduziert. Da man das dort angelegte Kapital nicht einmal als Sicherheit für einen Kredit verwenden kann, erst recht auch keine andere Verfügung mehr darüber treffen kann, hoffen die Anleger auf die hohe Rendite, die ihnen die anbietenden Unternehmen als Ausgleich regelmäßig versprechen.

Im Test hat man eben dieses Renditeversprechen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist erschütternd. Selbst bei der günstigsten Vertragsgestaltung muss der Bezieher das stolze Alter von fast Fünfundachtzig erreichen, um fortan einen Gewinn aus seiner Geldanlage ziehen zu können. Bei den Verträgen mit schlechter Performance muss der Versicherte nicht nur das Durchschnittsalter weit überschreiten, sondern geradezu neue Rekorde aufstellen. Einhundertneun werden nicht allzu viele. Man sollte also aus einer langlebigen Familie stammen und sich auch ansonsten schonen, wenn man bei Rürup nicht drauflegen will.

Alle anderen, denen ein so hohes Lebensalter nicht vergönnt ist, erhalten zum Teil noch nicht einmal ihr Kapital zurück, bevor sie sterben, geschweige denn das sie etwas von der erwirtschafteten Rendite zu sehen bekämen.

jetzt kommentieren? 03. August 2008

Rürup-Rente – Altersvorsorge für Selbstständige

Der berechtigte Personenkreis für die Riester-Rente ist begrenzt und schließt bis auf wenige Ausnahmen Selbstständige und Freiberufler von den Vorteilen dieser Absicherung für das Alter aus. Für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber die sogenannte Rürup-Rente konzipiert.Das Prinzip der Rürup-Rente unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt vom Riester-Sparen – es gibt keine staatlichen Zuschüsse, sondern Steuervorteile in der Ansparphase. Daher ist diese Modell mit steigendem Einkommen umso interessanter. Hier können dann neben der eigentlichen Zielgruppe Selbstständige und Freiberufler auch Beamte und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen profitieren. Die maximale vom Finanzamt anerkannte Betrag sind 20.000 Euro für Alleinstehende, für Verheiratete das Doppelte. In 2008 zieht die Finanzverwaltung 66 % des geltend gemachten Betrages als Sonderausgaben ab. Dieser Abzugsbetrag steigt jährlich bis zum Jahr 2025, in dem er 100 % betragen wird. Zu beachten ist dabei, dass der Maximalbetrag nicht überschritten werden kann. Er vermindert sich außerdem durch Inanspruchnahme von weiteren Vorsorgemaßnahmen, etwa freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Bezieht man erst die Rürup-Rente läuft diese Progression umgekehrt. Das ausgezahlte Vermögen wird wiederum jährlich mit einem jeweils höheren Anteil versteuert. 

Bei der Auswahl des richtigen Vertragspartners für die Rürup-Rente sollte man sorgfältig vorgehen. Die Unterschiede in der späteren Rentenhöhe sind bei gleichen Beiträgen mitunter erheblich. Wichtig ist die Garantierente, also der Betrag, der mindestens später ausgezahlt wird, unabhängig von der tatsächlich erzielten Rendite der Geldanlage.

Gerade Selbstständige müssen mit schwankenden Einnahmen rechnen. Wer sich verleiten lässt zur Sicherung seiner Liquidität die Beiträge zur Rürup-Rente einmal auszusetzen kann schnell sein gesamtes Kapital einbüßen. Hier gilt es genau auf die jeweiligen Regelungen zu achten.

Wie erfolgreich ein Vertragsanbieter Geld vermehrt lohnt ebenfalls der vorherigen Betrachtung. Gelingt dem Vertragspartner die Erwirtschaftung eines hohen Überschusses, steigt die spätere Rente entsprechend.

jetzt kommentieren? 17. April 2008