Die deutsche Rentenversicherung – ein falscher Ansatz

18.Juni 2008

Schon zu Adenauers Zeiten gab es warnende Stimmen, die die Finanzierbarkeit der deutschen Rentenversicherung in Frage stellten. Es half aber nichts, die staatliche Altersvorsorge wurde auf das heutige Prinzip der Umlage umgestellt und an die Lohnentwicklung gekoppelt. Dieses Prinzip funktionierte leidlich, solange die wirtschaftliche Entwicklung gut und die Demoskopie erwartungsgemäss verlief. Aber wie man an der problematischen Diskussion anlässlich der letzten Rentenerhöhung wieder einmal ablesen konnten, krankt das System an einem falschen Ansatz.Die Unterfinanzierung der deutschen Rentenversicherung war schon seit seit langem voraus zusehen; dies lässt sich leicht dem jedes Jahr zu erstellenden Bericht zum Zustand der Rentenkasse ablesen. Schon unzählige Male wurden Diskussionen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung angestossen, aber niemals im nötigen Umfang durchgesetzt, aus Angst, allzu viele Wähler damit zu verprellen. Vielmehr wurde wider besseres Wissen die Parole ausgegeben, die Rente sei sicher. An den obligatorischen Finanzprognosen, die der jährliche Rapport enthalten muss, ist die dramatische Entwicklung der Altersversorgung leicht abzulesen. Nur mit Zuschüssen aus Steuergeldern lässt sich das vorgeschriebenen Mindestniveau langfristig noch halten. Da sich Beitragserhöhungen nicht beliebt durchsetzten lassen stellt sich die Frage, ob das Mindestniveau der Rente sich dauerhaft halten lässt.

Um dem entgegen zu wirken, wurden etwa das Renteneintrittsalter kontinuierlich erhöht, was letztendlich auf eine Rentensenkung hinausläuft, wenn man seine Altersrente insgesamt kürzer bezieht. Schon heute ist aber absehbar, dass damit das Problem nicht gelöst ist. Vielmehr wird die zur Zeit im Berufsleben stehende Beitragszahler zwar immer stärker belastet, obwohl ihr Rentenanspruch zwangsläufig wesentlich geringer sein wird als der heutiger Rentner mit vergleichbaren Einzahlungsleistungen.

Ein erster Ansatz zu einem Systemwechsel war die Einführung der so genannten Riester – Rente, die genauso wie die betriebliche Altersversorge auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht. Zwar erhält der Sparer staatliche Zuschüsse beziehungsweise steuerliche Vergünstigungen, seine Rente erhält er aber aus dem von ihm angesparten Kapital, nicht aus den Leistungen der berufstätigen Beitragszahler. Eine langfristige Lösung des Rentenproblems liegt aus heutiger Sicht im Ausbau kapitalgedeckter Vorsorgemassnahmen zum Ausgleich der dauerhaft sinkenden staatlichen Altersrente.

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