Kurzarbeit schadet der Rente kaum
01.März 2009
Die Wirtschaftskrise hat die längst in Vergessenheit geratene Kurzarbeit wieder brandaktuell gemacht. Viele Unternehmen versuchen durch Beantragung von Kurzarbeit Arbeitsplätze zu retten und gleichzeitig auf die rückläufige Auftragslage zu reagieren.
Die betroffenen Arbeitnehmer haben durch die Kurzarbeit viel wenige Nachteile, als landläufig angenommen wird. Nicht nur, dass die Agentur für Arbeit den Lohnverlust weitgehend ausgleicht. Auch in Bezug auf die spätere Rente sind die Verlust nur minimal. Auch während der Kurzarbeit bleibt die Rentenversicherungspflicht erhalten. Die abgeführten Beiträge richten sich dabei nach dem geringeren Gehalt, dass in dieser Phase ausgezahlt wird. Aufgebracht wird der Beitrag vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Der Arbeitgeber beteiligt sich aber noch weitergehender. Er leistet zusätzlich noch Beiträge zur Rentenversicherung, die auf Basis von achtzig Prozent des Gehaltsverlustes berechnet werden.
Auf diese Weise macht sich die Kurzarbeit bei der späteren Rente kaum bemerkbar. Wer zum Beispiel 2.400 EUR Bruttoverdienst im Monat erhält und im Verlauf der Kurzarbeit 1000 EUR verdient, hat für diese Zeit einen Nettoverlust bei der späteren Rente für diesen Zeitraum von etwa drei Euro. Bei normalem Verdienst würde ein Rentenanspruch pro Jahr von knapp fünfundzwanzig Euro entstehen, bei Kurzarbeit einer von knapp zweiundzwanzig. Dank des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags steht der Arbeitnehmer in Punkto Rente nach wie vor gut da. Würde dieser Zusatzbeitrag nicht gezahlt, würde nur ein Rentenanspruch von etwas über zehn Euro für dieses Jahr entstehen, also ein Verlust von fast fünfzehn Euro.
Kurzarbeit schadet der Rente kaum
Die Wirtschaftskrise hat die längst in Vergessenheit geratene Kurzarbeit wieder brandaktuell gemacht. Viele Unternehmen versuchen durch Beantragung von Kurzarbeit Arbeitsplätze zu retten und gleichzeitig auf die rückläufige Auftragslage zu reagieren.
Die betroffenen Arbeitnehmer haben durch die Kurzarbeit viel wenige Nachteile, als landläufig angenommen wird. Nicht nur, dass die Agentur für Arbeit den Lohnverlust weitgehend ausgleicht. Auch in Bezug auf die spätere Rente sind die Verlust nur minimal. Auch während der Kurzarbeit bleibt die Rentenversicherungspflicht erhalten. Die abgeführten Beiträge richten sich dabei nach dem geringeren Gehalt, dass in dieser Phase ausgezahlt wird. Aufgebracht wird der Beitrag vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Der Arbeitgeber beteiligt sich aber noch weitergehender. Er leistet zusätzlich noch Beiträge zur Rentenversicherung, die auf Basis von achtzig Prozent des Gehaltsverlustes berechnet werden.
Auf diese Weise macht sich die Kurzarbeit bei der späteren Rente kaum bemerkbar. Wer zum Beispiel 2.400 EUR Bruttoverdienst im Monat erhält und im Verlauf der Kurzarbeit 1000 EUR verdient, hat für diese Zeit einen Nettoverlust bei der späteren Rente für diesen Zeitraum von etwa drei Euro. Bei normalem Verdienst würde ein Rentenanspruch pro Jahr von knapp fünfundzwanzig Euro entstehen, bei Kurzarbeit einer von knapp zweiundzwanzig. Dank des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags steht der Arbeitnehmer in Punkto Rente nach wie vor gut da. Würde dieser Zusatzbeitrag nicht gezahlt, würde nur ein Rentenanspruch von etwas über zehn Euro für dieses Jahr entstehen, also ein Verlust von fast fünfzehn Euro.
Artikel gespeichert unter: Wissenswertes
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren