Der Fiskus und die Rentner

02.Oktober 2008

Viele interpretieren die Medienberichte der letzten Zeit bezüglich der Steuerpflicht von Rentner so, als sie dies etwas ganz Neues, was es bislang nicht gegeben habe. Das ist so allerdings nicht richtig. Die Pflicht Steuern zu zahlen, hatte auch bislang nichts mit dem Lebensalter zu tun, sondern ausschließlich mit dem Einkommen, das eine Person bezieht. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob man als Arbeitnehmer oder als Rentner über Einkünfte verfügt. Neu ist ab nächstem Jahr etwas ganz anderes, nämlich die Meldepflicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die wird künftig alle Rentenzahlungen automatisch an die Finanzämter melden. Was sich also ändert, ist die Gelegenheit, Einkünfte vor dem Finanzamt zu verbergen, was bisher durchaus möglich war, sofern es sich um Rentenbezüge gehandelt hat. Neu ins Bewusstsein getreten ist durch die Diskussion, dass man auch im Ruhestand zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sofern man gewisse Kriterien erfüllt.Nicht nur die gesetzlichen Rentenversicherer, sondern auch alle anderen Stellen, die Renten auszahlen, wie zum Beispiel Pensionskassen oder Direktversicherungen, die oft bei der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt werden, sind ab nächstem Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, alle ihre Informationen an einen zentrale Stelle des Finanzamtes zu melden. Diese sitzt in Brandenburg und verteilt diese Informationen an die jeweiligen Finanzämter, die für den einzelnen Rentner zuständig sind. Das kann für so manchen, der sich bislang mit Vorsatz oder aus Unwissenheit nicht um seinen Steuerangelegenheiten gekümmert hat, zu einem bösen Erwachen führen. Zwar werden die meisten Pensionäre, die außer ihrer Rente über keine weiteren Einkünfte verfügen wohl selten Steuern nach zahlen müssen. Wer aber beispielsweise bislang Mietzahlungen oder Zinseinkünfte hat, kann den Freibetrag schnell überschritten haben.

Dies umso mehr, als der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlungen seit der Rentenreform jährlich um zwei Prozent angehoben wird, bis der in zwölf Jahren achtzig Prozent erreicht haben wird.

Um sich ein Bild zu machen, ob man eventuell zu eine Steuererklärung abgeben muss, kann man in etwa sagen, dass man mit weniger als vierzehnhundert Euro Rente im Monat ohne weitere Einnahmen als Single steuerfrei bleiben wird. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Im Zweifel sollte man bei seinem Finanzamt oder einem Steuerberater nachfragen.

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