Altersvorsorge – Zeit ist Geld

Auch ohne große Sparleistungen kann man etwas für die private Altersvorsorge tun. Wer wenig sparen kann oder will, der hat trotzdem Möglichkeiten, ohne großen Verzicht etwas für die spätere Rente zu tun. So kann man Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld oder Überstunden statt in den Konsum in die private Altersvorsorge fließen lassen. Ein Verzicht, den man kaum bemerkt, der aber eine spürbare Wirkung hat.Das funktioniert, seit es in vielen Firmen so genannte Arbeitszeitkonten gibt. Eingeführt wurden sie, um die Arbeitszeit flexibler zu gestalten, damit die Arbeitnehmer bei guter Auftragslage zur Verfügung stehen und bei schlechter mehr Freizeit in Anspruch nehmen können. Auf diese Arbeitszeitkonten kann man alle möglichen Leistungen einzahlen, so zum Beispiel auch nicht genommene Urlaubstage und alle anderen Leistungen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, wie etwa auch das Urlaubsgeld.

Die Besonderheit bei Sparen auf Zeitwertkonten besteht darin, dass diese Beträge sowohl steuerfrei sind und auch nicht mit Sozialabgaben belastet werden. Auszahlen lassen kann man sich sein Guthaben, anders als bei den meisten Rentenplänen, jederzeit. Die Planung der privaten Altersvorsorge ist also allein Sache des Arbeitnehmers und seinem Arbeitgeber.

Das Finanzamt kann man elegant aus dieser Angelegenheit heraus halten. So sind Lohnzahlungen und alle anderen Leistungen, die der Arbeitgeber auf ein Zeitwertkonto einzahlt, nach höchstricherlicher Auffassung kein ausgezahlter Arbeitslohn. Das bedeutet konkret: es wird keine Lohnsteuer fällig, aber ebenso wenig Sozialabgaben. Steuern und Sozialabgaben muss man erst dann abführen, wenn man sich das Guthaben auszahlen lässt. Das klingt, als hätte man also doch keinen Vorteil und die Zahlungspflicht würde lediglich später einsetzen. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Eine Auszahlung als private Altersvorsorge ist steuerlich wesentlich besser gestellt als Arbeitslohn.

Zeitwertkonten sind auch dann sicher, wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, da er diese Konten entsprechend anlegen muss, so dass seine Gläubiger darauf nicht zugreifen können.

jetzt kommentieren? 18. Dezember 2008

Gesundheitsreform senkt Renten

Nach einer bescheidenen Rentenerhöhung in diesem Jahr, steht den Rentnern im kommende prompt eine nicht unerhebliche Rentenkürzung ins Haus. Grund dafür ist der neue Gesundheitsfonds, der ab nächstem Jahr das System der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen soll. In diesen Fonds zahlen ab Januar alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge. Der Fonds wiederum verteilt die Geld an die einzelnen Versicherer. Im Zuge der Einführung des Fonds wird der Beitragssatz für die Krankenversicherung vereinheitlicht und wird künftig für alle Versicherten bei 15,5 Prozent liegen. Das wiederum heißt: für die überwiegende Mehrzahl aller Bürger wird die Krankenversicherung teurer werden, da der Großteil der Krankenkassen bislang geringer Beiträge erhoben haben.

Dies trifft natürlich auch die Rentner, die von ihrem Alterseinkommen auch Krankenkassenbeiträge entrichten müssen. Geld sparen werden nur diejenigen, die bislang in einer Kasse versichert waren, deren Beiträge noch höher als der künftige Einheitssatz waren. Das ist jedoch der weitaus geringere Teil aller Versicherten, für die Mehrheit wird weniger von der Rente übrig bleiben als bislang. Das erste Mal wird der neue Beitragssatz im Januar des nächsten Jahres bei der Berechnung der Sozialabgaben berücksichtigt.

Im Schnitt werden die Deutschen Rentner durch diese Preissteigerung ein halbes Prozent weniger Geld zur Verfügung haben als noch in diesem Jahr. Allein das verzehrt die diesjährige Rentenerhöhung schon zu einem guten Teil. Rechnet man die allgemeine Preissteigerung mit ein, so kommt faktisch eine Rentenkürzung dabei heraus.

Die Bundesregierung versucht diesen Umstand aus Anlass einer Anfrage zu beschönigen, indem sie anführt, die Rentner seien nicht stärker betroffen als alle anderen Bürger auch, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wären. Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit, da zumindest ein Teil der Arbeitnehmer wesentlich größere Lohnerhöhungen erhalten haben als die Rentner. Bedenkt man, dass die Renten auch wesentlich geringer ausfallen als das letzte Nettogehalt des Ruheständlers, so erkennt man leicht, dass die Rentner sehr wohl überdurchschnittlich stark von der Erhöhung der Krankenkassebeiträge betroffen sind.

jetzt kommentieren? 15. Dezember 2008

Alles auf einmal – Rente für Optimisten



Private Rentenversicherungen bieten die verschiedensten Modelle an, über die man später eine Rente erhalten kann. Der Klassiker ist natürlich die Rente, bei der monatlich ein bestimmter Betrag einbezahlt wird, bis die Fälligkeit erreicht ist und man daraus eine  lebenslange Rente erhält. Man kann aber auch eine Variante wählen, bei der man das Kapital auf einmal einzahlt, das die spätere Rente bringen soll. Ob sich das wirklich lohnt, sollte man aber vorher erst einmal ausrechnen.Bei einem Vergleich unterschiedlicher Angebote für Rentenversicherungen mit Einmalzahlung kamen deutliche Unterschiede zutage. An Hand einer Beispielrechnung wurden die Produkte verglichen. Dabei sollten jeweils sechzig Tausend Euro auf einmal angelegt werden, um dann daraus eine Rente zu erhalten. Das beste Angebot für Frauen erbrachte dabei eine lebenslange monatliche Rentenzahlung von knapp zweihundertdreißig Euro. Da Männer im Schnitt früher sterben, erhielten sie bei besten Angebot etwa fünfzehn Euro mehr. Diese Beträge waren für die nächsten zwanzig Jahre garantiert. Stirbt der Rentner vor dieser Zeit, erhalten die Erben diesen Betrag.

Das hört sich erst einmal gut an, aber man sollte erst genauer hinsehen. Würde man diesen Betrag von sechzig Tausend Euro zum Beispiel zu vier Prozent anlegen, ergäbe das eine Rendite von zweihundert Euro im Monat, die man allerdings noch versteuern müsste. Da dabei das Kapital erhalten bleibt, würde man diesen Betrag tatsächlich lebenslang erhalten.

Bei den Rentenmodellen sieht die Rendite jedenfalls nach zwanzig Jahren weniger günstig aus. Weder Frauen noch Männer hätten in dieser Zeit überhaupt ihr eingesetztes Geld wieder zurück erhalten. Die Rendite stimmt erst, wenn man diese Rente wenigsten dreißig Jahre bezogen hat, und dann sind es auch nur magere zwei Prozent, diese ebenfalls noch unversteuert. Es kommt nämlich hinzu, dass auch der Ertrag aus einer Rentenversicherung der Steuerpflicht unterliegt, wenn auch zu bevorzugten Konditionen. Angeblich sollen die Kunden dieser Policen jedoch laut Angaben der Unternehmen mehr als nur die Garantierente erhalten, sondern auch eine Zusatzrendite ausgezahlt bekommen. Nimmt man an, die tatsächlich Rente läge fünfzig Prozent über der garantierten, wäre die Rendite jedoch noch immer äußerst bescheiden. Nach zwanzig Jahren wären es nämlich gerade einmal dreieinhalb Prozent, erst nach dreißig Jahren hätte der Kunden über fünf Prozent erwirtschaftet. Jedoch muss man ein stolzes Alter erreichen, wenn es gelingen soll, über dreißig Jahre diese Rente zu beziehen.

jetzt kommentieren? 12. Dezember 2008

Arbeitende Arme



Die sinkenden Arbeitslosenzahlen der letzten zwei Jahre täuschen darüber hinweg, dass damit keineswegs das wichtigste Problem gelöst wurde, dass mit längerer Arbeitslosigkeit zusammenhängt. So ist ein Leben am Existenzminimum für Millionen der arbeitenden Bevölkerung nicht nur noch ein Problem, sondern eines, das sich beständig verschärft.Nach einer aktuellen Erhebung ist die Zahl von Menschen, die zwar arbeiten, aber trotzdem auf staatliche Unterstützung in Form von Harz IV angewiesen sind, erheblich gestiegen. Insgesamt benötigen fast anderthalb Millionen Berufstätige Geld vom Staat, da sie von ihrem Einkommen nicht existieren können. Ein Anspruch auf ergänzendes Harz IV besteht nämlich nur dann, wenn das Einkommen geringer ist als das der Anspruch, der sich nach den Regeln für das Arbeitslosengeld II ergeben würde. Die Agentur für Arbeit füllt in diesem Fall die Lücke auf, die zwischen Arbeitseinkommen und Harz IV – Anspruch besteht. Dabei sind vor allen Dingen die familiären Verhältnisse entscheidend, da sich der Harz IV – Anspruch im wesentlichen nach der Anzahl der Personen richtet, die in einem Haushalt, genauer einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, leben.

Die meisten so genannten „Aufstocker” sind Arbeitnehmer, die einer geringfügigen Beschäftigung, also meist einem 400 – Euro – Job, nachgehen. Diese Art von Beschäftigungsverhältnis nimmt seit Jahren stark zu. Obwohl es eigentlich dazu geschaffen wurde, Spitzen beim Personalbedarf unbürokratisch abzufangen, dient es heute vor allem dazu, Vollzeitarbeitsplätze durch weitgehend sozialabgabenfreie Teilzeitbeschäftigung zu ersetzen.

Wer wenigstens achthundert Euro im Monat nach Hause bringt, muss am seltensten auf ergänzendes Harz IV zurückgreifen. Wer zwischen vierhundert und achthundert Euro verdient, muss naturgemäß häufiger auf staatliche Hilfe bauen. Dabei lässt sich an Hand dieser Einkommenszahlen nicht ermitteln, ob es sich dabei um Teilzeit oder eine Vollbeschäftigung handelt.

Die untersuchenden Wissenschaftler glauben, dass gerade deshalb so viele neue Aufstocker hinzu gekommen sind, da in der letzten Zeit viele ehemaligen Langzeitarbeitslosen zumindest wieder eine Teilzeitbeschäftigung gefunden haben.

jetzt kommentieren? 09. Dezember 2008

Altersvorsorge – die Immobilienfalle

Ein wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge ist nach weit verbreiteter Meinung die selbst genutzte Immobilie. Das ist prinzipiell auch richtig. Damit die Altersvorsorge jedoch nicht zu eine Belastung wird statt zu einem Vorteil, muss man bei der Anschaffung der eigenen vier Wände einiges beachten. Das gilt ebenso für diejenigen, die eine Immobilie vermieten wollen.Erster wichtiger Tipp zu diesem Thema: man sollte nur Geld ausgeben und verplanen, dass man auch tatsächlich besitzt. Es ist zwar verführerisch, eine Erbschaft, die man sicher glaubt irgendwann zu bekommen oder die Rendite aus einer Geldanlage schon in die Finanzierung mit einzurechnen. Das ist jedoch ein großes Risiko. Die Erbschaft kann wertlos sein, die Rendite viel niedriger als erwartet. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man nur tatsächliches Vermögen und Einnahmen verplanen, so zum Beispiel das regelmäßige Gehalt. Kommt dennoch ein unerwarteter Geldsegen, umso besser. Den kann man dann etwas für Sondertilgungen verwenden.

Bei einem Darlehen kommt es nicht nur auf eine möglichst niedrige Rate an. Dem gleichen Irrtum verfallen viele Autokunden, die ein Fahrzeug leasen und nur die monatliche Zahlung im Auge haben. Tatsächlich zahlen sie jedoch sehr viel mehr für ihr Fahrzeug als ein Barzahler. Genau so verhält es sich bei Immobilienkrediten. Die Raten sind nur deshalb so niedrig, weil der Tilgungsanteil sehr gering ist, meistens bei einem Prozent. Das bedeutet jedoch, dass man zum einen sehr lange am Kredit abbezahlt und außerdem der Bank eine riesige Summe Zinsen zahlen muss. Daher sollte man die Tilgung so hoch wählen, wie man es sich nur leisten kann. Dann gehört einem das Haus früher und man spart ein Vermögen an Zinsen.

Man sollte keine Steuervorteile in die Finanzierung einrechnen. Das hat für tausende Anleger zu einer Katastrophe geführt, die nunmehr auf unvermietbaren Ostimmobilien sitzen. Der größte Steuervorteil nutzt nichts, wenn die Immobilie keine Mieteinnahmen bringt. Daher kann man nur diese in die Finanzierung seriöser Weise mit einbeziehen.

Wer sich zu einem Hausbau entschließt, wird in der Regel das erste Mal, und vermutlich auch das letzte Mal, ein solches Projekt bewältigen müssen. Folglich werden die meisten Bauherren kein Fachmann sein und daher viele Vertragsfallen gar nicht erkennen können. Bevor man also eine Vertrag bei einem Generalunternehmer oder Architekten unterschriebt, sollte man sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen.

Nimmt man eine Kredit auf, so berechnet die Bank an Hand des gesamten Einkommens, welche Schulden man sich maximal leisten kann. Geht man hier ans Limit, bleibt zum Leben nicht allzu viel übrig. Da eine Immobilienfinanzierung sehr lange läuft, sollte man darüber nachdenken, was man sich in dieser Zeit noch leisten will. Dieser Betrag muss vom Einkommen übrig bleiben.

Bevor man sich zu einem Kauf oder Bau entschließt, muss man genau darüber nachdenken, was man alles verwirklichen will. Erst wenn dies im Detail feststeht, kann man den Finanzbedarf abschätzen. Wünsche, die im nach hinein auftauchen, machen eine kostspielige Nachfinanzierung erforderlich, die man leicht vermeiden kann.

jetzt kommentieren? 06. Dezember 2008

Rente auch für Globetrotter

Auch wer im Ausland seine Brötchen verdient, muss sich um seine Rente keine Sorgen machen.Arbeiten au?erhalb Deutschlands ist mittlerweile nicht nur für viele eine Notwendigkeit, sondern auch ein Wunsch. Die Motive sind vielfältig. Man kann sowohl seinen Horizont erweitern, als auch einen neue Sprache in deren Mutterland erlernen. Auch die Verdienstmöglichkeiten sind andernorts oft besser als zu Hause. In manchen Fällen ist es der Wunsch, überhaupt wieder Arbeit zu finden, auch wenn man dafür die Heimat verlassen muss. Im letzten Jahr haben fast zweihundert Tausend Deutsche den Schritt gewagt, und sind in ein anderes Land übergesiedelt. Diese Möglichkeit wird auch vom Arbeitsamt unterstützt. Es gibt spezielle Angebote, die sich an Arbeitssuchende richten, die bereit sind, für einen Job ins Ausland zu gehen.

Es gibt viele Erfolgsgeschichten bei den Auswanderern. So mancher fühlt sich in seiner neuen Heimat so wohl, dass er gar nicht mehr zurückkehren will.

Für die Sozialversicherungen, also auch für die Rente, hat eine Auswanderung, auch wenn sie nur auf Zeit ist, Konsequenzen. Wer von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, für den bleibt alles beim Alten, solange der Vertrag höchstens ein Jahr lang läuft. Bei einem längeren Aufenthalt gelten die Regelungen der Sozialversicherungen des Gastlandes.

Sie Sozialversicherungsabkommen zwischen den EU – Staaten und anderen europäischen Ländern schützen Arbeitnehmer vor dem Verlust ihre Ansprüche. Zweck dieser Abkommen ist es, die Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb der EU zu fördern. Daher soll niemand Nachteile erleiden, weil er sich dazu entschließt, in einem anderen Land zu Leben und zu Arbeiten. So ist es durch diese Vereinbarungen auch kein Problem, während eines Arbeitslebens in verschiedenen Ländern tätig zu sein.

Konkret heißt das, dass jeder, der bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt war, auch aus diesem Land seine Rentenzahlungen für die entsprechende Zeit erhält. Etwas anderes gilt nur, wenn man von einer deutschen Firma ins Ausland geschickt wurde.

jetzt kommentieren? 02. Dezember 2008

Sozialsysteme in der Kritik

In den letzten Jahren mussten die Deutschen eine Vielzahl von Reformen über sich ergehen lassen. Einen Großteil davon betraf die Sozialsystem, die mit Renten,- und Gesundheitsreformen an die neue Zeit angepasst werden sollten. Auch Harz IV stammt aus dieser Reformzeit. Die Sozialsysteme sollten dadurch nicht nur bezahlbarer, sondern auch gerechter und effizienter werden. Ob dies gelungen ist, darüber mag man streiten. Ob die Bürger mit dem neuen Zustand glücklich sind, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Um genau diese Frage zu klären, hat man die Stimmung in einer umfangreichen Befragung erfasst. Das Ergebnis ist jedoch für die Verantwortlichen der Reformpakete wenig erbaulich, denn nie war die Bevölkerung mit dem sozialen Netz unzufriedener als zum jetzigen Zeitpunkt.Bei der Befragung wurde den Bürgern eine Skala vorgelegt, auf der sie eine Bewertung von eins bis zehn zu der jeweiligen Frage abgeben konnten. Die Gesamtnote, die die sozialen Systeme dabei erhalten haben, liegt fast genau in der Mitte, beim Wert Fünf, wobei die Note im Osten noch etwas schlechter ausfällt als im Westteil der Republik. Aber nicht nur die Sozialsysteme, sondern auch andere wichtige öffentliche Bereiche schnitten insgesamt schlecht ab. So sind die Bürger mit dem Zustand des Bildungssystems genauso wenig einverstanden wie mit ihrer persönlichen wirtschaftlichen Lage. Da wir Deutschen ja bekanntlich keine ausgeprägten Optimisten sind, verwundert es nicht, dass hier die Noten noch etwas schlechter ausfallen als bei unseren europäischen Nachbar. Ganz besonders unzufrieden sind die Bürger übrigens mit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Von Gedanken an eine sichere Rente hat sich die Mehrheit inzwischen verabschiedet, was wohl auch eine sehr realistische Einschätzung der tatsächlichen Lage ist.

Die gesetzliche Rentenversicherung kann zwar im Augenblick ihre Rücklage etwas aufstocken, da die Arbeitslosenquote im Verhältnis zu den Vorjahren relativ niedrig ist. Von einer Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung sind wird deshalb aber trotzdem noch weit entfernt. Langfristig, als in etwa zehn bis fünfzehn Jahren, rechnet die Politik jetzt schon mit einem Beitrag, der noch höher als der aktuelle ist, selbst wenn zwischenzeitlich eine Senkung erfolgen sollte. Die Rente deckt auch bei immer weniger Rentner den tatsächlichen finanziellen Bedarf, eine Entwicklung, die sich noch erheblich verstärken wird. In fünfzehn Jahren soll der Anteil der gesetzlichen Rente an bei den Altersbezügen deutlich unter die Fünfzig – Prozent – Marke rutschen.

Kein Wunder, dass sich immer weniger Bürger auf dieses System der Altersvorsorge verlassen. Nur noch etwa fünfundzwanzig Prozent bauen allein auf die gesetzliche Rente, wenn es um die finanzielle Versorgung im Ruhestand geht.

Je geringer das persönliche Einkommen ist, desto größer wird auch die Unzufriedenheit mit den Sozialsystemen. Dabei ist gerade die Generation besonders betroffen, die im Augenblick die Hauptlast der Beiträge aufbringen muss.

Ein guten Teil der schlechten Stimmung kann man auf die Einkommensentwicklung zurückführen. Die Verteilung der Einkommen wird immer ungerechter; während die zehn Prozent Spitzenverdiener ihre Einnahmen ständig erhöhen können und ihr Vermögen ebenfalls überdurchschnittlich wächst, haben die zwanzig Prozent am unteren Ende der Skala immer weniger zum Leben übrig. Die so genannte Unterschicht, jedenfalls wenn man sie an Hand des Einkommens ermittelt, wächst also kontinuierlich.

Die Unzufriedenheit mit der persönlichen Situation und den staatlichen Leistungen hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Haltung zur Demokratie, die umso schlechter bewertet wird, je weniger Bildung und Einkommen die Befragten haben.

jetzt kommentieren? 30. November 2008

Rentner – die finanziellen Lasten sind zu hoch

Die Sozialverbände haben sich aktuell zur Lage der deutschen Rentner geäußert. Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass es den Rentner deutlich schlechter geht, als dies offiziell dargestellt wird. Die Rentenhöhe ist im Schnitt wesentlich niedriger, als dies den offziellen Zahlen zu entnehmen ist. Betrachtet man beispielsweise die Rentenhöhe in den westlichen Bundesländern, so wird schnell klar, dass ein Großteil der Senioren kaum genug Geld zum Leben übrig hat. So bekommen über vierzig Prozent der männlichen Rentner monatliche Bezüge von der gesetzlichen Rentenversicherung, die unter der Neunhundert – Euro – Grenze liegen. Bei Frauen sieht es sogar noch wesentlich dramatischer aus – hier sind über neunzig Prozent der Rentnerinnen betroffen und müssen mit weniger als eintausend Euro im Monat auskommen. Diese Entwicklung ist nach Ansicht der Sozialverbände noch lange nicht abgeschlossen. Vielmehr wird Altersarmut in Zukunft zu einem Massenphänomen werden, wenn man jetzt keine Gegenmaßnahmen ergreift. Die Regierung behauptet indessen, das Altersarmut weder jetzt noch in Zukunft ein ernst zu nehmendes Problem darstellen wird und verweist dabei auf die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge.Allein die zu erwartenden Rentenerhöhungen zweigen, dass das Nettoeinkommen der Rentner stetig sinkt. Die für das kommende Jahr geplante Aufstockung der Renten um knapp drei Prozent gleicht noch nicht einmal die Inflationsrate aus. Für die folgenden Jahre wird sogar noch eine deutlich geringere Rentenanpassung erwartet. Außerdem muss man dabei in Betracht ziehen, dass dies keine Nettoerhöhungen sind, sondern die Rentenerhöhung wird weitgehend dadurch erreicht, dass der so genannte Riesterfaktor ausgesetzt wird. Konkret bedeutet dies, dass der normalerweise auf Grund der Rentenreform beschlossene steuerpflichtige Anteil in diesen Jahren nicht erhöht wird. Das nutzt jedoch nur den Rentnern, die überhaupt mit ihrem Einkommen den Steuerfreibetrag überschreiten, was tatsächlich nur eine Minderheit betrifft. Außerdem wird diese Erleichterung ab 2011 wieder rückgängig gemacht und sogar noch verstärkt, da dann sowohl der Riesterfaktor wieder voll greift und der so genannte Nachholfaktor noch eine zusätzliche Belastung darstellen wird. Bei den Rentnern fehlt zudem ein Ausgleich, wie er Arbeitnehmern gewährt wird, indem etwa die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Die Rentner dagegen müssen Mehrbelastungen wie einen höheren Krankenkassenbeitrag ab dem nächsten Jahr alleine tragen.

jetzt kommentieren? 27. November 2008

Mit der Rente überwintern

Nicht jeden Rentner hält es im Ruhestand in der oft kühlen und regnerischen Heimat. Immer mehr Senioren verbringen ihren Lebensabend zeitweise oder gar vollständig im Ausland, bevorzugt in wärmeren Gefilden. Die gute Nachricht zur Rente: die kann man in aller Regel mit in die Sonne nehmen.Auswandern auf Zeit

Wer Deutschland nicht auf Dauer verlässt, sondern beispielsweise nur vor dem unfreundlichen Winter flieht, der hat auf gar keinen Fall ein Problem mit seiner Rentenzahlung. Diese wird wie gewohnt in der Heimat aus das Konto überwiesen. Wer dies möchte, kann die Rentenversicherung sogar veranlassen, die Rente auf ein Konto am Aufenthaltsort anzuweisen.

Auswandern auf Dauer

Wer sich entschließt, nicht mehr nach Deutschland zurück zu kehren, der kann eventuell mit der gesetzlichen Rentenversicherung Schwierigkeiten bekommen. Im Schlimmsten Fall kann sogar der Anspruch auf die Rentenzahlung entfallen oder sie wird möglicherweise gekürzt. Das ist abhängig von der Natur der Rente, die man bezieht, aber auch vom Alter und dem Zielland, das man sich ausgesucht hat. Bevor man sich also zu einem solchen Schritt entschließt, sollte man sich bei seinem Rentenversicherer gründlich informieren.

Auslandsaufenthalt als Erwerbsgeminderter

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, der kann nur unter der Voraussetzung mit einer Fortzahlung im Ausland rechnen, wenn die angeschlagene Gesundheit der Grund für den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente gewesen ist. Ansonsten wird er keine weiteren Zahlungen im Ausland erhalten, da der Rentenversicherungsträger nicht überprüft, ob auch im Aufenthaltsland keine geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine Ausnahme gilt nur bei einem Aufenthalt in solchen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, also zum Beispiel allen Mitgliedsländern der europäischen Union.

EU-Renten gleichgestellt

Innerhalb der europäischen Union bestehen mit allen Ländern, wie erwähnt, Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass eine Rente, die in einem Mitgliedsland erworben wurde, auch von allen anderen Ländern anerkannt wird. Es dürfen keine Kürzungen oder eine Einstellung der Zahlung erfolgen, solange man sich in einem der Mitgliedsländer aufhält. Das ist eine gute Nachricht für alle, die sich das beliebte Spanien als zeitweisen oder dauerhaften Wohnsitz ausgesucht haben. Da Spanien EU – Mitglied ist, spielen deutsche Gesetze, die eine Rentenzahlung davon abhängig machen, dass man sich im Inland aufhält, keine Rolle.

jetzt kommentieren? 26. November 2008

Selbstständige: Zwang zur Altersvorsorge geplant

Die so genannte Wirtschaftsweisen haben sich in einem Gutachten auch zur Altersvorsorge geäußert. Die Wirtschaftsweisen bestehen aus den führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten, die jährlich eine Prognose zu Wirtschaftsfragen abgeben.Das Ergebnis ist, das es nach Ansicht der Institute keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass man durch private Altersvorsorge sicherer vor Altersarmut wäre, als durch die gesetzliche Rente.

Daher fordern die Wirtschaftsweisen, dass alle Selbstständigen dazu verpflichtet werden sollen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sofern sie keine nachgewiesene private Altersvorsorge betreiben. Das soll vor allen Dingen den so genannten Einzelkämpfern unter den Selbstständigen helfen, im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Dabei soll der privaten Altersvorsorge keine Priorität eingeräumt werden. Anders als viele vermuten, scheint diese keine bessere Alternative für eine sorgenfreies Alter zu sein. Die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Solidaritätsprinzip aufgebaut ist, gibt die gleiche Sicherheit für eine ausreichende Versorgung im Alter; so sehen es jedenfalls die Wirtschaftsexperten, die sich dabei auf ein Gutachten stützen, dass kürzlich private Altersvorsorgemaßnahmen mit der gesetzlichen Rente verglichen hat und dabei zu dem Schluss gekommen ist, dass beide gleich effizient seinen. Die Experten sehen in der staatlich geförderten Altersvorsorge für Unternehmer, der so genannten Rürup – Rente, offensichtlich keine ausreichende Vorsorge für das Alter und Schutz vor Altersarmut von Selbstständigen. Daher sollen diese Personen künftig auch in den Genuss einer Riester -Förderung kommen, jedenfalls dann, wenn sie nicht sowieso freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Altersarmut betrifft jedoch nicht nur Selbstständige, sondern bedroht auch viele sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors können diese Gruppen künftig ohne zusätzliche Hilfen keine ausreichend hohen Rentenansprüche aufbauen. Ein Mindestlohn ist nach Ansicht der Experten jedoch der falsche Weg, um dieses Problem zu lösen. Die Begründung dafür ist auch durchaus einleuchtend. Nicht nur, dass durch einen Mindestlohn möglicherweise Arbeitsplätze verloren gehen. Er würde in aller Regel nicht ausreichen, um in den maximal mögliche Beitragsjahren ausreichend Punkte zu sammeln, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erhalten, der oberhalb der gesetzlichen Grundsicherung liegt.

jetzt kommentieren? 24. November 2008

neuere Beiträge ältere Beiträge


Virtualrank Links

Themen

Virtualrank Anzeigen

Virtualrank Inserate

Links

RSS Feeds