Auch auf dem Finanzmarkt gibt es Trends, so wie auf jedem anderen Markt auch. Man sollte sich mit ihnen auseinander setzen, wenn man ein langfristiges finanzielles Ziel verfolgt wie zum Beispiel die private Altersvorsorge. Auch wenn sich ein Trend vielleicht erst in vielen Jahren bemerkbar machen wird, so hat er dennoch Auswirkungen auf die eigene Vermögensanlage.Um eine private Altersvorsorge kommt heute niemand mehr herum, da die Rente ganz entgegen früheren Beteuerungen keineswegs sicher ist. Viel mehr als eine Grundsicherung werden die meisten von uns später nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Das ergibt sich ganz einfach aus der demoskopischen Entwicklung. In zwanzig Jahren werden zwei Beitragszahler einen Rentner versorgen müssen. Das das Rentenniveau also weiter absinken wird steht fest, außer man erhöht die Beiträge entsprechend, was jedoch kaum zu erwarten ist.
Da man also maximal ein Drittel seines Bedarfs aus der gesetzlichen Rente wird decken können, muss man für den Rest selbst sorgen.
Die zu erwartenden steigenden Ausgaben für höhere Steuern und Beiträge machen eine private Altersvorsorge jedoch nicht einfacher, da der Staat ständig den Bürger Mittel abzieht, die sie dringend für Sparleistungen benötigen würden. Damit man mit dem, was übrig bleibt, etwas sinnvolles anfangen kann, muss man sich gründlich informieren und auf dem Laufenden bleiben, damit man keine Chance zum Sparen und für mehr Rendite verpasst.
Der Aktienmarkt beispielsweise wird nicht mehr erste Wahl für die Altersvorsorge sein, da die Finanzkrise, bei der uns das Schlimmste vermutlich noch bevorsteht, die Kurse in den Keller gebracht hat. Man wird genau hinsehen müssen, welche Branchen und Firmen in Zukunft noch Wertsteigerungen erwarten lassen. Sich irgendeinen Fonds auszusuchen wird nicht mehr genügen um an der Börse Gewinne zu machen. Daher muss man mehr Zeit und Energie aufwenden, um sich mit einzelnen Wertpapieren zu beschäftigen, bevor man sein Geld dort anlegt. Nur was man gründlich geprüft hat, sollte in die engere Wahl kommen. Ein Markt der sich noch entwickeln könnte, ist der ökologische. Im Zuge des Klimawandels und des neuen Bewusstseins für unsere Verantwortung für die Umwelt könnten hier noch echte Chancen warten.
20. November 2008
Auch wer kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist, hat die Möglichkeit sich dort freiwillig zu versichern. Das kann sinnvoll sein, um einen Rentenanspruch zu erhalten oder zu erhöhen.Wer in seinem Leben beispielsweise nur kurze Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, muss im Alter ohne gesetzliche Rente leben. Das trifft nach wie vor auf viele Hausfrauen zu, die gar nicht oder nur wenig gearbeitet haben. Wer nicht die Mindestbeitragszeit erreicht, der verliert dann auch die schon eingezahlten Beiträge und erhält keine Rente. Auch wer die lange genug eingezahlt hat, bekommt vielleicht nur eine sehr kleine Altersrente, die man durch freiwillige Beiträge aufbessern kann. Wer sich nach einem Angestelltenverhältnis irgendwann selbstständig macht, der kann seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlieren, wenn er nicht weiter Beiträge zahlt.
Diese Fehlzeiten und einen drohende Minirente kann man ausgleichen beziehungsweise verhindern, wenn man weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das ist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Man muss die Rentenversicherung lediglich davon in Kenntnis setzen, dass man weiterhin einzahlen will. Dabei hat man sogar in gewissem Umfang die Wahl, wie hoch der Beitrag sein soll. Man muss allerdings wenigstens den vorgeschriebenen Mindestbeitrag leisten, der im Augenblick bei knapp achtzig Euro im Monat liegt. Es gibt auch eine Obergrenze, die etwas über eintausend Euro beträgt. Im letzten Jahr machten von der Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu leisten, über vierhundert Tausend Menschen Gebrauch.
Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, für den lohnt es sich besonders, freiwillig den vollen Rentenbeitrag einzuzahlen. Da der Arbeitgeber grundsätzlich nur einen verminderten Rentenbeitrag von fünfzehn Prozent abführen muss, kann man hier die Chance für wenig mehr Geld nutzen, sich eine vollen Rentenanspruch zu sichern. Aber man erhält dann nicht nur mehr Rente, sondern kann auch alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Reha – Maßnahmen.
18. November 2008
Die Rente ist im Details sehr viel komplizierter, als ihr ansonsten einfaches Prinzip vermuten lässt. Nicht nur die Beiträge spielen für die spätere Rentenhöhe eine wichtige Rolle, sondern auch eine Reihe anderer Faktoren. Eine davon ist die so genannte Zurechnungszeit. Die hilft vor alle Dingen den insgesamt über zwei Millionen Erwerbsgeminderten und Hinterbliebenen, ihre Rente zu erhöhen.Die Zurechnungszeit ist eine beitragsfreie Zeit, die jedoch einen Einfluss auf die Rentenhöhe hat. Sie ist deshalb für die genannten Personengruppen wichtig, da beispielsweise Erwerbsgeminderte bei Eintritt in die Erwerbsminderungsrente oft noch relativ jung sind. Das bedeutet natürlich, dass noch nicht ausreichend Gelegenheit bestand, genug Beiträge auf dem Versicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu sammeln. Die Zurechnungzeit dient dazu, die fehlenden Beitragszahlungen sozusagen zu simulieren und auf diese Weise das Rentenkonto zu erhöhen. Es wird genauer gesagt die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als ob er bis zu seinem sechzigsten Geburtstag regelmä?ig die Beiträge gezahlt hätte, die er vor dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt hat. Genauso wird bei Hinterbliebenen verfahren, wenn der Partner stirbt, bevor er seinen sechzigsten Geburtstag feiern konnte.
Das bedeutet konkret, dass im Schnitt jeder der Betroffenen durch diese fiktiven Beitragszeiten knapp zehn Entgeltpunkte zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben bekommt. Ein Entgeltpunkt ist eine Ma?einheit zur Berechnung der späteren Rente. Eine Punkt erhält jeder Versicherte, der ein durchschnittliches Einkommen hat und ein Jahr lang Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Das bedeutet wiederum in Zahlen, dass die Durchschnittsrente eines Erwerbsgeminderten dadurch um etwa zweihundertfünfzig Euro höher ausfällt, als sie nach seinen tatsächlich geleisteten Beiträgen eigentlich sein müsste.
18. November 2008
Wer einen so genannten Midijob ausübt, das heißt, er verdient mehr als eine 400-Euro-Kraft aber weniger als achthundert Euro im Monat, der hat bei der Rente gewisse Vorteile. Diese Art des Beschäftigungsverhältnisses gibt es mittlerweile schon einige Jahre. Etwa ein Million Arbeitnehmer sind auf dieser Basis inzwischen angestellt. Es ist der klassische Halbtagsjob im unteren Lohnsegment, wie es für die Gastronomie und zahlreiche andere Branchen typisch ist. Man genießt allerdings im Gegensatz zum 400-Euro-Jobber den Vorteil, dass man in vollem Umfang sozialversichert ist. Dies sogar mit einem spürbaren Vorteil gegenüber Vollzeitbeschäftigten beziehungsweise solchen Arbeitnehmern, die mehr als achthundert Euro verdienen. Der Arbeitnehmer zahlt nämlich im Verhältnis geringere Beiträge zu den Sozialversicherungen, während der Arbeitgeber für den Beschäftigten den vollen Arbeitgeberanteil abführen muss.Das ist vor allem für die ein spürbarer Vorteil, die gerade etwas mehr als vierhundert Euro verdienen. Die Ersparnis beim Beitrag zur Rentenversicherung fällt netto nämlich umso höher aus, je näher man an dieser Verdienstgrenze ist.
Das ganze hat natürlich auch eine Schattenseite. Da nur nicht der volle Beitrag zur Rente gezahlt wird, fällt diese später dann auch entsprechend geringer aus. Aber es gibt auch hier die Möglichkeit, genau wie bei 400-Euro-Jobs, den Rentenbeitrag auf den vollen Satz aufzustocken. Das funktioniert dort genauso wie bei geringfügig Beschäftigten, indem man den Arbeitgeber schriftlich informiert. Der Arbeitgeber darf sich dagegen nicht wehren, sondern muss den entsprechend höheren Beitrag auf Wunsch des Arbeitnehmers abführen. Dadurch erwirbt der Midijobber auch den vollen Rentenanspruch entsprechend seinem Verdienst.
14. November 2008
Die Legenden um die Rente sind noch nicht vollständig. Im ersten Teil haben wir schon einige Irrtümer aufgeklärt. Daran knüpfen wir hier an.Eine weiteres Missverständnis betrifft das so genannte Babyjahr. Hartnäckig hält sich die Vorstellung, dass man für jedes Jahr, dass man mit Kindererziehung zubringt ohne dabei einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, Geld erhält. Das ist nur für einen noch ganz kleinen Teil von Müttern zutreffend, nämlich solche, die vor dem Jahr Neunzehnhunderteinundzwanzig geboren wurden. Alle Mütter die jünger sind, erhalten so genannte Kindererziehungszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass sie so gestellt werden, als würden sie Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Insgesamt erhält man drei Jahre für die Rente gut geschrieben. Eine Rente daraus erhält man später jedoch nur dann, wenn man auch wenigstens fünf Jahre Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war, wobei die Kindererziehungszeit angerechnet wird.
Manche glauben, sie erhalten ohne weiteres Zutun ab dem Eintritt ins offizielle Rentenalter ihre Rente automatisch überwiesen. Das ist definitiv falsch. Rente erhält nur, wenn er sie auch beantragt. Das gilt auch für alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Bearbeitung eines Rentenantrags Zeit in Anspruch nimmt, sollte man ihn schon einige Monate vorher stellen.
Das Frauen früher in Rente gehen können, ist prinzipiell zutreffend. Das sie es bereits im Alter von sechzig Jahren können, ohne das von der Rente Abzüge in Kauf nehmen müssen, ist nur zum Teil richtig. Das können nur diejenigen, die Geburtsjahrgang Neunzehnhunderteinundfünfzig oder älter sind. Wer jünger ist, muss einen Abschlag in Kauf nehmen, wenn er schon mit sechzig in Rente will und das auch nur dann, wenn man wenigstens fünfzehn Jahre Wartezeit nachweisen kann und nach dem Vierzigsten mindestens zehn Jahre Beiträge gezahlt hat.
Das die Rente versteuert werden muss, ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch muss man hier genau differenzieren. Das ist einmal abhängig vom Jahr, in dem man in Rente geht. Je später man die Rente beantragt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil. Dieser wird einmalig im ersten Jahr des Rentenbezugs festgelegt. Wirklich betroffen von einer Rentenbesteuerung sind meist nur diejenigen, die außer ihrer Rente noch über ein größeres Vermögen oder anderweitige Einnahmen verfügen.
Ein einmal festgesetzter Versorgungsausgleich nach einer Scheidung ist in der Regel tatsächlich, wie es weit verbreitete Meinung ist, unabänderlich. Ein paar juristische Tricks gibt es jedoch, hier noch etwas zu ändern. Im Einzelfall sollte man sich an einen spezialisierten Anwalt wenden.
Falsch ist hingegen, dass in Anspruch genommene Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Rentenkürzung führen würden. Tatsächlich hat dies keinerlei Einfluss auf die spätere Rente.
Unzutreffend ist auch, das man, wählt man irgendwann den Weg in die Selbstständigkeit und scheidet als Pflichtmitglied aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus, sich seine Beiträge auszahlen lassen kann. Grundsätzlich werden keinerlei Beiträge wieder ausgezahlt. Auch der Selbstständige erhält ab Eintritt ins Rentenalter eine seinen Beiträgen entsprechende Rente.
11. November 2008
Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung ist oft angezweifelt worden. Besonders in Zeiten des Börsenbooms wurden immer wieder Stimmen laut, die den im Verhältnis zur damaligen Börse geringen Ertrag der Rente kritisierten. Das ist im Zeichen der Finanzkrise kein sehr schlagendes Argument mehr. Trotzdem meldet sich gerade jetzt wieder ein privates Finanzinstitut mit Kritik zu diesem Thema. Angeblich wäre die Berechnungen, die die führenden Wirtschaftsinstitute zur Rendite der Rente angestellt haben, unzutreffend. Die dort ermittelten Werte würde zu hoch liegen. Die tendenziell zu günstige Bewertung der Rentenversicherung wurde ebenfalls in dem Bericht angesprochen. In den Berechnungen würden zum Beispiel diverse Risiken fehlen, die sich auf den Gesamtertrag auswirken würden. So wären inzwischen viele Leistungen heraus gefallen und auch die Beiträge würden inflationsbereinigt immer höher werden. Gerade die jüngere Generation hätte daher von der Rentenkasse nicht wesentlich mehr zu erwarten, als sie an Beiträgen vorher eingezahlt hätte.Gegen diese Vorwürfe lässt sich mit einer Renditeberechnung angehen. Trotz steigender Beiträge würden die späteren Rentner immer noch mehr zurückbekommen, als sie selbst eingezahlt hätten. Wer in dreißig Jahren in Rente geht, der kann nach dieser Berechnung etwa mit einer durchschnittlichen Rendite von knapp drei Prozent rechnen, Frauen sogar noch mit etwas mehr. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, der kommt sogar in den Genuss von etwa dreieinhalb Prozent Gesamtertrag.
Unbestritten ist jedoch, das die Rendite langfristig sinken wird, aber dennoch immer noch positiv bleibt. Das trifft auf alle Gruppen zu, sowohl Männer als auch Frauen, egal ob sie alleine leben oder verheiratet sind. Auch ist zu bedenken, dass die Rentenversicherung nicht nur eine Altersvorsorge bereitstellt, sondern auch in vielen anderen Fällen Leistungen erbringt, auf die zumindest theoretisch jedermann einmal angewiesen sein könnten. Dazu gehört etwa die Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitationsleistungen.
10. November 2008
Es existieren eine Menge Vorstellungen über die gesetzliche Rente, die sich zwar zum Allgemeingut entwickelt, aber wenig mit Fakten zu tun haben. Eine Reihe dieser populären Irrtümer lässt sich leicht aufklären.Da ist einmal die Behauptung, nur Frauen würden eine Witwenrente erhalten. Das ist seit zwölf Jahren nicht mehr korrekt. Seitdem wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ehemann oder die Ehefrau zuerst stirbt. Beide Teile erhalten wenigstens drei Monate Geld von der Rentenversicherung, sofern der verstorbene Partner eine Rente erhalten hat oder wenigstens fünf Jahre Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen ist. Nach diesem Vierteljahr, wird die Hinterbliebenenrente an das eigene Einkommen des überlebenden Partners angepasst.
Unausrottbar scheint auch die Legende, das die letzten Jahre vor der Pensionierung wichtiger seinen als alle anderen. Das war noch nie richtig, da für die Rentenhöhe der Gesamtbeitrag und sämtliche Versicherungsjahre ausschlaggebend sind. Das schließt auch alle beitragsfreien Zeiten und Wartezeiten mit ein.
Auch wird oft behauptet, dass man unabhängig vom Lebensalter immer dann Anspruch auf eine Rentenzahlung hätte, wenn man fünfundvierzig Jahre eingezahlt hat. Das ist ebenfalls falsch. Das reguläre Rentenalter liegt nunmehr bei Siebenundsechzig, unabhängig von den Beitragszeiten. Eine Ausnahme davon gibt es jedoch, bei der diese besagten fünfundvierzig Jahre eine Rolle spielen. Man darf nämlich dann noch im Alter von fünfundsechzig Jahren ohne Abzüge in Renten gehen, wenn man diese fünfundvierzig Jahre ununterbrochen Beiträge gezahlt hat. Das schießt aber Leistungen für die Rente zum Beispiel von der Agentur für Arbeit nicht mit ein.
Ein weiteres Gerücht besagt, das man mindesten fünfzehn Jahre eingezahlt haben müsste, bevor man überhaupt eine Rentenanspruch hätte. Tatsächlich muss man nur wenigstens fünf Jahre versichert gewesen sein, bevor man das fünfundsechzigste Lebensjahr erreicht.
Die auch durch die Presse verbreitete Meinung, jedermann müsste jetzt bis Siebenundsechzig arbeiten, ist auch nicht ganz korrekt. Das hängt vom Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter steigt langsam an, für diejenigen die nach Neunzehnhundertsiebenundvierzig geboren wurden.
Auch ist der Irrtum weit verbreitet, man können vorzeitig in Rente gehen und würde jedoch die volle Rentenhöhe erhalten, sobald man das normale Renteneintrittsalter erreicht hat. Das ist definitiv nicht richtig. Einmal erteilte Abschläge bleiben für den Rest des Rentnerdasein unverändert erhalten.
Ausnahmsweise zutreffend ist es, dass man bis zu vierhundert Euro zu seiner Rente dazuverdienen darf, ohne das diese gekürzt wird.
Falsch wiederum ist das Märchen, die Rente eines Ehepartners würde auf die eigenen Altersbezüge angerechnet.
08. November 2008
Die Rentenkonten vieler Bürger sind nicht auf neuesten Stand. Da in jüngeren Jahren die meisten nicht daran denken, ihre Daten vollständig an die gesetzliche Rentenversicherung zu übermitteln, gibt es bei der Beantragung der Rente später oft Problem. Lange zurückliegende Versicherungszeiten lassen sich eventuell nicht mehr belegen oder es geraten bestimmte einmal ausgeführte Tätigkeiten in Vergessenheit. Da die Rentenversicherung seit einiger Zeit jährlich einen Auszug des Rentenkontos an jeden Berechtigten verschickt, besteht jedoch nunmehr die Möglichkeit, recht problemlos zu prüfen, ob alle relevanten Daten bei der Behörde auch erfasst sind.Dabei ist es genauso wichtig über sein Rentenkonto Bescheid zu wissen, wie über das normale Bankkonto, dessen Kontostand man ja ebenfalls regelmäßig prüft, allein weil man haushalten muss.
Die Gelegenheit ergibt sich jedoch für jeden Versicherten in der Regel schon lange vor dem Rentenantritt. Um die oben genannten Schwierigkeiten zu vermeiden, verschickt die Rentenversicherung schon lange vor einem möglichen Rentenantrag Fragebögen an die Versicherten. Darin enthalten ist ein Lebenslauf, wie er der Anstalt vorliegt und das Schreiben enthält die Aufforderung diesen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Das wird den meisten Leuten schon zu diesem Zeitpunkt erhebliche Mühe bereiten, da oft Unterlagen fehlen, die wieder beschafft werden müssen, so zum Beispiel Zeugnisse oder Versicherungsbescheinigungen. Aber gerade diese Tatsache belegt, dass man gut beraten ist, schon beizeiten sein Rentenkonto auf einen aktuellen und lückenlosen Stand zu bringen. Das dies bares Geld wert ist, erfährt man, sobald der berichtigte Verlauf mit der zu erwartetenden Rente eintrifft. Oft macht die Ergänzung von fehlenden Versicherungszeiten einen bedeutenden monatlichen Mehrbetrag bei der Rente aus. Da im Alter jeder Euro wichtig ist, lohnt die Mühe also auf jeden Fall. Wer nicht auf eine Aufforderung warten will, kann sich an eine Beratungsstelle in seiner Nähe wenden. Dort wird man nicht nur über alle nötigen Formalien aufgeklärt, sondern erhält auch Hinweise, welche Zeiten eventuell wichtig für die spätere Rente sein können.
07. November 2008
Ein großer Vorteil von Ferienjobs für Studenten ist es, dass man sozusagen Brutto für Netto arbeitet. In den meisten Fällen, in denen Studenten während der Semesterferien zeitweise einer Arbeit nachgehen, werden weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern fällig. Falls letztere abgeführt werden, erhält man sie auf jeden Fall mit dem nächsten Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Der Nachteil, das man nicht in die Sozialversicherung einzahlt, liegt auf der Hand: man erwirbt natürlich auch keine Ansprüche. Das nehmen die meisten Ferienjobber gerne in Kauf, besonders da man in dieser Situation meist dringend auf jeden verdienten Euro angewiesen ist und sich außerdem in den jugendlichen Alter selten Gedanken über die spätere Rente macht. Das gilt jedenfalls für den klassischen Ferienjob, der nur außerhalb der Vorlesungszeit ausgeübt wird. Steigende Lebenshaltungskosten und mitunter auch höhere Ansprüche haben jedoch dazu geführt, dass viele Studenten auch während des Semesters arbeiten. Ob hier nun ebenfalls ohne Sozialabgaben gearbeitet werden kann, lässt sich generell nicht beantworten, da es auf den speziellen Einzelfall ankommt.Arbeitet der Student nicht länger als zwei Monate pro Jahr beziehungsweise fünfzig Tage, werden keine Beiträge fällig. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie viel man dabei verdient.
Wer eine regulären Job neben dem Studium ausübt, aber nicht mehr als vierhundert Euro im Monat einnimmt, für den gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen 400-Euro-Jobber auch. Konkret bedeutet dies, das der Arbeitgeber eine Pauschale an die gesetzliche Rentenversicherung abführt, ebenso an die Krankenversicherung. Wer dies möchte, kann jedoch den vollen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen und somit bereits jetzt Beitragszeiten generieren, die einen Einfluss auf die spätere Rentenhöhe haben. Das kostet vom eigenen Verdienst weniger als zwanzig Euro im Monat. Außerdem erwirbt man so auch rentengesetzliche Wartezeiten, die weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung eröffnen.
06. November 2008
Sinkende Renten und steigende Preise – das ist eine schlechte Ausgangsbasis für einen sorglosen Ruhestand, falls man nicht zu den Privilegierten zählt, die über eine hohe Rente und sonstiges Vermögen verfügen. Zwar besagt die neueste Statistik über die Einkommensverhältnisse der deutschen Rentner aus, dass Altersarmut noch nicht weit verbreitet ist; dies wird sich jedoch mit Sicherheit in der Zukunft ändern, da die Rentenhöhe im Vergleich zum Arbeitseinkommen stetig sinkt und auch viele nach wie vor keine private Altersvorsorge betreiben beziehungsweise betreiben können. In diesem Jahr nahmen nur knapp zweieinhalb Prozent aller Ruheständler die so genannte bedarfsabhänige Grundsicherung in Anspruch. Das bedeutet jedoch nicht, dass es allen anderen Rentner rosig geht. Ein bedeutender Anteil muss mit einer sehr kleinen Rente auskommen, die nur wenig über dem Niveau der Grundsicherung liegt. Viele dieser Rentner hätten zwar Anspruch auf staatliche Unterstützung, nehmen diese jedoch nicht in Anspruch. Das hat oft ganz konkrete Gründe, denn das Sozialamt kann, sofern die Voraussetzungen vorliegen, bei den Kindern der Antragsteller Rückgriff nehmen. Das wollen viele Rentner vermeiden und nehmen daher in Kauf, mit weniger aus zukommen, als ihnen zustände. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen wurde vor fünf Jahren die so genannte Grundsicherung eingeführt. Sie leistet alles, was auch das Sozialamt leisten würde. Dabei ist es gleichgültig, ob man auch eine gesetzliche Rente bezieht. Ein Rückgriff auf das Vermögen von Kindern ist ebenfalls nicht vorgesehen, außer sie verdienen überdurchschnittlich gut, das heißt mehr als einhundert Tausend Euro im Jahr.Beantragen kann die Grundsicherung jedermann, der mindestens fünfundsechzig oder der seit achtzehn Jahren erwerbsgemindert ist. Man erhält die Leistung, wenn das eigene Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Seit die Grundsicherung eingeführt wurde, hat sich der Kreis der Empfänger immerhin um beinahe siebzig Prozent erhöht.
Die Grundsicherung ist keine Fixbetrag, sondern sie wird bedarfsabhängig gezahlt. Der Bedarf hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab. Den Unterschied zwischen Einkommen und Bedarf erhält man als Grundsicherung.
04. November 2008
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