Kurzarbeit und Rente
26.Dezember 2008
Die Finanzkrise verändert unseren Alltag und bringt wieder längst vergessene Dinge zu Tage. So ist Kurzarbeit seit langem wieder ein aktuelles Thema. Viele Betriebe, insbesondere in der Autoindustrie und bei deren Zulieferen, müssen Kurzarbeit beantragen, um den Auftragsrückgang ohne Entlassungen zu kompensieren. Kurzarbeit kann durchaus über mehrere Monate bestehen. Zwar kommen die Angestellten dadurch in den ungewollten Genuss von mehr Freizeit, jedoch ist dieser Vorteil teuer erkauft. Wie es den Betrieben in Zukunft ergehen wird, kann im Augenblick niemand vorhersehen. So sind Entlassungswellen im nächsten Jahr durchaus realistisch, sollte die Krise nicht bald überwunden werden, wofür es zur Zeit keine realistischen Anzeichen gibt. Ganz im Gegenteil, steht uns das Schlimmste wohl noch bevor.
Kurzarbeit bedeutet für die Betroffenen natürlich auch weniger Einkommen – dies ist schließlich Zweck dieses Instrumentes der Arbeitsmarktpolitk. Die Unternehmen wollen dadurch Lohnkosten einsparen, um den Betrieb möglichst lange weiterführen zu können, bis sich die Auftragslage wieder bessert.
Abgesehen von der Kürzung bleibt das Gehalt aber ansonsten bei Kurzarbeit versicherungsrechtlich unangetastet. So werden nach wie vor Sozialabgaben und Lohnsteuern abgeführt. Um jedoch Nachteile durch die Kürzung bei sozialen Ansprüchen zu vermeiden, wird bei der Berechnung der Sozialabgaben ein höheres Gehalt zu Grund gelegt, als tatsächlich bezahlt wird. Es werden achtzig Prozent des Betrags dazu gerechnet, der den Unterschied zwischen dem normalen Gehalt und dem Kurzarbeitergeld ausmacht. Die Sozialabgaben auf diese Differenz zahlt der Arbeitgeber alleine. So entsteht ein beinahe ungekürzter Rentenanspruch während der Kurzarbeit, für die der Angestellte aus eigener Tasche deutlich geringere Beiträge abführen muss.
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