Mit der Rente überwintern
26.November 2008
Nicht jeden Rentner hält es im Ruhestand in der oft kühlen und regnerischen Heimat. Immer mehr Senioren verbringen ihren Lebensabend zeitweise oder gar vollständig im Ausland, bevorzugt in wärmeren Gefilden. Die gute Nachricht zur Rente: die kann man in aller Regel mit in die Sonne nehmen.Auswandern auf Zeit
Wer Deutschland nicht auf Dauer verlässt, sondern beispielsweise nur vor dem unfreundlichen Winter flieht, der hat auf gar keinen Fall ein Problem mit seiner Rentenzahlung. Diese wird wie gewohnt in der Heimat aus das Konto überwiesen. Wer dies möchte, kann die Rentenversicherung sogar veranlassen, die Rente auf ein Konto am Aufenthaltsort anzuweisen.
Auswandern auf Dauer
Wer sich entschließt, nicht mehr nach Deutschland zurück zu kehren, der kann eventuell mit der gesetzlichen Rentenversicherung Schwierigkeiten bekommen. Im Schlimmsten Fall kann sogar der Anspruch auf die Rentenzahlung entfallen oder sie wird möglicherweise gekürzt. Das ist abhängig von der Natur der Rente, die man bezieht, aber auch vom Alter und dem Zielland, das man sich ausgesucht hat. Bevor man sich also zu einem solchen Schritt entschließt, sollte man sich bei seinem Rentenversicherer gründlich informieren.
Auslandsaufenthalt als Erwerbsgeminderter
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, der kann nur unter der Voraussetzung mit einer Fortzahlung im Ausland rechnen, wenn die angeschlagene Gesundheit der Grund für den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente gewesen ist. Ansonsten wird er keine weiteren Zahlungen im Ausland erhalten, da der Rentenversicherungsträger nicht überprüft, ob auch im Aufenthaltsland keine geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine Ausnahme gilt nur bei einem Aufenthalt in solchen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, also zum Beispiel allen Mitgliedsländern der europäischen Union.
EU-Renten gleichgestellt
Innerhalb der europäischen Union bestehen mit allen Ländern, wie erwähnt, Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass eine Rente, die in einem Mitgliedsland erworben wurde, auch von allen anderen Ländern anerkannt wird. Es dürfen keine Kürzungen oder eine Einstellung der Zahlung erfolgen, solange man sich in einem der Mitgliedsländer aufhält. Das ist eine gute Nachricht für alle, die sich das beliebte Spanien als zeitweisen oder dauerhaften Wohnsitz ausgesucht haben. Da Spanien EU – Mitglied ist, spielen deutsche Gesetze, die eine Rentenzahlung davon abhängig machen, dass man sich im Inland aufhält, keine Rolle.
Artikel gespeichert unter: Altersvorsorge
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