Legenden um die Rente
08.November 2008
Es existieren eine Menge Vorstellungen über die gesetzliche Rente, die sich zwar zum Allgemeingut entwickelt, aber wenig mit Fakten zu tun haben. Eine Reihe dieser populären Irrtümer lässt sich leicht aufklären.Da ist einmal die Behauptung, nur Frauen würden eine Witwenrente erhalten. Das ist seit zwölf Jahren nicht mehr korrekt. Seitdem wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ehemann oder die Ehefrau zuerst stirbt. Beide Teile erhalten wenigstens drei Monate Geld von der Rentenversicherung, sofern der verstorbene Partner eine Rente erhalten hat oder wenigstens fünf Jahre Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen ist. Nach diesem Vierteljahr, wird die Hinterbliebenenrente an das eigene Einkommen des überlebenden Partners angepasst.
Unausrottbar scheint auch die Legende, das die letzten Jahre vor der Pensionierung wichtiger seinen als alle anderen. Das war noch nie richtig, da für die Rentenhöhe der Gesamtbeitrag und sämtliche Versicherungsjahre ausschlaggebend sind. Das schließt auch alle beitragsfreien Zeiten und Wartezeiten mit ein.
Auch wird oft behauptet, dass man unabhängig vom Lebensalter immer dann Anspruch auf eine Rentenzahlung hätte, wenn man fünfundvierzig Jahre eingezahlt hat. Das ist ebenfalls falsch. Das reguläre Rentenalter liegt nunmehr bei Siebenundsechzig, unabhängig von den Beitragszeiten. Eine Ausnahme davon gibt es jedoch, bei der diese besagten fünfundvierzig Jahre eine Rolle spielen. Man darf nämlich dann noch im Alter von fünfundsechzig Jahren ohne Abzüge in Renten gehen, wenn man diese fünfundvierzig Jahre ununterbrochen Beiträge gezahlt hat. Das schießt aber Leistungen für die Rente zum Beispiel von der Agentur für Arbeit nicht mit ein.
Ein weiteres Gerücht besagt, das man mindesten fünfzehn Jahre eingezahlt haben müsste, bevor man überhaupt eine Rentenanspruch hätte. Tatsächlich muss man nur wenigstens fünf Jahre versichert gewesen sein, bevor man das fünfundsechzigste Lebensjahr erreicht.
Die auch durch die Presse verbreitete Meinung, jedermann müsste jetzt bis Siebenundsechzig arbeiten, ist auch nicht ganz korrekt. Das hängt vom Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter steigt langsam an, für diejenigen die nach Neunzehnhundertsiebenundvierzig geboren wurden.
Auch ist der Irrtum weit verbreitet, man können vorzeitig in Rente gehen und würde jedoch die volle Rentenhöhe erhalten, sobald man das normale Renteneintrittsalter erreicht hat. Das ist definitiv nicht richtig. Einmal erteilte Abschläge bleiben für den Rest des Rentnerdasein unverändert erhalten.
Ausnahmsweise zutreffend ist es, dass man bis zu vierhundert Euro zu seiner Rente dazuverdienen darf, ohne das diese gekürzt wird.
Falsch wiederum ist das Märchen, die Rente eines Ehepartners würde auf die eigenen Altersbezüge angerechnet.
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